Sexbilder nur gegen Altersnachweis bitte - wir sind Deutsche

Für deutsche Firmen ergibt sich eine Vielzahl von Regularien im Internetz. Die Konkurrenz aus anderen Ländern hat diese Probleme nicht. Aber wenigstens die Pornoindustrie hat einen starken Helfer: den Jugendschutz.

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Das Internet ist gefährlich, keine Frage. Zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht. Denn viele seit langem bewährte Geschäftsmodelle sind mit der Massennutzung des Internet fast obsolet geworden oder sehen sich einer Konkurrenz ausgesetzt, die gegenüber den deutschen Firmen einen großen Vorteil haben: sie können frei von der überbordenden Bürokratie- und Regulierungswut agieren, welche die deutschen Firmen gängeln. Während es für Firmen, die in Deutschland ansässig sind, eine Vielzahl von Stolperfallen gibt, die hohe Strafen nach sich ziehen können, ist dies bei der außerdeutschen und außereuropäischen Konkurrenz anders. Schon die Formalismen für das Betreiben der Webseite und den Emailverkehr sind für die deutschen Mitbewerber so undurchschaubar, dass rechtliche Beratung notwendig ist, um sich nicht durch fehlende Moderation von Foren/Gästebüchern, falsches Impressum oder fehlende Angaben in E-Mails in die Bredouille zu bringen.

Bei Angeboten rund um das Thema Sex kommt noch der deutsche Jugendschutz hinzu. So muss vor einem derartigen Angebot ein Alterverifikationssystem (AVS) geschaltet sein. Angebote aus den USA beispielsweise können sich auf eine einfache Altersnachfrage ohne jegliche Verifikation beschränken, was für sie einen Wettbewerbsvorteil bedeutet.

Auch die Photographin Barbara Nitke hat lediglich eine solche Altersabfrage vor ihre Seite geschaltet, so dass die sich oft rund um das Thema Sado-Masochismus bewegenden Bilder für jedermann zugänglich sind, der von sich sagt, er sei über 18 Jahre alt. Zwar wurde auch dort versucht, umfassende Regelungen für Pornographieangebote einzuführen, diese scheiterten allerdings bisher an der Grundrechtswertung amerikanischer Gerichte.

Ganz spontan mal Lust haben?

Für denjenigen, der Lust darauf verspürt, ein solches Angebot zu nutzen, bietet sich also die außereuropäische Konkurrenz an, da er hier ganz spontan seine Lust befriedigen kann, ohne sich erst zuvor per Post-Ident (o.ä.) an die Firma wenden zu müssen, um seine Volljährigkeit nachzuweisen. Doch nicht nur das – neben der einmaligen Identifikation sind AVS dafür zuständig, die „geschlossene Benutzergruppe“ permanent aufrecht zu erhalten.

Das heißt, dass neben der einmaligen Identifikation bei jeder Nutzung eine zusätzliche Verifikation stattfinden muss – per PIN, mittels Anmeldung bei einer Set-Top-Box oder anderweitig. Wichtig ist, dass derjenige, der sich einmal anmeldete, auch derjenige ist, der dann das Angebot nutzt. All dies entfällt bei der Konkurrenz außerhalb Deutschlands

Für den deutschen Porno/Sexliebhaber sind damit die Konkurrenzangebote verlockender. Voraussetzung ist lediglich, dass er über eine Kreditkarte zur Bezahlung verfügt (oder über Alternativen dazu). Der spontanen Nutzung von Angeboten sind somit keinerlei Grenzen gesetzt - und nicht zuletzt entfällt das auch für einige eher unangenehme Post-Ident Verfahren, welches mindestens einen Gang zur Postfiliale (oder zum Schuhladen etc.) beinhaltet, so man nicht gerade zufällig zuhause ist, wenn der Postbote vorbeikommt.

Ebenfalls nicht außen vor zu lassen ist die Tatsache, dass mancher Nutzer seine Vorliebe nicht unbedingt an die große Glocke hängen will, nicht einmal in der Familie. Briefe, zugestellte USB-Sticks oder Chipkarten würden insofern bei der Familie eventuell zu Nachfragen führen, welche der Nutzer unter Umständen nicht beantworten möchte. Einfach ausgedrückt: Nicht jeder möchte seiner Ehefrau/dem Ehemann erklären, wofür er eine Chipkarte für ein Altersverifikationssystem benötigt. Da Pornographie in vielen Haushalten ein Tabuthema ist, bietet sich natürlich eine möglichst diskrete Nutzungsmöglichkeit an, welche deutsche Anbieter eher nicht an die Hand geben.

Um die lästige Konkurrenz möglichst auszuschalten gibt es für die deutschen Pornographieanbieter ein praktisches Mittel: den Jugendschutz.

Bitte sperren Sie unsere lästige Konkurrenz

Da die Jugendschutzbestimmungen ein Altersverifikationssystem vorschreiben, entsprechen die Konkurrenzseiten nicht dem deutschen Recht. Bei deutschsprachigen Seiten aus dem Ausland, die sich ergo (auch) an deutsche Nutzer wenden, wendet man deutsches Recht automatisch an, doch bei Seiten wie youporn.com ist diese Konstellation nicht gegeben. Um aber dennoch zu vermeiden, dass die Pornographieliebhaber auf Seiten ausweichen, die nicht dem deutschen Recht entsprechen, wird einmal mehr der Provider als Erfüllungsgehilfe genutzt.

Wer zur Zeit zum Beispiel als Kunde des Providers Arcor gerne einmal auf youporn.com herumstöbern möchte, sollte nicht damit rechnen, das Angebot nutzen zu können. Arcor hat freiwillig (!) den Zugriff auf sex.com, youporn.com oder privatamateure.com für seine Nutzer gesperrt. Vorausgegangen war dieser Sperrung eine entsprechende Aufforderung – nicht aber von einem Staatsanwalt oder einem Richter sondern vielmehr von privater Seite.

Mario Brunow, Geschäftsführer der Video Buster Gruppe (dazu gehören Neileih und Amovie als Online-DVD-Verleiher, 44 so genannte Familienvideotheken sowie Kirchberg Logistik, zu deren Angebot unter anderem sexyfilms.de gehört) hat Spiegel Online gegenüber bereits bestätigt, dass die Sperrungsaufforderung an Arcor durch seine Firma geschah. Bis zur Klärung der Rechtsproblematik sei man bei Arcor dieser Aufforderung auf freiwilliger Basis gefolgt. Was im Endeffekt bedeutet: Arcor-Kunden erhalten eben einen „kastrierten Internetzugang“.

Dass die (Neu)kunden anfangs bei der Kundenhotline auch noch bezüglich der Sperrungen belogen wurden, indem sie mitgeteilt bekamen, es würde seitens Arcor nichts gesperrt werden (O-Ton: „Arcor ist das völlig egal, welche Seiten Sie sich ansehen“) ist nur das Sahnehäubchen. Die Tatsache, dass hier Zugriffe auf im Ausland gehostete Seiten verwehrt werden, weil die Seiten nicht dem deutschen Jugendschutz entsprechen, reicht aus, um die Problematik fernab der trollartig hervorgebrachten Frage „Wer braucht schon solche Schmuddelseiten“ zu betrachten.

Obwohl die Rechtsfrage ungeklärt ist, wird also für den Nutzer das Internet (für ihn selbst intransparent) auf deutsche Verhältnisse zurechtgebogen. Ein solches Verfahren findet auch bei den Suchmaschinen statt, die auf freiwilliger Basis den "Ehrenkodex" befolgen und gemäß der von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien erstellten Liste bestimmte Suchergebnisse für deutsche Nutzer nicht anzeigen lassen. „Suchmaschinen haben keine Verpflichtung zur Anzeige von Seiten“, stellte Sabine Frank von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia schon 2005 fest. Die vormals angekündigte Transparenz erschöpft sich in dem einfachen Satz:

Aus Rechtsgründen hat Google X Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org.

Während bei den Suchmaschinen immerhin ein dezenter Hinweis vorhanden ist, fehlt so etwas bei Arcor komplett. Weder auf der Homepage noch in den AGB finden sich Kommentare oder Stellungnahmen dazu, dass Arcor-Kunden der Zugang zu Seiten verwehrt bleibt, welche zwar dem deutschen Recht nicht entsprechen, jedoch auch auf ausländischen Servern liegen und sich keineswegs explizit an deutsche Kunden wenden.

Selbst Arcor-Kundenberater wurden von den Sperrungen anscheinend nicht in Kenntnis gesetzt und zeigten sich bei entsprechenden Anrufen irritiert bis empört. Die freiwillige Umsetzung der Sperrungen wurde offenbar nur sehr eingeschränkt kommuniziert, was einen gewissen Sinn hat - denn unabhängig von der Jugendschutzproblematik ist Arcors Vorgehen ein Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis.

Diesem unterliegen nicht nur die Inhalte sondern auch die Art der Kommunikation. Welche URL ich aufrufe, ist insofern meine Privatsache und unterliegt dem Telekommunikationsgeheimnis. Wenn es nicht zu Abrechnungszwecken erforderlich ist, darf dies nicht einmal gespeichert werden, auch wenn die Provider sich bisher um diese Tatsache wenig kümmern. Doch das „Umbiegen“ bzw. „Verhindern“ von Seitenaufrufen ist letztendlich ein Eingriff in die Telekommunikation des Einzelnen, denn der Provider muss ja explizit dafür sorgen, dass bei Aufruf der Seite X durch Kunde Y nichts passiert. Wie sonst sollte er eine Seite sperren?

Büssows Erbe?

Das Vorgehen Arcors erinnert an die Sperrungsverfügungen des ehemaligen Bezirksregierungspräsidenten Büssow in Nordrheinwestfalen. Auch hier sollten „schädliche Inhalte“, in diesem Fall Neonaziseiten aus dem Ausland, gesperrt werden. Wie gefährlich solcherlei Ansätze sind, hatte schon Alvar Freude mit seinem Projekt "Insert Coin" gezeigt, welches mittels einer Proxytechnik dafür sorgt(e), dass die vom Nutzer aufgerufenen Seiten verändert wurden. So erhielt derjenige, der sich informieren wollte, ein völlig falsches Bild - oftmals gänzlich unbemerkt.

Arcors Verhalten ist kaum nachzuvollziehen. Das Unternehmen nimmt eklatante Eingriffe vor, ohne dass hierfür eine rechtliche Grundlage besteht. Noch befremdlicher erscheinen jedoch die Meinungen hinsichtlich dieses Vorgehens. Hier finden sich neben offener Sympathie auch Einschätzung wie jene, dass es sich bei Arcors Verhalten um einen besonders vorbildlichen Akt der Zivilcourage handeln würde.

Da, wie unter Büssow die Naziseiten, diesmal „nur die Sexseiten“ betroffen sind, ist es natürlich ein leichtes, das Vorgehen unter Jugendschutzaspekten zu betrachten und es sogar als „Zivilcourage“ anzusehen. Um aber das Vorgehen etwas objektiver zu bewerten, muss man es auf wenige Punkte reduzieren: Inhalte, die nicht deutschem Recht entsprechen, werden deutschen Nutzern nicht gezeigt.

Dies mag bei pornographischen, rechtsradikalen oder so genannten Hass-Seiten noch von einigen gutgeheißen werden, doch die Frage ist: Inwiefern unterscheidet sich dies von jener Zensur, welche kritisiert wird, wenn sie durch die chinesische Regierung ausgeübt wird? Zensur ist ja nicht auf das Unterdrücken von Meinungen beschränkt, vielmehr gehört (quasi als andere Seite der Medaille) auch die Unterdrückung der Information dazu. Wenn also China durch seine „Große Firewall“ den chinesischen Internetnutzern den Zugang zu regierungskritischen Seiten verwehrt, so lässt sich dies ebenso auf die folgende Aussage herunterbrechen: Inhalte, die nicht chinesischem Recht entsprechen, werden chinesischen Nutzern nicht gezeigt.

Das Vorgehen Arcors ist allerdings insofern nicht mit dem Vorgehen der chinesischen Regierung vergleichbar, als man hier noch beachten muss, dass im Falle Arcors keine gesetzliche Verpflichtung für den Provider bestand. Würde jeder Provider es für sich in Anspruch nehmen, darüber zu entscheiden, welche Webseiten seine Kunden aufsuchen dürfen und welche nicht, wäre der Kunde hinsichtlich der Informationsfreiheit auf die Launen oder geschäftlichen Strategien des Anbieters angewiesen.

Anders als ein Geschäft, welches sich weigert, Pornos zu verkaufen, bietet der Provider lediglich einen Kommunikationsweg an. Wird dieser manipuliert, so wäre dies, als würde der Telefonprovider beschließen, dass Kunde X seinen Kollegen nicht mehr anrufen kann weil dieser (warum auch immer) dem Provider nicht genehm ist.

Drei Affen für Deutschland

Das Argument, dass man sich ja „einen anderen Provider suchen kann“, wäre nur in einem nicht existenten vollkommenen Markt mit dazugehörigem vollkommenem Informationszugang gültig. Bei Intransparenz hilft auch der nächste Provider nicht weiter, denn auch dieser kann sich anmaßen, für den Nutzer zu entscheiden, welche Seiten genehm sind. Die staatlichen Filter wären dann nicht mehr notwendig. Sie wären in bei dieser Wahl zwischen Pest und Cholera sogar noch das kleinere Übel weil sie gegebenenfalls noch kontrollierbar wären.

Würden aber solche Entscheidungen komplett in die Hand der Provider gelegt, so wäre Artikel 5 GG, der die Rezipientenfreiheit regelt, ad absurdum geführt. Nicht umsonst sind für Einschränkungen der Rezipientenfreiheit die Hürden größer als bei der Meinungsfreiheit.

Die Angelegenheit wird umso fataler, je stärker man bedenkt, was in Deutschland alles verboten ist und verboten werden soll. Wer das neue geplante Sexualstrafrecht ansieht, der weiß von der Problematik des angehobenen Schutzalters. Wird hier die gleiche Regelung zusammen mit dem neuen Maßstab angewandt, so hieße das, dass nicht nur in deutschen Medien nicht mehr mit Bildern über 17jährige Miss World Anwärterinnen berichtet werden dürfte, so diese in „aufreizenden Posen“ zu sehen sind, sondern, dass auch die Berichte anderer Magazine, Zeitungen usw. für deutsche Internetnutzer gesperrt werden müssten. Für deutsche Zeitschriften und Magazine wäre dies natürlich eine willkommene Gelegenheit, die ausländische Konkurrenz auszuschalten - indem man die Provider anweist, die entsprechenden Seiten zu sperren.

Die Formulierung „entsprechende Seiten“ ist insofern ein weiterer wichtiger Aspekt, denn noch immer gibt es Server, auf denen die verschiedensten Homepages liegen, welche allesamt die gleiche IP-Adresse haben. Sollte eine Homepage (egal wo sie gehostet wird) nun nicht dem deutschen Recht entsprechen, so würden alle anderen mitgesperrt werden, ohne dass sie selbst gegen deutsches Recht verstoßen.

Würde man ein solches Verfahren auf das Radio und das Fernsehen übertragen, so dürfte niemand mehr ausländische Sender empfangen, wenn diese in irgendeiner Weise gegen deutsches Recht verstoßen - was im Endeffekt hieße: Zurück zum Feindsenderverbot. Deutschland wäre dadurch ein Land, zu dem die klassischen Drei Affen als Symbol passend wären: Nichts hören, nichts sagen, nichts sehen. Oder höchstens das, was durch deutsche Gremien (und private Zensoren) als legitim angesehen wird.

Für die Informationsfreiheit in Deutschland wäre dies letztendlich das Aus, für Wissenschaftler ein weiterer Grund, in einem anderen Land zu forschen, weil sie in Deutschland befürchten müssen, dass ihnen wesentliche Inhalte vorenthalten werden.

Wenn seitens des Providers Arcor eine Aufforderung zur Sperrung so leichtfertig „freiwillig umgesetzt wird“, dann ist eher fraglich, dass man sich mit den Konsequenzen auseinandergesetzt hat. Und wenn in nächster Zeit die Sperrungsauffoderungen in Massen ankommen, so wäre dies kaum verwunderlich.