Arcors Websperren

Ahnungslos im Pornokrieg

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Arcor hat die umstrittene Sperrung von Pornoseiten zurückgenommen. Die technische Umsetzung sowie Arcors Freiwilligkeit dürften dem Provider jedoch schon jetzt beträchtlichen Imageschaden verursacht haben. Die Angelegenheit wird zu einem noch größeren Desaster, wenn man sich ansieht, was eigentlich hinter den Sperrungsaufforderungen steckt.

Was passiert ist, lässt sich eigentlich recht kurz darstellen: ein Provider erhält einen Hinweis darauf, dass Firmen mit ihrem Webauftritten das deutsche Jugendschutzrecht verletzen. Die einstweilige Verfügung, die dem Hinweis folgt, veranlasst den Provider, die entsprechenden Webseiten (u.a. privatamateure.com) zu sperren, was im Endeffekt bedeutet, dass diejenigen, die über diesen Provider ins Internet gehen, keinen Zugriff auf die Seiten erhalten. Dies wäre im Allgemeinen nichts Neues, würde man nicht einige Aspekte dieser in Meldungen lapidar „Pornofilter“ genannten Maßnahme gesondert betrachten:

Der Provider als DAP (Dümmster anzunehmender Provider)?

Die Sperrung, die Arcor so eilig umsetzte, wurde auf die denkbar simpelste Weise umgesetzt, welche zugleich auch die Weise ist, die die meisten Nebeneffekte hat. So wurde nicht nur die betreffende URL gesperrt sondern auch die betreffende IP (Internet Protokoll) Adresse. Dies hatte zur Folge, dass nicht nur die drei monierten Webauftritte sondern noch Tausende andere gesperrt wurden, die unter der gleichen gemeinsamen IP zu finden waren.

Da nunmehr die Sperrungen zurückgenommen wurden, beeilte man sich bei Arcor mit der Schadensbegrenzung, gab jedoch auch unumwunden zu, vom Internet wenig Ahnung zu haben. Anders kann die Äußerung, die gegenüber der Presse getätigt wurde, jedenfalls kaum interpretiert werden. So hieß es, die Sperrung der zahlreichen Websites sei "versehentlich" erfolgt, man sei sich nicht bewusst gewesen, dass auch weitere Domains die betroffenen IP-Adressen nutzten.

Warum es einem Internetprovider nicht klar ist, dass zwar die Gleichung Domainname->IP-Adresse aufgeht, nicht aber umgekehrt, bleibt unverständlich. Dies umso mehr, da Arcor eigentlich aus früheren Sperrungsmaßnahmen lernen hätte müssen. Schon 2001, als die umstrittenen Sperrungsverfügungen des Düsseldorfer Regierungspräsidenten Jürgen Büssow einige Provider erreichten, war unter jenen, die die Sperrungsverfügungen nur allzu schnell umsetzten (und dafür entsprechend gescholten wurden) der Düsseldorfer Provider Isis. An Isis waren 2001 unter anderem Arcor und die Stadtwerke Düsseldorf beteiligt, mittlerweile hat Arcor Isis komplett integriert. Das Problem der Webseitensperrungen sowie deren Kollateralschäden sind also für Arcor nichts Neues - bereits während der Auseinandersetzung um die Büssowschen Sperrungsverfügungen wurde unter anderem festgestellt:

"Die Sperre einer IP-Adresse im Router sperrt alle Websites (und andere Dienste neben dem WWW), die auf dieser IP-Adresse laufen, ungeachtet ihres Inhaltes. Es kann vorkommen, dass unter einer IP-Adresse tausende unabhängige Websites erreichbar sind, der Zugang wäre dann zu allen unterbunden. Ändert der Betreiber des inkriminierten Angebots die IP-Adresse (nicht den Namen) des Servers, ist diese 'Sperre' ausgehebelt (so geschehen bei der Homepage von Nazi-Lauck; an einigen Universitäten in NRW ist die Sperre dadurch inaktiv). Wenn ein neuer Server die alte Adresse erhält, wird dieser unbeteiligte als Kollateralschaden mitgesperrt, wie jüngst in der Schweiz geschehen.

Dass diese banale Tatsache für Arcor eine Neuigkeit darstellt, muss also verwundern.

Wir haben freiwillig gesperrt

Noch mehr verwundert allerdings, dass Arcor lediglich eine einstweilige Verfügung erhielt, keinesfalls jedoch eine richterliche Aufforderung, die inkriminierten Seiten zu sperren. „Bis zur Klärung der Rechtsbewertung ist Arcor dieser Aufforderung freiwillig gefolgt. Die entsprechenden Seiten sind daher vorläufig aus dem Arcor-Netz nicht erreichbar" so Unternehmenssprecher Paul Gerlach. Es erfolgte also, anders als bei den Büssowsschen Sperrungsverfügungen, keine offizielle Aufforderung, vielmehr reichte eine einfache Aufforderung von privater Seite. Würde jeder der Provider dies so handhaben, würde von nun an eine einigermaßen plausibel erscheinende Aufforderung prompt eine Sperrung der inkriminierten Seiten zur Folge haben. So wie es Arcor hier machte - frei nach dem Motto „erst schießen, dann fragen“ zunächst sperren und dann erst „die Rechtsbewertung klären“ - wäre es ein leichtes, die Konkurrenz zumindest vorübergehend ernsthaft zu blockieren.

Der Provider als Werkzeug zur Konkurrenzbekämpfung

Bedenkt man nun, von welcher Seite die Sperrungsaufforderung kam, so wird klar, dass genau ein solches Verfahren hier angewandt wurde – auch wenn der Jugendschutz als Begründung genutzt wurde. Mario Brunow, Geschäftsführer der Video Buster Gruppe hatte bereits bestätigt, derjenige gewesen zu sein, der hinter der Sperrungsaufforderung an Arcor steckte. Die Video Buster Gruppe ist eine Tochtergesellschaft der Kirchberg Logistik GmbH, deren Geschäftsführer, Andreas Grebenstein, im Adultbereich kein Unbekannter ist. Grebenstein versucht bereits seit einiger Zeit, sich offiziell als Verfechter des Jugendschutzes im Adultbereich zu etablieren.

So gründete er den Verein JuGuard e.V. (Verein zur Förderung des Jugendschutzes im Internet e.V.), dem unter anderem der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD), die Ino GmbH oder auch Hustler Europe angehören. Der Vorstand des Vereines besteht aus Andreas Grebenstein, Michael Panknin (Vorsitzender des Aufsichtsrates des IVD und Mitglied der Copy Police Initiative) und Norbert Döring, Geschäftsführer ist Mario Brunow. JuGuard e.V. hat sich laut eigener Satzung dem folgenden Ziel verschrieben:

"Gegenstand und Zweck des Vereines ist die Wahrnehmung und Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder. Der Verein setzt sich für aktiven Jugendschutz, die Förderung fairer Methoden der Werbung, den Schutz geistigen Eigentums und die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs im Internet ein."

(Ein Internetauftritt des im Juli gegründeten Vereines existiert noch nicht, eine Anfrage beim IVD wurde, nachdem dem IVD mitgeteilt wurde, dass es sich um eine Anfrage einer Privatperson handelte, lakonisch mit „Ist alles zu neu, da kann ich nicht helfen, suchen Sie mal weiter. Viel Spaß.“ beantwortet.)

Hier wird dann auch klar, dass die Offline-Pornobranche/Adultbranche sich natürlich von der Onlinebranche gefährdet fühlt und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das Unterlassungsklagengesetz und auch das Jugendschutzgesetz dazu nutzen werden, die eigenen Interessen nicht nur zu wahren sondern auch auf juristischem Wege durchzusetzen.

Eine Präsentation des JuGuard e.V. beinhaltet dann auch unter den Punkten „Handlungsoptionen, Angriffspunkte“ und „Strategie Jugendschutz im Internet“ als Gegner und Adressaten der Maßnahmen die Dienstleister (Deutsche Supportdienstleister, Internet-Zahlungsdienstleister, Banken und Kreditkartenunternehmen), die Suchmaschinen und nicht zuletzt die Zugangsprovider. Unten auf diesem Teil der Präsentation findet sich in Balkenlettern das Wort „Zensur“, ein roter Pfeil zeigt lakonisch von dem Wort „Zensur“ zu den Zugangsprovidern.

Was spätestens jetzt klar sein sollte, wird auch von der Firma Cybermaxx bestätigt. Die Firma wurde nach Angaben des Geschäftsführers, Thomas Gapski, bereits in früheren Zeiten von Kirchberg Logistik angegangen. Stein des Anstoßes war hier: der Jugendschutz. Nach Meinung von Kirchberg Logistik steckte Cybermaxx nämlich selbst hinter privatamateure.com und verstieß damit gegen deutsche Jugendschutzbestimmungen. Die Folge war eine einstweilige Verfügung, der Cybermaxx nachkam, um eine juristische Auseinandersetzung zu vermeiden. Für Cybermaxx wiederum ergab sich die Gelegenheit zur Revanche, als klar wurde, dass gerade Kirchberg Logistik, welche sich rühmten, den Jugendschutz zu verteidigen, ihrerseits gegen diese Regelungen verstießen. So waren (offensichtlich als Trigger für potentielle Kunden) auf der Seite sexyfilms.de pornographische Bilder zu sehen, ohne dass eine Altersverifikation vorgeschaltet war.

In einer Pressemitteilung der Cybermaxx GmbH liest sich dies wie folgt:

"Das Landgericht Hamburg (Az. 327 O 389/07) hat am 13.09.2007 die Kirchberg Logistik GmbH, Hannover, verurteilt, die Verbreitung von Pornografie im Internet an Minderjährige zu unterlassen. Damit bestätigte das Landgericht eine bereits im Juni auf Betreiben der Pulheimer CyberMaxx GmbH gegen Kirchberg ergangene einstweilige Verfügung. Das in Hannover ansässige Unternehmen hatte vor Gericht eingeräumt, in 21 Fällen ungeschützt an Minderjährige pornografische Inhalte verbreitet zu haben."

„Nun müssen Grebenstein und Brunow mit einem Strafverfahren wegen Pornografieverbreitung rechnen.“ heißt es weiter, die Sperrungen durch den Internetprovider Arcor werden vom Cybermaxx-Geschäftsführer Gapski süffisant angesprochen: „Wir sind gegen jede Form von Zensur und werden deshalb Arcor die Entscheidung darüber überlassen, ob die Webseiten von Kirchberg Logistik gesperrt werden.“ Weitere Maßnahmen gegen Kirchberg Logistik werden in der Pressemitteilung angekündigt.

Was also wie ein vermeintlicher Einsatz für den Jugendschutz aussieht, ist in Wirklichkeit nichts anderes als ein Krieg zwischen Pornoanbietern off- und online, bei dem das Jugendschutz (unter anderem) als Waffe eingesetzt wird. Würde man dies auf gerichtlichem Wege versuchen, wäre dies zeit- und kostenintensiv, findet man jedoch willfährige Provider, so kann man diese Hürde umgehen. Arcor hat sich hier schlicht und ergreifend in einen Kampf um Kundschaft im Adultbereich hereinziehen lassen (böse Zungen behaupten mittlerweile, dass Arcor diesen Eingriff in die Rezipientenfreiheit der Kunden auch deshalb vornahm weil der Provider eigene Adultangebote im Repertoire hat, doch es ist unwahrscheinlich, dass man aus diesem Grund die negative Presse und Reputation in Kauf nahm). Letztendlich geht es nur um die Wettbewerbsvorteile, die den ausländischen Anbietern möglich sind und darum, noch die ggf. sogar kostenlose Konkurrenz wie youporn.com auszuschalten oder zu behindern. Wenn es nach den deutschen (Offline)anbietern geht, so gäbe es wohl für deutsche Kunden nur kostenpflichtige Angebote – es sei denn, man ist bei jugendschutz.net angestellt.