Für die EU-Kommission geht es auch ohne Parlament

Um schnell ein neues Abkommen zur Weitergabe der Flugpassagierdaten an die USA durchzusetzen, will die EU-Kommission nun das Parlament überspringen und dem Ministerrat die Entscheidung übergeben

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Die EU-Kommission strebt eine neue Dimension des undemokratischen Vorgehens an. Nachdem der Europäische Gerichtshof vor kurzem einem Einspruch des EU-Parlaments stattgegeben hat, dass die Weitergabe von Flugpassagierdaten an US-Behörden auf der Grundlage der EU-Datenschutzrichtlinie gegen das Recht verstößt (EU-Richter rügen Weitergabe von Passagierdaten an USA), will nun die EU-Kommission das Abkommen mit den USA am Parlament vorbei durchsetzen, um Konflikte mit der US-Regierung zu verhindern und eigene ähnliche Pläne nicht zu behindern (Globale Datenbank für Reisende?).

Das Gericht hatte nicht die Weitergabe der persönlichen Daten (PNR-Daten) untersagt, sondern lediglich den rechtlichen Rahmen, in dem dies geschieht, beanstandet. Bei der Weitergabe der 34 Datensätze gehe es um die Vermeidung terroristischer Anschläge. Das aber betreffe die Datenschutzrichtlinie nicht, weil es dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Strafverfolgung diene, und müsse daher anders geregelt werden. Das Parlament wollte die Zahl der zu übermittelnden Datensätze reduzieren und verlangte strengere Datenschutzmaßnahmen.

Um dies anders zu regeln und die Weitergabe zu sichern – die USA drohen ansonsten den Fluglinien mit deftigen Geldstrafen und einem Entzug der Landeerlaubnis -, hat sich die EU-Kommission zu einem auch sonst gerne gepflegten Vorgehen entschlossen. „Wir müssen eine schnelle, robuste und rechtlich saubere Aktion bewerkstelligen, um sicherzustellen, dass wir für die transatlantischen Flüge keine Schwierigkeiten oder Störungen bekommen“, meinte EU-Justiz-Kommissar Franco Frattini. Man will das Abkommen mit den USA von den Regierungen der 25 Mitgliedsstaaten, also vom Ministerrat, billigen lassen und das EU-Parlament ausschließen, das dabei keine Rolle mehr spielen soll. Die Kommission beruft sich darauf, dass das Gericht die Weitergabe nicht als illegal bezeichnet habe. Gesucht wird also nur eine andere Verpackung.

Die Kommission befürwortet die Ersetzung des derzeitigen Abkommens durch ein neues Abkommen, das auf eine korrekte Rechtsgrundlage in Übereinstimmung mit dem Urteil des Gerichtshofs gestützt ist. Das derzeitige Abkommen wurde vom EuGH inhaltlich nicht beanstandet und sollte daher weiterhin dasselbe Schutzniveau in Bezug auf die Rechtssicherheit für Luftverkehrsunternehmen, die Achtung der Menschenrechte und die zulässigen Verwendungszwecke für PNR-Daten bieten. Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der europäischen Fluggesellschaften sollte das neue Abkommen das derzeitige Abkommen unmittelbar nach seiner Beendigung am 30. September 2006 ersetzen.

Mitteilung der Kommission

Auch wenn das Parlament ausgeschaltet ist und keine Opposition von den Regierungen entsteht, so müssen alle 25 Regierungen der neuen Regelung zustimmen, falls das bestehende Abkommen bis zum Ende des Monats von allen gekündigt wird. Ansonsten müssten 25 unabhängige Regelungen mit den USA getroffen werden. Ein Sprecher der Kommission sagte, man werde das neue Abkommen auch ohne Zustimmung aller Regierungen umsetzen. Das sei nicht weiter ungewöhnlich. Regelungen könnten provisorisch, aber rechtlich verbindlich umgesetzt und irgendwann später von demokratisch gewählten Instanzen ratifiziert werden. Demokratie stellt man sich normalerweise nicht so vor, wie dies die Eurokraten offenbar tun.