"Qualitativ einfach ein richtig schlechtes Gesetz"

Interview mit Dr. Fredrik Roggan zur Verhandlung über die Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen

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Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Fredrik Roggan vertritt derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht die Kläger gegen die Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen. Das Verfahren gilt als "Testlauf" für eine vor allem von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble befürwortete bundesweite Regelung. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier riet der Regierung vor dem Erlass eines Bundesgesetzes, das Verfahren zum Landesgesetz abzuwarten. Wir befragten Dr. Roggan zu Eindrücken aus der mündlichen Verhandlung, die diesen Mittwoch stattfand

Herr Dr. Roggan - wie schätzen Sie die Lage nach der mündlichen Verhandlung vom Mittwoch ein?

Dr. Fredrik Roggan: Es gab viele Anhaltspunkte dafür, dass der Erste Senat das Gesetz als verfassungswidrig verwerfen wird. Allein anhand der Fragestellung der Richter konnte man gut erkennen, dass sie wohl Zweifel daran haben, dass dieses Gesetz über die Online-Durchsuchung in Nordrhein Westfalen verfassungsgemäß ist. Wir sind deshalb relativ zuversichtlich.

Dirk Heckmann, der Vertreter der Landesregierung, bezeichnete die von ihm verteidigte Norm als "durchaus suboptimal formuliert" und "konzeptionell noch nicht durchdacht". Ist das nicht schon ein Eingeständnis eines Verstoßes gegen den Bestimmtheitsgrundsatz, wie er bei neuen Gesetzen immer häufiger zu finden scheint?

Dr. Fredrik Roggan: Der Grundsatz der Normbestimmtheit scheint in der Tat für viele Gesetzgeber ein Problem zu sein. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat uns hier nur ein besonders ausgeprägtes Beispiel beschert: Es gibt kaum eine Vorschrift, die so unverständlich ist und so sehr im Unklaren lässt, was eigentlich gemeint ist. Qualitativ einfach ein richtig schlechtes Gesetz. Das hat im Übrigen auch die Verhandlung gestern gezeigt. Die Interpretationskünste, die dort bemüht wurden, grenzten schon fast an Wortverdreherei.

Der Dresdner Informatiker Andreas Pfitzmann machte in seinem Plädoyer darauf aufmerksam, dass die Entscheidung auch eine bisher wenig berücksichtigte grundsätzliche Dimension hat, weil potentiell "durchsuchbare" Informationstechnologie sich immer mehr mit dem menschlichen Körper verbindet. Die Eingriffsmöglichkeiten seien deswegen weniger mit einer Hausdurchsuchung vergleichbar als mit der "Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen zum Zwecke des Erlangens von Aussagen". Deshalb, so Pfitzmann, fällt das Verfassungsgericht ein "grundlegendes Urteil zum Schutz unseres Denkens und Merkens". Wie grundsätzlich wird die Entscheidung Ihrer Ansicht nach?

Dr. Fredrik Roggan: Wir hatten die Hoffnung, dass der Senat sich nicht darauf beschränken wird, das Gesetz aus Nordrhein-Westfalen zu begutachten, sondern dass er Aussagen weit darüber hinaus trifft. Diese Hoffnung hat sich bestätigt, weil der Senat sich offensichtlich sehr grundsätzliche Gedanken darüber macht, ob man dieses Mittel der Online-Durchsuchung im Vorfeld von konkreten Gefährdungen und unabhängig von einer bereits begangenen Straftat überhaupt gesetzlich zulassen darf. Die Online-Durchsuchung ist eine klassische Vorfeldbefugnis. Alleine aufgrund der Zeitaufwändigkeit der Durchführung einer solchen Maßnahme ist das eigentlich kaum als Mittel der ganz normalen Gefahrenabwehr denkbar - polizeirechtlich gesprochen.

Darüber hinaus haben die technischen Sachverständigen - wie ich hoffe - dem Senat Anlass gegeben, von der Vorstellung wegzukommen, dass nur der heimische PC das "Hauptausforschungsobjekt" ist. Herr Pfitzmann hat sehr eindrücklich beschrieben warum ein informationstechnisches Thema durchaus einen sehr engen Bezug zur Entwicklung der Persönlichkeit haben kann. So gesehen darf man vielleicht auch darauf hoffen, dass der Senat diese Überlegung in die Entscheidung mit einbezieht.

Wie geht es jetzt weiter?

Dr. Fredrik Roggan: Wir gehen davon aus, dass wir bis spätestens 31. März nächsten Jahres ein Urteil bekommen. Deswegen, weil die Amtszeit des Berichterstatters zu diesem Zeitpunkt endet. Bis dahin wird der Senat jetzt beraten. Wir haben bis hierhin unsere Arbeit getan und sind jetzt gewissermaßen darauf angewiesen, einfach abzuwarten.