Unkontrolliertes Abhören auch in Israel?

Nach einer israelischen Bürgerrechtsgruppe enthält der Lizenzvertrag von Internet- und Mobilfunkbetreibern einen Passus, den israelischen Sicherheitsbehörden ohne richterliche Genehmigung Daten ihrer Kunden weiterzuleiten

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Nach Informationen der Bürgerrechtsorganisation Movement for Freedom of Information in Israel (FOIM) enthalten die Lizenzen, die der israelische Staat Mobilfunkbetreibern gibt, eine geheime Verpflichtung, dem israelischen Inlandsgeheimdienst Schin Bet und anderen Sicherheitsbehörden die Kommunikationsdaten ihrer Kunden zu übermitteln. Ähnliche Vereinbarungen soll es auch, wie Haaretz berichtet, mit den Internetprovidern geben. FOIM hat am Dienstag eine Eingabe vor Gericht gemacht, um das Kommunikationsministerium und das Büro des Premierministers zu veranlassen, die Existenz dieser Anforderung in den Lizenzgenehmigungen zu bestätigen.

Mobilfunk- und Internetprovider sollen verpflichtet sein, den Streitkräften, Shin Bet, dem Geheimdienst Mossad, der Polizei und der Gefängnisverwaltung auf Anfrage Informationen über Gespräche und SMS-Botschaften, Emails und anderen Internetaktivitäten zu übergeben. Eine richterliche Genehmigung müsse dafür nicht eingeholt werden, das Abhören geschehe ohne Kenntnis der Betroffenen. Zwar finde nach Dori Spivak von der Tel Aviv Universität und FOIM-Sprecher im Verfassungs- und Rechtsausschuss der Knesset eine Debatte über richterliche Aufsicht der Überwachung von Telekommunikation und die Trennung von Inhalts- und Verbindungsdaten statt, aber die Sicherheitskräfte haben offenbar schon jetzt den vollen und unkontrollierten Zugriff auf die Daten.

Roi Peled, der Direktor von FOIM, berichtet, dass sie mit den Sicherheitsanhängen bei den Lizenzen eine neue Einstufung von Dokumenten entdeckt hätten, die geheim bleiben sollen. Immer dann, wenn es um Sicherheit geht, würden Dokumente ohne jede weitere Prüfung der Öffentlichkeit vorenthalten, mit der Begründung, dass die nationale Sicherheit gefährdet würde, wenn die Öffentlichkeit weiß, was die Sicherheitsbehörden machen. Für Peled gleicht das eher dem Vorgehen eines Regimes wie der ehemaligen DDR als einem demokratischen Land.

FOIM hat vom Kommunikationsministerium einen Brief erhalten, in dem eingeräumt wird, dass manche Lizenzen zwei Anhänge enthalten, die die Sicherheit betreffen. Der eine sei von Schin Beth als "geheim" eingestuft worden, der andere sei nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

Die Regierung sowie Mobilfunkprovider wie Pelephone, Cellcom, Partner oder Mirs wollten, wie Haaretz berichtet, die Existenz einer solchen Anordnung nicht bestätigen. Mirs habe nur geantwortet, dass man, sobald eine Klage eingereicht worden ist, diese prüfen und entsprechend antworten werde.

Sollte es diese geheime Lizenz zum Abhören in den Lizenzverträgen mit Providern tatsächlich geben, dann erinnert das an das Vorgehen der US-Regierung, die ebenfalls heimlich das Belauschen der Telekommunikation zwischen Menschen in den USA mit Personen im Ausland ohne richterliche Genehmigung angeordnet hat (Umfassender Lauschangriff auf US-Bürger). Die NSA konnte einige große Telekommunikationsfirmen dazu bringen, die Daten herauszugeben. Nach einem offensichtlichen Missgriff des obersten US-Geheimdienstchefs McConnell hat die NSA wohl auch nach der Aufdeckung des heimlichen Lauschprogramms und vor der zeitlich befristeten Legalisierung durch den Protect America Act (Der Trick mit dem NSA-Lauschgesetz) weiter ohne richterliche Genehmigung abgehört.

Dabei ging es um den Fall der drei deutschen Terrorverdächtigen, die Anfang September wegen Anschlagsplänen gefangen genommen wurden. Dabei verwies man von deutscher Seite darauf, um die Forderung nach Online-Durchsuchungen zu bekräftigen, dass man durch die Lauschaktionen US-amerikanischer Geheimdienste auf die Terrorgruppe aufmerksam gemacht worden sei. Möglicherweise aber könnten auch deutsche Behörden, beispielsweise der Verfassungsschutz von Nordrhein-Westfalen, dem Online-Durchsuchungen nach einem im letzten Jahr verabschiedeten Gesetz noch erlaubt wären, gelauscht haben. Auch wenn die deutschen Behörden nur Informationen von den Amerikanern erhalten hätten und diese nach deutschem Recht illegal erlangt worden wären, würde die Frage entstehen, ob dies wirklich durch deutsches Recht gedeckt ist.