Anschlag auf die Grenzen

Eine Unabhängigkeit des Kosovo würde das Völkerrecht mehrfach brechen. Trotzdem zeichnet sich die Separation ab

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Die Zeichen stehen auf Sturm im Kosovo. Achteinhalb Jahre nachdem die südserbische Provinz unter UN-Verwaltung gestellt wurde, droht der Konflikt um das "Amselfeld" wieder offen auszubrechen. Am 10. Dezember wird die so genannte Kosovo-Troika (Europäische Union, USA und Russland) dem UN-Sicherheitsrat und der multinationalen Kontaktgruppe Bericht über ihre Vermittlungsmission zwischen dem Kosovo und der Nationalregierung in Belgrad erstatten - und ihr Scheitern eingestehen. Damit rückt ein Folgekonflikt nach den Balkankriegen der neunziger Jahre wieder in den Bereich des Möglichen (Ungewissheit im Kosovo). Zumal die Provinzregierung in Pristina eine Abspaltung von Serbien bis zum Jahresende angekündigt hat (Klares Votum für ein unabhängiges Mafiastan).

Ende November forderte der Chef der UN-Verwaltung des Kosovo (UNMIK), Joachim Rücker, eine schnelle Klärung des künftigen Status. Auf keinen Fall dürfe das Kosovo am 11. Dezember "in ein Loch fallen", sagte Rücker nach seiner Rückkehr von einer Kosovo-Konferenz, die von der österreichischen Regierung in Baden bei Wien ausgerichtet worden war. Das Treffen, an dem hochrangige Vertreter aus Serbien und dem Kosovo teilnahmen, machte die bekannten Positionen noch einmal deutlich: Belgrad wird nicht mehr als die Autonomie der Provinz dulden, Pristina wird nicht weniger als die Unabhängigkeit fordern. Der Versuch, in letzter Minute zu einer diplomatischen Lösung zu kommen, ist damit gescheitert.

Konflikt ist vorgezeichnet

Die Verhandlungen unter Beteiligung der UN könnten als Chronik eines angekündigten Krieges in die Annalen eingehen. Dessen zumindest sind sich die Beteiligten bewusst. NATO-Generalsekretär Jaap de Hoop Scheffer kündigte während der Konferenz in Österreich nicht ohne Grund an, das Bündnis werde "keine Gewalt tolerieren". Die Äußerung richtete sich wohl in erster Linie an die serbische Seite. Denn alle beteiligten NATO-Staaten stehen einer einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo wohlwollend gegenüber. Die USA haben bereits angekündigt, einen kosovarischen Staat anzuerkennen.

Vor diesem Hintergrund werden die Vertreter der Troika am 3. Dezember - eine Woche vor der Präsentation ihres Berichtes im New Yorker UNO-Hauptsitz - erneut in die Region reisen, um die Ergebnisse mit den beiden Seiten abschließend abzustimmen. Am 19. Dezember dann wird der Weltsicherheitsrat erneut über das Kosovo beraten. Eine Veränderung der Resolution 1244 aus dem Juni 1999 wird nicht stattfinden. Denn während die USA eine Abspaltung der Provinz akzeptieren, verteidigt Russland die Position Serbiens.

Moskau kann sich dabei auf den bisherigen Konsens berufen. Denn mit der Resolution 1244 waren nicht nur die Rahmenbedingungen für die UNMIK-Mission festgelegt worden, sie hielt auch fest, dass das Kosovo Bestandteil der serbischen Nation bleiben muss. Wird mit dieser Prämisse gebrochen, verlöre nicht nur die UN-Verwaltung ihr Mandat, sondern auch die "Kosovo-Schutztruppe" KFOR, an der 2800 deutsche Soldaten beteiligt sind.

Streng genommen - das heißt, als dem geltenden Völkerrecht entsprechend - müsste die "Schutztruppe" die Separatisten im Fall einer Abspaltung festnehmen. Mittelfristig wäre die internationale Militärpräsenz bei einem Bruch der Resolution 1244 überdies rechtlich nicht mehr legitimiert. Ein Dilemma, das in diesen Tagen hinter den Kulissen zu regen Debatten führt.

Völkerrechtliches Dilemma

Auch in Berlin: Im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages wurde das Thema in den vergangenen Wochen wiederholt behandelt. Die Bundesregierung vermied dabei aber beharrlich, sich zu positionieren. Dabei gilt es als ein offenes Geheimnis, dass die führenden EU-Staaten - darunter Deutschland - auf die Anerkennung eines unabhängigen Kosovo durch Washington nur warten, um sich diese Entscheidung dann zu eigen zu machen.

Lediglich Griechenland, Zypern und die Slowakei zeigen sich der US-Linie gegenüber kritisch. Athen befürchtet, dass im Fall einer völkerrechtswidrigen Abspaltung der Provinz Kosovo von Serbien die Türkische Republik Nordzypern dem Beispiel Pristinas folgen könnte. Diese Sorge teilen viele, besonders im kaukasischen Raum: Armenien befindet sich in einem Konflikt mit der Nachbarrepublik Aserbaidschan um die Region Bergkarabach und Georgien fürchtet die definitive Abspaltung Abchasiens.

Nicht nur der Bundesregierung ist klar, dass eine Anerkennung des Kosovo völkerrechtlich nicht zu legitimieren wäre. Hilflos wirkt das Argument, die Zugehörigkeit des Amselfeldes zu Serbien sei nur in der Präambel der UN-Resolution 1244 genannt, und diese sei rechtlich nicht unbedingt bindend. Zudem, und dieses Dilemma befasst Berlin aktuell, würde die KSZE-Schlussakte verletzt, die in Helsinki 1975 unterzeichnet wurde und die bis heute bindend ist. Darin hatten die Mitgliedsstaaten ihre verpflichtende Auffassung erklärt, "dass ihre Grenzen, (nur) in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht, durch friedliche Mittel und durch Vereinbarung verändert werden können". Die Frage der Grenzpolitik wurde damals in einem eigenen Absatz weiter ausgeführt:

Bei einer internen Beratung in Berlin soll der Sonderbeauftragte für Sicherheitspolitik im Auswärtigen Amt, Eberhard Pohl, nach der Kosovo-Konferenz in Österreich das Scheitern der Troika vor wenigen Tagen erklärt haben. Dieses Eingeständnis geht immerhin darüber hinaus, was die Bundesregierung offen auszusprechen wagt.

Offenbar sucht man in Berlin fieberhaft nach einer Möglichkeit, Washington mit seiner Balkanpolitik Gefolgschaft zu leisten, ohne den mehrfachen Bruch des Völkerrechtes eingestehen zu müssen. Derzeit sind drei Völkerrechtler von der Bundesregierung mit einer Prüfung der Sachlage beauftragt. Eine Lösung werden sie nicht finden. Nicht nur für Berlin ist es nun an der Zeit, sich zu positionieren.

III. Unverletzlichkeit der Grenzen

Die Teilnehmerstaaten betrachten gegenseitig alle ihre Grenzen sowie die Grenzen aller Staaten in Europa als unverletzlich und werden deshalb jetzt und in der Zukunft keinen Anschlag auf diese Grenzen verüben.

Dementsprechend werden sie sich auch jeglicher Forderung oder Handlung enthalten, sich eines Teiles oder des gesamten Territoriums irgendeines Teilnehmerstaates zu bemächtigen.

IV. Territoriale Integrität der Staaten

Die Teilnehmerstaaten werden die territoriale Integrität eines jeden Teilnehmerstaates achten.

Dementsprechend werden sie sich jeder mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen unvereinbaren Handlung gegen die territoriale Integrität, politische Unabhängigkeit oder Einheit eines jeden Teilnehmerstaates enthalten, insbesondere jeder derartigen Handlung, die eine Androhung oder Anwendung von Gewalt darstellt.

Die Teilnehmerstaaten werden ebenso davon Abstand nehmen, das Territorium eines jeden anderen Teilnehmerstaates zum Gegenstand einer militärischen Besetzung oder anderer direkter oder indirekter Gewaltmaßnahmen unter Verletzung des Völkerrechts oder zum Gegenstand der Aneignung durch solche Maßnahmen oder deren Androhung zu machen. Keine solche Besetzung oder Aneignung wird als rechtmäßig anerkannt werden.

Aus der KSZE-Schlussakte von Helsinki