Menschenrecht auf Suizid?

Die populistisch geführte Debatte um Sterbehilfe lässt schon bestehende Alternativen völlig außer Acht

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Anfang November wurden auf einem Parkplatz in der Nähe von Zürich zwei Deutsche tot in ihrem Auto aufgefunden. Schnell stellte sich heraus, dass es sich um einen Selbstmord handelte, der von der Organisation Dignitas arrangiert wurde. Das kommerzielle Unternehmen, das Sterbewilligen gegen Bezahlung ihren angeblich letzten Wunsch erfüllt, ist in der letzten Zeit in die Schlagzeilen geraten Dazu hat Dignitas mit der Ankündigung, seinen Tätigkeitsbereich auch auf Deutschland auszudehnen, selber beigetragen. Um auch so richtig auf sich aufmerksam zu machen, hat die Organisation eine Provokation angekündigt.

Dignitas erklärte, in Deutschland einen Arzt gefunden zu haben, der eine Sterbebegleitung machen und das Risiko der Strafverfolgung wegen unterlassener Hilfeleistung auf sich nehmen und notfalls bis zum Bundesgerichtshof ziehen will. Denn beim Suizid handelt es sich nach Ansicht von Dignitas um ein Grundrecht, das die Organisation durchsetzen wollen. Ein positives Urteil würde der Organisation einen großen Markt bringen. Denn anders als in der Schweiz, wo Hilfe beim Suizid nicht verboten ist, wird in Deutschland bestraft, wer einem Sterbenden, auch gegen dessen Willen, keine Hilfe leistet.

Schwierigkeiten in der Schweiz

Dass Dignitas auf den deutschen Markt drängt, liegt aber auch an den Problemen in der Schweiz. Der leitende Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich, Andreas Brunner, will die Möglichkeiten zur Sterbebegleitung stark einschränken. Dagegen läuft Dignitas Sturm, aber auch Ärzte und Betroffenenverbände haben Widerstand angekündigt .

Ihre Möglichkeiten, Sterbehilfe zu leisten, werden aber auch bei der aktuellen Gesetzeslage mittlerweile dadurch eingeschränkt, dass Dignitas kaum noch Räume findet, um die Sterbewilligen unterzubringen. Immer mehr Nachbarn wollen nicht in der Nähe der „Todeshäuser“ leben und sorgen dafür, dass der Organisation Häuser und Wohnungen mit baurechtlichen Instrumentarien gekündigt werden. Nur so ist es zu erklären, dass der angeblich letzte Wunsch der Sterbenden auf abgelegenen Parkplatzen vollzogen werden musste. Damit wird aber auch die Dignitas-Propaganda vom schönen Sterben und den kostbaren letzten Augenblicken im Leben konterkariert. Dignitas spricht von faktischem Verbot der Sterbehilfe durch die Raumverweigerungen.

Verbotsforderung in Deutschland

Die Empörung über den Vorstoß der Sterbehelfer wurde von der Kirche über fast alle Parteien geäußert und hat mittlerweile dazu geführt, dass über ein Verbot von Dignitas diskutiert wird.

Vor allem die Unionsparteien machen sich dafür stark, dass eine schon im April 2006 von den CDU-regierten Bundesländern Thüringen, Hessen und Saarland in den Bundesrat eingebrachten Initiative wieder aufgegriffen wird. Danach soll im Strafgesetzbuch für die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe angedroht werden. Erfasst werden sollen Taten in Deutschland, aber auch die Vermittlung entsprechender Leistungen im Ausland. Als "geschäftsmäßig" gilt jede "organisierte oder gleichartig wiederkehrende" Hilfe zum Suizid. Gewinnstreben ist nicht erforderlich, weil auch Dignitas betont, "keinerlei kommerzielle Interessen" zu verfolgen. Das Honorar für die Sterbebegleitung wird als Erstattung von Auslagen des Personals verbucht.

Gegen Apparatemedizin

Jenseits dieser berufsmäßigen Empörung und der Drohung mit neuen Verboten haben sich auch Betroffenenverbände mit differenzierten Stellungsnahmen zu Wort gemeldet. So heißt es im "Onlinemagazin für Menschen mit Handicap und ihre Freunde" Orthopoint in einem Kommentar:

Der großen Zulauf, den Dignitas nun auch in Deutschland zu verzeichnen hat, ist Ausdruck einer berechtigten Angst vieler Menschen, dass die Medizin bis heute nicht in der Lage ist, das Sterben eines Menschen angemessen zu begleiten. Darüber hinaus scheint die Bevölkerung auch kein Vertrauen in die Rechtsgültigkeit der staatlicherseits propagierten Verfügungsvollmachten zu haben. Für die Ärzte ist nur ein lebender Patient ein guter Patient. Hospize haben sich nur teilweise als lohnendes Geschäft für Ärzte und karitative Organisationen erwiesen. Die Mangelware humane medizinische Sterbehilfe treibt verzweifelte Bürger in die Arme von Dignitas.

Hier wird treffend die soziale und psychologische Lage vieler kranker Menschen wiedergegeben, die ihr Leben nicht von medizinischen Apparaten und den Entscheidungen von Ärztegremien abhängig machen oder mit einem Funkarmband leben wollen, das sämtliche Lebensäußerung überwacht.

.... und Sterbeautomaten

Genau so wenig kann für die Betroffene aber ein Sterbeautomat die Lösung sein, den der ehemalige Hamburger CDU-Rechtsausleger Roger Kusch vorstellte. Der ehemalige Hamburger Justizsenator hat nach seinem Zerwürfnis mit dem Regierenden Bürgermeister Ole von Beust mittlerweile die Forderung nach legaler Sterbehilfe zum Kernpunkt seiner rechtskonservativen Rechte Mitte Heimat Hamburg gemacht.

Der Publizist Otto Köhler hatte in einem Beitrag für die Wochenzeitung Freitag einen Zusammenhang zwischen der neu aufgeflammten Debatte um Sterbehilfe und neoliberaler Wirtschaftspolitik hergestellt und Kuschs neue politische Heimat als Selbstmordpartei klassifiziert.

Humane Alternativen

Bei der heftigen Debatte wird oft unterschlagen, dass es für Sterbenskranke längst Alternativen gibt, in denen sie ohne Apparatemedizin und Sterbeautomaten ihre letzten Tage verbringen können. Zunächst gibt es das Instrumentarium der Patientenverfügungen, mit denen die Betroffenen selber festlegen können, welche Behandlungsmethoden sie im Ernstfall wünschen.

Daneben existieren Hospize, in denen Kranke ihre letzten Wochen wirklich würdig verbringen können und nicht im engen Auto auf Parkplätzen, wie es die Organisation mit der Würde im Namen zu verantworten hat. In einer Erklärung forderte die Hospizbewegungen den Ausbau solcher Einrichtungen statt populistischer Töne in der Sterbehilfedebatte.