"Schwarzer Tag für das Versammlungsrecht"

Das OVG Greifswald bestätigt das weiträumige Demonstrationsverbot um Heiligendamm, da die Duldung von Protestveranstaltungen als "unfreundlicher Akt" von den ausländischen Regierungen empfunden werden könne

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Was ist bei den Gipfelprotesten der nächsten Tage erlaubt und was ist verboten? Die Antwort auf diese Frage hat sich in den letzten Tagen mehrfach geändert. Wurde die Allgemeinverfügung, die faktisch ein Demonstrationsverbot in der Nähe des Zauns von Heiligendamm bedeutet, vom Verwaltungsgericht Schwerin vor wenigen Tagen noch in wesentlichen Punkten zurückgewiesen, so hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald die Allgemeinverfügung am Donnerstagnachmittag wieder in Kraft gesetzt. Weder in der Verbotszone I, die den Zaun und eine 200 Sicherheitszone von 200 Metern umfasst noch in der Verbotszone II, die mehr als 40 km2 umfasst, darf demonstriert werden.

Das Gericht stützt sich bei seiner Entscheidung auf außenpolitische Belange Deutschlands. Protestkundgebungen in unmittelbarer Nähe der Staatsoberhäupter könnten als "unfreundlicher Akt" empfunden werden. Die bloße Befürchtung, auswärtige Beziehungen der Bundesregierung zu "fremden Staaten" könnten durch Versammlungen belastet werden hält das Gericht für ausreichend. Ein Kernsatz der Begründung lautet:

Das durch die Antragsgegnerin verhängte Versammlungsverbot stellt für die von den Antragsstellern angemeldete Versammlung ein Totalverbot dar. Als solches begegnet es keinen rechtlichen Bedenken.

Die Entscheidung ist bei Globalisierungskritikern aber auch Menschenrechts- und Juristenorganisationen auf heftige Kritik gestoßen. Die Hamburger Rechtsanwältin Ulrike Donat spricht von einem "schwarzen Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit". Ihr Kollege Carsten Gericke befürchtet gar, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zur Bedeutungslosigkeit verkommen könnte. Gericke sieht in der Entscheidung des Gerichts eher einen Beitrag zur Eskalation der Situation: "Versammlungsverbote erzeugen Übertretungen und Polizeigewalt". Auch Politiker von FDP und Linkspartei kritisieren die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts.

Eilantrag oder Hauptverfahren

Die Globalisierungskritiker beraten zur Zeit ihr weiteres juristisches Vorgehen. Es geht um die Frage, ob sie vor dem Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag stellen oder ob sich auf das Hauptverfahren konzentrieren. Die Schwierigkeiten dabei benannte Matthias Monroy vom Sternmarsch-Bündnis gegenüber Telepolis so: Wenn man einen Eilantrag stelle, bestehe die Gefahr, dass das Bundesverfassungsgericht ihn wegen mangelnder Beratungszeit zurück weist. Damit würden aber negative Fakten für künftige Demonstrationen geschaffen, weil dann die Entscheidung des OVG Greifswald gilt. Bei einem Hauptverfahren könnte hingegen diese Entscheidung gekippt werden. Das hätte für künftige Versammlungen große Bedeutung. Deswegen raten Juristen zu dieser Variante. Doch für den geplanten Sternmarsch käme diese Entscheidung zu spät, weil eine Entscheidung dann erst in einigen Monaten erfolgen würde. In diesem Fall würden auf allerdings auf jeden Fall Ersatzveranstaltungen angemeldet, meinte Monroy.

Neben den Auseinandersetzungen um das Demonstrationsverbot halten kleine Konflikte zwischen der Polizei und einen Globalisierungskritikern, die zum Teil schon die Camps bezogen haben, weiterhin an. Die Protestierer beklagen, immer wieder kleinliche Schikanen beim Aufbau der angemeldeten und genehmigten Camps. Mittlerweile hat die Polizei in der Nähe von Heiligendamm die ersten Sammelstellen für vorläufig Festgenommene eingerichtet. Eine soll sich auf einem Rostocker Industriegelände, die andere in einer Rostocker Polizei-Turnhalle befinden.

Rechte Demo vorerst erlaubt

Auch im Falle der von einem rechten Bündnis unter Federführung der NPD angemeldeten Demonstration gegen den G8-Gipfel bleibt die juristische Lage weiter unübersichtlich. Die Stadtverwaltung Schwerin hatte sowohl die rechte Demo als auch Gegenkundgebungen von Antifaschisten am Mittwoch verboten. Anders als beim Sternmarsch war die Verbotsbegründung allerdings nicht die Gefährdung des Gipfels. Vielmehr argumentierten die Behörden, es stünde nicht genügend Polizisten zur Verfügung, um die Rechtsradikale und Antifaschisten zu trennen.

Das Schweriner Verwaltungsgericht hob das Verbot auf, ordnete aber eine Demonstrationsroute in den Randbezirken von Schwerin ein, die die NPD selber angeboten hatte. Bei einer solchen veränderten Route außerhalb der Innenstadt von Schwerin, sei es auch einfacher, Rechte und Linke zu trennen und daher sei der Polizeibedarf geringer, argumentierten die Richter. Dagegen hat die Stadtverwaltung Schwerin Widerspruch eingelegt. Eine Entscheidung steht noch aus. Ebenfalls verboten wurde mittlerweile eine Ersatzdemonstration für „Meinungs- und Demonstrationsfreiheit“, die von den Rechten als Ersatz in Ludwigslust angemeldet wurde. Auch hier dürften die Juristen das letzte Wort haben. Auch die Demonstrationen der Nazigegner wurden vom Verwaltungsgericht mit einen umfangreichen Auflagenkatalog genehmigt.