Fördern und Fordern

Sozial ist, was Arbeit schafft: Was vom "Fördern" übrigblieb - Teil 3

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Die ALGII-Gesetzgebung, im Volksmund weiterhin HartzIV genannt, stand unter dem Motto "Fördern und Fordern". Die Ziele der Sozialreform waren auf den ersten Blick positiv:

- die bisher bei der Vermittlung außen vor gelassenen Sozialhilfeempfänger sollten Arbeitssuchenden gleichgestellt werden (sowohl finanziell als auch in Bezug auf die Vermittlung von Arbeit)
- das bisher zeitaufwändige Verfahren der Beihilfebewilligung für vielerlei Anlässe sollte durch Regelsätze, die diese Kosten bereits anteilig enthalten, obsolet werden.

Doch was wurde aus den hehren Zielen? Sind Sozialhilfeempfänger jetzt besser gestellt und werden sie, wie es verlautbart wurde, nicht nur gefordert sondern auch gefördert? Zeit für ein paar Entzauberungen.

Sozialhilfeempfänger werden finanziell besser gestellt

Der Regelsatz (RS), der an ALGII-Empfänger ausgezahlt wird, ist höher als der vorherige entsprechende Sozialhilferegelsatz. Die Integration der Beihilfen in den Regelsatz sollte die Bürokratie rund um die Beihilfegewährung abbauen und dem Leistungsbezieher mehr Eigenverantwortung gewähren.

Tatsächlich aber wurde beispielsweise bei den RS für Kinder gespart. Zeitgleich wird das Kindergeld angerechnet, was bisher bei Sozialhilfe nicht der Fall war. Dank der Gesundheitsreform muss auch der ALGII-Empfänger für Brillen und dergleichen selbst aufkommen. Zuzahlungen sind bis zu 2% des Jahresregelsatzes (4.140 Euro) zumutbar, was 6,90 Euro monatlich entspricht. Der RS enthält insgesamt für die Gesundheitspflege einen Betrag in Höhe von 13,17 Euro. Hierunter fallen jedoch nicht nur die Zuzahlungen, sondern auch rezeptfreie Medikamente, Therapie(geräte) und Ver- und Gebrauchsgüter der Gesundheitspflege wie Verbandsmaterial, Vitamintabletten etc.

Eine Integration der Beihilfen fand weiterhin nur bedingt statt, vielmehr hat man geringere Pauschbeträge in den RS aufgenommen, was für diejenigen, die bisher Anspruch auf Beihilfen hatten, zu einer Verringerung des monatlichen Betrages führte. Kleidung, Haushaltsgeräte oder Renovierungen sind durch den Regelsatz abgegolten, gleiches gilt für Schulbedarf, Fahrräder...

Am Beispiel des "Herrn P." konnte man bereits im Dezember 2004 nachlesen, wie sich ALGII auf Einzelfälle auswirkt, die nicht nur den RS erhielten. Herr P. erhielt nämlich jährlich 1.232 Euro weniger, monatlich somit 102,67 Euro. Selbst für einen Experten, den Leiter des Erfurter Amtes für Sozial- und Wohnungswesen, welches Herrn P. betreute, war dies anfangs nicht glaubhaft, doch eine Prüfung ergab: Die Rechnung war korrekt, durch entfallene Vergünstigungen und Beihilfen muss der alleinerziehende Vater monatlich auf 102,67 Euro verzichten, seit es die neue Gesetzgebung gibt.

Der Regelsatz - ein Mysterium für sich

Der Kern dieser Problematik liegt darin, dass durch den RS alles vereinfacht werden sollte, jedoch schon die Höhe dieser Sätze umstritten ist. Sie wurden, obgleich sie nunmehr das Existenzminimum definieren, unter Ausschluss der Öffentlichkeit festgelegt. Die konkrete Berechnung, welche Beihilfen in welcher Höhe in den RS einflossen, waren bei der rot-grünen Regierung unter Verschluss.

Wer sich, wie Matthias Frommann, Rechtsprofessor an der Fachhochschule Frankfurt, näher mit dem RS beschäftigte, stieß auf eindeutige Fehler. So soll der RS nicht nur den notwendigen Lebensunterhalt, sondern auch in vertretbarem Umfang Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben ermöglichen. Die Höhe dieses Betrages müsste sich an den Konsumausgaben der 20 Prozent bundesdeutscher Haushalte mit den niedrigsten Einkommen, die das Statistische Bundesamt alle fünf Jahre in der Einkommens-und Verbrauchsstichprobe ermittelt, orientieren. Die Regierung jedoch beschränkte sich in der Festsetzung auf Einpersonenhaushalte. Dies macht bei Bekleidung und Schuhen eine Differenz von 57 Prozent, bei den Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren von 28 Prozent aus.

Damit nicht genug wurden diese Beträge weiter gekürzt, ohne dass diese Kürzungen nachvollziehbar sind. Für Bekleidung wurden nur 89% als regelsatzrelevant anerkannt, denn, so die offizielle Begründung, in diesem Posten seien bisher ja auch Maßkleidung und Pelze enthalten. Die Begründung für den Posten Kultur mutet ähnlich absurd an - er wurde von 86 Euro auf 36 Euro gekürzt, weil die Experten in dem Posten auch "unter anderem Ausgaben für Sportboote und Segelflugzeuge vermuten".

Wer die Zahlen so konkret analysiert wie Matthias Frommann, kommt auf einen RS in Höhe von 448 Euro statt 345 Euro. Mit einem Regelsatz in dieser Höhe wäre auch der oben genannte alleinerziehende Vater nicht schlechter gestellt als vorher (bei genauer Rechnung ergäbe sich ein Plus von einigen Cent). Für Matthias Frommann ergibt sich somit ein deutliches Bild: Der RS wurde somit genutzt um die Sozialhilfebeträge und somit das Existenzminimum stark abzusenken, ohne dass eine entsprechende Diskussion hierüber geführt wurde.

Wie sich diese Rechnungen ergeben konnten, wird klar, wenn man bedenkt, dass die 345 Euro durch das HartzIV-Gesetz vorgegeben wurden. Diesen Betrag sah das Gesetz als Regelleistung für das ArbeitslosengeldII vor, der Sozialhilferegelsatz durfte nicht höher sein da er das Existenzminimum darstellt. Das Gesetz wurde incl. der 345 Euro-Vorgabe Monate vor der Neuberechnung der Sozialhilferegelsätze verabschiedet. Es wurde also solange gerechnet bis sich der vorgegebene Betrag ergab.

Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt?

Bereits die Problematik bei der ALGII-Software zeigt, dass auf die Förderung bei ALGII-Empfängern wenig Wert gelegt wird. Ein heise online vorliegendes Gutachten, das sich auf Statistikdateien von 12 Städten stützt, zeigt hier für die Arbeitssuchenden fatale Mängel. Bei einer Suche nach hochqualifizierten Arbeitssuchenden wurden gar keine Profile von ALGII-Empfängern mehr angezeigt, ging es um weniger anspruchsvolle Arbeiten, so wurden weit weniger angezeigt, als es hätten sein müssen, bedenkt man die ALGI/ALGII-Relation der entsprechenden Städte.

Der Grund für diesen Mangel liegt in der Software selbst begründet: diese zeigt lediglich 100 Bewerberprofile an. Einen technischen Grund hierfür gibt es nicht, auch wenn das Argument des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit scheinbar bisher nicht hinterfragt wurde: "So etwas kann keine Software der Welt".

Das Gutachten zeigt weiterhin, dass in der Zeit, in der die Zahl der ALGII-Empfänger um 24,4% stieg, die Zahl der ALGI-Empfänger zeitgleich um 27,3 fiel. Es liegt also nahe zu vermuten, dass hier lediglich eine Verschiebung stattfand. Die Förderung in dem Sinne, als dass die Profile von ALGII-Empfängern den Arbeitgebern vorgelegt werden, findet also nicht statt. Doch es bleiben ja die Vermittlungs- und Beratungsgespräche.

Unter den (ehemaligen) Sozialhilfeempfängern und ALGII-Beziehern gibt es eine Vielzahl von Schwervermittelbaren. Diese, so könnte man aus dem Motto "Fördern und Fordern" und der Idee, Sozialhilfeempfänger mit Arbeitslosenhilfeempfängern gleichzusetzen, ableiten, bedürfen also einer besonders umfangreichen Förderung, um wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden zu können. Die Handlungsprogramme jedoch, interne Anweisungen der Bundesagentur für Arbeit, sprechen eine andere Sprache. Arbeitslose werden in verschiedene Gruppen eingeteilt - je nach Vermittelbarkeit. Schwervermittelbare werden zu sogenannten Betreuungskunden, diese werden nicht mehr gefördert und betreut. Das Handlungsprogramm für sie beschränkt sich auf "nur akute Intervention, um Zwangslagen zu mildern". Hauptfokus, so das Handlungsprogramm weiter, liege auf dem "auftragsfinanzierten Mitteleinsatz insbes. im Hinblick auf Zielgruppenbudgets". Interne Anweisungen sehen zwei Beratungsgespräche im Jahr für Schwervermittelbare vor.

Während durch Franz Müntefering dieses Verfahren bestritten wurde (Report Mainz erhielt lediglich eine Mail mit den Worten "Es trifft nicht zu, dass die Bundesagentur für Arbeit so genannte Betreuungskunden in den Bezug von Arbeitslosengeld II ‚durchreicht’") sind die Worte des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit,Frank-Jürgen Weise, entlarvender:

Die Agentur hat keinen sozialpolitischen Auftrag. Denn dann muss mir mein Auftraggeber sagen, soll ich wie im Krankenhaus hundert Schwerstfälle mit ganz hohem Mitteleinsatz retten oder Tausende von Leichtverletzten.

Auf Arbeitssuchende übertragen heißt dies also: Lieber sich um die Leichtvermittelbaren kümmern und die Schwervermittelbaren einfach außen vor lassen. Das Ziel, Sozialhilfeempfänger wieder mehr zu fördern, ist somit nicht erreicht worden, vielmehr wurden viele Arbeitslosenhilfeempfänger im Zuge der ALGII-Regelungen nun den Sozialhilfeempfängern insofern gleichgestellt, als dass auch sie keine Beratung usw. mehr erhalten.

Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, die dem Gutachten gegenübergestellt werden sollen, sind übrigens laut Frank-Jürgen Weise noch in diesem Jahr zu erwarten. Interessant hierbei ist, dass die Daten nicht jetzt schon vorliegen, sollte doch einer der Vorteile der webbasierten Softwarearchitektur in der Produktion von Vergleichszahlen liegen.

Instrumente wie die Ich-AG sind für ALGII-Empfänger übrigens nicht mehr vorgesehen, eingesandte Konzepte für die Selbstständigkeit werden nur noch berücksicht, wenn der Planer noch Anspruch auf mindestens 90 Tage ALGI hat.