Die Beweislast umkehren

Die Energie- und Klimawochenschau: Kein beherztes Vorgehen in den Entscheidungen der letzten Woche gegen die Marktmacht der Stromkonzern

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Die Stromnetze sollen bei den Stromkonzernen bleiben, aber die Kalkulation für die Strompreise muss offengelegt werden. Anders als im Mobilfunkmarkt brachte die Liberalisierung des Strommarktes in Deutschland kein Mehr an Wettbewerb und in der Folge sinkende Preise, sondern steigende Preise und ein dominierendes Quartett von Stromversorgern, das die Preise, mangels Konkurrenz, hochhält und seine Gewinnmargen für Großeinkäufe im Ausland investiert, statt die Stromnetze hierzulande fit zu machen für die Zukunft und den kommenden verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien.

Politik auf Schlingerkurs

Für die EU-Kommission erklärte Jose Manuel Barroso am letzten Mittwoch noch einmal, dass diese eine eigentumsrechtliche Trennung der Versorgungsnetze von den Energieerzeugern favorisiert. Die radikale Maßnahme sei im Interesse der Verbraucher nötig, um den Wettbewerb auf den Energiemärkten zu stärken. In einigen Staaten, in denen die Konzerne bereits entflochten sind, seien die Energiepreise deutlich günstiger. So zahlte ein durchschnittlicher Haushaltskunde in Deutschland im vergangenen Jahr 180 Euro mehr als Kunden in Großbritannien, wo Stromnetz und Produktion getrennt sind. Die Politik stellt sich hierzulande aber weiter schützend vor die Netzbetreiber RWE, EnBW, Vattenfall und EON, die in Deutschland 80 Prozent des Marktes unter sich aufgeteilt haben.

Die Beute bleibt aufgeteilt. Die „Regelzonen“ der vier großen Stromversorger verschaffen den Netzbetreibern in den von ihnen kontrollierten Zonen unangefochtene Monopolgewinne. Die regionale Aufteilung der Einflusszonen führt zur dominierenden Marktmacht von RWE, EON, Vattenfall und EnBW in Deutschland. Grafik: Brake/ Quelle: VDN

Durch die Abspaltung der Stromnetze sollte für mehr Wettbewerb und damit sinkende Preise gesorgt werden. Zu auffällig waren in den Jahren nach Einführung der Liberalisierung des europäischen Strommarkts, seit 1999, die Preissteigerungen in einigen Ländern in denen die Stromversorger auch die Netze kontrollieren. Auch die konstanten Preissteigerungen in Deutschland deuten auf Preise hin, die sich nicht am Markt bilden, sondern „gebildet werden“. Mit anderen Worten: Die Monopole haben sich konsolidiert.

Ganz anders etwa in Großbritannien. Strompreise sind dort nicht nur rund 30% niedriger, sondern reagieren auch kurzfristig auf Preisschwankungen bei den Energiequellen oder andere Marktgeschehnisse. Ein Zeichen für eine tatsächliche Preisbildung am Markt. Die Strombörse in Leipzig ist wegen dieser Anomalie schon mehrfach in die Kritik geraten, Preismanipulationen zu ermöglichen:

Die Leipziger Strombörse ist der einzige Ort, an dem nachvollziehbare Preise veröffentlicht werden. Schon allein aus dieser Perspektive hat sie Signalwirkung für alle anderen Akteure ... Das heißt, der an der Börse gebildete Strompreis gilt in der Regel auch für die meisten Stromgeschäfte außerhalb dieses Markts. ... Wer ein hohes Maß an Marktmacht besitzt, kann zwei Dinge tun. Erstens: Er bepreist seine Güter höher als dies bei regulärem Wettbewerb möglich wäre. Zweitens den Strom kostengünstig produzierender Kraftwerke an der Börse nicht anzubieten, wodurch teurer produzierende Kraftwerke zugeschaltet werden müssen. Das letzte zugeschaltete Grenzkraftwerk setzt den Preis und treibt ihn damit für den gesamten Markt in die Höhe.

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Im europäischen Ausland führte die Liberalisierung des Strommarktes zu Preissenkungen. In Deutschland steigen die Strompreise, seitdem die „Großen Vier“ ihre Marktmacht konsolidiert haben. Grafik: Brake/Quelle: Energy Advice

Ganz untätig wollten die Koalitionäre aber nicht sein - schon allein um sich nicht dem Vorwurf zu großer Industrienähe aussetzen zu müssen. Deshalb beschloss der Bundestag am Freitag, zumindest das Kartellrecht zu verschärfen. Im Fall von Preiskontrollen ist die Beweislast umgekehrt worden, die Stromkonzerne können in ihrer Preisgestaltung nun nicht mehr nur kontrolliert werden, sondern müssen im Zweifelsfall von sich ihre Preisgestaltung offenlegen. Ob das hilft? Preisabsprachen waren den großen Stromkonzernen bisher nicht nachzuweisen, denn die Marktmacht von RWE, EON, EnBW und Vattenfall ist zu ausgeprägt. Michael Glos sieht keinen anderen Weg für Endverbraucher und Industrie, moderate Energiekosten zu erzielen. Angesichts der gewachsenen Einflusssphären der Stromkonzerne seien die Marktkräfte zu schwach. Hier soll die neue, verschärfte Missbrauchskontrolle durch Beweislastumkehr greifen. Michael Glos: „Niemand muss das Gesetz fürchten, wenn er sich marktgerecht verhält.“

Nicht einknicken

Die neue Regelung der Beweisumkehr zielt nicht auf das Vorschreiben der Preisgestaltung der Stromkonzerne ab. Dennoch haben die Energieriesen die Neuregelung bereits scharf kritisiert und bezeichnen sie als staatliche Kostenkontrolle. Es geht aber nicht um staatlich festgesetzte Preise, sondern darum, nicht vor internationalen Großkonzernen einzuknicken. Das Bundeskartellamt soll so endlich in die Lage versetzt werden, seinen Auftrag zu erfüllen und die Stromriesen zu kontrollieren. Seine Mittel waren bisher aussichtslos unterlegen. Nach Angaben der Bundesregierung sind zur Zeit gerade mal sieben Mitarbeiter damit beschäftigt, Hunderte von Aktenordnern zu durchforsten. Ihnen gegenüber steht eine Armada gut bezahlter Anwälte international agierender Energiekonzerne. Die Kartellrichter haben wiederholt moniert, von den Stromkonzernen an der Nase herumgeführt zu werden.

Am Ansatz der Beweisumkehr hatte die Opposition am Freitag nur wenig zu bemängeln. Zu eindeutig ist allgemein die Erkenntnis, dass die Preisgestaltung der Stromkonzerne bisher kaum zu kontrollieren war. Die SPD versuchte noch, mit der sozialen Karte Punkte zu sammeln, und forderte, der Staat solle auf Abgaben verzichten und so den Strompreis zusätzlich senken. Den Grünen geht die Missbrauchskontrolle nicht weit genug. Bärbel Höhn beschuldigte die Bundesregierung, einfach zu ängstlich zu sein, um das Problem der marktfernen Preise im Energiesektor an der Wurzel zu packen:

Es gibt eine ganz einfache Lösung, machen wir einen Aktiensplitt, machen wir es so, daß der Netzbetrieb und daß die Produktion von Strom getrennt sind. Das wäre die einfache unbüroktratische Lösung die die EU-Kommission vorschlägt. Unterstützen Sie die EU in diesem Vorhaben das wäre etwas für den Wettbewerb.

Die Investitionen der Netzbetreiber in ihre Netze sind in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen und betragen nur ca. 10% der Netzerlöse. Grafik: Brake/Quelle: VDEW

Mitläufer statt Top Runner

Im Bundesrat setzten derweil Baden Württemberg (für EnBW) und Nordrhein-Westfalen (für RWE) mit ihrem Einspruch auch die Standards der geplanten Anreizregulierung herunter. Ab 2009 sollte den Energieerzeugern damit mehr Wirtschaftlichkeit verordnet werden. Sie soll Gas- und Stromunternehmen verpflichten, ihre Netzkosten kontinuierlich zu senken. Dabei sollen den Betreibern feste Kostenobergrenzen gesetzt werden. Für die einzelnen Haushalte setzen sich die Strompreise aus drei Faktoren zusammen: Herstellungskosten (30%), Steuern und Abgaben (40%) und Netztransport (30%). Die Netzkosten reguliert die Bundesnetzagentur. Sie genehmigt bisher für jeden Gas- und Stromnetzbetreiber individuelle Preise. Künftig sollen sich die Kosten am jeweils Besten orientieren. Der Branche sollen damit Anreize für weitere Preissenkungen gegeben werden. Damit stehen den weniger guten Betreibern Anpassungskosten und Planungsaufwand bevor, dementsprechend wehren sie sich.

Um einen dauerhaften Sparzwang einzubauen, werden Produktivitätsstandards verordnet. In den ersten fünf Jahren sollen die Netze um jährlich 1,25 Prozent und bis 2019 um 1,5 Prozent effizienter arbeiten. Auf Drängen von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg werden die Standards aber nun auf kaum mehr wahrnehmbare 0,5 Prozent pro Jahr gesenkt, um eine "drohende Überforderung“ zu vermeiden. Außerdem soll nach dem Willen der „Bremser“ nicht mehr das jeweils beste Unternehmen als Maßstab dienen, sondern eine ein Dutzend Unternehmen umfassende "Gruppe der besten Netzbetreiber". Um „ihre“ Energiekonzerne zu protegieren sorgen die beiden Länder dafür, dass ein mögliches „Top Runner“-Modell nicht zum Zuge kommt und statt dessen durchschnittliche Leistung zum Ziel erklärt wird. Die Regelung ist in dieser Form überflüssig.

Die deutschen Netzentgelte liegen im Durchschnitt ca. 70% höher als in der restlichen EU. Grafik: Brake/Quelle: EU-Kommission Benchmarking

Verbraucher noch zu passiv

Auch jetzt schon ist für Stromkunden der Wechsel zu einem kostengünstigeren Anbieter möglich. Würden mehr Endverbraucher von der Möglichkeit des Wechsels Gebrauch machen, würden sie nicht nur selber wahlweise von günstigerem oder ethisch besserem Strom profitieren, sondern dafür sorgen, dass ihr Geld auch an Anbieter außerhalb der regionalen Monopole fließt. Neben dem Preisargument ist das auch ein Ansatzpunkt, Akzente zu setzen, in welche Richtung sich die Energielandschaft im Land weiterentwickeln soll: zu einem „Weiter so“, zu Discountpreisen oder etwa zu mehr erneuerbaren Energien. Wenn das Preisargument ganz oben steht, sind schon jetzt für Endkunden allein durch die Anbieterwahl Preisunterschiede von bis zu 30% vorhanden.

Die stetigen Strompreiserhöhungen, in den letzten 12 Monaten um wieder einmal 7% zeigen, dass die Bemühungen um niedrigere Strompreise bis heute nicht erfolgreich sind. Die weiterhin niedrigen Stromwechslerraten müssen die Stromversorger geradezu ermuntern, in die Taschen der Verbraucher zu greifen und die Strompreise aufgrund mangelnder Konkurrenz hoch zu halten. Gleichzeitig wundern sich viele Verbraucher über die steigenden Gewinne der Stromkonzerne. Die Strompreise werden aber nur dann in Bewegung kommen, wenn mehr Stromkunden die Angebote vergleichen und auch entsprechend handeln. Die Verbraucher müssen handeln und von sich aus Druck auf die Versorger auszuüben.