"Höchste Wachsamkeit geboten, bei Auffälligkeiten Sicherheitsbehörden informieren"

Der bayerische Innenminister Beckstein fordert nach Bekanntwerden der Rundmail der LMU besonders in Universitäten hohe Aufmerksamkeit, sieht aber die ganze Bevölkerung in der Pflicht, "besondere Verhaltensweisen" zur Terrorprävention zu melden

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Die Verwaltung der LMU München hat ihre Mitarbeiter in einem Rundmail dazu aufgefordert, "höchste Wachsamkeit" gegenüber verdächtigen Hinweisen auf islamistische "Haltungen" walten zu lassen und sogleich zu melden (Uni-Verwaltung fordert "höchste Wachsamkeit" von allen Mitarbeitern). Thomas May, der Kanzler der Universität, hat sich hinter den Aufruf gestellt und hält diesen für "vertretbar", da sie aus der Universität noch kein "Bespitzelungsunternehmen" mache. Auch der bayerische Innenminister Günther Beckstein unterstützt den Aufruf, da "gerade an Universitäten hohe Aufmerksamkeit notwendig" sei.

Wie die SZ berichtet, hat sich an den Versender der E-Mail, der vom Kanzler als Ansprechspartner für Sicherheitsbehörden benannt wurde, ein Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz gewandt und um Unterrichtung der Mitarbeiter gebeten. Überdies seien die bayerischen Hochschulkanzler von der "Spitze des Verfassungsschutzes" über die "aktuelle Bedrohungslage" informiert worden. Offenbar ging es um die Kofferbomben-Attentäter vom letzten Jahr, von denen einer schon früher an der Universität auffällig geworden sei. Er habe, so die SZ, eine muslimische Studentin "massiv angegriffen, weil sie es wage, ohne ein Kopftuch zu tragen, über die Religion zu sprechen". Das soll wohl als Beispiel für "verdächtig erscheinende Wahrnehmungen, die Rückschlüsse auf eine islamisch-fundamentalistische Haltung zulassen", wie es in der E-Mail heißt, dienen, die Mitarbeiter der Uni unverzüglich melden sollen.

Der bayerische Innenminister Beckstein forderte heute die ganze Bevölkerung dazu auf, "höchste Wachsamkeit" zu leisten und "bei Auffälligkeiten" sofort die Sicherheitsbehörden zu informieren.

Die jüngsten Terrordrohungen gegen Deutschland sind ernst zu nehmen. Die Sicherheitsbehörden sind hoch sensibilisiert. Auch wenn derzeit keine Hinweise auf konkrete Anschlagsplanungen in Deutschland bestehen, ist größte Wachsamkeit gefordert, um mögliche Anschlagsplanungen so frühzeitig wie möglich aufdecken zu können. Dazu kann auch jeder Einzelne beitragen. Bei Auffälligkeiten sollten Sicherheitsbehörden unbedingt informiert werden.

Besonders an den Universitäten sei hohe Aufmerksamkeit erforderlich. Man müsse auf "Studenten und Mitarbeiter" achten, "die sich durch besondere Verhaltensweisen wie einen Bruch im Lebenswandel, Gewaltbereitschaft, radikal-verbale Äußerungen oder Beschäftigung mit einschlägiger Literatur auffällig in Richtung islamistischer Fundamentalismus verändern. Diese Aufmerksamkeit ist notwendig, um Radikalisierungstendenzen frühzeitig zu erkennen."

Man dürfe den Kopf nicht in den Sand stecken, wie das Claudia Roth macht, die die Rundmail der Uni München kritisierte. Das sei "verantwortungslos und wäre fatal". Roth hatte von einem "Klima der Hexenjagd" gesprochen.

Die bayerischen Universitäten sind allerdings nicht allein. Schon letztes Jahr im August, also nach Bekanntwerden der gescheiterten Anschläge auf die Regionalzüge, verschickte beispielsweise die Universität Potsam an ihre Mitarbeiter eine ähnliche Mail unter dem Betreff: "Übermittlung von Informationen über gewaltgeneigte extremistische Bestrebungen gemäß Paragraph 14 Abs. 1 BbgVerfSchG". Ähnliche Verpflichtungen gibt es auch in den Verfassungsschutzgesetzen der anderen Länder.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Terrorismusgefahr wächst und die gewaltgeneigten rechtsextremistischen Bestrebungen nehmen zu. Wie die Terroranschläge in der Vergangenheit gezeigt haben, ist die Bundesrepublik Deutschland für terroristische Gruppierungen ein sog. "Ruheland", das zur Vorbereitung der Anschläge genutzt wurde.

Der Gesetzgeber hat zur Bekämpfung des Extremismus § 14 BbgVerfSchG geändert, wonach nunmehr auch die Universitäten verpflichtet sind, von sich aus die Verfassungsschutzbehörde über die ihnen bekannt gewordenen gewaltgeneigten extremistischen Bestrebungen zu unterrichten.

Falls Ihnen Informationen über gewaltgeneigte extremistische Bestrebungen bekannt werden, ist das Dezernat 3 mündlich oder schriftlich zu unterrichten.

Die Unterrichtung sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

- - Angaben über die bekannt gewordene gewaltgeneigte extremistische Bestrebung (Bekannt gewordene Tatsachen mit möglichem extremistischen Hintergrund sowie weitere Informationen, z.B. Angaben über Ort und Zeitpunkt von Aktivitäten)

und

- - bekannt gewordene personenbezogene Daten (Name(n), ggf. Wohnanschrift(en))

- - Für evtl. Rückfragen zum übermittelten Sachverhalt bitte auch den Unterrichtenden (Name und Telefonnummer) mitteilen.