Sicherheit und Kriminalität im Spreebogen

Die deutschen Bürger sollen aus Gründen der Sicherheit rundum überwacht werden, aber wie sieht es im Regierungsviertel damit aus?

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Zur Terrorbekämpfung verfolgt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble weitreichende Pläne. Die Datenbanken und Email-Verkehre sämtlicher Privat-Computer sollen online überwacht werden, der Aufenthaltsort von allen Menschen durch Handy-Ortung oder Abfrage von Maut-Daten feststellbar sein, und mit der Einführung eines biometrischen Personalausweises schafft Schäuble die Grundlagen dafür, eines Tages mittels Videokameras auf öffentlichen Plätzen jeden Passanten in einer Menschenmasse identifizieren können. Egal, ob im Sitzen, Stehen, Gehen oder Fahren - jeder soll jederzeit überwacht werden. Permanenter Ausnahmezustand als Good Governance! Aber wie ist es um die Sicherheit der Bundesregierung in ihrem eigenen Regierungsviertel bestellt? Hat Wolfgang Schäuble auch daran gedacht oder klafft unmittelbar vor seiner Haustür eine Sicherheitslücke?

Einleitung: Hauptstadt Berlin

Mit der Gründung des deutschen Kaiserreiches 1870 wird aus Berlin, der Hauptstadt des preußischen Königreiches, die deutsche Hauptstadt. Als Hauptstadt bildete Berlin den Brennpunkt der politischen Spannungen und Staatskrisen in Deutschland, die wiederholt zu bewaffneten Auseinandersetzungen im Parlaments- und Regierungsviertel führten.

Bereits im Jahre 1878 führten zwei Attentate durch Max Hödel und Karl Eduard Nobiling auf Kaiser Wilhelm I. zur Verabschiedung des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie (Sozialistengesetz) und zur Verhängung des „kleinen Belagerungszustandes“. Nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg und der Abdankung von Kaiser Wilhelm II. lieferten sich linksgerichtete Arbeiter- und Soldatenräten und rechtsgerichtete Freikorps Barrikadenkämpfe. Die Soldatenräte riefen die „Novemberrevolution“ aus und hielten im Plenarsaal des Reichstages ihre Sitzungen ab.

Bild: bundestag.de

Die Monarchie wurde schließlich durch die parlamentarische Demokratie der Weimarer Republik abgelöst. Am 27. Februar 1933 brannte der Reichstag. Dies nahm das Parlament zum Vorwand, um am 23. März 1933 dem Antrag des Reichskanzlers Adolf Hitler zum Erlass des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich (Ermächtigungsgesetz) zuzustimmen. Aus der Weimarer Republik wurde das Dritte Reich, dessen politischer und militärischer Untergang der Zweite Weltkrieg besiegelte. Die alliierte Besatzung durch die konkurrierenden Siegermächte mündete in der Teilung Deutschlands und seine Aufspaltung auf die beiden Blocksysteme des Kalten Krieges.

Am hinteren Rand des Tiergartens, der nur durch die Spree vom abgeschnittenen Ostteil Berlins getrennt war, zog der Fluss eine langgezogene Schleife, die als „Spreebogen“ bekannt ist. Bis Ende der achtziger Jahre war dieser Flecken abgelegenes Ödland. Lediglich zwei historische Bauten, die die Dramen der Geschichte leidlich überlebt hatten, ragten hier in den Himmel: die schweizerische Botschaft und die halbwegs renovierte Ruine des alten Reichtagsgebäudes am Platz der Republik. Hier hatten die Berliner Abgeordneten des Bundestages ihre heimischen Wahlkreisbüros und eine öde Ausstellung zur Deutschen Geschichte füllte den leeren Bau.

Nach dem Fall der Mauer und der deutschen Wiedervereinigung beschloss der Deutsche Bundestag am 20. Juni 1991, dass Berlin wieder Hauptstadt und Regierungssitz sein sollte. Dafür wurden auf der grünen Wiese am Spreebogen Milliardensummen investiert. Als Bauherr fungierte die Bundesbaugesellschaft Berlin mbH mit derzeit 75 Mitarbeitern. Bei den Bauarbeiten kamen mindestens zwei Maurer ums Leben.

Der Spreebogen (Lageplan)wurde zum Zentrum des neuen Parlaments- und Regierungsviertels, das sich vom Amtssitz des Bundespräsidenten, dem Schloss Bellevue, bis zum Umweltministerium am Alex erstreckt. Heute haben die vier höchsten Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland - Bundespräsident, Bundesratspräsident, Bundestagspräsident und Bundeskanzler – ihren Dienstsitz im Umkreis des Brandenburger Tores. Am Platz der Republik liegen sich heute mit dem Bundeskanzleramt im Westen und dem Reichstagsgebäude im Osten Exekutive und Legislative direkt gegenüber. Mehrere Bundesministerien zogen wieder in die Wilhelmstraße ein, die schon im Dritten Reich den Nazis als Regierungsmeile gedient hatte. Zuletzt wurde mit dem neuen Hauptbahnhof das Regierungsviertel an den (inter-)nationalen Verkehr angebunden. So rückte der Spreebogen vom Rand ins Zentrum der deutschen Politik.

Obwohl die meisten Regierungsbeamten nach wie vor in Bonn tätig sind, ist die Berliner Innenstadt heute das politische Zentrum eines mächtigen Staates in Zentraleuropa. Aber in Berlin wird nicht nur die deutsche und internationale Politik beeinflusst, die weltweiten Krisen und Konflikte können jederzeit unmittelbar auf das Regierungsviertel ausstrahlen. So zählen alle genannten Einrichtungen zur so genannten „kritischen Infrastruktur“ (KRITIS), deren Zerstörung, Beeinträchtigung oder Ausfall weit reichende Konsequenzen für die Gesamtbevölkerung hätte.

Das Bedrohungsspektrum reicht von technischen Unfällen und Naturkatastrophen, über Kriminalität und Spionageaktivitäten bis hin zu terroristischen Mord- und Brandanschlägen. Schließlich beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland seit den NATO-Beschlüssen vom 12. September 2001 mit Kampfeinsätzen am so genannten Anti-Terror-Krieg, obwohl der Bundestag einen Kriegszustand gemäß Art. 115a des Grundgesetzes offiziell nie festgestellt hat. Die zukünftige Bedrohungsentwicklung musste man schon bei der Planung des Parlaments- und Regierungsviertels einkalkulieren, da Berlin nicht als eine „provisorische Bundeshauptstadt“ wie früher Bonn-Bad Godesberg gilt.

Das Polizeirecht kennt verschiedene Gefahrenbegriffe:

  1. „Konkrete Gefahr“: Eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
  2. „Abstrakte Gefahr“: Sachlage, die losgelöst vom Einzelfall, nach den Erfahrungen des täglichen Lebens typischerweise gefährlich ist, weil aus ihr in der Regel konkrete Gefahren entstehen.
  3. „Anscheingefahr“: Sachlage, die bei einem objektiven Betrachter die Überzeugung erweckt, dass der Eintritt eines Schadens hinreichend wahrscheinlich ist, während bei nachträglicher Betrachtung eine solche Gefahr tatsächlich nicht bestand.
  4. „Scheingefahr“: Nur subjektiv wahrgenommene Tatbestände für eine Gefahr, die jedoch objektiv nicht gegeben ist.

Tatsächlich ist es seit dem Regierungsumzug 1999/2000 im Parlaments- und Regierungsviertel wiederholt zu Zwischenfällen gekommen. Zwar war nur ein Teil der Vorfälle politisch motiviert, aber auch die übrigen Vorkommnisse werfen ein Licht auf die Sicherheitslage am Spreebogen.