Man soll die Eltern ehren?

Die Fälle von Kindesmisshandlung häufen sich - Wie geht unsere Gesellschaft damit moralisch um?

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Spätestens seit 2004 lässt sich eine traurige Chronik grausamer Fälle in Deutschland schreiben, in denen Eltern ihre Kinder bis in den Tod vernachlässigt oder gequält haben. Die nun öffentlich werdenden Extremfälle lassen eine viel größere Dunkelziffer der Misshandlung befürchten, die zwar nicht zum Tod führt aber dennoch das Leben eines Betroffenen zerstören kann. Sozialkürzungen mögen hier eine Rolle spielen, können jedoch nicht das gesamte Problem der Kindesmisshandlung erklären. Denkt man an das universale Gebot vieler Weltreligionen, seine Eltern zu ehren, dann drängt sich die Frage auf, ob vielleicht ein moralischer blinder Fleck die Schicksale vieler Kinder besiegelt. Werden die Stimmen und Zeichen der Kinder zugunsten der Eltern systematisch ignoriert?

Der jüngste Fall von Lea-Sophie, einem fünfjährigen Mädchen, das offenbar deshalb sterben musste, weil ihre Eltern sie verhungern ließen, ist längst kein Einzelfall mehr. Die Erinnerung an den zweijährigen Kevin, dessen drogenabhängiger Ziehvater ihn nach seinem Tod noch monatelang im Kühlschrank aufbewahrt haben soll, ist gerade ein Jahr vorbei. Auch Kevin trug Zeichen schlimmster Vernachlässigung und von Misshandlungen. Die Liste ließe sich fortsetzen: der zehnmonatige Leon aus Thüringen, Ende 2006 bis zum Verdursten allein gelassen, die siebenjährige Jessica aus Hamburg, die im März 2005 an ihrem Erbrochenen erstickte, nachdem sie vor Hunger an Tapete und Teppich geknabbert hatte. Das sind nur zwei Beispiele von vielen weiteren.

Man fragt sich, wenn solche Extremfälle deshalb an die Öffentlichkeit gelangen, weil ein Kind, ein junger Mensch gestorben ist und sich das nicht auf Dauer verheimlichen lässt, wie viele andere Kinder gibt es dann, die Tag für Tag unter ihren Erziehungsberechtigten und Schutzbefohlenen zu leiden haben, von ihnen vernachlässigt, gar misshandelt werden? Man fragt sich außerdem, ob das wirklich neue Erscheinungen sind, denkt vielleicht an das aktuelle Armutsproblem in der Bundesrepublik, auf der Suche nach einer Erklärung. Aber kann ein Mensch in unserer Gesellschaft wirklich so arm werden, seinem Kind deshalb die nötigste physische und psychische Nahrung vorzuenthalten?

Diese Fälle werfen ein düsteres Licht auf unsere Zeit und sind vom Standpunkt des Menschenbildes aus deshalb relevant, weil sie unseren moralischen Kern betreffen. Das vierte biblische Gebot beispielsweise mahnt laut Moses dazu, die Eltern zu ehren - und droht sogar damit, andernfalls kein hohes Alter zu erreichen (Ex 20, 12). Christen- und Judentum sind hierin keine Ausnahmen. In manchen buddhistischen Strömungen findet sich die Forderung, den Eltern gegenüber unterwürfige Dankbarkeit dafür zu schenken, dass man ihnen sein Leben schuldet, sie womöglich als "Buddha zuhause" anzubeten (Harvey 2000: 98). Besonders ausgeprägt gilt das dort, wo sich buddhistische Gedanken mit konfuzianischen Traditionen vermischt haben, die eine strenge familiäre Hierarchie vorsehen. Schließlich werden auch im Koran die Gläubigen zu Güte und Dankbarkeit den Eltern gegenüber verpflichtet (4: 36; 31: 14). Angesichts der aktuellen Fälle von Kindesmisshandlung ist es eine Überlegung wert, welche Rolle diese offenbar universellen religiösen Werte in unserer Gesellschaft spielen.

Kindesmisshandlung im Rechtsstaat

Wie reagiert unsere Gesellschaft auf Kindesmisshandlung? Natürlich ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft. Man spricht beispielsweise juristisch von "Tötung durch Unterlassung" (§§ 212, 13 StGB) oder Aussetzung (§ 222), wenn Eltern ihre Kinder verhungern oder anders im Stich lassen. Dass wir diese Institutionen und Normen haben ist auch gut so - ihr systematisches Problem ist aber, dass sie meist zu spät kommen, um den Opfern zu helfen. Das Leiden dieser Kinder ist längst geschehen und ihr Leben - wie in den genannten Extremfällen - ist schon vergeudet.

Man mag an Jugendämter denken, die doch dafür da sind, Kindern und Jugendlichen in besonderen Härtefällen beizustehen. In manchen der genannten Fälle ist aber besonders bedauerlich, dass Mitarbeiter der zuständigen Jugendämter in den Haushalten waren - und nichts gemerkt haben! In dem Fall Lea-Sophies heißt es, die Prüfer hätten noch nicht einmal das Mädchen selbst sehen wollen, sondern sich mit einem Gespräch mit den Eltern zufrieden gegeben. Man mag sich fragen, ist das nicht ein Täter- anstelle eines Opferschutzes, wenn man das Opfer noch nicht einmal besichtigt, geschweige denn befragt, ihm also keine Chance auf Rettung gibt? Wer würde es denn im Fall eines Bankraubs darauf beruhen lassen, allein den Räuber zu fragen, ob er schuldig sei, und nicht auch die Bankangestellten?

Das spricht für eine bestimmte Rollenverteilung im Eltern-Kind-Konflikt, die ersteren beinahe alles, letzteren fast nichts zugesteht und im Einklang mit den traditionellen Geboten ist. Dabei ist das besonders Traurige an diesen Fällen, dass sie mit Kindern weitgehend hilflose Menschen betreffen, die in der Regel nicht für sich selbst sprechen können. Hat man dann, wenn es bereits viel zu spät ist, wieder einen Extremfall aufgedeckt, mag man für die Eltern und Schutzbefohlenen ihrerseits entlastende Umstände anführen. Das macht uns die unvorstellbaren Taten vielleicht begreiflicher - ja, auch diese Menschen waren einmal Kinder, sind vielleicht sozial abgestiegen, psychisch krank und wer weiß, was sie da erlebt haben. Es kann jedoch nicht das letzte Wort in Sachen Kindesmisshandlung und -vernachlässigung sein, dass auch die Eltern vielleicht Opfer sind und waren, dass sie in Armut und Drogensucht leben.

Eine Frage der Moral

Haben wir also womöglich einen moralischen blinden Fleck, wenn es um das Fehlverhalten von Eltern ihren Kindern gegenüber geht, der uns im Einzelfall die Fakten übersehen oder erst gar nicht genau hinschauen lässt? Den Zusammenhang von Moral und Kindesmisshandlung hat schon in den 1970er Jahren die Psychoanalytikerin Alice Miller untersucht. Dafür, dass sie - im Gegensatz zu vielen ihrer damaligen Kollegen - die Berichte der Betroffenen nicht generell als infantile Phantasien abtat, sondern als Zeugenaussagen ernst nahm, dem kindlichen Bericht Realität beimaß, zog sie den Zorn und die Ausgrenzung ihrer ganzen Zunft auf sich. Das konnte sie aber nicht daran hindern, seitdem zahlreiche weitere Bücher zu veröffentlichen.

Ihrer These nach gibt es in unserer Gesellschaft kein Sprachrohr für Menschen, die in ihrer Kindheit solche Erfahrungen machen oder gemacht haben. Warum? Weil man im Einklang mit der traditionellen Moral die Eltern ehren müsse, ihnen nicht stattdessen Vorwürfe machen dürfe. Nun sind seitdem zahlreiche Jahre verstrichen und nach den vielen öffentlich gewordenen Berichten über Kindesmisshandlung dürfte kaum noch jemand bezweifeln, dass es - leider - solche Schicksale gibt; vielleicht sogar, dass sie nicht so selten sind, wie man es sich wünschen mag, wie man es gerne glauben würde.

Idealerweise wird diese gesellschaftliche Einsicht von einem Umdenken in der Psychotherapie begleitet, die ja schließlich auch eine gesellschaftliche Institution ist und überwiegend von unseren Krankenkassen finanziert wird. Ob die Therapeuten, wenn sie nun wenigstens die Wahrheit der Aussage ihrer Klienten nicht bezweifeln, auch die richtige Lösung anbieten können, ist eine andere Frage. Womöglich wird den Betroffenen nahe gelegt, die Geschehnisse nicht zu ernst zu nehmen und den Eltern, die sicherlich immer das Beste versucht hätten, zu vergeben; ohne diese Versöhnung sei ein zukünftiges Glück nicht erreichbar. Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht überraschend, wenn sich Magersüchtige, kurz vor dem Hungertod stehend, noch von Verwandten, Therapeuten und Ärzten den Vorwurf anhören müssen, wie sie bloß den Eltern so etwas antun könnten!

Nicht nur innerhalb der Psychoanalyse, sondern in unserer Gesellschaft insgesamt dürfen Eltern und Familie auf gar keinen Fall als Quelle der Gewalt und des Leidens gezeigt werden.

Alice Miller

Wenn Alice Miller mit ihrer These auch nur teilweise Recht hat, dann könnten solche Vorschläge und Vorwürfe ihrerseits dadurch beeinflusst sein, dass die Eltern - gemäß den moralischen Werten - nicht als Projektionsfläche und damit auch nicht als Verantwortliche für die Verletzung und die Wut dienen dürfen, die natürlich als Reaktionen aus Misshandlung und Vernachlässigung entstehen mögen.

Die Prophezeiung, ohne eine Versöhnung mit den Eltern zum Unglück verdammt zu sein, erinnert dann an die Drohung des Moses', kein hohes Alter zu erreichen, wenn man sich nicht an Gottes Gebot halte, die Eltern zu ehren. Wenn eine Gesellschaft in diesem Bereich aufs Metaphysische ausweicht, in ihrer Rechtfertigung des Schweigens und Grauens auf das verweist, das nicht mehr hinterfragt werden kann und darf, aus jüdisch-christlicher Sicht also auf Gott, aus buddhistischer Sicht auf die Geburt, aus islamischer Sicht auf den Propheten, dann verleiht das dem Problem noch einmal eine ganz andere Note - und man ist froh, dass es weltliche Gerichte gibt, die sich nicht an himmlische Gesetze halten müssen. Freilich setzt deren Einschreiten voraus, dass es Ankläger und Zeugen gibt, wozu Kinder in der Regel aber allein nicht fähig sind. Dieser Umgang mit dem Problem erinnert an Tilmann Mosers "Gottesvergiftung". Dort schreibt der damals angehende Psychoanalytiker:

Es ist ungeheurlich, wenn Eltern zum Zwecke der Erziehung mit dir [gemeint ist Gott, S.S.] paktieren, dich zu Hilfe nehmen bei der Einschüchterung wie bei der Vermittlung fiktiver Geborgenheit. Es ist genauso ungeheuerlich, wie wenn dich Herrschende zu Hilfe nehmen bei der Knechtung ihrer Völker.

Tilman Moser

Diese Interpretation deckt sich mit dem berühmten Ausspruch von Marx, Religion sei das Opium für das Volk. Tatsächlich müsste sie dann auch im individuellen Einzelfall, für das misshandelte Opfer, wie Opium die Sinne berauschen und das Gemüt besänftigen, als ein Surrogat für die Anerkennung der eigenen Geschichte dienen. Es mag daher nicht überraschen, wenn einst Misshandelte später zu Drogen greifen, um die Erinnerung auszulöschen, die Gefühle zu verdrängen und wenigstens so lange, wie der Kick eben dauert, einmal Glück spüren zu dürfen.

Ehre wem Ehre gebührt

Das extreme Maß, das die geschilderten Fälle von Kindesmisshandlung erreicht haben, spricht dagegen, dass die traditionellen, religiös motivierten moralischen Werte im Hinblick auf die Eltern uneingeschränkt gelten können. Man stelle sich vor, die fünfjährige Lea-Sophie oder der zweijährige Kevin wären durch rechtzeitiges Einschreiten aus ihrem Elend gerettet worden, bevor es zu spät war, so wie bei dem zweijährigen Jungen aus Duisburg, den man am 26. November schwer vernachlässigt und misshandelt aus der Wohnung seiner Eltern rettete. Wer würde von ihnen verlangen können, ihre Eltern dafür zu ehren, sie geboren und dann beinahe bis zum Tod vernachlässigt zu haben? Wie sollte denn eine Versöhnung, geschweige denn eine Ehrung derjenigen Menschen möglich sein, die ohne Not den eigenen Tod beabsichtigt, wenigstens aber in Kauf genommen haben?

Für eine Antwort könnte man sich an dem römischen Rechtsgrundsatz orientieren ultra posse nemo obligatur - über sein Können hinaus ist niemand verpflichtet. Es ist schon genug verlangt, von einem Menschen mit den Erfahrungen einer Misshandlung zu überleben, während das Ehren, Lieben und Versöhnen mit seinen Peinigern vor allem den Heiligen Samaritern, den moralischen Helden unter uns vorbehalten bleibt. Daher muss festgehalten werden, dass Eltern zwar in der Regel viel Mühe und Liebe für ihre Kinder aufbringen, der Respekt ihnen gegenüber aber nicht bedingungslos gelten kann, wie es die religiösen Schriften vorsehen - jedenfalls dann, wenn man sich am Menschenmöglichen orientiert. Man wundert sich dann darüber, wieso die Pflichten der Eltern gegenüber den Kindern von Moses und den anderen nicht an ähnlich prominenter Stelle gesichert wurden.

Bleibt noch die Frage: Was tun? Wenn Polizisten, Staatsanwälte und Richter zu spät kommen, Jugendamtsmitarbeiter nicht genau genug hinschauen, Therapeuten keine Antwort wissen und auch nur bestimmten Menschen vorbehalten sind, nämlich solchen, die an einer klar definierten psychischen Erkrankung leiden und das Durchhaltevermögen besitzen, einen Behandlungsplatz zu ergattern, dann müsste man vielleicht die Gesellschaft als ganze mehr in die Pflicht nehmen. Es müsste gelten, die Eltern nicht als Asoziale auszugrenzen und vor allem auch die Stimmen der Kinder zu respektieren. Dafür würde nicht nur eine Idee der Menschlichkeit sprechen, sondern auch das Selbstinteresse einer Gesellschaft.

Dass nämlich von den Eltern und der Gesellschaft vernachlässigte, misshandelte und ausgegrenzte Kinder ihrerseits als Erwachsene kein Interesse daran haben, ihren Mitmenschen Gutes zu tun, sondern bestenfalls noch als extreme Egoisten, schlimmstenfalls als Selbstmörder vorm Zug, als Amokläufer in der Schule enden oder aufgrund ihrer Erfahrungen offen werden für Prediger, die den Menschenhass veredeln, den sie selbst in sich so deutlich spüren, davon sollte man ausgehen. Vielleicht sind diese Erscheinungen zum Teil die mittelbare Rechnung für die soziale Kürzung, den Stellenabbau in sozialen Einrichtungen, die öffentliche Armut und auch die unsere Zeit beherrschende gesellschaftliche Kälte. So sieht auch die Deutsche Kinderhilfe Direkt in Lea-Sophies Fall einen Beweis dafür, "dass unser in den vergangenen Jahren systematisch kaputtgespartes Kinder- und Jugendhilfesystem auf die Herausforderungen der wachsenden Kinderarmut und Überforderung von Eltern nicht mehr reagieren kann".

Ohne dieses Problem in den Griff zu bekommen, werden wir uns wohl damit abfinden müssen, regelmäßiger in den Medien von solchen Schreckensmeldungen zu hören, im Zug wegen eines "Personenschadens" zu warten oder gar Gewalt direkt zu erleben. Gemeinnützige Interessenvertretungen wie der Weiße Ring, der sich der Opfer von Gewalttaten annimmt und damit auch meistens zu spät kommt, oder auch die DKHD mögen zwar ein Schritt in die richtige Richtung sein, können diese wichtige gesamtgesellschaftliche Funktion allerdings nicht alleine tragen.

Literatur