Gefährliche Kritik

Internetkommunikation und wirtschaftliche Interessen. Ein Überblick - Teil 4

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Wenn Kommunikation im Internet - auch ungewollt - die Interessen von Unternehmen berührt, werden gerne rechtliche Ansprüche mobilisiert (Der längere Hebel). Vor allem die Privatisierung von Kommunikationsmöglichkeiten durch das Markenrecht gerät hier immer wieder zum Problem. Eine Vernetzung der Konsumenten (Virales Eigenlob) ist mit erheblichen Risiken behaftet. Denn Netzbürger geraten nicht nur zufällig ins juristische Schussfeld wirtschaftlicher Interessen.

Bereits rein formale Aspekte der zahlreichen bei Webauftritten relevanten Rechtsnormen können dazu verwendet werden, gezielt gegen Kritik an einem Unternehmen oder gegen missliebige Informationen vorzugehen. Für diese Art der Zensur kann bereits eine Abmahnung genügen; im Notfall finden sich auch Gerichte, die Unterstützung leisten. So ließ der Ölkonzern TotalFinaElf vor einiger Zeit die Greenpeace-Seite "oil-of-elf.de", die die Haltung des Unternehmens zu Umweltschäden bei der Ölförderung in Sibirien dokumentierte, per einstweiliger Verfügung schließen, nachdem Greenpeace sich geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Bemängelt wurde dabei nicht der Inhalt der Seite, sondern die Verwendung des Markennamens in der Domain. "Wir respektieren in höchstem Maße das Recht von Greenpeace auf freie Meinungsäußerung - auf der Homepage von Greenpeace", so ein Unternehmenssprecher. Die einstweilige Verfügung wurde zunächst bestätigt; bis die nächste Instanz endlich zu dem Schluss kam, das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit habe Vorrang vor dem Markenrecht, vergingen Monate.

Greenpeace ist allerdings selbst eine finanzstarke Organisation; wer nicht die Mittel hat, sich einen Prozess über mehrere Instanzen zu leisten, knickt im Zweifel lieber gleich ein - wie die Gruppe "Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.", bei der die "Androhung hoher Verfahrenskosten" durch einen entsprechend festgesetzten Streitwert genügte, um die Seite "bayerwatch.de" aus marken- und namensrechtlichen Gründen aus dem Netz verschwinden zu lassen: zur selben Zeit übrigens wie der Streit von Greenpeace und TotalFinaElf. Selbst Metatags kamen im Einsatz gegen Kritiker schon gelegen. Und natürlich ließ es sich auch die Werbeagentur Jung von Matt nicht nehmen, auf den grassierenden Undank für ihre "gemeinnützige" "Du bist Deutschland"-Kampagne mit einer Abmahnung wegen der satirischen Verwendung ihrer geschützten Wort-/Bildmarke (neben anderen schlimmen Dingen) zu antworten.

Unter diesen Bedingungen wird es auf den ersten Blick nicht leichter, im Netz eine kommunikative Gegenmacht zur Unternehmens-PR durch Erfahrungs- und Informationsaustausch der Konsumenten untereinander aufzubauen - von den spezifischen Problemen der Netzauftritte von Beschäftigten eines Unternehmens oder bloggenden Betriebsräten ganz abgesehen. Verbraucher als Privatpersonen sind besonders leicht durch die Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen abzuschrecken. Ein konsequenter Verzicht auf die Nutzung von Marken- und Firmennamen in Domainnamen und Metatags erleichtert die Auffindbarkeit unternehmensfremder Angebote zwar nicht gerade, lässt sich aber in Suchmaschinen ausgleichen: Blogs und einschlägige Foren sind ja in der Regel ausreichend verlinkt. Nichts kann hartnäckige Abmahner allerdings daran hindern, im Fall von Kritik selbst bei bloßer Nennung einen Markennamens auf das Eigentum an Worten zu pochen. Das Markenrecht ist zudem nicht die einzige juristische Waffe, die gegen Informationsaustausch zum Einsatz gebracht werden kann: Ein eigenwilliges Verständnis von Rechtspflege macht es beispielsweise möglich, Verbraucherschutzforen über Dialer und Computerbetrug wegen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz abzumahnen.

Die Säuberung des Netzes

Tatsächlich gerät die Meinungsfreiheit gegenüber wirtschaftlichen Interessen in jüngerer Zeit viel direkter in Gefahr. Die juristische Antwort auf Kritik konzentriert sich mittlerweile auf Inhalte statt auf Formalien. Rufschädigung, Verletzung des "Persönlichkeitsrechts", Verunglimpfung, Verleumdung, geschäftsschädigendes Verhalten oder Schmähkritik sind hier die Argumente. Vor allem Blogs, Blogkommentare und Foren als Plattformen für unmittelbare Teilhabe und effektiven Erfahrungsaustausch geraten unter Beschuss. "Abmahnwelle" wird heute weniger mit rechtsmissbräuchlicher Geldschneiderei als mit der Unterdrückung missliebiger Meinungen assoziiert.

Neue Wege für diese Art von Zensur eröffnete das berühmte Urteil des Landgerichts Hamburg im Fall Universal Boards gegen den Heise-Verlag vom Ende letzten Jahres. Heise online hatte unter der Überschrift "Dialer-Anbieter verteilt Trojaner" über die Funktionsweise des von Universal Boards verbreiteten "Browser-Plugins" k.exe berichtet, das unter anderem dem Aufspüren freigewordener Domains für das Unternehmen dient. Im Forum zu dem Artikel wurde daraufhin über Wege diskutiert, die Server von Universal Boards durch massenhaftes Herunterladen dieser Datei im Stil einer Distributed Denial of Service-Attacke zu stören. Die Bestätigung einer einstweiligen Verfügung durch das Gericht verpflichtete Heise im Effekt dazu, alle Forenbeiträge bereits vor der Veröffentlichung auf die von Universal Boards beanstandeten Inhalte zu prüfen - keine leichte Sache angesichts von 200.000 Forenpostings pro Monat. Bis dahin wurde eine Haftung von Forenbetreibern im allgemeinen nur dann bejaht, wenn sie auf rechtswidrige Inhalte aufmerksam gemacht wurden und die Einträge nicht fristgemäß löschten. So hatte beispielsweise das Landgericht Köln drei Jahre zuvor ausdrücklich festgestellt, eine Pflicht zur aktiven Suche nach möglicherweise rechtswidrigen Beiträgen bestehe nicht. (Vorangegangen war übrigens eine Klage auf Löschung kritischer Postings zu einer bestimmten Firma in einem Telekommunikationsforum, die auch inhaltlich abgewiesen wurde: Das Gericht konnte im Erfahrungsaustausch der Kunden keine Schmähkritik erkennen.) Die entscheidende Frage, ob sich das Heise-Urteil unabhängig von den Umständen im konkreten Fall auf sämtliche Foren und Kommentierungsplattformen verallgemeinern lässt, blieb unklar; bis die Urteilsbegründung vorgelegt wurde, vergingen vier Monate.

Eine Pflicht zur Prüfung beliebiger Kommentare durch jeden einzelnen Betreiber eines Forums, Gästebuchs oder Blogs hätte angesichts der Leichtigkeit, mit der manche Unternehmen angebliche Rechtsverstöße gegenüber juristischen Laien bemängeln, eine gewaltige Einschränkung von Partizipationsmöglichkeiten zur Folge: "Würde sich diese zu weitgehende Auffassung durchsetzen, wäre dies das Ende einer freien Diskussionskultur im Internet", befürchtet Ralf Hansen. Ein Forum betreiben oder Kommentare zulassen könnte nur noch, wer im Zweifel die finanziellen Risiken rechtlicher Auseinandersetzungen nicht scheut - oder im Sinne des Urteils Vorzensur betreibt, indem er die Veröffentlichung jedes Beitrags, der von irgendjemand beanstandet werden könnte, von vorneherein unterbindet. Im Extremfall blieben alleine die positiven Stimmen übrig: Die Kommunikation der Verbraucher würde zu einer Fortsetzung der Unternehmens-PR zurechtgestutzt.

Einen Vorgeschmack auf eine solche Situation findet man etwa im privaten SEAT Ibiza-Forum, wo angesichts des "aktuellen Abmahnwahns" angedroht wurde: "Alle Beiträge, in denen Firmen oder Personen negativ dargestellt werden, müssen gelöscht werden." Wie groß die Rechtsunsicherheit mittlerweile ist, zeigt die Ergänzung dazu: "Auch wenn hier sachlich und qualifiziert diskutiert wird, ist es grundsätzlich mal eine Rufschädigung des Betroffenen."

Tatsächlich wurde das Heise-Urteil bereits vor seiner schriftlichen Begründung (und vor seiner Rechtskräftigkeit) als Argument für Abmahnungen gegen Foren herangezogen, in denen Benutzer Kritik an Unternehmen geäußert hatten. Betroffen waren zunächst außer einem Verbraucherschutzforum das private Supernature-Forum sowie das leidgeprüfte "cinefacts.de" (früher "dvd-inside.de"/"movie-inside.de"), das sich als Konsequenz aus der Auseinandersetzung mit Intel um das Wort "inside" nicht nur umbenannt, sondern auch zur Haftungsbeschränkung in Rechtsangelegenheiten in eine GmbH verwandelt hatte. Es konnte scheinen, als hätte das Hamburger Urteil Schleusen geöffnet: Abmahnungen wegen Forenpostings und Blogkommentaren, aber auch wegen originären Blogeinträgen, die von dem Urteil gar nicht berührt werden konnten, begannen sich zu häufen. Mitte März musste Udo Vetter in seinem "Law Blog" (eingetragene Marke) bilanzieren:

Es dürfte eine lebhafte Woche gewesen sein. Gemessen an der Zahl von Abmahnungen, die sich Blogger, Podcaster und Forenbetreiber eingefangen haben. Sie brauchen nur kritisch über die Geschäfte eines Unternehmens zu berichten. Oder darüber, dass ein Unternehmen schon andere abgemahnt hat. Die Bekanntschaft mit Rechtsanwälten ist dann programmiert. (...) Die halbgaren, lieblosen juristischen Argumente in den jüngsten Abmahnschreiben belegen, dass es den Initiatoren um mehr geht als den Einzelfall. Sie wollen - für ihre jeweiligen Auftraggeber - Angst verbreiten, die Schere im Kopf der Blogger installieren.

Zu dieser Zeit erregte vor allem das scheinbar systematische Vorgehen des Internetdienstleisters Euroweb Internet GmbH gegen kritische Berichte Aufsehen in der Blogosphäre und darüber hinaus. Euroweb setzte per Beschwerde und einstweiliger Verfügung die umfassende Löschung negativer Äußerungen in einem Thread des Gulli-Forums durch. Gulli wunderte sich: "Selbst in Vermutungs- oder Frageform mit der Bitte um Klärung formuliert, wurden Äußerungen als unwahr und ehrverletzend betrachtet und zum Gegenstand der Einstweiligen Verfügung." Gegenstand waren offenbar die Vertragskonditionen und das Preis-/Leistungsverhältnis.

Der Blogger Jens Scholz, der schon zuvor die Qualität der von Euroweb betreuten Webauftritte kritisiert hatte, griff das Thema auf und entdeckte noch andere Foren, bei denen angeblich wahrheitswidrige Beiträge gelöscht worden waren. Als Folge erhielt Scholz ebenfalls eine (sehr allgemein gehaltene) Unterlassungsaufforderung, wehrte sich aber mit eigenem Anwalt und Gegenabmahnung. Blogger begannen zu recherchieren und stellten fest, dass "aus Rechtsgründen" Links zu Seiten mit euroweb-kritischen Beiträgen auch direkt aus der Google-Suche entfernt worden waren. Andere Berichte wurden vorsorglich freiwillig zurückgezogen. Insgesamt konnte man den Eindruck gewinnen, als verwehrte man Kunden, die sich benachteiligt fühlten, "unmißverständlich, sich frei zu äußern und Kontakt zu anderen Menschen aufzunehmen, denen es ähnlich ergangen war". In der Tat versuchte Euroweb sogar, dem Handwerker, der den Gulli-Thread ins Leben gerufen hatte, nicht nur sämtliche Äußerungen in Foren, sondern auch die Weitergabe von "herabwürdigenden" Erfahrungsberichten per E-Mail zu untersagen; der Antrag auf eine entsprechende einstweilige Verfügung wurde jedoch abgelehnt - mit Verweis auf die Meinungsfreiheit, die mit Begriffen wie "Abzocke" noch nicht überschritten sei: "Zur Demokratie gehört ein Diskurs unter den Menschen." Zumindest in privaten E-Mails.

Die geladene Pumpgun

Die Frage der Haftung für Kommentare ist indessen noch nicht abschließend geklärt. Obwohl die Kanzlei, die Supernature und Cinefacts abgemahnt hatte, nach Löschung der beanstandeten Beiträge ankündigte, man werde auf weitere Schritte verzichten, will der Supernature-Betreiber nun mit Hilfe einer durch Spenden ermöglichten negativen Feststellungsklage Rechtsklarheit für sich und andere Betreiber von Kommentierungsplattformen schaffen. Denn der genaue Geltungsbereich des Heise-Urteils lässt auch nach Vorliegen der Urteilsbegründung Spielraum für Interpretationen. So dürfte die Begriffsklärung von "pressemäßigen", "redaktionell gestalteten" Angeboten, für die besondere Vorkehrungen gegen die Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu treffen seien, noch viel Mühe und Abmahnungs- oder Anwaltskosten verursachen. Möglicherweise begibt sich jeder auf dünnes Eis, der die Kommentierung kritischer Berichte überhaupt zulässt: Denn bereits aufgrund der "harten Kritik an dem Verhalten der Antragsteller" in dem Online-Artikel musste Heise nach Auffassung des Gerichts "damit rechnen, dass Nutzer, die Beiträge in dieses Forum einstellen würden, dabei 'über die Stränge schlagen' (...) würden".

Die Einschätzung von Foren als "besonders gefährliche Einrichtungen" - an anderer Stelle verglichen mit einer geladenen Pumpgun, die man nicht unbewacht auf der Parkbank liegenlassen sollte - hinterlässt einen unangenehmen Nachgeschmack und wirft grundsätzliche Fragen bezüglich der Erwünschtheit von Partizipation auf. Das Gericht selbst merkte an, wenn angesichts der Vielzahl von Forenpostings eine rechtliche Prüfung jedes Beitrags nicht machbar sei, müssten entweder die Mittel zur Prüfung vergrößert werden - oder der Umfang des Betriebs reduziert, "etwa durch Verkleinerung der Zahl der Foren oder Limitierung der Zahl der Einträge". Insgesamt sind die Auswirkungen der Entscheidung aus Hamburg auf die freie Kommunikation im Netz unabsehbar. Das Urteil ist immer noch nicht rechtskräftig, da der Rechtsstreit noch fortgesetzt wird, Abmahnungen dürften sich aber auch weiterhin darauf berufen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte allerdings jüngst die traditionelle Rechtsauffassung, nach der dem Forenbetreiber eine Vorab-Prüfungspflicht nicht zugemutet werden kann - selbst dann, wenn ein erhöhtes Risiko von Rechtsverletzungen besteht. Entscheidend für das Urteil war dabei das "nicht professionelle" Handeln des Betreibers, der von seinem Forum wirtschaftlich nicht profitierte. Bereits zuvor wollte das Gericht eine Mithaftung des Forenbetreibers in "Meinungsforen" nur für Postings feststellen, deren Autor der Betreiber nicht kennt oder nicht bekanntgeben möchte. Für manche mögen diese Hoffnungsschimmer zu spät kommen. Das Forum der "AWD-Aussteiger", das vor einiger Zeit schon aufgrund des Markenrechts fast erledigt schien, bleibt jedenfalls jetzt ganz geschlossen.

Ein interessantes Schlaglicht auf das Verhältnis rechtlicher Entscheidungen zu wirtschaftlichen Interessen wirft der Umstand, dass das Hamburger Urteil zum Schutz eines Geschäftsmodells erging, das die Richter selbst als "in hohem Maße fragwürdig" bezeichnet hatten; wettbewerbs- und sittenwidriges Verhalten des Universal Boards-Geschäftsführers Mario Dolzer durch "dreistes Domaingrabbing" erkannte neulich das Landgericht München. Dolzer versuchte indessen noch bei anderen Gelegenheiten, sich auf rechtlichem Wege gegen Kritik zu verteidigen. Sein Versuch, wegen angeblich unwahrer und persönlichkeitsrechtsverletzender Behauptungen eine "ladungsfähige Anschrift" der Dotcomtod-Bloggerin Lanu zu bekommen, blieb allerdings bereits im Ansatz stecken. Ein Antrag auf einstweilige Verfügung gegen das Internet-Magazin "Onlinekosten.de" wegen der Bezeichnung "Dialer-Parasiten" scheiterte in zwei Instanzen; die Frankfurter Richter konstatierten "tatsächliche Bezugspunkte" der Parasiten-Bezeichnung zu Dolzers Geschäftsgebaren.

Es gibt durchaus eine reelle Chance, dass Gerichte sachlich zutreffende Kritik von der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit gedeckt sehen - wenn die Angelegenheit tatsächlich vor Gericht kommt. Angesichts der finanziellen Risiken rechtlicher Auseinandersetzungen können Abmahnungen und juristische Drohungen ein probates Mittel sein, um kritische Beiträge oder zumindest die Firmennamen darin ohne gerichtliche Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit aus dem Netz entfernen zu lassen. Das Phänomen der juristischen Antwort auf Kritik beschränkt sich im übrigen nicht auf Deutschland: Aus Foren gelöschte Erfahrungsberichte wurden beispielsweise auch in Frankreich entdeckt, und Blogger in den Vereinigten Staaten werden bei rechtlichen Auseinandersetzungen zuweilen mit den landestypisch überzogenen Streitwerten konfrontiert.

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