Hartz IV-Empfänger: Ohne Arbeit kein Geld?

In Zeiten von Konjunkturaufschwüngen geraten die Erwerbslosen noch mehr unter Druck

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Willkür, rechtliche Grauzone oder geltendes Recht? Darum dreht sich die Diskussion um einen als Coburger Erklärung bekannt gewordenes Formular, das Erwerbslosen vom Jobcenter Coburg Land zur Unterschrift vorgelegt wird. Die Unterzeichnung ist die Voraussetzung, damit überhaupt ein Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt werden kann.

Die Wuppertaler Erwerbslosenberatungsstelle Tacheles hält das Formular für rechtswidrig. Hier würden die durch Hartz IV minimierten Rechte von Erwerbslosen willkürlich noch weiter eingeschränkt, so die Kritiker.

So sollen Antragssteller auch für eventuell unrichtige Angaben von Angehörigen in die Pflicht genommen werden. Außerdem müssen sie unterschreiben, dass jeder Ortswechsel zu Urlaubszwecken einer vorherigen Genehmigung durch den Vermittler bedarf. Hier sehen die Tacheles-Mitarbeiter, wie in vielen anderen Sätzen des Formulars, eine bewusst unklar gehaltene Formulierung, die eine extensive Einschränkung für die Betroffenen bedeuten kann. So lässt sich in der Aufforderung, jeden Ortswechsel vorher genehmigen zulassen, die im Gesetz nicht festgeschriebene Maßgabe herauslesen, dass ein Erwerbsloser den Meldebezirk seines Jobcenters nicht ohne Genehmigung verlassen darf. Hier sind Anklänge an die Residenzpflicht bei Flüchtlingen nicht weit, die ebenfalls den Landkreis nicht verlassen dürfen, dem sie von den Ämtern zugewiesen worden sind. Muss ein Erwerbsloser bereits bei einem Einkauf im Nachbarort vorher um Erlaubnis fragen?, heißt es im Kritikpapier von Tacheles.

Da auch jeder Wohnungswechsel, genau so wie jeder Neuzuzug in die Wohnung des Antragsstellers, nach dem Formular der Genehmigung bedarf, ist es verständlich, wenn Erwerbslosengruppen jetzt Alarm schlagen. Schließlich liest sich das gesamte Formular wie eine Zusammenstellung von Einschränkungen, Verboten und Warnungen. Dabei steht nicht nur die Drohung im Raum, dass der Betroffene kein Arbeitslosengeld bekommt, wenn die Behörde die Angaben beanstandet. Hinzu kommen noch die in den Formularen enthaltenen Drohungen mit strafrechtlichen Konsequenzen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer "Änderungen in der Verhältnissen, die für eine laufende Leistung erheblich sind, nicht, nicht richtig, nicht vollständig und nicht rechtzeitig mitteilt“, was mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Nun würde dieser Strafrahmen sicher nur in den seltensten Fällen ausgeschöpft. Doch der Eindruck auf die Betroffenen ist entscheidend. Wer nicht weiß, wie er die Miete bezahlen soll, und dann als erstes ein Papier in die Hand gedrückt bekommt, in dem ihm bei falschen, unvollständigen oder verspäteten Angaben mit einer horrenden Strafe gedroht wird, ist verunsichert. Bei der konkreten Umsetzung der Bestimmungen hat die Behörde durch die pauschalen Formulierungen einen großen Auslegungsspielraum.

Kompakte Masse an Grundrechtsbrüchen

Nun wird schon seit der Einführung von Hartz IV kritisiert, dass ein Antragssteller seine Privatsphäre faktisch aufgeben muss. Der behördliche Einblick in die Konten gehört ebenso dazu, wie ein möglicher Besuch von Mitarbeitern der Arbeitsagenturen in den Wohnungen des Betroffenen. Trotzdem hat das Coburger Vorgehen nach Meinung der Kritiker eine neue Qualität.

„Wir haben eine solche Masse an Grundsrechtsbrüchen wie in der Coburger Erklärung in der Kompaktheit noch nicht gesehen", erklärt Harald Thomé von Tacheles gegenüber Telepolis. Man habe eine exemplarische Kritik an den Coburger Vorgehen auch deshalb für notwendig gehalten, weil es sich hierbei nach seiner Einschätzung eben nicht um das Vorgehen eines einzelnen Jobcenters geht. Hier wird vielmehr gezeigt, wie der Umgang mit Erwerbslosen in Zukunft noch verschärft werden kann, so Thomé.

Im Aufschwung geraten Erwerbslose verstärkt in Erklärungsnot

Die gegenwärtig im Bundeswirtschaftsministerium ausgearbeiteten Pläne scheinen diese Befürchtung zu bestätigen. Danach soll künftig jeder Erwerblose für die Grundsicherung eine Gegenleistung erbringen. Heute gebe der Staat den Langzeitarbeitslosen ein Garantieeinkommen, ohne etwas zu verlangen. Damit setze man die falschen Anreize, kritisierte der Minister mit CSU-Parteibuch Michael Glos. Das sicher nicht wirtschaftsfeindliche Handelsblatt titelt über diese Pläne Glos will Arbeitspflicht für alle Hartz-IV-Empfänger.

Auch die gesamtpolitische Lage scheint für ein härteres Vorgehen gegen Erwerbslose günstig. Je mehr über den anhaltenden Konjunkturaufschwung in Deutschland geschrieben wird, desto stärker geraten Menschen in Erklärungsnot, die trotzdem keine Lohnarbeit haben. Dass ein Wirtschaftsaufschwung mit dem Fortbestand einer hohen Zahl von Erwerblosen kompatibel sein kann, wissen zwar Wirtschaftsfachleute. Doch das kommt noch lange nicht bei den meinungsbildenden Boulevardmedien und der Öffentlichkeit an

Laut einer Allensbach-Umfrage nimmt die Zahl der Menschen wieder zu, die Arbeitslosigkeit mit Faulheit in Verbindung bringen. Vorbei scheinen die Zeiten, wo im Gefolge der Proteste gegen Hartz IV schon mal gefragt wurde, wie Menschen mit jener Grundsicherung überhaupt leben können. Jetzt wird mit Minister Glos gefordert, dieses Minimum nur noch gegen Arbeit zu gewähren, also notfalls auch zu verweigern. Erwerbslose als Faulenzer hinzustellen, ist allerdings keine Erfindung von Unions-Politikern. Schließlich hat der Amtsvorgänger von Glos, Wolfgang Clement, schon die Stimmung verändern wollen, in dem er mit seinen Missbrauchsreport (Leben unter Hartz IV) die Diskussion über Sinn und Unsinn von Hartz IV auf angeblich beratungsresistente Dauerarbeitslose und ihre Unterstützer lenkte.

In der öffentlichen Meinung sorgt Hartz IV nicht mehr für Debatten über den Zustand einer Gesellschaft. Selbst Meldungen, dass in der ostdeutschen Stadt Löbau, Erwerblose einzelne Zimmer ihrer Wohnung räumen müssen, weil sie sonst über mehr Wohnfläche verfügen, als das Gesetz erlaubt, wird allerhöchstens noch unter Sonstiges abgebucht. Die Zeit für weitere Verschärfungen scheint günstig. Der harte Kern der Hartz IV-Gegner arbeitet auch unter diesen ungünstigeren Bedingungen weiter. Am kommenden Samstag wird in Berlin zu einer Konferenz eingeladen, auf der über 2 Jahre Hartz IV und die Folgen Bilanz gezogen werden soll.