Galileo-Code gecrackt

US-Wissenschaftler nehmen für sich das Recht in Anspruch, einen Code für das EU-Navigationssystem Galileo zu cracken, da man "elementare Daten über die physische Welt nicht durch Copyright schützen" könne

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Ende letzten Jahres, am 28.12.2005, wurde der erste Satellit des europäischen Satellitennetzes Galileo in seine Umlaufbahn gebracht (Verspätete Feierstimmung am 28. Dezember). „Giove-A“ (Galileo In-Orbit Validation Element-A) ist ein Testsatellit. Eigentlich sollte bereits im Frühjahr 2006 ein zweiter folgen, der Start wurde jedoch auf den Herbst verschoben. Ab 2008 sollen dann die ersten vier „echten“ Galileo-Satelliten folgen, um dann 2010 in Konkurrenz mit dem amerikanischen GPS-System und dem russischen Glonass zu treten. Giove-A dient der Frequenzsicherung, der technischen Validierung und hat einen Signalgenerator an Bord.

Zeichnung des Testsatelliten Giove-A. Bild: ESA

Wie Mitarbeiter des Global Positioning System (GPS) Laboratory der Cornell University berichten, haben sie den bislang geheim gehaltenen Code des Satelliten Giove-A geknackt. Das betrifft den Offenen Dienst (Open Service) von Galileo, der kostenlose Positions-, Geschwindigkeits- und Zeitangaben beispielsweise für Fahrzeuge und Mobiltelefone liefern soll. OS nutzt zwei Frequenzen für seine Signale, wodurch Fehler, verursacht durch Störungen in der Ionosphäre, korrigiert werden können und daher die Positionsbestimmungen genauer werden. Die Frequenzen enthalten zwei Code-Signale. Die Daten der Entfernungsmessung werden einem der Codes hinzugefügt, der zweite, der Pilot-Code, bleibt frei. Satelliten werden durch einen pseudozufälligen Code (PRN - pseudo random code) für den Empfänger identifiziert.

Der PRN auf dem Frequenzband L1 wurde, wie die amerikanischen Wissenschaftler süffisant anmerken, aber nicht veröffentlicht, obwohl es sich um das Signal des angeblich kostenlosen und frei zugänglichen OS handelte. Ein wenig scheinheilig spekulieren sie darüber, dass Galileo im Gegensatz zum GPS, das vom Pentagon mit Steuergeldern betrieben wird, möglicherweise auch für diese PRN-Codes eine Gebühr verlangen könnte. Nach langen Auseinandersetzungen mit dem Pentagon musste die EU nachgeben und für Galileo ein gleiches Grundsignal wie das GPS benutzen (Wie weit geht der Einfluss?). Das Pentagon kann so auch das Galileo-Signal in seiner Genauigkeit heruntersetzen, während es für das Militär das GPS-Signal weiter unbeeinträchtigt nutzen kann. Aufgrund des Abkommens mit den USA sind die Europäer verpflichtet, auch kostenlose Signale anzubieten, sagen die US-Wissenschaftler, was sie aber eben versäumt hätten – weswegen sie das wohl auf eigene Faust nachholen wollten.

Im Januar hatten die Wissenschaftler bei dem britischen Unternehmen Surrey Space Technologies Ltd., das Giove-A entwickelt hat, nachgefragt, um die PRN-Codes zu erhalten, nachdem am 12. Januar die ersten Navigationssignale von Giove-A gesendet wurden. Aber in Großbritannien wurden sie ebenso wie später in Deutschland abschlägig beschieden. Daraufhin begannen sie mit dem Versuch, diese zu knacken. Nachdem sie die Signale vom Satelliten entdeckt und, auch durch die Hilfe eines Tipps eines deutschen Wissenschaftlers, die Codes entschlüsselt und im April auf ihrer Website veröffentlicht hatten, konnte eine kanadische Firma mit ihren GPS-Geräten den Satelliten verfolgen.

Kurz danach, am 19. April, wurden die PRN-Codes bekannt gegeben, nur stimmten sie offenbar nicht mit denen überein, die vom Testsatelliten tatsächlich benutzt wurden. Überdies wurde vom Galileo-Konsortium vorausgeschickt, dass die „Galileo Navigation Primary Codes“ geistiges Eigentum seien, woraus die US-Wissenschaftler schlossen, dass man „aus dem Open Source Code Geld machen“ wolle. Nach Mark Psiaki vom GPS Laboratory ist das seltsam und stellt für ihn gewissermaßen die Rechtfertigung dar, den Code zu knacken. Man könne ja wohl auch keinen Leuchtturm bauen und verhindern, dass jemand beobachtet, wie oft das Licht aufleuchtet, und die Koordinaten misst: „Kann der Besitzer von mir eine Lizenzgebühr fordern, wenn ich das Licht anschaue? Nein. Warum sollte dann das Anschauen des Galileo-Satelliten etwas anderes sein?“

Angeblich waren sich die Wissenschaftler erst einmal doch nicht so ganz sicher, ob das Kracken eines Codes für ein offenes System, der aber nicht veröffentlicht wurde, nicht doch eine Copyright-Verletzung darstellt. Schließlich ist hier die US-Regierung zum Schutz ihrer Wirtschaft besonders scharf. Man habe sich also mit dem Rechtsberater der Universität darüber verständigt, der den Wissenschaftlern in diesem Fall die Lizenz zum Cracken gegeben habe. Die Begründung klingt jedenfalls interessant:

Uns wurde gesagt, dass das Cracken der Verschlüsselung von kreativen Inhalten wie Musik oder Filmen illegal sei, aber das Cracken der von einem Navigationssignal verwendeten Verschlüsselung ist ein faires Spiel. … Die Europäer können elementare Daten über die physische Welt nicht durch Copyright schützen, selbst wenn die Daten von einem Satelliten kommen, den sie gebaut haben.

Dasselbe könnte man freilich auch für Filme oder Fotos sagen. Und natürlich erst recht für genetische Daten. Man könnte auch fragen, ob diese Daten tatsächlich elementar sind, da man sie ja nur erhalten kann, wenn es Satelliten gibt, die die entsprechenden Signale aussenden.

Update vom 12.7.

Timo Thalmann, der den Blog Geograffiti betreibt, hat bei Galileo Joint Undertaking (GJU) wegen des von den US-Wissenschaftlern propagierten Hacks einmal nachgefragt. Hans Peter Marchlewski, General Counselor von GJU, sieht das gelassen:

Es handele sich bei GIOVE-A um einen ersten Testsatelliten für das geplante europäische Satellitennavigationssystem Galileo, der natürlich einen anderen Code benutze, als das spätere komplette System. Nichts anderes haben die Wissenschaftler der Cornell Universität festgestellt. Allerdings sei der jetzt verwendete Code sehr einfach und kurz gehalten und damit nach Angaben der Galileo Technik-Verantwortlichen relativ simpel und in ein paar Stunden tatasächlich mit jedem PC knackbar. "Das hat uns alles nicht sonderlich überrascht und macht uns auch nicht nervös", sagte Marchlewski.

Geprüft würde derzeit die rechtliche Argumentation, also dass Navigationssignale als elementare Daten über die physische Welt gelten und sie daher nicht als geistiges Eigentum geschützt werden können. Marchlewski geht davon aus, dass man mit dem Signal keine Geschäfte machen will, wie die Amerikaner dies unterstellten, definitiv zurückweisen wollte er es aber auch nicht.