Das seltsame Rechtsverständnis des Europäischen Gerichtshofs

Die ehemalige EU-Kommissarin Cresson hat Gelder veruntreut und gegen Verpflichtungen verstoßen, aber Strafe, so das oberste Gericht der EU, müsse nicht sein, weil sie bereits durch das Bekanntwerden ihrer Verfehlungen genug bestraft worden sei

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Die EU will transparenter werden. Dafür werden nun die offenen Sitzungen des Ministerrats als Webcast im Internet übertragen, und zwar vorerst in den Sprachen Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch und Spanisch. Am Dienstag begann die erste Sendung mit dem Ecofin-Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister. Es gab eineinhalb Stunden Sitzung live, die Diskussion über den Stabilitäts- und Wachstumspakt war den Finanzministern aber dann schon wieder zu heikel, um öffentlich gesendet zu werden. Der holländische Finanzminister zweifelt allerdings daran, ob die Menschen die Sitzungen wirklich verfolgen werden. Dazu müsste man schon spannendere Themen und Debatten finden. Angeregt durch den Vorstoß will nun auch das Parlament seine Sitzungen ab 2007 über das Internet übetragen. Das soll dann jährlich bis 9 Millionen Euro kosten, bewilligt wurden für das Projekt jetzt erst einmal eine Million.

Transparent wurde immerhin, dass die kurzzeitige französische Regierungschefin Edith Cresson in ihrer Amtszeit als EU-Forschungskommissarin von 1995 bis 1999 Gelder veruntreut hat. Hauptanklagepunkt war, dass sie einen befreundeten, 66 Jahre alten Zahnarzt zu ihrem „persönlichen Berater“ für Aids machte und ihm immerhin 145.000 Euro zukommen ließ, dieser aber für seine „wissenschaftlichen Missionen“ keine wirkliche Leistung erbrachte und er sowieso als Zahnarzt dafür kein Experte war. Eigentlich war der Zahnarzt kein persönlicher Berater, denn Cresson hatte bereits alle Stellen belegt, er war auch schon zu alt, worauf die Kommissarin auch hingewiesen wurde. Sie machte Cresson daraufhin kurzerhand zu einem „visiting scientist“. Die dürfen maximal zwei Jahre beauftragt werden, weswegen die Anstellung des Zahnarztes, der ab September 1995 bis Februar 1998 von Cresson beschäftigt oder eher bezahlt wurde – mit monatlich 4.500 Euro -, allein schon zeitlich gegen EU-Gesetze verstieß. Obwohl Cresson ihren Arzt noch weiter Geld zukommen lassen wollte, trat dieser selbst aus gesundheitlichen Gründen zurück und ist 2000 gestorben.

1999 sollte sie, als die Veruntreuung der Gelder bekannt wurde, zurücktreten. Das tat sie aber nicht, weswegen schließlich die gesamte EU-Kommission unter Santer zurücktrat. Cresson ist nur ein besonders deutlicher Fall für die „Unregelmäßigkeiten“, Betrügereien und Korruption, die auch sonst in der EU-Bürokratie – beispielsweise der EUROSTAT-Skandal - gedeihen. Ihr Fall aber hat die EU-Kommission noch weiter in der Öffentlichkeit in Misskredit gebracht. Daher gründete die neue Kommission unter Prodi auf Druck des EU-Parlaments bei ihrem Antritt das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), das allerdings den großen – und vermutlich erwünschten – Nachteil hat, dass es nicht auf eigene Faust Untersuchungen anstellen kann, ein Teil der EU-Kommission ist und keinen Informantenschutz gewährt.

Immerhin stand die Prodi-Kommission so unter Druck, dass sie Cresson vor den Europäischen Gerichtshof brachte und sie beschuldigte, gegen EU-Regeln verstoßen zu haben. Es war das erste Verfahren gegen einen amtierenden bzw. ehemaligen EU-Kommissar. Man betrat also Neuland. EU-Generalanwalt Leendert Geelhoed hatte im Frühjahr gefordert, der ehemaligen Kommissarin wegen der Veruntreuung von Geldern ihre Pension in Höhe von jährlich 42.000 Euro zu halbieren, die sie von der EU erhielt. Sie habe dem Ruf der EU-Kommission schwer und dauerhaft geschadet. Cresson selbst stellte sich immer so dar, als werde sie als Sündenbock für die Medien geopfert. Am Dienstag hatte das EuGH, das oberste Gericht der EU, sein Urteil gefällt und sich damit nicht mit Ruhm bekleckert, sondern alle Vorurteile gegenüber der Eurokratie noch einmal bestärkt.

Das Gericht sah die Veruntreuung von EU-Geldern als erwiesen an. Cresson habe sich der Vetternwirtschaft schuldig gemacht und gegen ihre Verpflichtungen als EU-Kommissarin auf ernsthafte Weise verstoßen, auch wenn es keinen Beweis für kriminelles Verhalten gibt. Die Einsprüche von Cresson gegen das Verfahren wurden zurückgewiesen. Doch trotz dieser Schuldzuweisung, dass die Kommissarin ihre Verpflichtungen verletzt und öffentliches Geld veruntreut hat, folgte das Gericht nicht der Forderung des Generalanwalts. Die Begründung ist einigermaßen seltsam und sollte wohl in einem Rechtssystem nicht zur Allgemeinheit werden. Die Richter befanden nämlich, dass Cresson durch die Aufdeckung ihrer Verstöße, die eigentlich eine Strafe nach sich ziehen müssten, bereits „angemessen bestraft“ sei. Daher sei es „angemessen“, die ehemalige Kommissarin nicht durch eine Kürzung ihrer Pension oder anderer Einkünfte zu bestrafen. Das kann eigentlich nur heißen: Quod licet Jovi, non licet bovi.

Cresson sieht sich nach diesem Urteil gewissermaßen entlastet. Wenn sie sich eines schweren Vergehens schuldig gemacht hätte, wäre sie ja wohl bestraft worden. So ist das also eine Art Peanuts gewesen, was die Veruntreuung ja auch tatsächlich angesichts der jährlich milliardenschweren Unregelmäßigkeiten ist. Das Urteil ist gleichwohl eine deutliche Botschaft, dass offenbar mit den Steuergeldern der EU-Bürger nicht sonderlich sorgsam ungegangen werden muss und Vetternwirtschaft nicht geahndet wird. Cresson wäre ja keineswegs am Hungertuch geendet, wenn ihre von den Steuergeldern finanzierte Pension, die sie für ihre verantwortliche Tätigkeit erhält, in Kompensation für ihre Veruntreuung von Steuergeldern gekürzt worden wäre. Es wäre vielmehr ein symbolischer Akt gewesen, dass solche Vorgänge auch auf der höchsten Ebene der EU nicht geduldet werden. Das Urteil schadet nicht nur dem Ansehen der EU, des Gerichts und den Bemühungen, Korruption und Missbrauch zu bekämpfen, es ist auch allgemein eine rechtliche Farce. Danach könnte sich jeder, der einen Gesetzesverstoß begangen hat, der in der Öffentlichkeit bekannt wurde, darauf berufen, dass er damit gestraft genug sei.