Rückschlag für Genmais-Anbau in Deutschland

Verwaltungsgericht Augsburg stärkt Eigentumsrechte eines Imkers

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In der letzten Woche entschied das Verwaltungsgericht Augsburg im Fall eines Imkers, dessen Honig durch ein etwa 500 Meter entfernt stehendes Mon-810-Mais-Versuchsfeld verunreinigt worden war, dass der Betreiber des Versuchsfeld Sorge zu tragen hat, dass sein Handeln bei Dritten keine Schäden verursacht.

Genmais-Anbauflächen in Deutschland. Bild: Greenpeace

In der Beschlussbegründung heißt es: "Die Gefahrenabwehr und Risikovorsorge ist in erster Linie Aufgabe desjenigen, der mit gentechnisch veränderten Produkten umgeht und nicht desjenigen, dessen Erzeugnisse gegen seinen Willen verunreinigt werden." Um der Gerichtsentscheidung nachzukommen, muss der Freistaat Bayern, dem das Versuchsfeld gehört, den Mais vor der Blüte abernten. Im bayerischen Landwirtschaftsministerium, das 80% der Bt-Mais-Aussaaten im Freistaat betreibt, kündigte man bereits an, die bisherige Politik zu überdenken und die Versuche eventuell auszusetzen.

Es ist wahrscheinlich, dass der Gerichtsbeschluss auch Auswirkungen auf die derzeit debattierte Gentechnik-Novelle hat, in der weitaus geringere Mindestabstände als 500 Meter und Haftungsbeschränkungen vorgesehen sind. Das Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichtes zeigt, dass damit Streitfälle vorprogrammiert wären. Insofern wird erwartet, dass Minister Seehofer darauf reagiert.

Koexistenztheorie

Bt-Mais enthält Gene eines Bakteriums, das Bt-Toxin produziert - ein Insektengift. Eine schädliche Wirkung auf Säugetiere konnte bisher noch nicht festgestellt werden. Das "natürliche" Schädlingsbekämpfungsmittel wird in Deutschland vor allem im ökologischen Landbau verwendet. Angebaut wird Bt-Mais in Deutschland fast ausschließlich von Großbetrieben, staatlichen Einrichtungen und von der Gentechnikindustrie selbst - vor allem in Ostdeutschland. Insgesamt beträgt die für Genaussaaten angemeldete Fläche 3671 Hektar – von etwa 1,7 Millionen Hektar Maisanbaufläche insgesamt. Soweit kein Problem, sollte man meinen - wäre da nicht die Sache mit den Blumen und den Bienen, die zur so genannten „Auskreuzung“ führt. Ein Vorgang, den das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wie folgt erklärt:

"Werden gentechnisch veränderter Mais und gentechnikfreier Mais benachbart angebaut, kann es bei gleichzeitiger Blüte beider Pflanzenbestände dazu kommen, dass der Pollen der männlichen Blüten des gentechnisch veränderten Mais auf die weiblichen Blüten des gentechnikfreien Mais gelangt. Die sich entwickelnden Maiskolben besitzen dann auch die neue Eigenschaft des gentechnisch veränderten Mais, in diesem Fall das Bt-Toxin-Gen. Je weiter zwei Maisbestände auseinander liegen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit für eine solche Auskreuzung. Wind, Wege oder andere Pflanzenkulturen haben einen Einfluss auf die Auskreuzung."

Nachdem das Verwaltungsgericht Augsburg den Eigentumsschutz der Anrainer von Versuchsfeldern gestärkt hatte, gab das Bundesamt bekannt, dass nun die "Koexistenzfähigkeit" erforscht werden soll. Unter "Koexistenz" wird dabei das Nebeneinander von gentechnisch veränderten und nicht gentechnisch veränderten Pflanzen verstanden, ohne dass der Anteil der Auskreuzungen 0,9% übersteigt. Enthalten mehr als 0,9% einer Ernte das Bt-Toxin-Gen, dann muss ein Landwirt seinen Mais als "gentechnisch verändert" melden. In Groß Lüsewitz, Wendhausen, Mariensee, Braunschweig und Forchheim soll nun auf einer Fläche von 22,8 Hektar in unterschiedlichen Versuchsanordnungen der Einfluss von gentechnisch verändertem Mais auf "geschlossene Feldfruchtbestände“ untersucht werden:

"Mit den bis 2009 ausgelegten Versuchen soll erprobt werden, wie das Nebeneinander des Anbaus von gentechnisch verändertem und konventionellem Mais (Koexistenz) realisiert werden kann, ohne dass ein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Konkret geht es um Mindestabstände für den Praxisanbau, den Einfluss von Zwischenkulturen aber auch des Klimas oder der Drillrichtung auf die Auskreuzung. Des Weiteren sollen Auskreuzungsraten bei unterschiedlicher Nutzung als Körner- oder Silomais ermittelt werden."

Auskreuzung in die Abhängigkeit

Die Risiken einer gescheiterten Koexistenz beschränken sich nicht nur auf abstrakte Gesundheitsgefahren: es besteht auch die wesentlich konkretere Gefahr einer unfreiwilligen Abhängigkeit der deutschen Landwirtschaft von Monsanto. Das Geschäftgebaren des Konzerns in Kanada und Argentinien ist nämlich dem eines Dialer-Anbieters nicht unähnlich: Zusehen, dass sich etwas ohne Rücksicht auf Erwünschtheit verbreitet - und dann die Gebühren einfahren.

Die zunehmende Auskreuzung könnte für die deutschen Bauern langfristig die gleichen Folgen haben wie für den kanadischen Farmer Percy Schmeiser. Der wurde 1998 von dem Konzern der "Saatgut-Priaterie" beschuldigt. Private Ermittler hatten auf Schmeisers Feldern patentierten "Roundup Ready"-Raps entdeckt. Daraufhin verlangte Monsanto hohe Lizenzgebühren für den nicht-lizensierten Anbau. Schmeiser bestand jedoch darauf, dass er diese genetisch veränderte Sorte weder gekauft noch nachgebaut habe, sondern dass seine Rapsfelder durch Pollenflug verunreinigt worden seien. Als das Gericht dem Konzern in erster Instanz Recht gab, ging Schmeiser in Berufung und zog bis vor den obersten Gerichtshof, der entschied, dass niemand eine patentierte Sorte anbauen dürfe, ohne Lizenzgebühren zu zahlen - selbst wenn das patentierte Erbgut versehentlich auf seine Anbaufläche gelangte (Vgl. Percy Schmeiser verliert gegen Monsanto).

In Europa hat Monsanto bislang noch nicht versucht, für unfreiwillig ausgekreuztes patentiertes Erbgut Lizenzgebühren einzutreiben. Allerdings sind wirtschaftliche Schäden für die Anrainer von Bt-Maisfeldern auch ohne Lizenzforderungen gegeben: Landwirtschaftliche Produkte mit gentechnisch verändertem Anteil werden in Deutschland ungefähr so gern gekauft wie Musik mit DRM. Dementsprechend schlechter lassen sie sich vermarkten. So fällt unter anderem der Verkauf unter einem der profitsteigernden Bio-Siegel weg. Stellt ein Imker beispielsweise Honig nach den Richtlinien von Bioland her, muss er sich regelmäßigen Kontrollen unterziehen. Findet Bioland bei einer der Kontrollen Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen, wird der Honig nicht mehr angekauft.