Killing the messenger oder: Rechtsschutz für "Whistleblower"

Der "Alarmschläger", der Aufklärung von Korruption und Missständen leisten will, ist als Angestellter oder Beamter an das Geschäfts-, Betriebs- oder Dienstgeheimnis gebunden

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Januar 2004: Nachts und heimlich schiebt der US-Militärpolizist Joseph Darby im Gefängnis von Abu-Ghraib seinem Vorgesetzten eine CD unter der Tür durch. Darauf sind Fotos von Folter, Vergewaltigung und Misshandlung irakischer Gefangener. Damit tritt Darby den Folterskandal von Abu-Ghraib los. Im Laufe der Aufklärung verliert Darby seine Anonymität. In den US-Medien feiert man den damals 23-Jährigen als Whistleblower: Der, der die Pfeife bläst. In deutschen Medien ist er ein mutiger Informant, ein Aufdecker oder eben der mit dem Folter-Tipp. Der anglo-amerikanische Rechtsbegriff des „Whistleblowing“ soll nun auch in Deutschland eingeführt und damit das gesellschaftliche Phänomen gestärkt werden. Das zumindest hofft Guido Strack, Vorsitzender des Whistleblower-Netzwerks, das gemeinsam mit der Initiative Nachrichtenaufklärung am 7. Juni 2007 eine Tagung zum Thema Whistleblower und Journalisten in Bonn organisiert hat.

„Als Verein wollen wir Whistleblower beraten, ebenso Unternehmen und auf eine Änderung der Gesetzgebung hinarbeiten“, so Strack. Doch wer ist ein Whistleblower? Im Altenheim spricht die Pflegerin die Missstände an, im Finanzamt vermutet ein Beamter die Bevorzugung Prominenter: Am Anfang steht oft eine harmlose Nachfrage oder ein Verdacht. Deshalb wendet sich der Whistleblower zunächst an seinen Vorgesetzten oder an seine Kollegen. „Oft weiß der Whistleblower gar nicht, dass er in ein Wespennest sticht“, so Strack.

Treffen die ersten internen Nachfragen ins Schwarze und er deckt korrupte Strukturen auf oder bewusst gefälschte Statistiken, wird es für den Whistleblower gefährlich. Denn die Behörde oder die Firma kann Druck ausüben: Tägliches Mobbing, Versetzung bis hin zur Kündigung. Der letzte Ausweg ist dann der Gang an die Öffentlichkeit, das externe Whistleblowing. Doch der „Alarmschläger“ ist in diesem Moment kein einfacher Bürger, den das Recht auf Meinungsäußerung schützt. Denn als Angestellter oder Beamter bindet ihn das Geschäfts-, Betriebs- oder Dienstgeheimnis. Außerdem ist er zur Treue und Wahrung des Betriebsfriedens verpflichtet.

"Es ging um meine Diskreditierung"

„Es war eine Zäsur“, so Rudolf Schmenger. „Aber die Entscheidung ist damals schnell gefallen.“ Jahrelang ist Schmenger Steuerfahnder im Finanzamt Frankfurt. Er und seine Kollegen sind erfolgreich: Unter anderem beschlagnahmen sie bei verschiedenen Banken Listen von Kunden, die Geld ins Ausland transferierten und sorgen für enorme Steuermehreinnahmen. Doch ab 2001 sollen Schmenger und seine Kollegen nur noch Fälle über 500.000 DM bearbeiten. Der Berg an Arbeit, der zuvor kaum zu bewältigen war, schrumpft zusammen. Die Steuerfahnder vermuten, man wolle ihre Arbeit behindern und fragen kritisch nach.

Im November 2002 wird gegen Schmenger ein Disziplinarverfahren eröffnet. Einer der Vorwürfe: mangelnde Bereitschaft, Dienstaufsicht zu akzeptieren. „Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich eine Bilderbuchkarriere hingelegt“, so der 46-Jährige. „Nun ging es um meine Diskreditierung.“ Schmenger klagt gegen das Disziplinarverfahren. Derweil wird er im März 2003 gegen seinen Willen versetzt, weg von der Steuerfahndung. Schließlich gewinnt er im April 2004 gegen das Land Hessen, die Vorwürfe sind haltlos. Doch da ist Schmenger schon angeschlagen: Ein Nierenleiden stellt sich ein, im Sommer 2004 bricht er zusammen. „Das anhaltende Mobbing, aber vor allem die berufliche Diffamierung waren zu viel“, sagt Schmenger. Er wird dienstunfähig und Anfang 2007 in den Ruhestand versetzt. „Gegen meinen Willen“, so Schmenger.

Doch aufgeben wird er nicht. „Das löst kein einziges Problem, sondern bestärkt die Täter in ihrem Handeln“, so Schmenger. Er macht Kontakte zu anderen Whistleblowern, er vernetzt sich, er fragt nach. "Dabei geht es mir nicht um meine Person, sondern um die Zustände in der Verwaltung,“ sagt Schmenger.

Wie viel zählt das öffentliche Interesse?

Im November 2005 ging Schmenger mit seiner Geschichte erstmals auch an die Öffentlichkeit. Dabei gab er seinen Namen und sein Gesicht preis. Das ist untypisch, denn viele Whistleblower versuchen anonym zu bleiben, wenn sie den letzten Schritt wählen und ihre Kenntnisse nach außen geben. Denn für externes Whistleblowing gibt es keinen Rechtsschutz. Arbeitnehmer sind an das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis gebunden. Und Beamte unterliegen dem Dienstgeheimnis, sie müssen von ihrem Vorgesetzten eine Aussagegenehmigung einholen. Dieser Schutz von Firmen- und Behördeninterna hat zwar seinen guten Grund: Er dient dem fairen Wettbewerb und unterbindet Betriebsspionage. Doch diesem Interesse der Firma oder Behörde steht das öffentliche Interesse an Aufklärung von Korruption oder Missständen entgegen.

Im anglo-amerikanischen Raum ist man hier weiter. So gibt es in Großbritannien seit 1999 den „Public Interest Disclosure Act“ als Teil des bestehenden Arbeitsrechts. Damit kann der Whistleblower einen Anspruch auf Entschädigung erheben, falls er infolge seiner Enthüllungen seinen Job verliert oder nicht mehr befördert wird. Seine Informationen müssen dabei noch nicht einmal richtig gewesen sein. Entscheidend ist, dass er in gutem Glauben und ohne Eigennutz gehandelt hat. Angestellte und Beamte werden damit bestärkt, einen Hinweis zu geben, ihre Ahnung auszusprechen.

Ratschläge für Whistleblower

In Deutschland gibt es bislang keine expliziten Regelungen für Whistleblowing. „In der jetzigen rechtlichen Situation kann man niemand ernsthaft raten, Whistleblowing zu betreiben“, so Strack. „Und wenn, dann sollte man sich gut überlegen wie.“ Genau hier setzt das Whistleblower-Netzwerk an. Es berät Whistleblower: Sollten sie einen Anwalt einschalten, wem können sie sich anvertrauen, welche Rechte haben sie? Der Whistleblower sollte zur Dokumentation ein Tagebuch führen, vor allem wenn sich Fälle über Jahre ziehen. Eine zentrale Frage ist auch der Umgang mit den Medien: Welches Medium passt, wer arbeitet sorgfältig und sollte der Whistleblower anonym bleiben? Um anonym zu bleiben, sollte der Whistleblower Journalisten nur aus der Telefonzelle anrufen und Mails unter wechselnden Mailadressen senden – am besten aus dem Internet-Cafe. Das klingt nach billigem Krimi, aber jeder Schritt sollte wohl überlegt sein.

Das Netzwerk hilft auch Whistleblowern, die nicht mehr weiter wissen: Wenn der Vorgesetzte alle Hinweise abblockt, der Whistleblower ausgegrenzt und gemobbt wird und schließlich ohnmächtig aufgibt. „Doch beim Thema Whistleblowing sollten wir nicht nur diese pathologischen Fälle sehen“, so Strack. „Als Whistleblower sollten alle gelten, die innerhalb ihrer Behörde oder ihres Unternehmens eine Meldung machen. Erst einmal unabhängig davon, was daraus wird.“ Also auch jene Fälle, bei denen ein Verdacht entkräftet wird oder aber die Chefetage den Hinweis ernst nimmt und den Missstand behebt.

Was machen die Unternehmen und Behörden?

So argumentiert auch Björn Rohde-Liebenau. Der Rechtsanwalt und Mediator berät und trainiert mittelständische Unternehmen sowie internationale Organisationen in Fragen interner Kommunikation. „Im Mittelpunkt steht zunächst die Information. Die muss fließen können", so Rohde-Liebenau. Mit dem ersten Whistleblowing geben Angestellte und Beamte nützliche Hinweise weiter. Letztlich sind sie die wichtigste Quelle für die Chefetage, um zu wissen, was an der Basis los ist. „Interne Risiken werden als erstes von Insidern erkannt. Deshalb müssen die Unternehmen lernen, mit diesen Informationen richtig umzugehen“, sagt Rohde-Liebenau. Whistleblowing sollte daher nicht blockiert werden. "Doch das Wichtigste ist für jede Situation ein glaubwürdiger Ansprechpartner. Also jemand, der die Information ernst nimmt, ihr nachgeht und auch ein Feedback gibt“, so Rohde-Liebenau.

Falls der Whistleblower jedoch durch und durch korrupte Strukturen in seinem Unternehmen fürchtet, wird er seine Informationen nur nach außen geben wollen. Darauf setzen nun auch Ermittlungsbehörden. Seit 2003 sind auf der Website des Landeskriminalamt Niedersachsen anonyme Hinweise zu Wirtschaftskriminalität und Korruption möglich – zwei Bereiche mit hohen Dunkelziffern. Die Anonymität der Hinweise sichert das Business Keeper Monitoring System (BKMS): Ein internetbasiertes System, um anonym und strukturiert Hinweise geben zu können.

Bislang sind 1.100 Hinweise eingegangen, 700 mit sachdienlichem Inhalt. „In 325 Fällen wurden Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet“, so Frank Federau, Pressesprecher des LKA. 157 Hinweise bezogen sich auf bereits laufende Ermittlungen. 200 hatten keinen strafrechtlichen Inhalt: Versuche zu denunzieren? „Mit diesem System öffnen wir dem Denunziantentum nicht Tor und Tür“, so Federau. „Wer denunzieren möchte, kann das schon längst über die verschiedensten Wege tun, per Telefon, per Post.“ Mit dem BKMS können die Hinweisgeber auch eine Art Postkasten für Rückfragen einrichten. Von den 700 Hinweisgebern mit sachdienlichen Meldungen nutzten rund 80 Prozent diese Möglichkeit. „So können wir schneller die Plausibilität der Informationen prüfen. Der nackte Sachverhalt an sich macht die Ermittlungen oft schwierig", so Federau. „Aber wer seinen Namen nicht preisgeben möchte, kann über das System nicht ermittelt werden.“

Ende mit der Heimlichkeit

Auch Strack sieht die Notwendigkeit für anonymes Whistleblowing. „Das bleibt wichtig solange es keinen ausreichenden Schutz gibt“, so Strack. Doch langfristig wünscht er sich einen gesellschaftlichen Wandel, der Whistleblowing aus der Heimlichkeit herausholt. Whistleblowing sollte in Betrieben und Unternehmen zur Selbstverständlichkeit werden. Solange Hinweise gewissenhaft untersucht werden, fliegt auch der vermeintliche Whistleblower auf, der seinen Kollegen diffamieren will. „Es gibt keinen Grund für Geheimniskrämerei“, sagt Strack. „Doch ´killing the messenger´ ist ein uraltes Thema.“ Und es hat weiterhin Bestand: Nach wie vor gilt der Bote schlechter Nachrichten als das Problem, nicht die schlechte Nachricht. Das musste letztlich auch der US-Militärpolizist Joseph Darby erfahren. Nachdem er seine Anonymität eingebüßt hatte, wurde er nicht für alle zum Helden. In seiner Heimatstadt in Pennsylvannia wurde er fortan angepöbelt und bedroht. Schließlich gingen er und seine Frau in ein Opferschutzprogramm und tauchten ab.