Was ist Terrorismus?

Warum versuchte Brandanschläge auf parkende Autos die Grundordnung unseres Staates nicht erschüttern

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Nach der Entscheidung (BGH formuliert strenge Auflagen für 129a-Verfahren) des Bundesgerichtshofes (BGH) zur linksextremen "militanten gruppe" (mg) ist die politische Debatte um die Auswirkungen der Terrorbekämpfung in vollem Gange. Die Richter des 3. Strafsenats am BGH in Karlsruhe hatten am Mittwoch entschieden, die Haftbefehle gegen drei mutmaßliche mg-Mitglieder aufzuheben. Die Männer zwischen 35 und 46 Jahren könnten nach einer Reform des Strafrechtsparagraphen 129a nicht wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" beschuldigt werden, obwohl die Vorwürfe zuträfen, hießt es in der Urteilsbegründung. Den Männern wird vorgeworfen, Ende Juli Brandsätze an drei parkende LKWs der Bundeswehr gelegt zu haben. Terrorismus aber sei das nicht, so die Richter Tolksdorf, Miebach und Becker. Juristisch ist mit diesem Richterspruch von Karlsruhe für mehr Klarheit gesorgt, der politische Streit aber dauert an.

Erbost reagierte der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb (CDU), auf den Richterspruch, den er als eine Folge des "Entkriminalisierungswahns" der Vorgängerregierung aus SPD und Grünen bezeichnete. Damals, 2003, war eine Änderung des 129a-Paragraphen durchgesetzt worden, auf die sich die Richter nun beriefen. Demnach sind nur jene Taten als terroristisch zu werten, die dazu geeignet sind, "durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich (zu) schädigen". Diese Änderung des Gesetzes sei, so Gehb, ein "ganz großer Fehler" gewesen.

In seltener Eintracht reagierten Liberale und Linke auf das Urteil von Karlsruhe. Sabine Leutheuser-Schnarrenberger, die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, bezeichnete es als absolut richtig, dass für die Strafverfolger eine rote Linie gezogen wurde. Die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke Ulla Jelpke forderte gleich die Abschaffung des "Terrorismusparagraphen" 129a. Dieser habe sich schließlich "einmal mehr als reines Ermittlungs- und politisches Einschüchterungsinstrument entpuppt".

Polizisten in der Post

Dass die Ermittlungsbehörden in Zeiten des Antiterrorkampfes gerne ihre Kompetenzen überschreiten, zeigte sich auch in einem anderen Fall. Ebenfalls am Mittwoch dieser Woche gab ein Ermittlungsrichter des BGH der Beschwerde eines Hamburger Rechtsanwalts recht. Dieser hatte gegen die Kontrolle seiner Post durch Ermittlungsbeamte protestiert. Diese hatten im Mai nach einem Brandanschlag im Vorfeld der Protestaktionen gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm ermittelt. Auf der Suche nach Bekennerschreiben kontrollierten die BKA-Beamten eigenhändig tausende Sendungen im Hamburger Briefzentrum 20. Die Post wurde dabei nach bestimmten Rasterkriterien durchforstet.

Ein unzulässiges Vorgehen, wie nun in Karlsruhe entschieden wurde: Polizeibeamten sei es grundsätzlich untersagt, Nachforschungen in Postverteilzentren selbst durchzuführen, weil dies Postbeamten vorbehalten sei. Und das sei nötig, um die "Vertraulichkeit des übrigen Postverkehrs nicht zu gefährden", hieß es in der Begründung des BGH-Richters. Der Berliner Rechtsanwalt Fredrik Roggan, der seinen Hamburger Kollegen im Rechtsstreit mit dem BKA vertreten hatte, zeigt sich zufrieden über die Entscheidung:

Die Rechtslage ist insoweit eindeutig. Es war deshalb umso unverständlicher, dass sich die Bundesanwaltschaft und das BKA so offensichtlich über die gesetzlichen Vorgaben der Strafprozessordnung hinweggesetzt haben.

Rechtsanwalt Fredrik Roggan

Die Entscheidung wird auch Auswirkungen auf die Ermittlungen gegen die mutmaßlichen mg-Mitglieder haben. Im Rahmen der Nachforschungen gegen sie nämlich war die Post an vier Berliner Tageszeitungsredaktionen systematisch überwacht worden. Auch daran seien Polizeibeamte beteiligt gewesen, so Roggan, der dieses Vorgehen als "schleichende Aushöhlung des Brief- und Fernmeldegeheimnisses" kritisierte.

Kritik an Ermittlern

Nach den beiden Entscheidungen in Karlsruhe gehen die Beschuldigten im mg-Verfahren, ihre Anwälte und Aktivisten nun in die Gegenoffensive. Auf einer Pressekonferenz am Donnerstag in Berlin erhob Verteidiger Ulrich von Klingräff schwere Vorwürfe gegen die Behörden. Den Akten sei zu entnehmen, dass zahlreiche Erkenntnisse auf Daten des Inlandsgeheimdienstes beruhten. Tatsächlich hatte das BKA sein Vorgehen schon in einem früheren Verfahren gegen vier mutmaßliche Begründer der mg im Jahr 2001 fast ausschließlich auf Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz gestützt. Auch im aktuellen Fall vermutet die Verteidigung eine solche im Grunde unzulässige Kooperation zwischen Polizei und Geheimdienst (Die neue Geheimdienstpolizei). Unklar ist das Ausmaß. Vermutlich wurden der Verteidigung im aktuellen mg-Fall mehrere Aktenordner vorenthalten. Das ließen Querverweise in den Akten auf andere Datenbestände vermuten, die den Anwälten jedoch nie zur Verfügung gestellt wurden. Ein Kenner des Verfahrens spricht von "offensichtlichen Lücken".

Volker Eick, einer der Sprecher eines Solidaritätsbündnisses mit den Angeklagten, weist indes auf die persönlichen Konsequenzen für die Angeklagten hin, die nun fast vier Monate inhaftiert waren. Ihnen sei ein "irreparabler" Schaden entstanden, sagte Eick gegenüber Telepolis. Zu der Stigmatisierung kämen konkrete Folgen wie der Verlust von Arbeitsplätzen. Mitte Dezember wollen die Aktivisten in Berlin daher eine Veranstaltung organisieren. Man werde dann aus mehreren Fällen von Betroffenen berichten, die unter Terroranklage gestanden haben. "Wir wollen so deutlich machen, was eine solche Verfolgung für die Betroffenen, ihre Familien und Freunde bedeutet", so Eick. Was umso schwerer wiegt, wenn sich die Anklagen nach Monaten als haltlos erweisen. Denn für die Ermittler geht der Fall dann zu den Akten. Die Opfer aber müssen mit den Folgen leben.