Hochschulreformen als "Privilegierungsprogramm für ohnehin Begünstigte"

Ein Gespräch mit Torsten Bultman vom Bund demokratischer Wissenschaftler über die Forderung nach einer unternehmerischen Hochschule und die Folgen von Studiengebühren, Bolognaprozess und der Exzellenzinitiative

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Torsten Bultmann, Jahrgang 1954, studierte Geschichte, Germanistik und Pädagogik und ist heute einer von zwei Geschäftsführern des Bundes demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi). Der Verein setzt sich seit seiner Gründung 1968 durch unter anderem Jürgen Habermas und Wolfgang Abendroth, einem der „Väter des Grundgesetzes“, für eine Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung ein und bezieht in wissenschaftlichen Publikationen und politischen Stellungnahmen öffentlich Position zu Fragen von Wissenschaft, Forschung und Hochschulentwicklung.

Seit seiner Gründung 1968 setzt sich der BdWi für eine Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung ein. Was meinen Sie damit? Ist Wissenschaft das nicht stets: in gesellschaftlicher Verantwortung?

Torsten Bultmann: Natürlich steht - fast - jede Wissenschaft in gesellschaftlichen Interessen- und Verwendungszusammenhängen. So gesehen ist die Formel eine Trivialität. Allerdings zielt der normative politische Begriff „gesellschaftliche Verantwortung“, der in den 60er und 70er zwischen allen linken hochschulpolitischen Strömungen konsensfähig war, auf etwas anderes und Zusätzliches ab.

Erstens: Die – notwendig kontroverse – Debatte über den Ge- oder Missbrauch von Wissenschaft muss an den Hochschulen selbst öffentlich geführt werden! Diese sind folglich kein politikfreier Raum zweckenthobener Erkenntnisproduktion – eine damals durchaus weit verbreitete Vorstellung. Es ging, schlichter gesagt, darum, diese Verantwortung auch wirklich bewusst zu übernehmen und Fragestellungen, die sich aus ihr ergaben, nicht an eine hochschulexterne Öffentlichkeit zu delegieren.

Zweitens meinte „gesellschaftliche Verantwortung“ immer die ganze Gesellschaft. Wissenschaft sollte zur allgemeinen Emanzipation, das heißt zur Erweiterung der Lebenschancen aller einen Beitrag leisten – und nicht einfach nur „nützliche“ Erkenntnisse zur beliebigen Anwendung durch politische oder wirtschaftliche Funktionseliten produzieren, wie das meist und heute immer stärker geschieht.

Ist eben das mit "kritischer Wissenschaft", die Ihrerseits immer wieder eingefordert wird, gemeint?

Torsten Bultmann: In dem Sinne ja. Zunächst hält sich natürlich jede Wissenschaft für „kritisch“, insofern sie vom Anspruch geleitet ist, traditionell für wahr Gehaltenes durch neue Erkenntnisse infrage zu stellen. Wer sich mit dieser Definition begnügt, für den ist die Bezeichnung „kritische Wissenschaft“ in der Tat eine Tautologie. Das ist sie aber nicht. In den ursprünglichen Konflikten um die Hochschulreform bedeutete diese Bezeichnung zunächst eine politische Selbstbeschreibung und zugleich einen Anspruch an die Qualität und gesellschaftliche Reichweite wissenschaftlicher Fragestellungen.

Das Postulat wendet sich gegen ein verbreitetes positivistisches Wissenschaftsverständnis, demzufolge an den Hochschulen nach allgemeinen oder fachinternen Rationalitätskriterien Erkenntnisse um ihrer selbst willen produziert werden, die sich gegen ihre gesellschaftliche Verwendung gleichgültig oder „wertfrei“ verhalten.

Eine gängige – und wohl auch weitgehend konsensfähige – Definition von „kritischer Wissenschaft“ geht auf einen Aufsatz zurück, den Max Horkheimer 1937 unter dem Titel „Traditionelle und kritische Theorie“ veröffentlicht hat. Dort wird als ein Merkmal kritischer im Unterschied zu traditioneller Theorie heraus gearbeitet, dass erstere sich sowohl reflexiv, das heißt kritisch, zu den Bedingungen ihrer eigenen Produktion – etwa im Sinne einer Kritik der Institution Universität - als auch zu den gesellschaftlichen Interessenkonflikten um die Gültigkeit und Relevanz ihrer Erkenntnisse verhält. Anders gesagt: Kritische Wissenschaft bezieht sich auch auf sich selbst und ist sich der Tatsache bewusst, dass sie sich in ergebnisoffenen theoretischen und gesellschaftlichen Konflikten entwickelt – und nicht in einer unpolitischen technischen Zweck-Mittel-Relation!

Wie ist es in diesem Sinne momentan um die Wissenschaft im Lande und deren Kritikfähigkeit bestellt?

Torsten Bultmann: Die Frage können Sie sich selbst beantworten, indem Sie zusätzlich fragen, ob es für kritische Wissenschaft einen „Markt“ im Sinne einer expandierenden und finanzkräftigen gesellschaftlichen Nachfrage gibt. Auf diese Weise haben Sie nämlich auch die Kriterien und Leitbilder beieinander, nach denen die deutschen Hochschulen derzeit umgebaut werden.

Hinter dem Schlagwort von der „Ökonomisierung der Hochschulen“, welches die Hochschulrektorenkonferenz sogar positiv unter dem Label „Hochschule und Wirtschaft“ angenommen hat, verbirgt sich zweierlei. Erstens ein interner Umbau nach betriebswirtschaftlichen Effizienzkriterien, die folglich weder akademisch-fachlich ausgewiesen sein müssen noch demokratisch verhandelbar sind. Zweitens eine Ausrichtung der Ressourcen nach dem externen Erfolgskriterium „Steigerung der ökonomischen Wettbewerbsfähigkeit“. Alles, was dem unmittelbar nicht dient, wird tendenziell weggespart oder an den Rand gedrückt. Dies hat zugleich ein instrumentelles Wissenschaftsverständnis gefördert, welches in den Natur- und Technikwissenschaften vermutlich immer das vorherrschende war: Wissenschaft als ein politisch neutraler technischer Produktivitätsfaktor zur Hebung der „Wettbewerbsfähigkeit“.

Die neuen „starken“ Präsidenten und Rektoren, die ihre Hochschulen wie Unternehmen führen, tragen das ihrige zur Durchsetzung dieser Leitbilder bei. Indem sie etwa die erweiterten Rechte, die ihnen die neuen Hochschulgesetze einräumen, dazu nutzen, sich in Berufungsverfahren einzumischen. So werden ganze Berufungsgebiete, die scheinbar keine unmittelbare ökonomische Relevanz haben, weggestrichen und die Personalressourcen auf das konzentriert, was die „Wettbewerbsfähigkeit“ fördert.

Die absurde Zuspitzung eines solchen Organisationsverständnisses kommt dann zum Ausdruck, wenn, wie jüngst geschehen, die Hamburger Uni-Präsidentin einen Ukas herausgibt, der den Professorinnen und Professoren untersagen will, sich ohne Rücksprache mit der Uni-Pressestelle politisch gegenüber den Medien zu äußern. Das soll wohl die neue corporate identity sein: Die indirekte Entpolitisierung über eine Durchsetzung betriebswirtschaftlicher Kriterien wissenschaftlicher Effizienz wird konsequent durch aktive Politikverbote ergänzt – oder zumindest durch Versuche, die in dieser Richtung unternommen werden und sich, wie im genannten Beispiel, dann erst mal der Lächerlichkeit preisgeben.

Welche Auswirkungen hat diesbezüglich die aktuelle Hochschulreform? Immer mehr hört man ja von einer, so das Bertelsmannsche Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), "entfesselten" oder gar "unternehmerischen Hochschule"...

Torsten Bultmann: Beide Begriffe versuchen, den aktuellen Umbau der Hochschulen als eine positive Vision, quasi eine Win-Win-Situation zum Vorteil aller, wortpolitisch zu besetzen. So kann wahrheitswidrig davon abgelenkt werden, dass Ökonomisierung ganz generell – und leistungsindifferent - gesellschaftliche Ungleichheit verstärkt, also ganz konkret die Ungleichheit zwischen den und innerhalb der Hochschulen fördert, kurz: unter dem Strich mehr Verlierer als Gewinner produziert.

Das erwähnte Bertelsmann-CHE hat sich hierbei in der Tat in einer moderierenden und begriffsprägenden Rolle an die Spitze der derzeitigen „Hochschulreformen“ gesetzt. Gerade der Ausdruck "Entfesselung" soll diese als eine Art Emanzipationsprogramm erscheinen lassen. Dies zielt zunächst auf ein Zuviel an externer bürokratischer Beeinflussung hochschulinterner Abläufe. Scheinbar gelingt es dem CHE so, an eine Tradition linker Staatskritik anzuknüpfen. Aber nur dem Anschein nach. Die Hochschulreformer der 60er und 70er-Jahre haben immer die spezifische Staatsabhängigkeit in der deutschen Universitätstradition kritisiert, ebenso wie die Staatsgläubigkeit der Beamtenprofessoren. Das kann man in der Denkschrift des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes "Hochschule in der Demokratie" auf mehreren hundert Seite nachlesen. "Entstaatlichung" in der damaligen Programmatik zielte jedoch vor allem auf eine interne Demokratisierung der Hochschulen und auf deren stärkere Kooperation mit einer kritischen gesellschaftlichen Öffentlichkeit – und eben nicht nur auf jene mit der "Wirtschaft".

Bis Anfang der 70er Jahre gelang das in einigen Bundesländern auch recht gut. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1973, welches bekanntlich eine Professorenmehrheit in allen wesentlichen Fragen erzwang, schob dem einen Riegel vor. In der Folge fand eine Art "Re-Bürokratisierung" statt. Mitbestimmungsstrukturen wurden zunehmend abgebaut, Entscheidungs- und Genehmigungskompetenzen umgekehrt proportional wieder bei der staatlichen Wissenschaftsbürokratie, den Fachministerien, angesiedelt. Diesen historischen Kontext verschweigt das CHE wohlweislich, um "Markt" und "Wettbewerb" als einzige Alternative zu Staat und Bürokratie plakativ präsentieren zu können. Damit politische Dezentralisierung als hochschulinterne Demokratisierung gar nicht erst als – objektiv durchaus vorhandene - politische Option sichtbar wird.

Im Übrigen ist es ein Gerücht, dass die neuen Steuerungsmodelle und Hochschulgesetze, die das CHE propagiert, auf "weniger Staat" hinauslaufen. Eher im Gegenteil. Geschwächt in ihrem möglichen Einfluss auf Hochschulentwicklung wird tatsächlich die Politik, sofern sie sich etwa über gesellschaftliche Öffentlichkeit oder parlamentarische Kontrolle artikuliert. Die exekutiven und administrativen Kompetenzen der Ministerien werden "hinter den Kulissen" hingegen eher noch gestärkt.

Mit der Inszenierung einer Wettbewerbssituation wird Ungleichheit erzeugt

Wie bewerten Sie Studiengebühren, Bachelor und Master, Exzellenz etc.? Wrauf läuft das hinaus?

Torsten Bultmann: Jedes der genannten Projekte bedürfte einer ausführlichen gesonderten Kritik. Ich beschränke mich deshalb darauf, den gemeinsamen Nenner all dieser Dinge darzustellen. Dieser besteht, kurz gesagt, darin, durch Inszenierung einer Wettbewerbssituation die Ungleichheit zwischen Absolventen, Studienangeboten, Hochschuleinrichtungen etc. zu fördern um künftig knappe öffentliche Finanzmittel entsprechend ungleicher verteilen zu können. Und damit gleichzeitig auch entsprechende Signale einer selektiven Einwerbung von Mittel aus privaten Quellen auszusenden!

Die flossen nämlich schon immer vorrangig dahin, wo eine überdurchschnittlich gute öffentliche Ausstattung und entsprechende "Wettbewerbsfähigkeit" vermutet wurde. Was Studiengebühren mit Ungleichheit zu tun haben, springt sofort ins Auge: Sie verkoppeln Bildungsentscheidungen und -risiken stärker mit der gesellschaftlichen Einkommens- und Vermögensverteilung. Alles Gerede von "Sozialverträglichkeit" ist dabei nur durchsichtige Verbalkosmetik. Ich prophezeie, in nicht allzu ferner Zeit wird die bürokratische Obergrenze von 500 Euro zumindest für einige spezielle Hochschulen im Sinne einer nach oben "freien" Preisgestaltung aufgehoben. Das könnten etwa die Einrichtungen sein, denen im so genannten Exzellenzwettbewerb ein Elitestatus zugesprochen wurde. Dafür scharren das CHE und andere Lobbyisten schon mächtig mit den Hufen.

Als der Bolognaprozess begann, verbanden sich mit ihm auch Hoffnungen, das vor anderthalb Jahrzehnten stecken gebliebene Projekt der Studienreform unter Beteiligung von Mittelbau, Studierenden und gesellschaftlichen Gruppen wieder aufzugreifen. Mittlerweile beobachte ich aber, dass die Umstellung auf BA und MA an der Basis der Hochschulen – von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen – kaum Legitimation besitzt.

Das hängt damit zusammen, dass diese Umstellung nahezu immer einhergeht mit Sparpolitik. Und sei es nur dergestalt, dass die Mittel für den zusätzlichen Lehrbedarf in der BA-Phase nicht zur Verfügung gestellt werden, was konsequent in wissenschaftswidriger Formalisierung und Verschulung mündet. Wenn dann noch spezielle Auswahlverfahren über Aufnahmequoten für die Masterphase praktiziert werden, stellt sich schnell der Eindruck ein, es ginge lediglich darum, wachsende Studierendenzahlen mit einem quantitativ und qualitativ ausgedünnten Regelstudium abzuspeisen. Der Masterabschluss für eine Minderheit erhielte dann tendenziell eher "Elitencharakter". Es dominiert also die politische Konstruktion von Ungleichheit unter dem Deckmantel eines "Leistungswettbewerbs".

Ähnlich verhält es sich mit der so genannten "Exzellenzinitiative". Deren Verfechter behaupten, sie würden lediglich eine Leistungsungleichheit zwischen den Hochschulen feststellen, die ohnehin vorhanden war. Das einzige, was sich aber mit Gewissheit sagen lässt, ist, dass die prämierten Hochschuleinrichtungen auch schon vorher über die relativ besten materiellen Leistungsbedingungen verfügten: weil ihnen etwa überproportional Forschungsdrittmittel jenseits der knappen staatlichen Grundausstattung zugewiesen wurden; davon der weitaus größte Teil durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die in entscheidender Position auch die Sieger prämiert. Es handelt sich folglich eher um eine politisch gewollte Verteilung nach dem Matthäusprinzip. Der nächste Schritt wird sein, die so konstruierten Eliteabteilungen von allgemeinen hochschulrechtlichen Regeln, wie sie bisher für alle Hochschulen noch galten, auszunehmen. Dazu gehört die bereits erwähnte Freigabe der Studiengebühren. Dazu gehört aber auch die Selbstbestimmung über die eigene Auslastung: Es wird schon lange gefordert, dass so genannte Eliteeinrichtungen nach eigenem Belieben Studierende zulassen oder ablehnen können und etwa nicht mehr an das Kapazitätsrecht gebunden sind, welches Hochschulen derzeit noch zwingt, bis zu einer zumutbaren Obergrenze Studienplätze auch zu besetzen.

Um auf das Stichwort "gesellschaftliche Verantwortung" zurückzukommen: Die erwähnten politischen Ungleichheitsvehikel wirken exakt in einer gegenteiligen Richtung. Dem Kern nach handelt es sich um ein Privilegierungsprogramm für ohnehin Begünstigte.