Die Spitze des Eisbergs

Zahlreiche Gesundheitsschäden entstehen durch Fehler von Medizinern

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In Deutschland gibt es kaum Kontrollen für die ärztliche Behandlung. Funktionierende Bewertungsportale konnten die Ärzteverbände bisher ebenso verhindern wie allgemein einsehbare Vergleichsstudien. In der heute erscheinenden Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts wurden Daten der Schlichtungsstelle der Norddeutschen Ärztekammern öffentlich, die nahe legen, dass Fehler von Ärzten eine wichtige Ursache gesundheitlicher Beeinträchtigungen sind.

2000 erregte in den USA die Studie "To Err is Human" Aufsehen, in der das Institute of Medicine ermittelte, dass pro Jahr 44.000 bis 98.000 US-Amerikaner durch ärztliche Kunstfehler starben - und das obwohl (oder vielleicht gerade weil) die USA das teuerste Gesundheitswesen der Welt haben.

Nun haben sich Klaus Dieter Scheppokat und Johann Neu in ihrem Aufsatz "Medizinische Daten und Qualitätsmanagement" 10.513 Verfahren der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtsachen der norddeutschen Ärztekammern angesehen, die in den Jahren 2000 bis 2003 zustande kamen und elektronisch gespeichert wurden. Dabei fanden sie heraus, dass trotz des für Ärzte günstigen Gutachtensystems in immerhin 38% der Verfahren Behandlungsfehler festgestellt werden konnten, die jedoch nicht in allen Fällen zu "Patientenschäden" führten. Von den festgestellten Patientenschäden waren 62% "behandlungsbedingt". Insgesamt waren die Gesundheitsschäden in 29% der 10.513 Fälle durch Behandlungsfehler begründet. In 36% dieser Fälle waren diese Gesundheitsschäden schwer, in 3% tödlich.

Bei den ausgewerteten Daten handelt es sich nur um die Spitze des Eisbergs - die ganz offensichtlichen Behandlungsfehler, die auch dem medizinischen Laien bewusst wurden, welche dann die Schiedsstelle anriefen. Die meisten anderen Fehler bleiben für die Patienten lediglich "unerwartete Komplikationen" zu deren Verantwortung der behandelnde Arzt im Zweifelsfalle schweigt. Das geben indirekt auch die Autoren des Aufsatzes zu, wenn sie schreiben: "Nur wenige durch ärztliche Behandlung Geschädigte ergreifen rechtliche Schritte." Dazu dürfte auch die informelle Omertà unter Kollegen beitragen.

Spitzenreiter bei den von der Schlichtungsstelle registrierten Kunstfehlern waren die Operationen. Dass in der Realität nicht nur Fehler in der Chirurgie vorkommen, darauf weist eine für den Aufsatz ebenfalls herangezogene Studie aus der Schweiz hin, in der nicht nur Schlichtungsverfahren untersucht wurden, sondern 138.000 Fälle mittels eines Erfassungsbogens, der der Krankenakte beilag. Daraus ergab sich, dass es im Zusammenhang mit der Medikation, dem Setzen von Kanülen und dem Regulieren der Blutgerinnung zu den meisten Komplikationen kam. Das Risiko einer "behandlungsbedingten" Gesundheitsschädigung im Krankenhaus liegt dieser Studie zufolge bei 3 bis 4%, wovon wiederum ein Viertel auf Fehler von Ärzten zurückgeht.

Aus der Schweizer Studie geht ebenfalls hervor, dass die "Schadensraten" von Krankenhaus zu Krankenhaus sehr stark variieren. Daraus würde ein unbefangener Beobachter möglicherweise den Schluss ziehen, dass öffentlich gemachte Vergleichsstudien dazu beitragen könnten, die Fehlerraten senken - weil beispielsweise besonders unfähige Ärzte entlassen oder untaugliche Arbeitsabläufe verändert werden könnten. Nicht so Scheppokat und Neu. Sie kommen (mit Kritik an Details, wie etwa, dass in den Studien Geisteskrankheiten nicht ausreichend berücksichtigt worden wären) zu dem Ergebnis, dass weder neue Studien noch eine leistungsabhängige Bezahlung oder externe Qualitätsberichte eine angemessene Reaktion auf die Ergebnisse wären, sondern die Entbindung der Krankenhausärzte von "bürokratischen" Pflichten.

Effektiver helfen könnte möglicherweise das sonst standardmäßig in einem Atemzug mit weniger „Bürokratie" empfohlene "mehr Eigenverantwortung" – allerdings zur Abwechslung nicht nur für Patienten, sondern auch für Ärzte. Im deutschen Gesundheitswesen fehlen die wichtigsten Elemente von Wettbewerb: Weder können die Preise frei ausgehandelt werden noch gibt es (durch Numerus Clausus und Zulassungsbeschränkungen) ein freies Angebot, das solche Preise angemessen niedrig halten könnte, oder allgemein zugängliche Informationen über die Güte der Leistung. Letztere wurde von Ärzten (und vor allem von Zahnärzten) bisher stets erfolgreich mit Abmahnungen und Klagen unterbunden (Vgl. Die zweite Meinung).

Neben solchen frei zugänglichen Qualitätsdatenbanken, in denen Fehler festgehalten werden, könnte auch die zumindest teilweise Umstellung der Honoraransprüche auf ein "Trinkgeldsystem" erheblich zur Qualitätsverbesserung beitragen. In solch einem System würde vom Patienten ein Teil des von der Krankenkasse bezahlten Arzthonorars frei bestimmt - je nachdem, wie zufrieden er mit der Qualität der Behandlung ist.