Probleme mit der GPS-Überwachung von Straftätern

In Großbritannien wurde ein Test durchgeführt, der die Durchführbarkeit eines "Gefängnisses ohne Gitterstäbe" prüfen sollte - mit gemischten Ergebnissen

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie in vielen Ländern sind auch die britischen Gefängnisse überfüllt. Über 80.000 Menschen sind eingesperrt, die Regierung muss mehr und mehr frühzeitig entlassen. Seit Jahren wird nicht zuletzt aus diesem Grund in Großbritannien die elektronische Fußfessel eingesetzt. So können Verurteilte den Rest ihrer Strafe unter Auflagen oder zur Bewährung außerhalb des Gefängnisses abdienen. Für die weitere Entlastung wollte der frühere britische Innenminister David Blunkett mit GPS-Überwachung ein "Gefängnis ohne Gitterstäbe" schaffen. Nach einem zweijährigen Testversuch erwies sich aber die Technik gegenüber der elektronischen Fußfessel als mangelhaft.

Das Justizministerium hat nun den Bericht von Stephen Shute, Professor für Strafrecht an der Birmingham Law School, über den von September 2004 bis Juni 2006 durchgeführten Test mit 336 Straftätern an drei Standorten mit drei unterschiedlichen Überwachungstechniken veröffentlicht. Ziel des Versuchs war es zu überprüfen, ob Straftäter durch die Satellitenüberwachung ihre Auflagen einhalten, ob sie vom Begehen weiterer Straftaten abgehalten werden und ob die Polizei durch die permanente Überwachung des Aufenthaltsorts bessere Informationen und bei Bedarf schneller eingreifen kann.

Die Technik bestand jeweils aus einer Fußfessel und einem tragbaren GPS-Empfänger, der die Lokalisierungsdaten speichert und zu bestimmten Zeiten zur Überwachungsfirma hochlädt. Die Fußfessel mit der persönlichen Kennung löst einen Alarm aus, wenn sie entfernt wird oder wenn der GPS-Empfänger nicht mitgeführt wird. Eine Echtzeit-Überwachung fand wegen der hohen Kosten nicht statt. Es wurde neben der passiven Überwachung, bei der die Informationen beispielsweise jeden Tag einmal übertragen wurden, auch eine "hybride" Überwachung mit der Hilfe von Handy-Netzen verwendet, bei der eine Warnung an das Überwachungspersonal geht, wenn eine "verbotene" Zone betreten wird., das Überwachungspersonal den Überwachten eine SMS oder Signal senden kann und der Aufenthaltsort, wenn auch ungenauer, auch dann ermittelt werden kann, wenn die GPS-Signale ausfallen. Hier wurden die Lokalisierungsdaten vier Mal am Tag übermittelt. Diese Methode wurde aber nur bei vier Prozent der Straftäter benutzt. Bei einem Teil wurde der Aufenthalt nur ermittelt, wenn die Überwachten in ein Gebiet gingen, das sie nicht betreten durften, beim zweiten Teil wurde eine allgemeine Überwachung zusätzlich durchgeführt und beim dritten wurde immer der Aufenthaltsort verfolgt.

Technisch lieferten alle Systeme keine zufrieden stellenden Informationen, wenn die Überwachten sich in Gebäuden befanden oder sich in Städten mit hohen Gebäuden bewegten. Unter optimalen Bedingungen kann der Aufenthaltsort mit einer Genauigkeit von 2-10 Metern ermittelt werden. Die Polizisten und Bewährungshelfer waren weniger euphorisch über die Satellitenüberwachung, weil die Signale zu oft ungenau oder gar nicht kamen. Das kann technisch bedingt sind, aber auch ein Resultat von Manipulationen der überwachten Straftäter sein. 51 Prozent der Überwachten sagten, dass die Geräte ausgefallen seien, die meisten gaben aber zu, dass dies erst geschehen ist, nachdem sie versucht hatten, sie zu manipulieren.

Bei 58 Prozent wurde die Überwachung vorzeitig wegen der Verletzung von Auflagen abgebrochen, über die Hälfte davon aus Gründen, die nichts mit der Überwachung zu tun hatten. Ansonsten war der Grund meist, dass der GPS-Empfänger nicht mitgenommen oder die Fußfessel entfernt wurde. Manche hatten auch versucht, die Geräte zu manipulieren oder zu beschädigen oder einfach nur die Batterien ausgehen lassen. Ein Drittel war zwischen einem und 233 Tagen untergetaucht. 17 Prozent von allen Überwachten hatten auch wieder eine Straftat begangen.

Shute versichert allerdings, dass Satellitenüberwachung einen Abschreckungseffekt hat und der Polizei, falls doch wieder eine Straftat begangen worden ist, oft Beweise in die Hand gibt. Aber er zweifelt an, ob die Vorteile der Satellitenüberwachung tatsächlich Kosteneinsparungen mit sich bringen würden, wenn sie in größerem Umfang eingesetzt würde.