Generalverdacht gegen alle Kreditkartenbesitzer

Ein Gespräch mit dem Anwalt Udo Vetter, der einen Antrag auf richterliche Entscheidung der massenhaften Kreditkartenprüfung im Rahmen der Suche nach Kunden einer Website mit kinderpornografischem Material gestellt hat

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Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter hat vor dem Amtsgericht Halle einen Antrag auf die gerichtliche Überprüfung der umstrittenen Kreditkartenüberprüfung gestellt. Er will die Rechtswidrigkeit der Überprüfung von 22 Millionen Kreditkartennutzern feststellen lassen, die die Staatsanwaltschaft Halle durch Kreditkartenunternehmen vornehmen ließ. Durch diese Überprüfungen sollten Kunden einer indonesischen Webseite, welche kinderpornografisches Material anbot, identifiziert werden. Mittlerweile hat auch der Hamburger Rechtsanwalt Markus Böhmer für einen Mandanten Rechtsmittel gegen die Aktion Mikado eingelegt.

Sie klagen dagegen, dass Kreditkartenunternehmen auf Bitten der Strafverfolger ihre Daten nach bestimmten Kriterien durchsucht haben. Dabei wird immer wieder betont, dass diese Kriterien (Empfängerkonto, Betrag, Verwendungszweck) eindeutig nur auf Leute zutrafen, die kinderpornographisches Material bzw. den Zugang dazu bestellt hatten. Wogegen klagen Sie genau?

Udo Vetter: Zunächst fehlte es an einem Anfangsverdacht im juristischen Sinn. Ein Anfangsverdacht erfordert tatsächliche Anhaltspunkte. Allein die Existenz einer Website mit illegalen Inhalten irgendwo im Internet liefert kein tatsächliches Indiz dafür, dass dieses Angebot auch in Anspruch genommen wird. Alles Weitere ist pure Spekulation.

Ein Beispiel: Man könnte ebenso gut einen kompletten Stadtteil absperren und jede Wohnung durchsuchen. Am Ende würde man vermutlich einige illegale Waffen, Heroin, Kokain, etliche Raubkopien und einen Tresor mit Schwarzgeld finden. Aber trotzdem käme niemand auf die Idee, so etwas für zulässig zu halten. Weil eben nicht konkrete Verdachtsmomente Anlass sind, sondern ein Generalverdacht gegen jeden Bürger.

Erst nach dem Screening aller 22 Millionen Kreditkarten lagen dann konkrete Verdachtsmomente vor. Aber diesen Verdacht haben sich die Ermittler erst einmal selbst produziert, und zwar rechtswidrig. Das Eingreifen war vor diesem Hintergrund jedenfalls grob unverhältnismäßig. Man kann nicht das informationelle Selbstbestimmungsrecht von 22 Millionen Bürgern nur auf die völlig spekulative Aussicht hin verletzen, dass schon einige im Raster hängen bleiben werden.

Um festzustellen, ob auch nur einer der 22 Millionen Kreditkarteninhaber ins Raster fällt, mussten selbstverständlich die Daten aller 22 Millionen Kunden durchsucht werden. Ansonsten kann ein Raster ja nicht greifen. Dass die Kreditkartenfirmen dies für die Staatsanwaltschaft erledigten, machte die Sache nur noch schlimmer. Hierdurch wurde versucht, den Richtervorbehalt für Rasterfahndungen zu umgehen. Außerdem ist es fast schon ein eigener Skandal, dass solche Ermittlungen in die Hände von Privaten gegeben werden. Wer sagt denn, dass wichtige Kunden oder gar eigene Mitarbeiter nicht aus der Trefferliste gestrichen wurden?

Die tatsächlichen Kindesmissbraucher waren gar nicht im Visier der Fahnder

Viele sind der Meinung, bei Kinderpornographie dürften solche Bedenken keine Rolle spielen, und sehen daher Ihre Klage auch als völlig unverständlich an. Ist das Durchsuchen von Kreditkartendaten wirklich ein so hoher Preis, wenn es darum geht, Kinderpornographie zu bekämpfen?

Udo Vetter: Der freiheitliche Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass sich auch der Staat an gewisse Regeln zu halten hat. Dazu gehört die Beachtung der Grundrechte. Auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht. Wenn bestimmte Rechtsgüter plötzlich eine Sonderstellung einnehmen, leben wir nicht mehr in einem Rechts-, sondern einem Willkürstaat.

Im Übrigen richtete sich die Maßnahme gegen mutmaßliche Konsumenten von Kinderpornografie. Diese Straftat wiegt nach dem Gesetz ungefähr so schwer wie Sachbeschädigung. In beiden Fällen beträgt die Höchstfreiheitsstrafe zwei Jahre. Der Besitz von Kinderpornografie mag zwar verabscheuungswürdig sein, er gehört aber nicht zur Schwerkriminalität. So schwer es vielleicht auch zu verstehen sein mag, macht der Gesetzgeber einen deutlichen Unterschied zwischen den Menschen, die Kinder tatsächlich missbrauchen, und denen, welche sich derartige Darstellungen ansehen.

Die Fahnder waren bei ihrem Ermittlungen bereits gescheitert, die Hintermänner der Website zu ermitteln. Mit dem Kartenscreening konnten diese Hintermänner auch nicht ermittelt werden. Es ist deshalb völlig übertrieben, hier von einer Maßnahme gegen Schwerkriminelle zu sprechen. Ein Richter hätte die Rasterfahndung mit Sicherheit schon deshalb nicht angeordnet, weil es gar nicht um Straftaten von erheblichem Gewicht ging, wie sie die Vorschrift für die Rasterfahndung erfordert.

Man muss (leider) feststellen, dass trotz der Hurrameldungen seitens der Ermittlungsbehörden mit der Aktion Mikado kein einziges Kind tatsächlich vor Missbrauch bewahrt wird. Die tatsächlichen Kindesmissbraucher, welche die Fotos und Filme herstellen, war zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr im Visier der Fahnder.

Sie sagen, es habe keinerlei Hinweise darauf gegeben, dass es überhaupt deutsche Nutzer des kinderpornografischen Angebotes gab. Warum wurden dann die Daten deutscher Kreditkartennutzer überprüft?

Udo Vetter: Nach den Medienberichten haben die Fahnder in Sachsen-Anhalt die Seite in Augenschein genommen und festgestellt, dass man dort mit Visacard und Mastercard bezahlen kann und was ein Zugang kostet. Es waren lediglich die deutschen Kreditkarten betroffen, weil die Polizisten keine grenzüberschreitende Kompetenz haben. Ob andere Länder informiert wurden und dem Beispiel folgten, weiß ich nicht. Ich hoffe aber, dass man dort mehr Augenmaß besitzt. Bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Kreditkartenfirmen die betroffenen Kartenbesitzer meldeten, waren nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine weiteren Informationen verfügbar. Die Ermittlungen erfolgten also ins Blaue hinein; das ist rechtswidrig.

Wie hätte die Polizei Ihrer Meinung nach vorgehen müssen, was sind Ihre stärksten Kritikpunkte?

Udo Vetter: Mangels Anfangsverdacht hätte die Polizei ihre Kräfte auf aussichtsreichere Fälle konzentrieren sollen. Allerorten wird die Überlastung der Ermittler beklagt. Unzählige Fälle, in denen klare Verdachtsmomente vorliegen, werden aus Personalnot nur schleppend bearbeitet. Es bleibt der Anschein, dass man hier einen publicityträchtigen Fall witterte. Insbesondere ist Kinderpornografie natürlich ein gutes Thema, um Kritiker eventueller Fahndungsmaßnahmen mundtot zu machen.

Hätte man ohne konkreten Verdacht die Geldbewegungen aller Firmen in Sachsen-Anhalt gefilzt gefilzt oder die aller Staatsanwälte, wäre eine Protestwelle durchs Land geschwappt. Und das, obwohl auch hier mutig darauf spekulieren könnte, einen verschwindend geringen Bodensatz an Steuerhinterziehern, Erbschleichern oder Geldwäschern ermitteln zu können.

Die Ermittler haben versagt, weil sie nicht einmal die Betreiber einer Website ermitteln konnten

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, hat in einem Interview gesagt: "Es wäre ein großer Sieg für die Kinderporno-Mafia, wenn Richter im Nachhinein das Vorgehen der Ermittler als nicht rechtmäßig beurteilen würden" Damit wird noch einmal die Maßnahme emotional gerechtfertigt. Wie beurteilen Sie selbst Ihre Chancen?

Udo Vetter: Es ist schon erstaunlich, auf welchem Niveau zum Beispiel der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei argumentiert. Er sagt, es wäre im Nachhinein ein großer Sieg für die Kinderporno-Mafia. Der Sieg der Kinderpornomafia liegt schon darin, dass die Ermittler aus Sachsen-Anhalt offenbar nicht einmal in der Lage sind, den Betreiber eines entsprechenden Webservers zu ermitteln und das Angebot selbst trockenzulegen.

Wenn man es genau betrachtet, ist die Aktion Mikado zunächst ein großer Fehlschlag. Die Ermittler haben versagt, weil sie es nicht einmal schafften, den Betreiber einer derartigen Website, also ein tatsächliches Mitglied der Kinderpornomafia, dingfest zu machen. Das wirft kein gutes Licht auf die Fähigkeiten einer Ermittlergruppe, die auf Internetdelikte spezialisiert ist. Angesichts dieses Versagens hat man sich dann auf die Konsumentengruppe gestürzt - unter Missachtung des Strafprozessrechts und der Grundrechte von 22 Millionen Bundesbürgern.

Die jetzt ermittelten Verdächtigen, das muss einmal festgehalten werden, sind allenfalls Konsumenten von Kinderpornografie; sie stehen am Ende der Verwertungskette auf der Kundenseite. Mit der Kreditkartendurchsuchung bestand noch nicht einmal eine vage Aussicht, den Hintermännern des Angebots im Internet auch nur einen Schritt näher zu kommen. Genauso gut könnte man gleichzeitig Razzien vor allen deutschen Hauptbahnhöfen machen und am nächsten Tag verkünden, mit der Festnahme von 50 Abhängigen und zwei Dutzend Kleindealern sei ein großer Schlag gegen den internationalen Drogenhandel gelungen.

Jedenfalls kann man nicht jede Ermittlungsmethode damit rechtfertigen, welch hehren Zweck sie verfolgt. Es zeichnet den Rechtsstaat aus, dass sich auch die Ermittlungsbehörden an Recht und Gesetz halten müssen. Unter anderem müssen sie die Strafprozessordnung einhalten und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung beachten. Diese Rechte sind hier verletzt worden.

Wenn man dem Generalverdacht gegen alle Kreditkartenbesitzer erlaubt, was kommt dann? Man kann auch unzulässige Verhörmethoden anwenden. Ein Schlag mit dem Telefonbuch auf dem Hinterkopf - vielleicht überlegt sich dann mancher Beschuldigte, wie lange er noch von seinem durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierten Schweigerecht Gebrauch macht. Spätestens mit dem Zeigen der Daumenschrauben wäre dann wohl jeder Widerstand vorbei. Das Problem ist nur, dass man sich mit solchen Gedanken und möglicherweise Taten vom Rechtsstaat verabschiedet, dessen Bürger vor Willkür geschützt werden.

Jeder der Grundrechte wegen eines erstrebten Ziels zur Disposition stellt, investiert vielleicht einen Funken Hoffnung zu viel darin, dass Behörden ihre entsprechenden Freiheiten nicht auch missbrauchen. Möglicherweise sind die Ziele dann bald nicht mehr so konsensfähig wie bei Kinderpornografie. Die Geschichte sollte hier eigentlich eine Lehre sein.

Die Strafverfolger erhielten im Sommer 2006 Kenntnis von der Seite und gründeten eine Sonderkommission "Mikado". Danach kam es zu der Überprüfung der Kreditkartennutzer und im Oktober 2006 waren die Verdächtigen bereits identifiziert. Wäre insofern nicht eine richterliche Anordnung - in einem solchen Fall - leicht zu erhalten gewesen?

Udo Vetter: Nach Presseberichten ist das Fernsehmagazin Akte mit seiner Strafanzeige regelrecht durch die deutschen Ermittlungsbehörden getingelt. Und hat zunächst nur Absagen erhalten. Unter anderem soll auch das Bundeskriminalamt abgewinkt haben, unter anderem wegen datenschutzrechtlicher Bedenken.

Wäre ein Richter gefragt worden, hätte dieser nach meiner Einschätzung die Durchsuchung aller Kreditkartenkonten verweigert. Zum einen fehlte es am konkreten Anfangsverdacht. Zum anderen handelt es sich beim Konsum von Kinderpornografie nicht um eine "erhebliche Straftat", wie sie das Gesetz fordert. Dieses Delikt steht auf der Stufe der Sachbeschädigung; in beiden Fällen ist die Höchststrafe zwei Jahre Gefängnis.

Selbst wenn ein richterlicher Beschluss vorläge, wäre dieser Beschluss wohl ebenfalls rechtswidrig. Die Gründe habe ich genannt. Auch gegen diesen Beschluss könnte man als Kreditkarteninhaber vorgehen, zum Beispiel durch eine Beschwerde zum Landgericht und später eine Klage beim Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Ist die Möglichkeit erst einmal vorhanden, wird sie auch für andere Zwecke genutzt

Die Maßnahme hat bei Bürgerrechtlern und Datenschützern Bedenken hinsichtlich der weiter von privater Seite gespeicherten Datenberge hervorgerufen. Im Hinblick auf die geplante Vorratsdatenspeicherung wäre ja eine solche Maßnahme auch in Bezug auf Verbindungsdaten denkbar. Bedarf es hier auch verbesserter Schutzmöglichkeiten für diejenigen, deren Daten privat gespeichert werden damit die Privaten nicht zum verlängerten Arm der Strafverfolgung werden?

Die Kreditkartendurchsuchung zeigt, dass Datensammlungen Begehrlichkeiten wecken. Sie zeigte erstmals auch, in welchem Umfang Menschen hier völlig unschuldig ins Visier der Fahnder geraten können. Dass die Finanztransaktionen eines Viertels der Bevölkerung gefilzt werden, ist ein bisher beispielloser Vorgang.

Nach meiner festen Überzeugung hätte es gereicht, die geltenden Gesetze zu beachten. Dann wäre diese Maßnahme nicht passiert. Aber sicher ist die Politik aufgerufen, die Freiheit der Bürger ernster zu nehmen, als dies momentan geschieht. Dass ein derartiger Versuchsballon wie die Kontrolle aller Kreditkartenkonten ausgerechnet in einem Fall von Kinderpornografie geschieht, ist für mich nur bedingt Zufall. Natürlich fällt es hier schwerer zu widersprechen, als dies zum Beispiel der Fall gewesen wäre, wenn nach Kunden möglicherweise rechtswidriger MP3-Portale gesucht worden wäre. Das Problem ist nur: Ist die Möglichkeit einmal da, wird sie auch genutzt. Niemand sollte glauben, dass Kreditkarten oder andere Datenbestände künftig nicht auch wegen harmloserer Dinge gerastert werden. Damit wird auch die Zahl der falschen Verdächtigungen steigen, denn der Missbrauch gestohlene Kreditkartendaten ist ja ein riesiges Problem.

Wie sehen Sie das Verhalten der Kreditkartenunternehmen? Diese haben ja die Daten, wenn auch auf Androhung, erst ermittelt und dann weitergegeben. Was hätte von Seiten der Kreditkartenunternehmen besser gemacht werden können?

Udo Vetter: Den Kreditkartenunternehmen ist vorzuwerfen, dass sie sich zum Helfer einer fragwürdigen Aktion gemacht haben. Sie haben ohne Not das Vertrauen ihrer Kunden aufs Spiel gesetzt. Zumindest hätte man erwarten müssen, dass derartige globale Maßnahmen nur auf richterliche Anordnung erfolgen. Zum anderen ist es höchst fragwürdig, die Kunden, deren Konten durchsucht wurden, nicht über die Aktion zu informieren.

Im Umgang mit Kundendaten wäre von den Unternehmen zu erwarten, dass sie nicht jeder Anfrage sorglos nachgehen, sondern gegebenenfalls auf einen richterlichen Beschluss bestehen. Außerdem müssen die Kunden zu gegebener Zeit informiert werden, damit diese überhaupt von der Maßnahme erfahren. Nur so können sie dann nämlich gegen die mögliche Verletzung ihrer Rechte rechtliche Schritte einleiten.

Viele sehen, falls diese Methode nun von einem Richter als legitim beurteilt wird, in ihr eine Gefahr. Weil sie befürchten, dass die Polizei immer weniger ermitteln wird und stattdessen erst einmal auf Datenbestände zugreifen wird, um daraus dann einen Verdacht zu entwickeln. Ist diese Gefahr wirklich gegeben oder ist diese Befürchtung überzogen?

Udo Vetter: Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Maßnahme als rechtswidrig bewertet wird. Sollte eine derartige Globaldurchsuchung aber zulässig sein, werden wir schnell eine Flut derartiger Maßnahmen erleben. Es gibt tausende Internetseiten mit illegalen Angeboten. Das muss nicht Kinderpornografie sein. Der nächste Ansatzpunkt wären MP3- und Filmportale, die möglicherweise gegen (deutsches) Urheberrecht verstoßen. Hier wären sicherlich Tausende, wenn nicht sogar Hunderttausende "Treffer" denkbar. Das führt dann zu einer Kriminalisierung der deutschen Bevölkerung, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Ob die Jubelmeldungen der Ermittlungsbehörden dann auch noch so gut ankommen, wenn deutsche Kinderzimmer flächendeckend durchsucht werden?

Auch bei Nichtbetroffenen bleibt natürlich das Wissen, dass ihre Kreditkartendaten künftig womöglich mehrmals täglich "gecheckt" werden. Ich halte es für möglich, dass viele grundehrliche und nichtkriminelle Kunden lieber gar nicht unter dem Druck leben wollen, dass es zu Verwechslungen bzw. Missbrauch ihrer Kartendaten kommt. Hier hilft dann wohl nur der Abschied von diesem Zahlungssystem. Wobei man ja dann auch wieder fragen könnte: Warum kündigt der seine Kreditkarte? Hat er was zu verbergen?