Die "internationalen Interessen" Deutschlands gegen die der Demonstranten

Die Polizeidirektion Rostock hat zum Schutz des Sicherheitszauns um den Veranstaltungsort des G8-Gipfels ein großflächiges Versammlungsverbot erlassen, um die geplanten Blockaden von Globalisierungsgegnern zu verhindern

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Die Polizeidirektion Rostock Kavala hat, vorbereitet durch entsprechende Warnungen, gestern eine Allgemeinverfügung über ein Versammlungsverbot um den Veranstaltungsort des G8-Gipfels verkündet. Damit wird nun der 12 km lange Sicherheitszaun, der um Heiligendamm errichtet worden ist, selbst vor möglichen Angriffen geschützt und sollen Demonstranten daran gehindert werden, die Zufahrtswege zu blockieren. August Haning, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, verteidigte im ARD-"Morgenmagazin" die Maßnahme: “Wir haben als Gastgeber die Pflicht, dass wir alles tun, um unsere Gäste zu schützen.”

In den Hintergrund tritt neben dem Schutz der Gäste das von der Verfassung garantierte Versammlungsrecht. Gütig wie ein Landesvater meinte Hanning weiter, man werde „aber auch“ dafür sorgen, „dass Versammlungen stattfinden können, die auch den Gipfel und bestimmte Aspekte der Globalisierung kritisieren”. In der Allgemeinverfügung werden „alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel“ vom 30. Mai bis zum 9. Juni innerhalb der „technischen Sperre“, wie der Sicherheitszaun genannt wird, „um Heiligendamm und bis 200 m vor der technischen Sperre, sowie im kleinen (seeseitigen) Sperrgebiet vor Heiligendamm“ verboten. Das betrifft auch alle unangemeldeten Demonstrationen, also die geplanten Blockaden, in dem weitaus größeren Bereich um die „technische Sperre“ herum. Zwischen dem 2. und 8. Juni wurde auch eine Bannmeile um den Flughafen Rostock verhängt.

Für angemeldete Versammlungen und Demonstrationen gilt hier ein Verbot zwischen dem 5. und 8. Juni, mithin zu der Zeit, wenn die Staatsgäste sich in Heiligendamm befinden werden. Sie sollen von den Protesten weder etwas wahrnehmen noch in irgendeiner Weise davon gestört werden. Man will unter sich bleiben, Öffentlichkeit für die Vertreter demokratischer Staaten gibt es nur über Medien. Die 10 bereits genehmigten Protestveranstaltungen - von insgesamt 60 angemeldeten - würden im Hinblick auf die Allgemeinverfügung noch einmal überprüft.

Man darf davon ausgehen, dass die Verhängung der Bannmeile zu diesem späten Zeitpunkt einerseits erschweren soll, dass die Veranstalter von Protestveranstaltungen dagegen gerichtlich vorgehen können, andererseits war man wohl bestrebt, nicht schon präventiv den Eindruck zu erwecken, Demonstrationen verhindern zu wollen. Die Razzien von letzter Woche, die bislang offenbar keine Hinweise auf vergangene oder geplante Straftaten ergeben haben, erscheinen nachträglich als Vorbereitung für die ausgesprochenen Verbote. Sie waren mit dem Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung, aber eben auch schon zur Abwehr angeblich geplanter "Brandanschläge und anderer gewalttätiger Aktionen" begründet worden. In dem Durchsuchungsbeschluss wurde zudem als Grund für die Maßnahme die Gefahr benannt, dass "die internationale Position der Bundesrepublik Deutschland als verlässlicher Partner im Verbund der acht wichtigsten Wirtschaftsnationen erheblich" durch mögliche gewalttätige Proteste geschädigt werden könne (Erstes Demoverbot in Heiligendamm). Eine derartige „Rufschädigung“ des Staates, den die Sicherheitsbehörden in Abwehr von Bürgern zu verteidigen suchen, kann aber wohl kaum zur Rechtfertigung von erheblichen Einschränkungen des von der Verfassung garantierten Versammlungsrechts dienen.

Globalisierungskritische Kreise haben wiederholt öffentlich dazu aufgerufen, “den G8-Gipfel real und effektiv (zu) blockieren und von seiner Infrastruktur abzuschneiden”. Damit wird eine andauernde Bedrohungssituation für alle Gipfelteilnehmer und kritischen Demonstranten erzeugt. Zwingend notwendige Rettungsmaßnahmen wären ggf. nicht mehr durchführbar. Eine solche Störung der Arbeitsfähigkeit der Gipfeltagung mit seinen zahlreichen Delegationen würde die internationalen Interessen Deutschlands nachhaltig schädigen. Auch die weit überwiegende Zahl friedlicher Protestteilnehmer vermag derart beabsichtigte Störungen nicht zu verhindern. Erfahrungen zeigen, dass aus dem Schutz friedlicher Versammlungen heraus Gewalttäter erfolgreich ihre Ziele erreichen.

Die gewaltsame Erstürmung des durch eine technische Sperre gesicherten Raumes ist offensichtlich erklärtes Ziel gewaltbereiter Globalisierungsgegner. Im Falle der Überwindung der technischen Sperre ist die polizeiliche Aufgabe der Verhinderung von Anschlägen gefährdet.

Die Beschränkung des Versammlungsrechts ist deshalb auch unter Berücksichtigung des hohen Stellenwerts des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nicht nur erforderlich, sondern auch verhältnismäßig.

Aus der Allgemeinverfügung

Ob tatsächlich Hinweise auf Planungen für eine „gewaltsame Erstürmung“ und gar von Anschlägen vorliegen, scheint zweifelhaft zu sein. Hanning argumentiert so, als gäbe es keine: "Es besteht der Eindruck, dass Gewalttäter versuchen wollen, den Sicherheitszaun zu überwinden und die eigentliche Veranstaltung zu stören". Man wisse "von Aktionen, die zumindest gefährdenden Charakter haben". Welche dies sind, sagte er allerdings nicht, sondern verwies darauf, dass bei Brandanschlägen, wie sie in Hamburg geschehen seien, auch Menschen verletzt werden könnten. Verhindert werden sollen mittels der Warnung vor möglicher Gewalt die von Block G8 angekündigten Blockaden der Zufahrtswege. Diese würden „die internationalen Interessen Deutschland nachhaltig schädigen“. Was aber sind hier die „internationalen Interessen“? Die störungsfreie Durchführung des Treffens? Die Demonstration, dass die deutschen Sicherheitsbehörden die Lage im Griff haben? Der Beweis, dass die deutsche Öffentlichkeit das Treffen begrüßt, weil Demonstranten nicht zu sehen sind? Oder der Beweis, dass Deutschland eine wehrhafte Demokratie ist, in der Sicherheit und Prävention vor Freiheit stehen? Schadet es dem Ansehen der deutschen Regierung und den deutschen internationalen Interessen, wenn lautstarke Proteste vor dem Sicherheitszaun stattfinden würden? Oder würde es den Interessen schaden, wenn Bilder um die Welt gehen, die Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizisten zeigen.

“Für die G8 soll eine kritik- und demonstrationsfreie Zone durchgesetzt werden. Das unterstreicht einmal mehr den illegitimen Charakter des Gipfels.”, erklärte Lea Voigt, Sprecherin der Kampagne Block G8 dazu. “Wir unterstützen alle politischen und juristischen Versuche, diese undemokratische Maßnahme zu Fall zu bringen. Aber selbst wenn das Versammlungsverbot gerichtlich betätigt werden sollte: Tausende von Menschen werden sich nicht vorschreiben lassen, wo sie gegen die G8 zu protestieren haben und die Verfügung in einem Akt des Zivilen Ungehorsams bewusst missachten.” Blockaden würden sich niemals gegen Rettungsfahrzeuge richten, heißt es weiter, da diese durchgelassen würden. Block G8 kündigt an, trotz des Verbots „Massenblockaden“ durchzuführen - „als kalkulierter Regelverstoß im Sinne des Zivilen Ungehorsams“. Statt zu deeskalieren, haben sich die Seiten, einschließlich der Medien, nun in einer Spirale der Erwartung gefangen, die durch das großräumige Versammlungsverbot nur noch weiter angeheizt wird. Um die Inhalte des G8-Gipfels und die politische Kritik der Protestierer geht es dabei immer weniger (Der Charme des Widerstands), beides sind die Show- und Aufmerksamkeitsveranstaltungen, die nun zu einem Spektakel zusammen laufen.