Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit

Mit dem Verweis auf angeblich geplante Terroranschläge sollen im Schnellverfahren neue Gesetze geschaffen werden

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So rasch sind Bundesgesetze selten auf den Weg gebracht worden. Nur drei Tage, nachdem Polizei und Staatsschutz einen angeblichen Anschlag auf US-Einrichtungen in Deutschland vereitelt haben sollen, einigten sich die Innenminister von Bund und Ländern am Freitag in Berlin auf eine Verschärfung der Antiterrorgesetze. Die geplanten Neuregelungen treffen auf zaghaften Widerstand der Sozialdemokraten und entschiedenere Kritik der Opposition. Verhindern kann sie bei den aktuellen politischen Konstellationen nur das Verfassungsgericht. Und die Chancen dafür stehen nicht schlecht.

Die Idee stammte wieder von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Nachdem der Christdemokrat in der vergangenen Woche für Befremden gesorgt hatte, weil er zunächst den Zugang zu scharfen Waffen vereinfachen und dann Spielzeugwaffen verbieten wollte, hat Schäuble nun seine alte Form wiedergefunden.

Unmittelbar nach der Festnahme dreier Terrorverdächtiger im Sauerland forderte Schäuble auf der eilends einberufenen Sonderkonferenz der Innenminister eine Reihe neuer Antiterrorgesetze. Wer künftig so genannte Terrorcamps besucht - gemeint sind militärische Ausbildungslager als terroristisch eingestufter Organisationen -, muss demnach mit einer strafrechtlichen Sanktionierung rechnen. Zudem soll Ausländern eine Einreise nach Deutschland in diesem Fall verweigert, bzw. die Ausweisung eingeleitet werden können. Auf welcher rechtsstaatlichen Grundlage dies gemacht wird, ist noch unbekannt. Selbst der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg, Johannes Schmalzl, der den Vorschlag begrüßt, macht auf verfassungsrechtliche Probleme aufmerksam: "Das ist eine hohe Anforderung an die juristische Kunst im Bundesjustizministerium"

Auch sollen "Gefährder" stärker ins Visier genommen werden. Wer zu dieser Personengruppe gehört, konnte nach der Zusammenkunft in Berlin jedoch niemand so richtig erklären. Nachrichtenagenturen beschrieben diese Personengruppe diffus als "verdächtige Personen". Während sich CDU- und SPD-Minister bei der Stoßrichtung im Grunde einig sind, konnte allein bei den von Schäuble geforderten Onlinedurchsuchungen kein Konsens erzielt werden.

Zweifel an Rechtsstaatlichkeit

Kritik an der Schnellschusspolitik der Bundes- und Landesinnenminister wurde vor allem auf den Oppositionsbänken laut. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel forderte von der SPD die Verteidigung von Bürgerrechten ein. Diese dürften nicht auf dem Altar des Koalitionsfriedens geopfert werden, sagte der Liberale:

Entweder die SPD ist für den Erhalt einer freiheitlichen Gesellschaft oder sie ist dagegen. Ein bisschen Rechtsstaat gibt es nicht.

Dirk Niebel

Bestätigt fühlen dürfen sich die Kritiker aus den Parteien auch durch ein Urteil des Bundesrechnungshofes. Nach Angaben des Nachrichtenportals Spiegel Online haben die Prüfer Schäuble zeitgleich zur Berliner Ministertagung wegen seiner Antiterrorpolitik gerügt. Nach den Kofferbombenanschlägen, die im vergangenen Jahr in Deutschland vereitelt worden sein sollen, habe der CDU-Politiker rund 26 Millionen Euro Bundesmittel für die Ausweitung der Kameraüberwachung an Bahnhöfen bewilligt bekommen. Welche Wirkung diese Maßnahme wirklich hatte, würde vom Bundesinnenministerium nicht evaluiert.

Aktionismus steht beide Male im Vordergrund. Im ersten Fall kostet er nur viel Geld. Im zweiten und aktuellen Fall könnte er zu Lasten der Freiheit gehen.

Auch aus der Linksfraktion wurde der Vorstoß als "populistischer Unfug" gegeißelt. Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Ulla Jelpke, erklärte:

Die Innenminister wollen den starken Mann markieren und der Bevölkerung suggerieren, dass sie mit Verboten und Strafen das Problem lösen können.

Ulla Jelpke

Jelpke wies zudem darauf hin, dass mit dem Vorstoß der Bundes- und Landesinnenminister nicht nur die strafrechtliche Ermittlung, sondern auch die Strafe selbst "weit ins Vorfeld jeder konkreten Tat gelegt" wird, die Leib und Leben anderer gefährde. Dies sei mit dem Rechtsstaat nicht zu vereinen.

Tatsächlich beschäftigt die rechtliche Legitimation der jüngst ins Gespräch gebrachten Maßnahmen inzwischen auch das Bundesverfassungsgericht. Anfang kommenden Jahres werden die Richter über die von Schäuble geforderten Onlinedurchsuchungen urteilen. Die Chancen stehen nicht schlecht, dass sie dann auch über die neuen Vorstöße entscheiden müssen. Denn die Notwendigkeit immer neuer Verschärfungen der Straf- und Antiterrorgesetze steht in Zweifel.

So existiert mit dem Paragraphen 58 des Abschiebegesetzes schon lange eine Handhabe gegen ausländische Mitglieder terroristischer Organisationen. In dem Gesetz heißt es an dieser Stelle, "aufgrund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr" könne eine Abschiebung Nichtdeutscher jederzeit eingeleitet werden. De facto wurde von dieser Bestimmung kaum Gebrauch gemacht. Das mag daran liegen, dass das Gesetz einen auf Tatsachen basierten Wahrheitsbeweis für die Terroranklage fordert.

Terrorcamps in Deutschland

Doch nicht nur die Tendenz zur evidenzfreien Strafverfolgung lässt die Antiterrorpolitik der Bundesregierung fragwürdig erscheinen. Um den Vorwurf der Gesinnungsjustiz zu entkräften, müssten die am Freitag in Berlin definierten Ziele allgemeingültig etabliert werden. Doch auch dies steht in Frage. Denn während die Gefahr durch islamistische Gruppen zwar wahrscheinlich, aber keineswegs bewiesen ist, gibt es an der Existenz neofaschistischer Terrorgruppen keinen Zweifel.

In den neunziger Jahren waren mehrfach so genannte Wehrsportgruppen im deutschen und österreichischen Raum in Erscheinung getreten. Diese paramilitärischen Organisationen sehen sich in der Tradition der "Wehrwolf-Gruppen", die nach der Kapitulation der Wehrmacht 1945 noch mindestens zwei Jahre gegen die Siegermächte operierten. In den neunziger Jahren kam es mehrfach zu Überfällen von neofaschistischen Milizen. So wurde noch im Februar 1997 in Berlin ein Buchhändler angeschossen und schwer verletzt, ein Polizist wurde bei der Verfolgung des Täters auf der Autobahn Hamburg-Berlin erschossen. Diesen sehr konkreten Taten ungeachtet beurteilte das Bundesamt für Verfassungsschutz die Gefährdung durch neofaschistischen Terrorismus zurückhaltend. Kurz vor den tödlichen Schüssen in Berlin stellten die Verfassungsschützer eine solche Gefährdung lediglich für die Jahre "zwischen 1977 und 1982" fest.

Auch in dieser Legislaturperiode wiegelte die Bundesregierung ab. Wenn neofaschistische Gruppen in Deutschland Kampftraining wie Schießübungen mit scharfen Waffen organisieren, dann ist das für CDU und SPD laut der Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion szenetypisches Verhalten: "ParamilitärischeWehrsportübungen gehören für einen Teil der rechtsextremistischen Szene zu den dort üblichen Aktivitäten." Es wäre spannend zu wissen, wie die Reaktionen ausfielen, wenn ein politischer Vertreter die angeblich geplanten Anschläge der drei Terrorverdächtigen aus dem Sauerland so bezeichnet hätte.