Warten auf den Gipfel

In Rostock gehen die Anti-G8-Proteste weiter und alle bereiten sich auf die Blockaden vor

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„Merkelhaxe und Bush-Salat“ – dieses Menü wurde am Dienstag in einem Restaurant in der Rostocker Innenstadt angeboten. Nur wenige hundert Meter weiter informiert ein Schild, dass zwischen dem 1. und dem 7. Juni in Rostock die Nachtwächterführungen ausfallen. Kein Zweifel, Rostock steht in diesen Tagen ganz im Banne des G8-Gipfels, der ab Mittwoch mit der Ankunft der Gäste im mehr als 30 Kilometer entfernten Heiligendamm stattfinden wird.

Auch nach der schlagzeilenträchtigen Demonstration vom 2. Juni 2007 sind die Polizeisirenen und das Brummen der Polizeihubschraube in der Stadt nicht zu überhören. Die Spuren der teilweise militanten Großdemonstration sind längst beseitigt. Während die Protestorganisatoren noch lange mit Erklärungen und Gegenerklärungen über die Bündnisbreite und den Umgang mit den Autonomen streiten, spielt diese Frage an der Basis der Protestbewegung nicht die dominierende Rolle.

Zwar wird über den Demonstrationsablauf und die Frage, wer mit der Eskalation begonnen hat, überall kontrovers diskutiert, doch in den drei Camps in Rostock und Umgebung bereiten sich die Globalisierungskritiker aus ganz Deutschland und verschiedenen europäischen Ländern vor allem auf die vom Bündnis Block G8 geplanten Blockaden vor, die am Mittwoch und Donnerstag zu den Höhepunkten des Gipfelprotestes gehören.

Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen treffen sich zeitgleich zum Alternativgipfel, der am Dienstagabend in der Rostocker Nikolaikirche eröffnet wurde. Am Mittwoch und Donnerstag wollen dann die Teilnehmer in verschiedenen Rostocker Veranstaltungszentren über eine gerechte Globalisierung und die Alternativen zur bestehenden Weltordnung diskutieren.

Proteste in Rostock gingen weiter

Doch auch nach dem Samstag hatte die Protestbewegung in Rostock keineswegs Pause gemacht. Jeden Tag fanden in Rostock und Umgebung themenbezogene Demonstrationen, Kundgebungen und Veranstaltungen statt. Am Sonntag stand das Thema Landwirtschaft im Mittelpunkt.

Am Aktionstag Migration am Montag waren neben der Polizei auch die Veranstalter über die große Teilnehmerzahl überrascht. Auf einer Demonstration für globale Bewegungsfreiheit beteiligten sich über 7.000 Menschen. Die Polizei sprach gar von 10.000 Teilnehmern und nahm die Größe zum Anlass, die schon genehmigte Route durch die Rostocker Innenstadt kurzfristig in Absprache mit der Stadtverwaltung zu verbieten. Die Begründung lautete, dass die Veranstalter bei der Anmeldung nur eine Zahl von 2.000 Teilnehmern angegeben hätten. Schon im Vorfeld wurde die Demonstration immer wieder angehalten. Nicht nur Sonnenbrillen, sondern auch Mützen und Kappen galten als Vermummung und wurden verboten. Die Demonstranten, zu denen nach Polizeiangaben auch Autonome gehörten, verhielten sich diszipliniert und ließen sich nicht provozieren. Viele Demonstranten waren überzeugt, dass die kleinste Ordnungswidrigkeit zum Anlass genommen wäre, um die Demonstration aufzulösen. Eine ältere Demonstrationsteilnehmerin fühlte sich durch das Klima der Einschüchterung an die 70er Jahre erinnert, als während des sogenannten Deutschen Herbstes linke Demonstration oft in die Nähe des Terrorismus gerückt worden waren.

Die große Frage der Globalisierungskritiker lautet nun, wie die angekündigten Blockaden und der Sternmarsch rund um Heiligendamm ablaufen werden. Noch steht nicht einmal endgültig fest, wie nahe am Zaun die Proteste stattfinden dürfen. Zurzeit scheint sich eher die harte Linie durchzusetzen. So hat die Polizei mittlerweile auch die Ersatzveranstaltungen verboten, die Globalisierungskritiker am Donnerstag anstelle des durch die Allgemeinverfügung verbotenen Sternmarsches angemeldet haben. Da die Orte außerhalb der Verbotszone I und II liegen, bedeutet diese Entscheidung eine Ausweitung der Verbotszone.

Auch die Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden im Nahen Osten sagte eine lange geplante Mahnwache am Zaun von Heiligendamm wegen der aus ihrer Sicht unzumutbaren Auflagen ab. Zunächst entschied Verwaltungsgericht Rostock im Sinne der Veranstalter, dass die Veranstaltung 200 Meter vom Zaun mit 80 Teilnehmern ohne weitere Auflagen erlaubt sei. Gegen diese Entscheidung ging die Polizei in Berufung. Am 3. Juni genehmigte das Oberverwaltungsgericht Greifswald die Mahnwache nur unter folgenden Auflagen: Sie sollte 200 Meter vor dem Zaun und 100 Meter entfernt der Straße stattfinden. Außerdem sollten die Veranstalter 24 Stunden vor der Aktion die Namen der Teilnehmer bekannt machen. Das Bundesverfassungsgericht, an das sich die Veranstalter daraufhin wandten, bestätigte die Auflagen eine halbe Stunde vor dem Beginn. Daraufhin sagten die Veranstalter die Aktion ab.

Im Fall der für den Mittwoch geplanten Proteste vor dem Flughafen Rostock-Laage steht eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch aus. Das Rechtsanwaltsbüro Schultz und Förster hat im Eilverfahren gegen das Versammlungsverbot, das sich aufgrund der Allgemeinverfügung der Polizeidirektion Rostock über 40 Quadratkilometer erstreckt und vom Oberverwaltungsgericht Greifswald bestätigt wurde, Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Anstelle der vor der militärischen Haupteinfahrt in Laage-Kronskamp angemeldeten Kundgebung ist eine Kundgebung mit maximal 50 Teilnehmern auf der Straßenböschung gegenüber der Einfahrt zur Hauptwache des Fliegerhorsts Laage sowie eine Kundgebung an der jenseits der B 103 gelegenen Buswendeschleife, weit abgelegen und völlig außer Sichtweite des Flughafens, erlaubt. Das Gericht berief sich in seiner Begründung vor allem auf außenpolitische Belange und das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwälte argumentieren hingegen, dass die Versammlungsfreiheit nicht außenpolitischen Erwägungen geopfert werden können.