"Möglichst sensationsträchtige Medienberichterstattung"

In Brandenburgs Justizministerium schätzt man kritische Journalisten nicht

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Berichte über unliebsame Journalisten werden in Deutschland nicht nur vom Bundesnachrichtendienst angefertigt. In Brandenburg wurde ausgerechnet im Justizministerium ein Aktenvermerk über eine Fernsehjournalistin des RBB angelegt, weil diese in der Vergangenheit Missstände in Haftanstalten des Landes öffentlich angeprangert hatte.

„Setzen Sie Vertrauen in unsere Justiz, aber begleiten Sie die dritte Staatsgewalt zugleich kritisch“, fordert Brandenburgs Justiministerin Beate Blechinger (CDU) im Begrüßungstext die Besucher der Website ihres Ministeriums auf. Wer diese Aufforderung allerdings allzu wörtlich nimmt, muss damit rechnen, dass solch kritische Begleitung auch per Aktenvermerk festgehalten wird.

Passiert ist das Gabi Probst. Die Fernsehjournalistin des RBB hatte im Jahr 2004 schwere Missstände in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel um prügelnde und korrupte Beamte aufgedeckt und war dafür mit dem Medienpreis des Deutschen Anwaltsvereins ausgezeichnet worden. Als sie im Jahr darauf erneut einen Häftling in der Anstalt aufsuchen wollte, wurde ihr das vom Ministerium verwehrt. Offizielle Begründung: Dies schade dem Vollzugsziel.

Wahrscheinlicher ist jedoch, dass das Justizministerium die als kritisch und hartnäckig geltende Journalistin von einer weiteren Berichterstattung über den Strafvollzug in Brandenburg abhalten wollte. In einem Aktenvermerk des Ministeriums vom 5. Juli 2005, in dem der Besuch von PDS-Landtagsabgeordneten in der JVA befürwortet wird, heißt es, dieser sei „anders zu beurteilen als jener der Redakteurin Probst, die schon von Berufswegen und nach ihrem eigenen Selbstverständnis die möglichst sensationsträchtige Medienberichterstattung anstrebt.“ Publik gemacht hatte diesen Vermerk der PDS-Landtagsabgeordnete Stefan Sarrach Anfang Juni dieses Jahres.

Misslungene Beschwichtigungsversuche

Nach aufkommenden Protesten - unter anderem vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) - versuchten Ministerin Blechinger und ihr Pressestab die Wogen zu glätten, was allerdings gründlich misslang. „Es geht hier um eine bestimmte Journalistin und nicht um die allgemeine Pressefreiheit“, sagte die CDU-Politikerin im RBB-Fernsehen und bestätigte damit indirekt, dass die kritische Berichterstatterin in ihrer Arbeit behindert werden sollte. Einige Formulierungen im Vermerk und im Interview der Ministerin seien „unglücklich“, sagte daraufhin ein Ministeriumssprecher der in Cottbus erscheinenden Lausitzer Rundschau.

Der Vorstand der brandenburgischen Landespressekonferenz (LPK) will sich mit solchen Beschwichtigungsversuchen inzwischen nicht mehr begnügen. In einem offenen Brief forderte der LPK-Vorsitzende Peter Kranz am Donnerstag (15. Juni) die Justizministerin auf, „sich öffentlich und deutlich von dem Vorgang in Ihrem Haus zu distanzieren und sicher zu stellen, dass solche Praktiken in Zukunft unterbleiben.“ Eine offizielle Antwort der Ministerin steht bislang noch aus.

Dafür behauptete Beate Blechinger in einem Schreiben an den RBB, dass der Journalistin Probst nur in einem Fall der Besuch in der Haftanstalt Brandenburg an der Havel verweigert worden sei - und weiter: „Im Übrigen spricht auch die Tatsache, dass die kritische Berichterstattung von Frau Probst über die JVA Brandenburg in keinem anderen Fall zur Ablehnung eines Gesprächswunsches geführt hat, für die vorurteilsfreie und offene Pressearbeit des Justizministeriums.“ Auch das ist nach Darstellung der RBB-Journalistin falsch: „Ich habe sieben Anfragen gestellt, nur zwei wurden genehmigt“, sagte Gabi Probst den Potsdamer Neusten Nachrichten. Brandenburg hat einen weiteren handfesten Politskandal.