Vorsicht: Polizisten mit Kamerahelmen

Die Polizei in Großbritannien wird mit Kamerahelmen ausgestattet, da sie die Strafverfolgung verbessern und präventiv wirken würden

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Das britische Innenministerium hat angekündigt, die Polizisten mit tragbaren Kamerahelmen auszustatten. 4,5 Millionen Euro sollen dazu investiert werden, um die Helme, die pro Stücke 2.500 Euro kosten, zu kaufen. Alle Polizisten erhalten damit noch nicht die Kamerahelme, von deren Aufnahmen man sich erhebliche Verbesserungen der Strafverfolgung erhofft, weil sie "unbestreitbare Beweise" liefern.

Wie das Innenministerium mitteilt, soll mit den Kameras alles in Bild und Ton aufgezeichnet werden, was der Polizist, der sie am Helm mit sich führt, sieht und hört. Dadurch werde es für Straftäter sehr viel schwerer, "Jurys darüber in die Irre zu leiten, was wirklich geschehen ist". Feldversuche hätten gezeigt, dass Kamerahandys nicht nur zu größeren Erfolgen bei der Strafverfolgung und Verurteilung führen, sondern auch die Polizisten von Schreibarbeit entlasten. Zudem müssten Polizisten nicht mehr so viel Zeit als Zeugen im Gericht verbringen. Gegenüber Videokameras, die mit Händen gehalten werden müssen, hätten die Kamerahelme entscheidende Vorteile: Man kann sie einfach alles aufnehmen lassen und versäumt das Einschalten nicht, beide Hände bleiben frei und der Blick ist nicht behindert.

Der Innenminister Tony McNulty preist den Kauf und Einsatz der Kamerahandys als einen Beweis dafür an, dass die Regierung alles macht, um "Gewaltverbrechen und anstisoziales Verhalten" zu bekämpfen. Zudem verspricht sich der Innenminister von der Verwendung auch allgemein einen Rückgang der Kriminalität, da die Kamerahelme auch als "Präventionsmittel" wirken würden. Im Bericht heißt es etwa, dass "antisoziales Verhalten" stark zurückgeht, wenn Polizisten mit Kamerahelmen auftauchen. Diese könnten eine größere Wirkung haben als stationäre Überwachungskameras oder solche, die in Fahrzeugen mitgeführt werden.

Bislang können die jetzt verwendeten Helme bis zu 400 Stunden Film mit Ton auf ihrer Festplatte speichern. Die Batterien halten 12 Stunden. Auf einem kleinen Bildschirm, der am Gürtel mitgeführt wird, können die Polizisten das aufgenommene Material abspielen und überprüfen. Gedacht ist daran, dass die Videostreams in künftigen Modellen wie denen, die im Militär bereits verwendet werden, in Echtzeit an ein Kommunikationszentrum oder an Einsatzfahrzeuge gesendet werden können. Gewünscht auch die Möglichkeit einer automatischen Fahrzeugnummer-Erkennung.

Zwingend vorgeschrieben für alle Modelle, die natürlich äußerst robust sein und einiges aushalten müssen: leichte und schnelle Bedienung, deutliches Signal, wenn angeschaltet, Sichtweite wie die der menschlichen Augen, ein "Objekt" von 1,80 m Höhe muss in einer Entfernung von sieben Metern 50 Prozent der Sichthöhe einnehmen, nicht-proprietäre Software für die Aufzeichnung, da die Dateien auf allen DVD-Playern und Computern ohne Umformatierung abspielbar sein sollen. Überdies sollen die Aufnahmen nicht verändert oder gelöscht werden können. Gelöscht werden soll die Festplatte erst, wenn die Aufnahmen auf einen bestimmten Computer heruntergeladen worden sind.

Vor dem Einsatz der "mobilen" Überwachungskameras soll von den Polizeistationen erst einmal eine Kampagne mit Plakaten gestartet werden, um die Bürger auf das neue Mittel hinzuweisen. Das Innenministerium hat auch Richtlinien für den Einsatz veröffentlicht. So müssen Ereignisse vollständig aufgenommen werden, um bewusste vorgenommene Ausblendungen zu verhindern. Schließlich werden durch die Kameras auch die Polizisten selbst überwacht und können für Fehlverhalten ebenfalls leichter zur Verantwortung gezogen werden. Die Polizisten, die einen Kamerahelm auf haben, müssen dies offen tun und sollen durch ein Zeichen kenntlich sein. Vor dem Anschalten muss allen Anwesenden gesagt werden, dass die Kamera läuft. Wenn Wohnungen oder Häuser bei einem Einsatz betreten werden, soll die Aufnahme beendet werden, wenn es sich nicht um einen Vorfall handelt, den die Polizisten melden müssen.

Wenn eine Person einen Polizisten nur etwas fragen will, so wird empfohlen, die Kamera nicht einzuschalten bzw. der Person mitzuteilen, dass sie läuft. Auf normalen Streifen sollten die Kameras nicht verwendet werden, sondern nur bei Vorfällen, die von den Polizisten normalerweise protokolliert werden. Aufzeichnungen, die nicht als Beweismittel dienen, sollten in der Regel nach einem Monat gelöscht werden. Die Polizisten werden auch darauf hingewiesen, dass Bürger über eine Eingabe nach dem Informationsfreiheitsgesetz die Einsicht in Aufzeichnungen verlangen können. Allerdings gibt es hier zahlreiche Einschränkungen.