Schäubles Stakkato für die Sicherheit und gegen die Hysterie der Kritiker

Viel zu vorsichtig hat Bundespräsident Köhler Schäuble kritisiert, der sich gegen Kritiker zur Wehr setzt, während nun auch in Großbritannien über unbegrenzte Inhaftierungen "diskutiert" wird

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Auch Bundespräsident Köhler hat sich, freilich sehr vorsichtig, in die von Bundesinnenminister Schäuble vorangetriebene Debatte über neue Sicherheits- und Überwachungsmaßnahmen zu Wort gemeldet. Der Innenminister habe zwar den Auftrag, sich über die Sicherheit den "Kopf zu zerbrechen", meinte Köhler im ZDF-Sommerinterview, aber "die Art, wie die Vorschläge kommen", nämlich in einer Art Stakkato, sei "nicht optimal".

Die Frage ist allerdings nicht, ob die Menschen, wie Köhler meint, das Stakkato "nicht vertragen", sondern ob unser Rechtsstaat dies kann. "Persönliche Zweifel" habe Köhler daran, so zitiert zdf.de den Bundespräsidenten, dass etwa "die Tötung eines vermeintlichen Terroristen ohne Gerichtsurteil so von der leichten Hand" gemacht werden könne. Da hätte durchaus auch Köhler als Bundespräsident nicht nur Zweifel äußern können. Man müsse noch darüber diskutieren, am Ende aber, so Köhler optimistisch, finde man "eine Lösung, die unseren rechtsstaatlichen Prinzipien genüge tut". Meint Köhler damit eine "Lösung" zum präventiven Töten eines mutmaßlichen Terroristen, Kollateralschaden einberechnet? Und was müsste hier diskutiert werden, zumal auch die Todesstrafe für überführte Täter in Deutschland und der gesamten EU verboten ist?

Köhler übernimmt die bekannte Wendung, dass man nur irgendetwas auf eine rechtliche Grundlage stellen müsse, um es akzeptabel zu machen. Der Rechtsstaat hat aber seine Grenzen, ansonsten müsste man Diktaturen und Gewaltregimes, die auch alles Unrecht mit Gesetzen legitimieren, ebenfalls als Rechtsstaaten klassifizieren. Köhler hätte besser getan, hier deutlich einen Schlussstrich zu setzen, ab wann eine angeblich so harmlose und nur besorgte "Diskussion", die Minister oder Regierungen zielgerecht führen, die Grenzen des rechtsstaatlich Zumutbaren überschreitet.

Schäuble dagegen bezeichnet weiterhin die Kritiker als "Hysteriker", während, wie er meint, die große Mehrheit der Bevölkerung hinter ihm stehe und wisse, dass seine Vorschläge notwendig seien. In einem ehrfürchtig geführten Interview mit der NZZ, bei dem man auf nachbohrende Fragen verzichtet hat, suggeriert der Innenminister erneut, dass auch bei allen von ihm kommenden Anstößen keinerlei Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat drohe. Zwar passe die "bestehende Rechtsordnung" nicht mehr zur Gefahrenlage, wie sie Schäuble sieht, aber die Veränderungen bedrohen die Freiheit in keiner Weise. Und wer doch vor möglichen Einschränkungen warnt, wird nun, als ginge es um die Verteidigung der Aufklärung und nicht um die zunehmender Staatsgewalt und Überwachung, der "Tabuisierung bestimmter Fragen" bezichtigt:

Das ist ein grober Unsinn. Wir geniessen in der westlichen Gesellschaft ein Mass an Freiheit, ein Mass an Kommunikation wie nie zuvor. Ich kann wirklich nicht erkennen, dass wir dabei wären, die Freiheit abzuschaffen. Ich wundere mich immer: Die jungen Leute am Bahnhof reden ständig ins Handy. Und es stört sie gar nicht, dass alle andern dabei zuhören.

Nett – und vielleicht die Gedankenwelt Schäubles charakterisierend – ist der Vergleich zwischen dem heimlichen Belauschen und in der Öffentlichkeit geführten Handy-Telefonaten. Haben diejenigen, die mit dem Handy telefonieren, damit also schon ihrer Überwachung in allen Lagen zugestimmt? Ähnlich wurde ja im Hinblick auf das heimliche Eindringen in private Computer argumentiert, schließlich dürfe derjenige, der von Zuhause aus ins Internet geht, nicht mehr mit einer geschützten Privatsphäre rechnen. Auf die Frage, dass er eine Internierung von Gefährdern vorgeschlagen habe, antwortet Schäuble ausweichend im üblichen Gestus der Denkanstöße, als wäre er in einem philosophischen Seminar und nicht Innenminister, der u.a. auch die Verfassung schützen und etwas überlegter sprechen muss als der Mann auf der Straße:

Man müsste einmal überlegen, ob es nicht Möglichkeiten gibt, gegen Menschen vorzugehen, die zwar strafrechtlich noch keinen Straftatbestand verwirklicht haben, bei denen man aber konkrete Anhaltspunkte hat, dass sie Dinge vorbereiten. Dass man solchen Menschen bestimmte Auflagen macht, die sie im Gebrauch ihrer bürgerlichen Grundfreiheiten einschränken. Man muss auch überlegen, ob es die klügste aller Lösungen ist, ausländische Gefährder abzuschieben, denn dann können sie ja weiterhin gefährlich sein; sie können weiterhin ihr gefährliches Tun vom Ausland aus fortsetzen. Und dann haben wir noch eine hausgemachte Terrorszene; da geht es um Bundesbürger, die man nicht abschieben kann.

Mit seinen "Diskussionsbeiträgen", die wie die Tornados wirken, welche man knapp über den Köpfen der G8-Kritiker und gegen das Grundgesetz donnern ließ, hat es Schäuble geschafft, sein Stakkato auch durch permanente Medienpräsenz zu vertiefen und aufmerksamkeitsökonomisch zu reüssieren. Auch in den Tagesthemen durfte er sich gestern gegen Kritik verwahren. Man habe den Vordenker und Anreger missverstanden, sagt er nun. Es sei der Eindruck entstanden, als "wolle irgendjemand eine gesetzliche Regelung zum Abschuss von Terrorverdächtigen" schaffen: "Das will niemand. Ich schon gar nicht", erklärte Schäuble, wobei man sich durchaus fragen kann, warum er dann solche Diskussionsbeiträge unbedingt lancieren musste. Er hätte statt der Frage, wenn er gezielte Tötungen nicht vertritt, ja auch sagen können, dass man dem rechtlich eindeutig einen Riegel vorschieben müsse.

Immerhin sagte der Bundesinnenminister nun, der als verantwortlicher Minister eigentlich nicht den Stammtisch mit missverständlichen und provokanten Diskussionsbeiträgen versorgen sollte, dass "wir jetzt keinen Bedarf mehr an irreführenden Diskussionsbeiträgen" hätten, meinte damit aber sicherlich nicht sich selbst.

Schäuble erklärte, er wolle nicht in "verfassungsrechtlichen Grauzonen" handeln, sondern eindeutige rechtliche Regelungen schaffen. Das bräuchten die Sicherheitskräfte. Man hat allmählich jedoch den Eindruck, dass klare Regelungen für ihn als solche bereits verfassungsgemäß seien. In seinem Präventionsstaat gäbe es "Rechtssicherheit", aber womöglich eben keine freiheitliche Grundordnung mehr. Auf die Frage, ob es ihn nachdenklich machen würde, wenn Kritiker ihm Hysterie vorwerfen und der Bundespräsident ihm mehr Behutsamkeit nahe legt, antwortet Schäuble eher betreten und ziemlich sprachlos: "Na klar, jede Äußerung des Bundespräsidenten macht nachdenklich." Wohin das Nachdenken führt, wollte er aber lieber für sich behalten.

Hat Schäuble die Briten mit seinen Diskussionsbeiträgen überholt?

Immerhin darf sich Schäuble, der offenbar der oft am Kongress vorbei eingeführten Notstandsgesetzgebung des amerikanischen Präsidenten orientiert ist, rühmen, nun auch die "Diskussion" in Großbritannien angeregt zu haben. Dies zwar nicht im Hinblick auf "gezielte Tötungen" oder die "Lizenz zum Töten". Aber unbegrenzte Inhaftierungen von Terrorverdächtigen oder "feindlichen Kämpfern", die Schäuble in Deutschland zur Diskussion gestellt hat, werden selbst in den USA nur im Ausland durchgeführt, weil sie natürlich fundamentalste Prinzipien der Menschenrechte und der Verfassung verletzen.

Ken Jones, der Präsident der britischen Association of Police Chief Officers (Acpo), hat offenbar mit Unterstützung durch Scotland Yard nun auch den Vorschlag gemacht, dass es möglich sein müsse, Verdächtige ohne Prozess unbegrenzt lange einsperren zu können. Die Blair-Regierung hatte es bereits erreicht, dass Verdächtige ohne Anklage bis zu 28 Tagen inhaftiert werden können. Die Forderung nach 60 oder 90 Tagen ließ sich aber nicht durchsetzen.

Blairs Nachfolger Gordon Brown scheint bereit zu sein, im Rahmen eines für den Herbst geplanten neuen Antiterrorgesetzes auf die Wünsche der Sicherheitskräfte einzugehen und die Frist weiter zu verlängern, will aber wenigstens, dass Inhaftierungen befristet bleiben müssen, um kein britisches Guantanamo einzurichten. Ken Jones hingegen fordert, dass die Polizei Verdächtige "so lange wie notwendig" festhalten können müsse. Nur so könne man Terrorzellen aufbrechen. Argumente von Seiten der Verteidiger von Bürgerrechten zählen da nicht mehr wirklich. Allerdings erklärt Jones gegenüber dem Observer, dass die Inhaftierung irgendwie überprüft werden müsse, um nicht ganz willkürlich zu erscheinen:

We are now arguing for judicially supervised detention for as long as it takes. We are up against the buffers on the 28-day limit. We understand people will be concerned and nervous, but we need to create a system with sufficient judicial checks and balances which holds people, but no longer than a day [more than] necessary.

Man könne, so das Argument für den Präventionsstaat, nicht so lange warten, wie man das normalerweise machen würde, "weil die Möglichkeit, dass ein Selbstmordattentäter Hunderte von Menschen tötet, zu schrecklich ist, um nur darüber nachzudenken". Man hätte sich nie in die Diskussion begeben dürfen, eine auf 90 Tage befristete Sicherheitsverwahrung zu diskutieren, man benötige einen "außerordentlichen Mechanismus", um diese Fälle unbegrenzt unter richterlicher Überwachung zu untersuchen. Schäuble hat in seinen Denkanstößen diesen Rat beherzigt.