Mit Sicherheit außer Kontrolle

Wir steuern auf die Entwicklung einer weltweiten Datentauschbörse zu, die dem Missbrauch von personenbezogenen Informationen Tür und Tor öffnet.

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Während die europäische Polizeibehörde Europol vor einer erhöhten Terrorgefahr für Deutschland warnt, können einem ausgerechnet die Sicherheitsmaßnahmen der EU-Innenpolitik größere Sorgen bereiten. Im Kampf gegen „Gefährder“ wollen die Regierungen immer mehr persönliche Informationen über ihre Bürger sammeln. Doch sie vergessen: Wer mehr Sicherheit durch intensive Überwachung will, muss zuallererst mehr Sicherheit vor Spionage gewährleisten.

Natürlich, die Innenpolitik steht unter Zugzwang. Moderne Kommunikationstechnologien ermöglichen blitzschnelle Absprachen quer über den Globus, lassen in Sekunden Millionen von Verbindungen entstehen und noch schneller wieder verschwinden. Alle rücken virtuell näher zusammen – auch Kriminelle. Die internationalen Strafverfolgungsbehörden müssen nachziehen, müssen ihre Ermittlungsmethoden aufrüsten, müssen sich stärker miteinander vernetzen. Mittlerweile ist die digitale Spurensuche für Polizisten und Geheimdienstler mindestens genau so wichtig wie Untersuchungen vor Ort, und weil es eine ständige Flut elektronischer Informationen gibt, verlangt deren Überwachung eine umfangreiche Speicherung.

Je mehr Datenbanken vorhanden und vernetzt sind, desto effektiver lassen sie sich per Rasterfahndung durchforsten, mit einem entscheidenden Vorteil: In den Datenhalden können sich Hinweise verbergen auf Verbrechen, die noch gar nicht begangen wurden. Man denke an Internet-Protokolle zu kriminellen Übereinkünften, an abgefangene Verschwörungspläne, an die Adressen von Mittelsmännern, wohlmöglich von Drahtziehern – einzelne Hinweise fügen sich zu einem konkreten Verdachtsmoment; Drogen-, Menschen-, Waffenhändler, insbesondere Attentäter könnten möglicherweise frühzeitig gestoppt werden.

Kurz: Eine Verbesserung der europäischen Strafverfolgung sowie -prävention ist wünschenswert. Nichtsdestotrotz: Die Überwachungsformen und -standards, welche die EU-Regierungen derzeit über die Köpfe ihrer Souveräne hinweg durchzusetzen versuchen, stinken zum Himmel! Genauer: Wir steuern auf die Entwicklung einer weltweiten Datentauschbörse zu, die dem Missbrauch von personenbezogenen Informationen Tür und Tor öffnet.

Eine wichtige Rolle spielt hierbei die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die im Mai 2006 in Kraft trat. Danach haben sich die Mitgliedsstaaten verpflichtet, alle Verkehrs- sowie Standortdaten, die bei der Telekommunikation (TK) anfallen, zu Fahndungszwecken auf mindestens sechs Monate zu speichern. Die Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht läuft am 15. September 2007 ab. Für Internetdienste darf sie bis zum 15. März 2009 aufgeschoben werden.

Bitte was! Vorratsdatenspeicherung? Will mich die Regierung jetzt ausspionieren?, mag man sich fragen. Glücklicherweise findet Justizministerin Brigitte Zypries beruhigende Worte: "Man muss sich zunächst mal klar machen, dass heute bereits die Daten der Telekommunikationsteilnehmer genau so gespeichert werden, nur zu Abrechnungszwecken, und dass auch dann, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt, auf diese Daten zugegriffen werden kann. Wir werden künftig die Speicherung aber nicht nur für 90 Tage haben, sondern für 180 Tage. Ansonsten ändert sich ja im Wesentlichen nichts."

Gott sei Dank. – Leider entspricht die Aussage nicht der Wahrheit: Bislang hielten die Telekommunikationsanbieter lediglich jene Verbindungsdaten fest, die sie zur Abrechnung benötigen. Im Falle eines Festnetztelefonats sind das die gewählten Rufnummern samt Gesprächszeitpunkt und Dauer. Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz müssen die Provider darüber hinaus Namen und Adressen der Gesprächsteilnehmer speichern. Bei Gebrauch eines Handys wird außerdem der Standort erfasst. Beim Verschicken einer Mail sind Sendedatum, Absender- und Empfängerdaten betroffen. Beim Surfen im Internet, Dauer und Benutzerkennung – so dass sich rekonstruieren ließe, wann man welche Webseite besucht hat.

Warum versäumt es die Justizministerin, über diese Neuerungen zu informieren? Etwa weil sie unerheblich sind? Kann nicht sein. Mit den Änderungen verbinden sich – um mit dem geringsten Problem zu beginnen – erhebliche Kosten. Die TK-Branche stöhnt auf. Der Geschäftsführer des Lobbyisten-Verbands Bitkom schimpft:

Die Firmen haben Millionen in teure Spezialtechnik und Personal investiert – und sind bisher auf ihren Ausgaben sitzen geblieben.

Die Unternehmen bangen, die Bundesregierung werde ihnen den Mehraufwand nicht komplett erstatten, auch wenn sie das vor drei Jahren versprochen hat. Bestätigt sich diese Vorahnung, wären die Folge Preissteigerungen für die Kunden.

Warum hält sich Frau Zypries zu diesen Hintergründen bedeckt? Befürchtet sie, ein Aufstand der Geizhälse könnte die Einführung lebenswichtiger Anti-Terror-Standards blockieren? Aber mal ernsthaft: Gibt es wohlmöglich sicherheitspolitische Motive, weswegen die Justizministerin die Öffentlichkeit unzureichend aufklärt?

Ein Blick in die Schweiz: Hier schweigt die Regierung zu den Kosten ihrer sicherheitspolitischen Bestrebungen. Ihr geheimdienstliches Abhörsystem Onyx – das unbemerkt von der Öffentlichkeit aufgebaut wurde – verschlingt jährlich zwischen 10 und 30 Millionen Franken. Schätzungsweise. Genaue Zahlen bleiben aus Gründen der Geheimhaltung unter Verschluss.

Alles halb so wild

"Gut, und wo liegt nun das Problem mit der EU-Richtlinie?", fragt mein Kumpel Sven. "Was, wenn irgend so ne Terrorzelle direkt bei mir um die Ecke sitzt? Sollen die Ermittler ruhig ein paar Informationen mehr einholen. Werden eben einige Kennungen von mir abgespeichert, deshalb starten die noch lange keine Online-Durchsuchung gegen mich."

Stimmt. Der Einsatz von Rasterfahndungen und Online-Durchsuchungen ist laut der EU-Richtlinie auf "schwere Straftaten" beschränkt. Durch diese Vorgabe bleiben Eingriffe in die Privatsphäre den wirklich schlimmen Übeltätern vorbehalten, wie etwa Mafiosi oder Extremisten. "Oder Urheberrechtsverletzern!", frohlockt die Musik- und Filmindustrie. Dabei klopft sie dem Leiter des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes auf die Schulter. Doch der gibt sich kleinlaut: "Wenn jemand seine Onlineverbindung eingeschaltet hat, könnte theoretisch, wenn die rechtlichen Voraussetzungen da sind, über den Verfassungsschutz durch die offene Leitung ein Trojaner in der Festplatte des Betroffenen installiert werden, der dann den Inhalt der Festplatten ausspähen kann und den Inhalt zurücksenden könnte an die Verfassungsschutz-Behörde."

"Von mir aus", sagt Sven. "Ich gehöre nicht zu diesem miesen Raubkopierer-Pack!" Fein, lassen wir das. Ich räume ein: Mein Kumpel Sven wird aller Voraussicht nach nie ins Visier der Observanten geraten. Er pflegt weder Kontakte in den nahen Osten noch bestellt er Bücher über Sprengstoffkunde, er gehört keiner antidemokratischen Gruppierung an, er hält sich fern von systemkritischen Protestaktionen. Meinem Kumpel Sven kann es egal sein, ob seine Verbindungsdaten vorsorglich gespeichert werden. Ihm kann es egal sein, ob ein Artikel der EU-Richtlinie erlaubt, die Speicherfrist von zwölf Monaten zu verlängern. Und es kann ihm erst recht egal sein, wann die Bundesregierung mal wieder darüber nachdenkt, Chiffrierungsbefugnisse einzuschränken und Schlüsselhinterlegungen vorzuschreiben. – Steganographie? Kryptographie? Anonymisierungs-Dienste? TOR? JAP? – "Für Paranoide!"

Das verdachtsunabhängige Sammeln von Personendaten zur Kriminalitäts-vorbeugung widerspricht unsrem rechtsstaatlichen Prinzip der Unschuldsvermutung!

Auf so altbackenes Gelaber pfeift Sven. Er fühle sich nicht verdächtigt, er fühle sich nicht überwacht; keiner hätte Anlass, ihn aus der Menge zu picken. – Bürgerfreiheit statt Staatsraison! – Wer dermaßen dramatisiere, meint Sven, solle nach Usbekistan auswandern, in die Diktatur, dort könne er einen echten Überwachungsstaat erleben. – Jemand, der nicht weiß, welche Informationen über ihn eingeholt und verbreitet werden, ist in seiner Freiheit zu handeln eingeschränkt! – "Bah!", das sei völlig realitätsfremd. "Heutzutage auf informationelle Selbstbestimmung pochen, wo jedermann seine Fotos und Hobbys und Fetische im Internet präsentiert!"

Ob seine Identitätsdaten auf behördliche Reise gehen? Sven kann es egal sein. Ihm kann es egal sein, ob Strafverfolger persönliche Informationen ihrer Bürger aus deutschen Datenspeichern mit denen anderer Länder abgleichen dürfen. Ihm kann es egal sein, ob die Steueridentifikationsnummer, die ihn neuerdings beziffert, in ein Zentralregister eingespeist wird. Ihm kann es egal sein, ob sich hinter dem elfstelligen Zahlencode sein Name, sein Alter, sein Geschlecht, sein akademischer Grad oder mehr verbirgt. Was kümmert es Sven, ob die Italiener vor einigen Jahren ebenfalls zu Steuerzwecken durchnummeriert wurden? Und was kümmert es ihn, dass sie heute ohne Angabe ihrer Steuernummern keinen Mobilfunkvertrag, keinen Mietvertrag, keinen Stromlieferungsvertrag, zuweilen nicht mal eine Online-Bestellung abschließen können?

Warum sollte Sven der Funkchip in seinem Reisepass, der Funkchip in seiner Kundenkarte, der Funkchip in seinem WM-Ticket befremden? Warum sollte Sven sich sorgen, wenn beim Flug in die Vereinigten Staaten die US-Sicherheitsbehörden seine Passagierdaten auf 15 Jahre speichern, um Risikoprofile anzufertigen?

Immer mehr Behörden werden über ein immer größeres Wissen zu Svens Person verfügen. Sie werden im Stande sein, per Knopfdruck herauszufinden, wo er sich befindet, welchen Beruf er ausübt, welche Interessen er verfolgt.

Negative Konsequenzen ergeben sich daraus für Sven – genau wie für die meisten anderen Bürger – nicht.

Also, alles halb so wild, alles halb so schlimm.

Kontrolle der Geheimdienste

Am 10. Januar 2006 standen drei Journalisten vorm schweizer Militärgericht (Gefährdung der nationalen Sicherheit). Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen sie erhoben: Verletzung militärischer Geheimnisse. Ihnen drohten 5 Jahre Haft. Der Grund: Sie hatten einen Bericht über ein Fax veröffentlicht, das vom eidgenössischen Überwachungssystem Onyx (Onyx für alle) aus dem Äther gefischt worden war. Bei der abgefangenen Nachricht handelte es sich um eine Depesche des ägyptischen Außenministers an seinen Botschafter in London. Darin hieß es, 23 irakische und afghanische Bürger würden auf einem rumänischen Stützpunkt verhört; es gäbe ähnliche Verhörzentren in der Ukraine, im Kosovo, in Mazedonien und Bulgarien. Die Gerüchte um die Existenz geheimer CIA-Gefangenenlager in Europa schienen damit erstmals bestätigt.

"Die Schweizer Regierung schlug umgehend eine harte Gangart ein", so der Spiegel. "Es galt die undichte Stelle – den `Verräter´, wie der Vorsitzende des parlamentarischen Kontrollgremiums der Geheimdienste sagte – im Verteidigungsministerium auszumachen. Und es galt ein Exempel gegen die Presse zu statuieren, die `wissentlich und willentlich´ das Geheimpapier veröffentlicht hatte."

Verräter ausfindig machen, Lecks in den eignen Reihen schließen – das liegt im Interesse jedes Geheimdienstes. In den 90ern belauschte der Bundesnachrichtendienst den deutschen Journalisten Erich Schmidt-Eenboom bis in die Sauna, weil der ein Enthüllungsbuch über den BND mit Insider-Informationen veröffentlicht hatte (Undercover). Als Mitarbeiter des TV-Politmagazins Monitor recherchierten, inwieweit der BND 1994 in einen Plutonium-Schmuggel nach Deutschland involviert war, und mit Schmidt-Eenboom in Kontakt traten, wurden sie gleich mitüberwacht – wohlgemerkt: vom Auslandsnachrichtendienst! Auch ein Focus-Redakteur wurde bespitzelt, ebenso der freie Journalist Wilhelm Dietl, der mit dem BND-Aussteiger Norbert Juretzko 2004 und 2006 BND-kritische Bücher veröffentlichte. Und im Mai 2006 wurde bekannt, der BND hatte jahrelang durch Spione interne Informationen über den Spiegel gesammelt, um mögliche Geheimdienstmitarbeiter zu enttarnen, die unter anderem in der Plutonium-Affäre Insiderwissen weitergegeben hätten.

Bislang können deutsche Journalisten sich gegen Spionage-Attacken wehren, indem sie auf ihre Persönlichkeitsrechte pochen. Was, wenn der BND seine Bespitzelungen künftig damit begründet, er prüfe eben vorhandene Datenspeicher, um herauszufinden, wer sich verdächtig intensiv mit seinen Arbeitsweisen beschäftige?

Vertreter der Berufsgeheimnisträger wettern derzeit gegen die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie zur TK-Überwachung. Sie werfen der deutschen Regierung Selbstprivilegierung vor. Ärzte, Anwälte und Medienvertreter seien schlechter vor Mitüberwachung geschützt als Abgeordnete, Geistliche oder Staatsanwälte. – Was bleibt übrig vom Recht der Journalisten auf Informantenschutz? Schwächung des Zeugnisverweigerungsrechts, Schwächung der Pressefreiheit. Und das ein Jahr nach dem Fall Cicero, in dem das Bundesverfassungsgericht entschied (Ein Sieg für Cicero, ein Sieg für die Pressefreiheit!?):

1. Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln. 2. Die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses im Sinne des § 353 b StGB durch einen Journalisten reicht im Hinblick auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht aus, um einen den strafprozessualen Ermächtigungen zur Durchsuchung und Beschlagnahme genügenden Verdacht der Beihilfe des Journalisten zum Geheimnisverrat zu begründen.

Greifen Reporter bei ihren Nachforschungen auf Auskünfte zurück, die ihnen wohlmöglich Geheimdienst-interne Quellen zugespielt haben, beginnen die Geheimdienste unter Berufung auf ihre Befugnis zur "Eigensicherung" illegal zu schnüffeln. Zugleich sind es jedoch meist Journalisten, die rechtswidrigen Geheimdienstaktivitäten auf die Schliche kommen und diese an die Öffentlichkeit tragen:

Die Monitor-Redakteure bewiesen, dass der BND die Einfuhr des waffenfähigen Plutoniums selbst initiiert hatte. Schmidt-Eenboom enthüllte, dass Observanten des BND sich mit ihren Kollegen vom bayrischen Landesamt für Verfassungsschutz und vom Militärischen Abschirmdienst regelmäßig trafen und vereinbarten, welchen Auftrag der eine für den anderen erledigen könne – womit sie klar gegen die vom Gesetz vorgesehene Trennung der Nachrichtendienste verstießen.

Ähnlich in der Schweiz: Hauptabnehmer der Onyx-Spionageanlagen ist offiziell der militärische Geheimdienst SND. Tatsächlich, deckten Reporter auf, werden die Einrichtungen zudem von zivilen Stellen genutzt, besonders vom Inlandsgeheimdienst DAP und vom Außenministerium EDA. Weiterer Knackpunkt: Auf den Großrechnern des Onyx-Abhörsystems laufen Programme, die mit Künstlicher Intelligenz, optischer Texterkennung, Sprach- und Stimmprüfung sowie Schlüsselwort- und Themenanalyse Rohinformationen filtern und sortieren. Ziel der "Auskundschaftungen" sind unter anderem Vorgänge in der russischen Politik und Wirtschaft, in Transkaukasien oder auf dem indischen Subkontinent; entgegen offiziellen Stellungnahmen aber auch solche im Inland. Für Telefon- oder Fax-Kontrollen bräuchten die Behörden normalerweise einen dringenden Tatverdacht sowie einen richterlichen Beschluss – Onyx bietet eine schnellere Lösung.

"Gibt’s in der Schweiz denn keinerlei staatliche Kontrolle?" Ach Sven, da bist du ja wieder! Doch die gibt es: Seit 2003 soll die so genannte Unabhängige Kontrollinstanz (UKI) den Verkehr zwischen Auftraggebern und Lauschern überprüfen. Ohne weit auszuholen: der Schweizer Journalist Peter Röthlinsberger, der die Effizienz des UKI analysiert hat, resümierte:

Das [Onyx]-System wird also ausschließlich durch seine Ersteller und Profiteure kontrolliert.

Du siehst: Kontrolle der Geheimdienste durch unabhängige Medien tut Not. Deshalb darf ein BND nicht noch zusätzliche Mittel an die Hand bekommen, um jene Instanzen vorsorglich zu überwachen, die seine Arbeit als einzige von Zeit zu Zeit überprüfen.

Parlamentarisches Kontrollgremium

"Die Schweiz ist nicht Deutschland. In Deutschland haben wir das PKG, dort sitzen keine Profiteure."

Ja, das Parlamentarische Kontrollgremium. Das soll alle nachrichtendienstlichen Tätigkeiten des Bundes überwachen. Schade nur, dass es faktisch gerade mal acht Mitglieder umfasst, die Einblick in die Arbeit des BND, des Militärischen Abschirmdienstes und des Verfassungsschutzes erhalten.

Acht Abgeordnete! Ohne Beistand von wissenschaftlichen Mitarbeiten! Ohne die Möglichkeit im Skandal-Fall einen Kontrollausschuss zu bilden! Ex-Bundesrichter Wolfgang Neškovic (Die Linke) ist momentan Abgeordneter im PKG, er meint, seine Mitstreiter und er hätten "nicht den blassesten Schimmer". Und genau das scheinen die aktuellen Geheimdienst-Affären – die Journalisten aufgedeckt haben – zu belegen. Beispiel PJAK: Die Partei des Neuen Lebens in Kurdistan, ein Partner-Verbund der verbotenen Terrororganisation PKK, wirbt in Deutschland kurdische Jugendliche an und rekrutiert sie für den Krieg gegen den Iran. Von irakischen und türkischen Grenzgebieten aus starten sie ihre Attentate. Der Chef der PJAK selbst hält sich dort seltener auf, er hat seinen Hauptwohnsitz in Köln. Verfassungsschutz und BND wissen Bescheid, bestätigen dies auch offiziell – tun allerdings nichts. Redakteure von Monitor legten dem Grünen-Abgeordneten und PKG-Mitglied Hans-Christian Ströbele die Fakten vor. Der hatte, mit den Worten seines Kollegen gesprochen: nicht den blassesten Schimmer.

Warum nicht? Und warum werden Verfassungsschutz und BND nicht aktiv? Gibt es irgendeinen seriösen wenngleich geheimen Grund, PKK-Leute in Deutschland und anderswo frei gewähren zu lassen?

Haben die PKG-Mitglieder mal einen Schimmer, werden ihre Recherchen behindert: Gerade versucht das Gremium den Fall des ehemaligen Guantanamo-Häftlings Kurnaz zu klären, der vorgibt 2002 in Afghanistan von zwei Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) misshandelt worden zu sein. Erst wurden die Kontrolleure durch eingeschränkte Akteneinsicht von der Bundesregierung ausgebremst, dann hieß es im März, wichtige Daten seien im Bundesministerium für Verteidigung verloren gegangen. Verteidigungsstaatssekretär Peter Wichert erklärte, die Behörde hätte die angeforderten Aufzeichnungen gelöscht, nachdem sie festgestellt habe, die Datenträger seien nicht mehr einlesbar. Sicherheitskopien gäbe es nicht. Der Leiter der Datensicherung im Hochschulrechenzentrum der Freien Universität Berlin kommentiert diese Aussage wie folgt:

Alles was fehlerfrei auf Bandkassetten geschrieben wurde, kann man innerhalb von 20 Jahren auch wieder auslesen. Selbst wenn Staatssekretär Peter Wichert die Bänder aufgegessen hätte, würden professionelle Datenrettungsunternehmen nach der Verdauung den Inhalt wieder herstellen können.

In Punkto Geheimdienstarbeit mangelt es in Europa erheblich an staatlichen Kontrollen. Die nationalen Verfassungen müssen zugunsten einer schärferen Reglementierung geändert werden. Ehe das nicht geschehen ist: völliger Irrsinn, die polizeilichen Fahndungsmethoden denen der Geheimdienste anzunähern; völliger Irrsinn, gigantische Datenmassen zu sammeln; völliger Irrsinn, den Strafverfolgungsbehörden weiterreichende Lauschkompetenzen zuzusprechen.

Sed quis custodiet ipsos custodies?

Sinngemäß übersetzt: Wer wacht über die Wächter? Ein fast zweitausend Jahre alter Spruch des römischen Satirendichters Juvenal. Nachzulesen in seiner Satura Nummer 6 – oder als einstimmendes Zitat im 2001 erschienen EU-Abschlussbericht über das globale Abhörsystem Echelon, dem großen amerikanischen Vorbild von Onyx.

Wer wacht über die Wächter? – Mit dieser Frage spielte der Berichterstatter auf seinen Hauptleserkreis an: den nichtständigen Ausschuss. Den hatte das EU-Parlament im Juli 2000 eingesetzt, um Echelon unter die Lupe zu nehmen (Landet der Echelon-Ausschuss als Bettvorleger?). Vorwiegende Aufgabe: Klären, ob das Abhörnetzwerk, das laut dem eignen Abschlussbericht seit spätestens 1997 bekannt ist, überhaupt existiert.

Vielleicht führte die 34 Mitglieder der Ex-CIA-Direktor James Woolsey auf eine heiße Fährte, der wenige Monate zuvor Echelon stolz angepriesen hatte (Warum wir unsere Alliierten ausspionieren). Oder das Geständnis des US-Nachrichtendienstes NSA, der zugeben musste, mehr als 1000 Seiten Informationen über Prinzessin Diana zu besitzen, da sich deren Kampagne gegen Landminen konträr zur US-Politik verhielt. Wie dem auch sei: Echelon existiert, stellte der Ausschuss fest (Echelon-Ausschuss verabschiedet Empfehlungen). Und das nicht ohne Neid:

Es ist unmöglich, dass die [europäischen] Aufklärungsdienste der letzte und einzige Bereich sind, der nicht vom Prozess der europäischen Integration erfasst ist.

Gleichwohl stelle sich die Frage, "ob eine stärkere europäische Zusammenarbeit im Bereich der Sammlung nachrichtendienstlicher Informationen die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten schwerwiegend beeinträchtigen könnte oder möglicherweise zu einer Stärkung dieser Beziehung führt." Knifflig, weil:

[S]chon aus technologischen und finanziellen Aspekten [wird es] im Interesse der Europäischen Union liegen, eine enge Beziehung auf dem Gebiet der nachrichtendienstlichen Aufklärung mit den Vereinigten Staaten aufrecht zu erhalten. Immerhin: Schon vor 50 Jahren galt das Interesse nicht nur Informationen aus den Bereichen Politik und Sicherheit, sondern ebenso aus der Wirtschaft und der Wissenschaft.

Stichwort: Wirtschaftsspionage. Ach, hätte der EU-Ausschuss damals nur ins Jahr 2006 blicken können. Ihm wäre bewusst geworden: zur Wirtschaftsspionage braucht’s kein großes Geheimdienstnetzwerk, mitunter reicht ein einfaches Wort an die Industrie: Terrorbekämpfung! Und zack übermittelt das internationale Bankennetzwerk SWIFT die Finanzdaten von EU-Bürgern an den CIA – zumindest im letzten Jahr. Aber wer das nicht weiß …

Die EU solle ein gleichberechtigter Partner der USA werden, heißt es im Abschlussbericht, nicht nur auf wirtschaftlichem Gebiet, auch im Verteidigungssektor und folglich im Bereich der Sammlung nachrichtendienstlicher Informationen. Es lohnt, zu rekapitulieren, unter welche Vorbehalte das EU-Parlament dieses Ziel laut Papier stellte:

Eingriffe in die Privatsphäre müssen verhältnismäßig sein, […] dass sie rein nützlich oder wünschenswert sind, genügt nicht. Ein nachrichtendienstliches System, das wahllos und dauerhaft jedwede Kommunikation abfangen würde, […] wäre deshalb mit der EMRK [Europäischen Menschenrechtskonvention] nicht vereinbar.

Außerdem:

Es ist wünschenswert], dass die Arbeit der Nachrichtendienste als Ganzes in Übereinstimmung mit dem Prinzip der Gewaltenteilung der Kontrolle eines parlamentarischen Organs unterliegt.

Am weitesten verwirklicht, sah der EU-Ausschuss dieses Prinzip in Deutschland. Zugleich hatten sich Nichtregierungs-Organisationen sowie Presse-Vertreter über die Aktivitäten von Echelon-Lauschposten auf deutschem Territorium beschwert. Der Ausschuss appellierte an die Bundesregierung, wie auch an Großbritannien, die Grundrechtskonformität dieser Anlagen im Auge zu behalten. Eine Minderheit vertrat sogar die Ansicht, sie müssten allesamt geschlossen werden.

Mittlerweile hat man die Stützpunkte ausgebaut und neue errichtet, beispielsweise in Darmstadt: Riesenchampignons, sagen die Anwohner und meinen damit die gewaltigen weißen Radarkuppeln, die den Parabolantennen übergestülpt sind. Die Franzosen haben erwiesenermaßen ihr eignes "Frenchelon". Und die Schweizer, wie erwähnt, ihr Onyx – sogar einen Prüfungsbericht dazu, der dem Bericht zum großen Vorbild Echelon in Sachen einleitender Zitate nacheifert:

Der König hat Kenntnis von all ihren Absichten/Durch Überwachung, die sie sich nicht einmal erträumen

Aus William Shakespeares Heinrich der Fünfte, 2. Aufzug, Szene 2

Die Schweizer hätten sich besser ebenfalls an Juvenal halten sollen:

Difficile est satiram non scribere (Es ist schwierig, keine Satire zu schreiben).