Endloser Streit ums Urheberrecht

Allzu spät schalten sich nun die Kulturschaffenden in die Urheberrechtsdiskussion ein

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Das Gesetzgebungsverfahren um die Novellierung des Urheberrechts mäandert weiter vor sich hin. Reichlich spät haben nun auch Künstler, Kreative und Kopfarbeiter der Kulturindustrie begriffen, worum es dabei geht. Nachdem sich die Gerätehersteller schon vor Jahren für den "2. Korb" der Urheberrechtsnovelle munitioniert und ihre Interessen erfolgreich in Stellung gebracht haben, regt sich seit ein paar Monaten nun auch die Gegenseite. Die Akademie der Künste lud am Dienstagabend zum 5. Akademie-Gespräch "Reform gegen Urheber?" ein, um Bundesjustizministerin Brigitte Zypries endlich mit den Belangen der Kulturschaffenden zu konfrontieren.

Jost Vacano ist ein angesehener deutscher Kameramann, der international vor allem durch seine Zusammenarbeit mit Paul Verhoeven zu Ruhm und Ehren gelangte. Fotografiert hat er beispielsweise die Schwarzenegger-Vehikel "RoboCop" und "Total Recall". Vacanos wohl bekanntester Film "Das Boot" (Regie: Wolfgang Petersen), für den er mit dem Oscar nominiert worden ist, wurde über sechzig Mal weltweit im Fernsehen wiederholt.

Keinen einzigen Cent hat der Kameramann davon gesehen. Die Honorare flossen allesamt an die Produktionsfirma und den Regisseur. Vacano wurde 1981 für die Dreharbeiten vergütet und das war’s. Hätte er sich vertraglich ausbedungen, an weiteren Einspielerlösen beteiligt zu werden, hätte Wolfgang Petersen ihm sicherlich den Laufpass gegeben und sich einen anderen Kameramann gesucht.

Zusätzlich verdienen konnte Vacano allenfalls an den jährlichen Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft Bild und Kunst, die neben bildenden Künstlern und Fotografen auch Filmschaffende vertritt. Diese Ausschüttungen werden sich, den bisherigen Vorbereitungen des "2. Korbs" für die Reform des Urheberrechts zufolge, gehörig reduzieren. "Wir müssen massive Beschneidungen unserer relativ geringen Einkommen hinnehmen", sagt Jost Vacano in der Berliner Akademie der Künste. Spät, aber vielleicht nicht zu spät, hatten sich dort die von der neuen Gesetzesregelung unmittelbar Betroffenen versammelt: Autoren, Filmemacher, Komponisten, Zeichner, bildende Künstler und so weiter.

"Die fünf und die zehn Prozent müssen weg"

Gerade einmal 10.000 Euro im Jahresdurchschnitt verdient der gewöhnliche Kulturschaffende, einzelne Berufsgruppen liegen weit darunter.

Die jährliche Ausschüttung der für Autoren, Journalisten und Wissenschaftler zuständigen Verwertungsgesellschaft Wort lag 2005 bei durchschnittlich 600 Euro. Sie soll sich, nach Berechnungen der VG Wort, in Folge der geplanten Gesetzesnovelle um vierzig Prozent senken.

Die Gründe liegen in zwei von der Geräteindustrie in die Gesetzesvorlage eingebrachte und weithin bekannte Klauseln: Im Streit um die seit den sechziger Jahren verbürgte Privatkopie in Zeiten ihrer digitalen Reproduzierbarkeit soll eine Abgabe auf kopierfähige Geräte nicht mehr pauschal erhoben werden, sondern fünf Prozent ihres Verkaufspreises nicht übersteigen. Angesichts der künstlichen Quersubventionierung von quasi kostenfreien Druckern durch teure Tinte und Toner kommt dies einer "Enteignung" gleich, wie Akademiepräsident und Zeichner Klaus Staeck auf dem Podium anmerkte.

Überdies ist eine weitere Hürde in den Gesetzentwurf eingeschleust worden: Neu auf den Markt gebrachte Geräte, die nachweislich weniger als zehn Prozent zum Kopieren von urheberrechtlich geschütztem Material benutzt werden, sollen gänzlich abgabefrei sein. Faktisch würden somit eine Abgabe nicht in Höhe von fünf Prozent des Verkaufspreises entfallen, sondern auf den Anteil der tatsächlichen Vervielfältigung berechnet werden.

Laut VG Wort würde sich etwa die bisherige Pauschalabgabe für einen Scanner in Höhe von 10,23 Euro auf 1,50 Euro senken. Schlechte Zeiten für Kreative. Für den von Raubkopien in besonderem Maße betroffenen Zeichner Staeck ist klar: "Die fünf Prozent müssen weg und die zehn Prozent müssen weg". (Zum detaillierten Verlauf der aktuellen Diskussion siehe das Heise-Dossier "Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt".)

Urheberrecht als Vertragsrecht

Jost Vacano, der nicht auf dem Podium, sondern im Publikum saß, hatte besonders ein Satz erbost, der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries herausgerutscht war: "Das Urheberrecht kann nicht das Einkommen der Kreativen regeln", sie hätten keinen Anspruch auf monatlich garantierte 2000 Euro. Später musste sie sich revidieren: "Ich meinte, das Urheberrecht regelt das Verfahren der Verteilung, nicht die Höhe".

Die Ministerin, die nicht mit allen Aspekten des Gesetzentwurfs im Detail vertraut schien, wusste etwa mit dem Passus der "unbekannten Nutzungsarten" und deren Konsequenzen für Kulturschaffende wenig anzufangen. Dass Verträge, die sämtliche künftigen technischen Verwertungen ausschließen, einem Offenbarungseid für Kulturschaffende gleichkommen, darauf musste erst Regisseur Hark Bohm aufmerksam machen:

Wir müssen die Garantie haben, dass neue Verwertungswege das Werk schützen und nicht zerstören.

Für Urheber, so Bohm, sei allein der Gesetzgeber der einzige verlässliche Partner. Auch Manfred Trojahn, Präsident des Komponistenverbands, verwies auf die wachsende Entfremdung zwischen Kunst und Industrie. In diesem Sinne ist ein Urheberrechtsgesetz als eine Art Tarifvertragsrecht anzusehen, das einen den sozialen, technischen und wirtschaftlichen Umständen geschuldeten Ausgleich zwischen den antagonistischen Interessen von kreativen Schöpfern und merkantilen Nutznießern verhandelt.

Dass eine PC-Abgabe seit Jahren von der Industrie gerichtlich angefeindet und blockiert wird, lässt nur auf totale Ignoranz darüber schließen, wer den verwünschten "Content" für die vielen Speichermedien eigentlich herstellt.

Geschichte und Zukunft

1525 hatte sich erstmals Martin Luther über den anonymen Nachdruck und die Verfälschungen seiner Werke beschwert. 1785 machte Immanuel Kant in der "Berliner Monatsschrift" mit seinem Aufsatz "Von der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks" auf den Eigentumsaspekt geistigen Urhebertums aufmerksam.

1793 unterschied Johann Gottlieb Fichte erstmals zwischen Form und Inhalt eines Werkes, dessen Urheber eine unverwechselbare Handschrift aufweisen müsse. Zu jener Zeit grassierte zahllose billige Raubdrucke von Büchern, ohne die freilich beispielsweise Goethes "Werther" niemals eine solche Popularität erlangt hätte.

Bisweilen erinnert die jetzige Situation an jene frühen Tage. Raubkopien von Musik und Filmen als "Free Culture" zu verstehen, hintergeht die berechtigten Interessen der professionellen Urheber, die sich auf dem Markt und im Zirkel von Verwertungsgesellschaften und Musik- respektive Filmindustrien bewegen. Dass sie ihre Interessen schützen wollen, kann ihnen niemand nachsehen. Einen anderen Weg schlagen die Nutzungsregelungen von Creative-Commons-Lizenzen ein, die vom jetzigen Gesetzesentwurf noch gar nicht berücksichtigt werden. Schon auf der Wizards-of-OS-Konferenz stellte sich jedoch heraus, dass Urheber sich entscheiden müssen. Musiker beispielsweise, die Songs frei im Internet unter einer CC-Lizenz vertreiben, fliegen aus der GEMA raus.

Im Koalitionsvertrag der jetzigen Regierung ist wortwörtlich festgehalten, dass die "Rechtstellung des Urhebers in digitalen Zeiten gestärkt werden muss". Nach dem Kotau der Schröder-Regierung vor der Industrie und dem augenblicklichen Gesetzentwurf müsste dazu jedoch noch ordentlich zurückgerudert werden.

Ob die Kulturschaffenden ihre Position am gestrigen Abend deutlich genug machen konnten, wird sich nun herausstellen. Zumindest bot Brigitte Zypries ein weiteres Gespräch im Ministerium an - dort, wo alle anderen Lobbyisten längst vorstellig geworden sind. Einen geeigneten Kompromiss zwischen Kulturschaffenden und Industrie zu finden, was laut Zypries eine Urheberrechtsgesetzregelung allenfalls leisten kann, setzt eben auch voraus, dass die Kulturschaffenden und ihre Interessenvertreter endlich begreifen, wie das Spiel läuft.