Menschenrecht auf Masturbation?

Selbstbefriedigung in videoüberwachten Gefängnissen wird in Florida als Exhibitionismus geahndet

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Nach einem Bericht des Miami Herald wurde der 20jährige Gefängnisinsasse Terry Lee Alexander zu 60 Tagen Extra-Haft verurteilt, weil er in einer videoüberwachten Zelle masturbierte.

Alexander, der im Gefängnis von Broward County eine zehnjährige Haftstrafe wegen bewaffneten Raubes absitzt, war mittels Videoüberwachung bei der Masturbation ertappt und daraufhin unter dem Vorwurf des Exhibitionismus angeklagt worden.

Alexanders Anwältin Kathleen McHugh argumentierte damit, dass der Gefangene sein Geschäft trotz der Videoüberwachung in einem Bereich verrichtet habe, der als privat zu gelten habe – immerhin könne ja nicht jeder die Zelle betreten oder dort Einsicht nehmen. Das überzeugte die aus vier Männern und zwei Frauen bestehende Jury allerdings nicht. Sie entschied nach nur einer dreiviertel Stunde Beratung, dass die Zelle ein "öffentlicher Ort mit beschränktem Zugang" sei. Dadurch konnte Alexanders Verhalten als Exhibitionismus gewertet werden.

Offenbar hatte es McHugh auch nichts geholfen, dass sie bei der Auswahl der Geschworenen gefragt hatte, ob sich Personen darunter befänden, die noch nie masturbiert hätten. Unter den 17 Kandidaten befand sich keiner, der dies bejahen hätte können. Kein besonders verwunderliches Ergebnis - immerhin wurden auch schon Richter überführt, die während der Verhandlung masturbierten.

Neben Alexander wurden auch sieben andere Insassen des Gefängnisses von Broward County desselben Vergehens beschuldigt. Alle Angeklagten sind Männer, Beschwerden über zu offene Masturbation weiblicher Gefangener stehen bisher noch aus. Von den sieben Angeklagten bekannten sich vier schuldig im Sinne der Anklage. Auch sie wurden zu Haftstrafen verurteilt. Eine Anklage wurde fallengelassen; in zwei Fällen muss noch ein Urteil gesprochen werden.

Konsequent eingesetzte Videoüberwachung in Gefängnissen kann tatsächlich als notwendig angesehen werden, wenn sie hilft, Vergewaltigungen und Folter unter Gefangenen zu verhindern. Wurden Gefangenen Räume und Nischen ohne Videoüberwachung gewährt, dann kam es häufig genau in diesen Bereichen, etwa in Toiletten, zu den Gewaltakten, die eigentlich verhindert werden sollten. Wird aus diesen Gründen auf überwachungsfreie Nischen verzichtet, stellt sich allerdings das Problem, ob es ein "Menschenrecht auf Masturbation" gibt, das man auch Gefangenen nicht nehmen kann.

Allerdings scheint auch Broward County Gefangenen solch ein Recht einzuräumen: Laut Bezirksstaatsanwalt Michael Satz wird die Masturbation nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn sie Gefangene ohne Bedeckung ausüben. Dass Alexander seine Aktivitäten nicht mit einer Decke zu verhüllen versuchte, deutet auf eine bewusste Provokation der Wärterin hin, wie in einer berühmten Szene im Film "Das Schweigen der Lämmer". In dem Kontrollraum, in dem die Videobeobachtung stattfand, saß nämlich eine Frau mit dem symbolträchtigen Namen Coryus Veal – was offenbar auch Alexander bekannt war. Veal sagte vor Gericht aus, dass er nicht "wie die meisten anderen Gefangenen, zu verstecken versuchte, was er tut" - und dass sie Alexander schon das dritte Mal dabei zusehen musste und es ihr "gereicht" hätte. Der Pressesprecher des Bezirksstaatsanwalts, Ron Ishoy, ergänzte:

"Auch weibliche Wärter sind Menschen. Warum sollten sie sich an ihrem Arbeitsplatz solch unanständiges und abgeschmacktes Benehmen ansehen müssen?"