Kein Recht auf Sex

Griechenlands erstes "Gesetz zur Bekämpfung von Gewalt in der Familie" enthält begrüßenswerte Schutzmaßnahmen, aber auch viele Mängel

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"Das Paradies einer Frau liegt unter den Füßen ihres Mannes" soll Prophet Mohammed angeblich seinen Anhängern erklärt haben. Ob es stimmt, ist eine Sache, doch derartige Auffassungen haben sich, ohne Beschränkung auf eine Religion, in abgeschwächter Form in manch einer modernen Gesellschaft bis heute gehalten. So gab es bis vor kurzem im christlichen Griechenland, der "Wiege der Demokratie" kein Gesetz, das eine Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe stellte.

Erst mit dem jetzt vom griechischen Parlament verabschiedeten "Gesetz zur Bekämpfung von Gewalt in der Familie" wurde gesetzlich anerkannt, dass es die - in Deutschland beispielsweise seit 1997 strafbare - Vergewaltigung in der Ehe überhaupt gibt. "Das Gesetz ist trotz seiner Mängel ein großer Schritt in die richtige Richtung", meint Katerina Kapernarakou, die sich für die griechische Sektion von Amnesty International ("Weg nach Guantanamo beginnt in Pakistan") ausführlich mit der Thematik beschäftigt hat. "Es ist das erste Mal, dass Gewalt in der Familie überhaupt als solcher begegnet wird. Vorher hatten die Frauen nur die Möglichkeit im Rahmen der allgemeinen Strafgesetze, beispielsweise gegen Körperverletzung, gegen ihre Peiniger vorzugehen."

Kommt in den besten Familien vor...

Selbstverständlich ist das Gesetz geschlechtsneutral formuliert, auch wenn die Realität zeigt, dass es sich bei der überwältigenden Mehrzahl der Opfer um Frauen und Kinder handelt. Doch auch wenn die Zahl der misshandelten Männer statistisch eine vernachlässigbare Größe ist, muss dem einzelnen männlichen Opfer natürlich der Rechtsweg offen stehen.

Es ist nicht einfach, herauszufinden, wie viele Frauen und Kinder in Griechenland alljährlich Opfer von häuslicher Gewalt werden. Es gibt zwar Recherchen der griechischen Gleichstellungskommission. Diese können sich jedoch nur auf die Angaben von Frauen stützen, die sich tatsächlich an die Behörden gewandt haben oder in einem der wenigen Frauenhäuser des Landes vorstellig geworden sind.

Dies deckt jedoch nur einen Bruchteil der tatsächlichen Fälle ab. In der Regel wird eine Frau in Griechenland zunächst Hilfe bei anderen Frauen, entweder bei Freundinnen oder bei Frauen aus dem weiteren Familienkreis suchen. Dort dürfte sie jedoch häufig mit dem Rat abgefunden werden, auszuhalten. Entweder mit der Begründung, dass es auch anderen Frauen so gehe, oder "im Interesse der Kinder".

Über das Profil der Täter jedoch geben auch die vergleichsweise wenigen aufgedeckten Fälle von Gewalt in der Familie recht gute Auskunft. Wie in allen anderen Ländern, so auch in Griechenland, ist diese ein alle Schichten und Klassen übergreifendes Phänomen. Sie kommt in der ungebildeten Arbeiterfamilie genauso vor, wie unter hochgebildeten und gutbezahlten Akademikern. "Es ist ein Mythos, dass vor allem Arbeitslose, Alkoholiker oder Drogenabhängige ihre Frauen schlagen", meint auch Katerina Kapernarakou. "Allgemein gilt vielmehr, dass die Ausübung von Gewalt etwas mit der Stellung der Partner untereinander zu tun hat. In der Struktur dieser Familien herrscht Ungleichheit, die Frau ist dem Mann untergeordnet. Es geht um die Ausübung von Macht des einen über den anderen."

Großer Schritt nach vorn

Von Gleichstellung der Frauen kann in Griechenland allgemein keine Rede sein. Zwar sind Frau und Mann selbstverständlich vor dem Gesetz gleich und theoretisch stehen ihnen auch die gleichen beruflichen und gesellschaftlichen Möglichkeiten offen. Doch zu den auch in anderen westlichen Industriegesellschaften vorhandenen patriarchalischen Gesellschaftsstrukturen kommt in Griechenland noch die Rolle der mächtigen orthodoxen Kirche hinzu. Für diese hat die Frau vor allem als liebende Mutter und Ehefrau, nicht aber als gleichberechtigte Partnerin des Mannes eine Daseinsberechtigung.

So kennt die Orthodoxe Kirche keine Priesterinnen und auch bei manchen Kirchentraditionen, etwa dem jährlichen "Kreuztauchen" am 6. Januar, sind Frauen nicht überall zugelassen. Bei der Eheschließung wird die Frau vom Priester immer noch aufgefordert, "ihren Mann zu fürchten". Und auch wenn es üblich ist, dass zumindest selbstbewusste Bräute dem unmittelbar Zukünftigen an dieser Stelle mehr oder weniger herzhaft auf den Fuß treten, ist die Botschaft dennoch unverkennbar.

Solange Ungleichheit herrscht, müssen die Schwächeren in solchen Strukturen geschützt werden. In dieser Hinsicht ist das nun in Griechenland verabschiedete Gesetz ein großer Fortschritt. Den Frauen und auch den oft ebenso von Misshandlungen betroffenen Kindern - sei es als direkte Ziele, sei es, weil der Täter über die Kinder die Frau treffen will - werden nicht nur eine Reihe von Maßnahmen geboten, sich gegen die Misshandlung zur Wehr zu setzen.

Zum ersten Mal wird häusliche Gewalt jetzt auch breiter diskutiert werden. Polizisten und Justizbeamte müssen ausgebildet werden, damit sie mit solchen Fällen überhaupt sachgerecht umgehen können. Die Medien werden das Thema aufgreifen, sicherlich wird es einige Kampagnen geben. Dies bedeutet sicherlich nicht, dass es gleich weniger Männer gibt, die ihre Frauen schlagen. Aber langfristig kann eine Diskussion beispielsweise in den Schulen einiges bewegen.

Katerina Kapernarakou

Das Gesetz hält eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen bereit. So beispielsweise auch die zwangsweise Entfernung der Täter vom Opfer, etwas das in Deutschland seit 2002 gesetzlich verankert ist. Auch die Aufnahme in Frauenhäuser steht den Frauen theoretisch zu. Ein wunder Punkt jedoch ist die Finanzierung all dieser Maßnahmen. Weder im Gesetz selbst noch in seinen Ausführungsbestimmungen wird erklärt, wo die Mittel für die Ausbildung von Polizisten und Staatsanwälten oder die Finanzierung von Frauenhäusern herkommen sollen.

Erwähnt werden nur die wenigen bestehenden, meist von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) betriebenen derartigen Einrichtungen. Damit eine Frau sich entschließt, aus einem Zwangsverhältnis zu fliehen, muss sie aber wissen, wie sie sich und die eventuell mitbetroffenen Kinder über die Runden bringt. Fehlen die Auffangstellen, so nützt auch das beste Gesetz mit theoretischem Anspruch auf einen Platz in den Schutzeinrichtungen nichts.

Der Teufel steckt im Detail

"Amnesty hat schon bei Vorstellung des ersten Gesetzesentwurfes versucht, auch einige weitere Mängel des Gesetzes durch Vorschläge auszugleichen" erläutert K. Kapernarakou weiter. "Leider sind die allermeisten unserer Vorschläge nicht in die endgültige Vorlage eingegangen."

So kritisiert Amnesty auch die starke Betonung der Familie auf Kosten der Rechte des Opfers. Der Staatsanwaltschaft wird empfohlen, mit Opfer und Täter eine Einigung auszuhandeln. Läst sich der Täter beispielsweise auf eine Therapie ein, soll ihm die Rückkehr nach Hause nicht mehr verwehrt werden. Und auch die Verurteilung einer Vergewaltigung in der Ehe hätte klarer ausfallen können. Im Gesetz werden nur solche Handlungen unter Strafe gestellt, die durch Zwang abgepresst werden und "zu denen das Opfer nicht verpflichtet ist". Erst die Erläuterungen zum Gesetz konkretisieren, dass es keinen Zwang eines Ehepartners zum Geschlechtsverkehr geben kann.

Trotzdem...

Allen Mängeln zum Trotz ist die Verabschiedung des Gesetzes sicher mehr als nur ein positives Signal im Kampf gegen häusliche Gewalt. In Zukunft wird es auch darauf ankommen, die Rolle der NGOs bei der Bekämpfung von Gewalt in der Familie zu stärken. Nicht nur werden die meisten Schutzeinrichtungen in Griechenland, aber auch in den meisten anderen Ländern, von NGOs betrieben. Organisationen wie AI haben ein riesiges Erfahrungspotential bei der Verteidigung von Menschenrechten und genau um diese geht es hier. Dieses sollte man nutzen. In Albanien beispielsweise, einem Land in dem häusliche Gewalt beinahe zur Tagesordnung gehört wird dieser Tage ein Gesetz diskutiert, dass den nationalen NGOs ein großes Mitspracherecht bei der Bekämpfung des Phänomens einräumt.