Grünes Licht für Schäuble?

Während bei den Parteien der Widerstand gegen die Videoüberwachung schwindet, planen Bürgerrechtler Proteste in Berlin

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"Eine bessere Videoüberwachung der Bahnhöfe ist dringend erforderlich", betonte die innenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion Silke Stokar am Montag in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. Dort kritisierte sie den Bundesinnenminister, weil er sein Handwerk vernachlässige. Schließlich lasse die Qualität der Videotechnik zu Wünschen übrig.

Das müssen in Schäubles Ohren ungewohnte Töne gewesen sein. Zwar haben die Grünen nie mit Kritik am Innenminister gespart. Doch wurde er bisher gerade wegen seines Wunsches nach immer mehr Kontrolle und Überwachung angegriffen, auch von Stokar. Noch Mitte April beklagte sie: "Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung werden die Bürger immer stärker überwacht." Bei einer Kandidatenbefragung vor den Bundestagswahlen hat sie eindeutig klargestellt: "Zur Freiheit gehört es, sich unbeobachtet im öffentlichen Raum bewegen zu können."

Allerdings haben außerparlamentarische Bürgerrechtsgruppen schon länger vermutet, dass die Grünen ihre strikte Ablehnung der Überwachung, auch mit dem Verweis auf angebliche Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung aufgeben oder zumindest modifizieren werden. Für die innenpolitische Sprecherin der Linken, Ulla Jelpke. war der Fall schnell klar: "Stokar hat Schäuble grünes Licht gegeben", erklärte sie. Jelpke sieht darin Lockerungsübungen für mögliche schwarz-grüne Koalitionen. Schlielich haben sowohl Schäuble als auch Stokar ein solches Bündnis nicht ausgeschlossen.

Berlin geht voran

Doch Jelkpe müsste mit ihrer harten Kritik auch Teile ihrer eigenen Partei ins Gebet nehmen. Schließlich will der aus SPD und Linkspartei bestehende Berliner Senat im Herbst das Gesetz zum Schutz der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin verschärfen.

Die Reform hat zwei Kernpunkte, die das Herz von konservativen Sicherheitsexperten höher schlagen lassen werden. Die verdeckte Ortung von Handys soll legalisiert werden. Außerdem soll die Polizei die Möglichkeit erhalten, Videoaufnahmen von privaten Sicherheitsdiensten auszuwerten. Damit stünde ihr auch das Videomaterial zur Verfügung, dass die Berliner Verkehrsbetriebe sammeln.

Erst am vergangenen Montag hat die Humanistische Union in einen Offenen Brief scharfe Kritik an der Weigerung der BVG geübt, Einsicht in eine Studie zu gewähren, die im Auftrag der BVG die Wirksamkeit der Videoüberwachung untersuchte. Dafür wurden drei Berliner U-Bahnhöfe und mehrere S-Bahnstationen exemplarisch ausgewertet.

Auch die BVG unterliegt als Anstalt des Öffentlichen Rechts dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Dass sich die BVG pauschal auf "Geschäftsgeheimnisse" beruft und auch eine teilweise Einsicht in die Studie ablehnt, ist nicht nachvollziehbar. Die von der BVG vorgebrachte Begründung passt aber zu ihrem bisherigen Umgang mit dem Thema Videoüberwachung.

Offener Brief der Humanistischen Union

Für Bürgerrechtler stellt sich die Frage, ob die BVG mit ihrer Geheimniskrämerei die Wirkungslosgkeit der Videoaufnahmen vertuschen will. Schließlich bereitet die BVG eine 24-Stunden-Aufzeichnung des Geschehens auf allen U-Bahnhöfen vor.

Kritik an den Plänen von BVG und Senat kommt auch vom grünen Mitglied im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses Benedikt Lux. Er befürchtet einen Dammbruch, wenn die Plane umgesetzt werden. Allerdings hat er gleichzeitig in sein Statement schon Rückzugslinien eingebaut:

Wir sehen, dass alle Handynutzer und alle Teilnehmer an Großveranstaltungen, alle Fahrgäste im öffentlichen Verkehr unter Generalverdacht stehen. Und wir bemängeln, dass es keine wissenschaftlich fundierte Analyse gibt. Es gab mal eine in London, dort konnte nicht berechnet werden, wie viel Kriminalität damit verhindert wurde.

Lux erwähnt nicht, dass in Großbritannien die flächendeckende Videoüberwachung mittlerweile ungeachtet irgendwelcher Untersuchungsergebnisse weitgehend akzeptiert ist. Außerdem lässt er offen, ob er seine Haltung von den wissenschaftlichen Ergebnissen einer Studie abhängig machen will. Denn, egal wie das Resultat einer solchen Studie aussehen würde, eine der beiden Seiten würde hinterher deren Grundlagen infrage stellen.

Selbst vom Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix, der schon lange für eine Vereinbarkeit von Videoüberwachung und Datenschutz eintritt, ist gegen die neuen Plänen aus Berlin wenig Opposition zu erwarten. Dix stellte sich in einem Interview vielmehr hinter das Vorhaben des Berliner Senats.

Mit dem Vorschlag für eine Änderung des Polizeigesetzes und des Berliner Datenschutzgesetzes hat der Senat eine Anregung aufgegriffen, die ich gegeben hatte. Im Bereich des Öffentlichen Nahverkehrs, aber auch bei Großveranstaltungen, hatte die Polizei bisher keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für den Zugriff auf Videoaufnahmen. Das soll jetzt behoben werden. Ich begrüße den Vorschlag.

Alexander Dix

Das Schlimmste verhindern?

Die Haltung von Dix, aber auch die Erklärung von Stokar gehen davon aus, dass es für eine generelle Ablehnung der Videoaufnahmen längst zu spät ist. Angesichts der massenhaften Anwendung gehe es jetzt eben darum, das Schlimmste zu verhindern, indem man sich beispielsweise für klare gesetzliche Grundlagen stark macht. Dass damit auch die Begehrlichkeiten von konservativen Sicherheitsexperten wachsen, ist eine Tatsache. So hat Silke Stokar für ihre Positionierung zur Videoüberwachung Lob von der Gewerkschaft der Polizei bekommen.

Wie viele Menschen außerhalb der Parteien an ihrer grundsätzlichen Opposition gegen die Überwachungen festhalten, wird sich spätestens am 22. September in Berlin zeigen. Dann ruft ein Bündnis von Bürgerrechtsgruppen zu einer bundesweiten Demonstration unter dem Motto Freiheit statt Angst auf. Das Themenspektrum hat sich von der Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung in der Vorbereitung zum Protest gegen immer neue Überwachungsmethoden der unterschiedlichen Art ausgeweitet. Das Statement von Frau Stokar dürfte der Bewegung ebenso Auftrieb geben, wie die Pläne des rosa-roten Berliner Senats und der BVG.