Abtreibungsgegner verurteilt

Die Betreiber der Nuremberg Files, die eine Liste von Abtreibungsärzten im Web veröffentlicht haben, müssen wegen Anstiftung zur Gewaltausübung Geldstrafen zahlen

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Das Bundesgericht in Portland, Oregon, hat mit einem einstimmigen Urteil gestern die Betreiber der Anti-Abtreibungswebsite The Nuremberg Files zu Geldstrafen in Höhe von über 100 Millionen US-Dollar verurteilt, weil sie gegenüber Ärzten, die Abtreibungen vornehmen, ihren Familien und anderen Abtreibungsbefürwortern eine wirkliche Bedrohung darstelle. Die dort befindlichen "Wanted"-Poster, die Namen, Adressen, Autokennzeichen und andere Informationen anbieten, fordern nach Ansicht des Gerichts indirekt zu Anschlägen auf die Kläger auf, und die Liste mit Abtreibungsärzten, genannt "Babyschlächter", Klinikmitarbeitern, Richtern, Verwandten oder Politikern, auf denen die getöteten Menschen durchgestrichen und die verwundeten in grauer Schrift aufgeführt werden, stelle eine Tötungsliste dar.

Die Angeklagten, 12 Personen und 2 Anti-Abtreibungsgruppen, behaupteten hingegen, daß dies nicht zutreffe und sich in ihren Veröffentlichungen keine Formulierungen befinden, die direkt zur Gewalt und zum Mord auffordern. Die Verteidigung machte den Versuch, die Klage als einen Angriff auf das Recht auf freie Meinungsäußerung umzumünzen, da Worte nicht töten können. "Wenn diese Poster eine Bedrohung darstellen", so die Verteidigerin Chris Ferrara, "obgleich sie keinerlei drohenden Worte enthalten, dann könnte praktisch jedes Dokument, das einen Abtreibungsarzt beim Namen nennt, als eine Bedrohung hingestellt werden."

Man will in die Berufung gehen, und die Angeklagten haben bereits ihr persönliches Vermögen an andere Menschen übergeben, um die Strafen nicht bezahlen zu müssen. Catherine Ramey, eine der Angeklagten, sagte: "Ich könnte nicht mit gutem Gewissen Geld an eine Industrie geben, die vom Töten von Kindern lebt. Das wäre so, als würde man Martin Luther King bitten, dem Ku Klux Klan Geld zu geben." Man werde weiter das tun, was man immer gemacht habe. Und die Absicht der Abtreibungsgegner, die in den USA sich in einem militanten Umfeld bewegen, aus dem heraus schon viele Anschläge und mindestens sieben Morde ausgeführt wurden, wird mit den Worten des Angeklagten Charles Wysong deutlich. Er stritt zwar ab, daß die Poster eine Bedrohung enthalten, fügte aber hinzu: "Wenn Menschen Gott nicht gehorchen und Babies töten, dann haben sie auch einen Grund, ängstlich zu sein." Manche der Kläger berichteten, daß sie sich in der Öffentlichkeit verkleiden, kugelsichere Westen tragen oder von Bodyguards begleiten lassen müssen.

Die Website befindet sich weiterhin im Netz und fordert dazu auf, Informationen aller Art über die Abtreibungsgegner einzusenden, um angeblich Dossiers für einen möglichen Prozeß wegen Verbrechen gegen die Menschheit anzulegen. Es sei die "Tragödie" der Nürnberger Prozesse nach dem Zweiten Weltkrieg gewesen, daß nicht genügend Informationen und Beweise vorlagen, um alle Kriegsverbrecher verurteilen zu können. Ziel der Website ist, die Namen all derjenigen anzugeben, die in den USA am "Geschäft des Babyschlachtens" mitwirken. Um ihr Anliegen zu veranschaulichen, wurden drastische Bilder von abgetriebenen Föten ins Netz gestellt: "We can end the Abortion War if we ram the images of the babies being slaughtered into the minds of every citizen in this nation."

Die Menschen werden aufgerufen, an alle, die "Gottes Kinder schlachten", Briefe zu schicken, damit ihnen bewußt werde, daß sie zur Verantwortung gezogen werden: "Everybody gets a payday someday." Und man propagiert mehr oder weniger explizit die Ausübung von Selbstjustiz: "Auch in einer Nation, die das Gesetz aufgegeben und an dessen Stelle eine Tyrannei gesetzt hat, hört das Gesetz nicht zu wirken auf: Es nimmt nur ungewöhnliche Formen und Verfahren an. Erhebe dich heute und beginne damit, in deiner Gemeinde das Gesetz durchzusetzen." Das ist keine direkte Aufforderung zur Selbstjustiz, aber jeder kann doch die Bedeutung und Rechtfertigung herausziehen, die von ihm gewünscht wird.

Das Urteil könnte, wenn es in der Berufung nicht revidiert wird, zu einer neuen Definition dessen führen, was eine von der Verfassung geschützte freie Meinungsäußerung ist, die in den USA bekanntlich einen hohen Stellenwert besitzt. Was in dem einen Fall verständlich erscheint, könnte zu einer Flut von Verboten führen, um durchaus auch unliebsame politische Meinungen zu zensieren, die angeblich zur Gewalt aufrufen oder zu ihr beitragen.

Auch in Deutschland hat vor kurzem der Vater eines seit Jahren vermißten Kindes eine Website eröffnet und angekündigt, dort Bilder von allen Sexualstraftätern mit deren Adressen zu veröffentlichen.