Koran in deutschen Gerichtssälen?

In die Aufregung um das Gerichtsurteil der Frankfurter Familienrichterin mischt sich Heuchelei und Profilierung beim gewünschten Kulturkampf

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Bis vor wenigen Tagen war Christa Datz-Winter nur wenigen Menschen bekannt. Doch jetzt bewegt die Familienrichterin aus Frankfurt/Main die Gemüter. Sie hatte vor einigen Wochen die vorzeitige Scheidung einer Deutschen mit marokkanischem Hintergrund von ihren gewalttätigen marokkanischen Mann mit der Begründung abgelehnt: „Für den marokkanischen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausüb.“ Als Beweis zitierte die Richterin Sure 4, Vers 34 des Korans: "Die Männer sind den Weibern überlegen wegen dessen, was Allah einen vor den anderen gegeben hat... Diejenigen (Weiber) aber, für deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet - warnet sie, verbannet sie in die Schlafgemächer und schlagt sie..."

Die späte Kritik an dem Urteil kommt von verschiedenen Seiten und mit unterschiedlicher Intention. Frauenverbände sowie säkulare Islamkritiker prangern an, dass hier eine Frau, die Schutz vor ihrem gewalttätigen Ehemann gesucht hatte, mit dem Verweis auf den Koran und den islamischen Kulturkreis ethnisiert und als Vertreterin einer kulturellen Gruppe einem besonderen Recht unterstellt wurde. Mit dieser Art von Kulturrelativismus könnten auch die Todesstrafe und Folterungen relativiert und gerechtfertigt werden.

Kritik an dem Urteil kommt auch von islamischen Gruppen. Sie sehen durch das Urteil und die nachfolgende Debatte den Islam wieder mit Frauenunterdrückung in Beziehung gesetzt. Gerade diesen Eindruck wollen sei entgegentreten. So wird über die genaue Auslegung der Sure, die die Richterin für ihre Entscheidung heranzogen hat, auch in islamischen Kreisen, heftig gestritten. So kommt man auf der Internetseite des Netzwerkes für muslimischer Frauen nach der Exegese der umstrittenen Sure zu ganz anderen Schlussforderungen:

Männer stehen in fester Solidarität den Frauen zur Seite. Angesichts der vielfältigen Gaben, die Gott ihnen gegenseitig geschenkt hat, und angesichts des Reichtums, den sie in Umlauf bringen. Integere Frauen, die offen sind für die göttliche Gegenwart, sind Hüterinnen des Verborgenen im dem Sinn, wie Gott bewahrt. Die Frauen aber, deren antisoziales Verhalten ihr befürchtet, gebt ihnen guten Rat, überlasst sie sich selbst in ihren privaten Räumen und legt ihnen mit Nachdruck eine Verhaltensänderung nahe. Wenn sie aber eure Argumente einsehen, dann sucht keinen Vorwand sie zu ärgern. Gott ist erhaben und groß.

Nun ist es schon immer das Handwerk der Exegeten der verschiedenen heiligen Schriften der Welt gewesen, dort genau das herauszulesen, was man selber denkt. Als Grundlage für eine Rechtssprechung taugt sie nichts. Hier ist die Kritik nur allzu berechtigt.

Die richterliche Unabhängigkeit in Deutschland ist außerordentlich weitgehend, dennoch schützt sie nicht vor Kritik. Die Einlassungen der Richterin sind so unerträglich, dass dies auch nicht mehr ansatzweise als eine nach Recht und Gesetz mögliche Entscheidung angesehen werden kann. So etwas darf sich keinesfalls wiederholen.

Der bayerische Innenminister Günther Beckstein im Spiegel-Interview

Heuchelei in der Debatte

Doch die öffentliche Empörung, die jetzt über die Richterin losgebrochen ist, muss trotzdem verwundern. Politiker, die sonst immer die Unabhängigkeit der Justiz und deren Instanzenweg in den Mittelpunkt ihrer Argumentation stellen, sprechen von einer massiven Rechtswidrigkeit des Urteils. Selbst eine Amtsenthebung und ein Disziplinarverfahren gegen die Richterin wurden diskutiert, aber letztlich zurückgewiesen. Stattdessen wurde Christa Datz-Winter das Verfahren vom übergeordneten Richter entzogen. Warum die Eile, muss man sich fragen. Sachlich begründet war die Entscheidung nicht. Das Urteil wäre spätestens in der nächsten Instanz aufgehoben worden und ein Notfall lag nicht vor. Denn die Richterin hat ganz entgegen der öffentlichen Debatte, die Frau eben nicht ihrem prügelnden Ehemann ausgeliefert. Sie hatte gegen ihn vielmehr ein Näherungsverbot ausgesprochen.

Damit sei eine unmittelbare Bedrohungssituation nicht mehr gegeben und eine Verkürzung des obligatorischen Trennungsjahrs bis zur Scheidung der Ehe sei daher nicht erforderlich gewesen, begründet Christa Datz-Winter ihr inkriminiertes Urteil. Das bezog sich auf das Begehren von der Anwältin der Frau, die Ehe mit Bezug auf Paragraph 1565 BGB vor dem Ablauf des obligatorischen einjährigen Trennungsjahrs aufzulösen:

(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Dass die Richterin diese unzumutbare Härte mit kulturalistischen Argumenten verneinte, ist mit Recht kritisiert worden und hätte von der nächsten Instanz korrigiert werden können. Die harsche Reaktion ist nur auf dem Hintergrund einer gesellschaftlichen Diskussion erklärbar, in der Islam, Frauenunterdrückung und Gewalt oft fast als Synonyme gelten und alle, die eine differenziertere Position vertreten, als verkappte Sympathisanten des Islamismus hingestellt werden. In einem solchen Klima muss das Urteil auch schon als Beweis dafür dienen, dass die Scharia die deutsche Familiengerichtsbarkeit erobert.

Knickt unser Rechtsstaat vor dem Koran ein?

Schon längst haben sich an die Spitze der Kritikerfronde Politiker gestellt, die sicher nichts dagegen gehabt hätten, wenn die Richterin sich statt auf den Koran auf die Bibel berufen hätte. Dazu gehört der bayerische Ministerpräsident Stoiber, der in Bild Klartext redete: "Der deutsche Rechtsstaat darf nicht vor dem Koran einknicken und er darf sich auch nicht unterwandern lassen. In Deutschland gilt nicht die Scharia, sondern das Grundgesetz.“ Die Richterin habe jede Berechtigung verloren, im Namen des Volkes zu sprechen. Stoiber schockiert: „Das Skandalurteil ist eine schlimme Bestätigung, dass wir unsere deutsche Kultur stärker verteidigen müssen.“

Sein niedersächsischer Amtskollege Wulf will die Richterin am Liebsten ausbürgern: „Wer nach solchen Regeln leben will, ist in Deutschland fehl am Platz. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich solche menschenunwürdigen Ansichten durchsetzen.“

Die Zitate sind mit Bildern und Meldungen garniert, die zwar mit dem Urteil aus Frankfurt/Main nicht das Geringste zu tun haben, aber eben suggerieren sollen, dass in Deutschland schon der Koran das Sagen habe. Selbst ein muslimischer Metzger, dem das Schlachten von Tieren ohne Betäubung gerichtlich erlaubt wurde, muss noch einmal aufgeführt werden.

Hier wird auf dem Rücken der betroffenen Frau, die Gerechtigkeit verlangt hat, ein Kulturkampf ausgefochten, der schon beim Streit um das Entfernen von Kreuzen aus Schulen oder um kopftuchtragende Lehrerinnen erkennbar war. Nicht um eine Justiz ohne jeden religiösen Einfluss, sondern um einen Stellungskrieg Islam gegen Christentum geht es diesen Kritikern des Frankfurter Urteils. Da werden auch schon mal engagierte säkulare Islamkritiker vereinnahmt. Das war auch bei der Gründung des Zentralrats der Ex-Muslime vor einigen Wochen zu beobachten. Manche, die sich hier so begeistert geäußert haben, wären nicht amüsiert, wenn auch Ex-Christen bekennen würden, dass sie abgeschworen haben.