Ablenken und schnell die Verantwortung abgeben

Unwissend, verlogen, heuchlerisch und stolz darauf - die Fortsetzung

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Nachdem die SPD schon vor kurzem nicht nur das Einknicken zur Tugend erhob, geht man nun noch einen Schritt weiter: Wenn man schon unfaire Praktiken anwendet, sind diejenigen schuld, die sich haben austricksen lassen - nicht aber der, der die Praktiken anwendet.

Die Opposition ist schuld - und erneute Unwissenheit

Während sich die Kritik an der Ausweitung der Speicherfrist für Videoaufnahmen der Bundespolizei von zwei auf dreißig Tage vornehmlich auf eben diese Speicherfrist bezog, blieb die Kritik an der Aussage des innenpolitischen Sprechers der SPD, Dieter Wiefelspütz, eher außen vor. Dabei gewährt gerade dessen Aussage Einblick darin, wie Politiker agieren und wie sie insbesondere auch mit der Opposition umgehen.

Screenshot der Wiefelspütz-Website

Um Wiefelspützens Aussage in ihrer ganzen Tragweite zu erfassen, muss man sich noch einmal vor Augen halten, was passiert war: Eigentlich ging es bei der Debatte nämlich um die Weiterleitung von Fluggastdaten aus der EU an die USA. Doch wenige Stunden vor der Abstimmung (am Abend zuvor um ca. 20 Uhr) kam für die zuständigen Mitglieder der Opposition im Innenausschuss ein Telefax an. Dieses enthielt im Wesentlichen die geplante Übermittlung der Passagierdaten. Aber eben nicht nur. Denn als kleinen Zusatzpunkt hatte man die Änderung des Bundespolizeigesetzes eingefügt. Die Grünen, die Linkspartei oder die FDP hatten diese Änderung anscheinend nicht einmal bemerkt und so wurde dann in einem Eilverfahren eben jene Änderung durch die Große Koalition abgesegnet.

Als diese Vorgehensweise später thematisiert wurde, hatte Dieter Wiefelspütz eine passende Entschuldigung parat: Schuld war die Opposition, die eben nicht aufgepasst hatte.

"Es wäre besser gewesen, man hätte das öffentlich diskutiert, und das hätten wir es öffentlich gemacht und dazu auch gestanden, und meinethalben auch morgens um elf Uhr im Parlament das Ganze verabschiedet. So werden wir jetzt diskutieren müssen, warum das eben halt spät nachts passiert ist, und warum die Opposition nicht aufgepasst hat und, und, und. Ich hab doch überhaupt kein Problem damit. Das, was ich für sachgerecht und für notwendig halte im Interesse der Sicherheit unserer Bürger, auch offen zu diskutieren, das gebietet doch die Klugheit, dass man das rechtzeitig tut. Denn wenn man im Nachhinein dann versucht, das noch mal zu erklären, hat man doch eher schlechtere Karten."

Wenn man diese lange Argumentation einmal in mehrere Teile zerpflückt, so kommt man auf folgende Punkte:

  1. man wird diskutieren müssen, warum man eben nicht "die bessere Methode" gewählt hat
  2. die Opposition muss besser aufpassen

Während Punkt 1 wahrscheinlich zu wenig tragfähigen Aussagen führen wird, ist Punkt 2 insofern interessant, als er einen Einblick darin gibt, wie die Politik mittlerweile vorgeht. "Die Opposition muss besser aufpassen" - das bedeutet in diesem Falle, dass die Opposition darauf gefasst sein muss, dass die Große Koalition Tricks anwendet und nicht etwa fair und offen vorgeht (was laut Herrn Wiefelspütz, schon die Klugheit gebietet - und was in diesem Fall auch einiges über die Klugheit der Politiker aussagt, welche eben nicht so vorgingen). Ähnlich einem Trickbetrüger, für den die ausgeplünderte Oma "selbst schuld" ist (weil man doch weiß, dass es Trickbetrüger gibt, die sich als Enkel ausgeben) agiert man hier auch.

Die Große Koalition also als Trickser, der zwar das eigene Tun (so es denn öffentlich thematisiert wird) "diskutieren" will, aber im Endeffekt den Schwarzen Peter Richtung Opposition schiebt, weil diese nicht damit rechnet, dass sie von der Bundesregierung ausgetrickst wird. So werden Täter zu Opfern ("die Opposition ist schuld") und Opfer zu Tätern ("die Opposition ist schuld") - der "Trickser" an sich aber bleibt außen vor und sein Politikstil unreflektiert. Sieht man sich das gesamte Interview mit Herrn Wiefelspütz an, dann bleibt vor allen Dingen ein Satz übrig, der viel über das Prozedere aussagt. Darauf angesprochen, warum denn, wenn alles so transparent ablaufen soll, dies nicht geschehen ist, antwortet Wiefelspütz:

"Das kann ich Ihnen jetzt gar nicht mit letzter Sicherheit sagen."

Dass der innenpolitische Sprecher dies nicht kann, ist bedauerlich.

Falschaussagen und falsche Antworten

Doch damit nicht genug - selbst die Begründungen für die Ausweitung der Videoüberwachung erweisen sich bei genauerer Beleuchtung als sachlich falsch. Im Interview mit dem Deutschlandfunk behauptet Wiefelspütz, dass letztendlich ja Videoaufnahmen zur Ergreifung der so genannten "Kofferbombenattentäter" geführt hätten. Dies ist jedoch nicht der Fall. Vielmehr gab hier der libanesische Geheimdienst den entscheidenden Tipp. Und selbst wenn die Videoaufnahmen zur Ergreifung der Täter geführt hätten, wäre dies eher ein Beweis dafür, dass die bisherige Praxis ausreicht.

Justizministerin Zypries

Derart grobe falsche Aussagen sind momentan allerdings eher selten - weit öfter begegnet man Halbwahrheiten oder geschickten Ablenkungsmanövern. Ein Beispiel hierfür ist die viel kritisierte Definition der Bundesjustizministerin, was denn informationelle Selbstbestimmung sei.:

"Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts auf 'informationelle Selbstbestimmung' sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig."

Dies ist die offizielle Definition, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinem diesbezüglichen Urteil zur Volkszählung festlegte.

Bei Frau Zypries wurde hieraus ein bloßer Auskunftsanspruch nach dem Bundesdatenschutzgesetz:

"Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert. Das hat sich auch als Abwehrrecht gegen den Staat positioniert."

Interessanter als diese Neudefinition ist aber, wie die Bundesjustizministerin auf Fragen, die sich auf diese Thematik beziehen, umgeht. Auf der Onlineplattform "Abgeordnetenwatch" war eben diese Frage gestellt worden: "Zwischen Ihrer Definition und der des Bundesverfassungsgerichtes liegen doch Welten dazwischen oder habe ich da etwas falsch verstanden?" Die Antwort der Bundesjustizministerin erinnert an die bekannte Regel von Zauberern, Pokerspielern etc. - immer ablenken:

"[…] dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als die Befugnis des Einzelnen definiert hat, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Das Gericht hat dieses Recht aus Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes als Abwehrrecht gegenüber staatlichen Eingriffen hergeleitet. Es ist aber selbstverständlich nicht schrankenlos gewährleistet. Vielmehr muss der Einzelne Einschränkungen dieses Rechts auf gesetzlicher Grundlage im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen, wenn sie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen.

Dies ist der Fall, wenn der Eingriff einem gemeinwohlorientierten Ziel dient, zur Zielerreichung geeignet und erforderlich ist und wenn die Eingriffstiefe und die Bedeutung des angestrebten Ziels in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Ich habe auf die Aspekte hingewiesen, die die Verhältnismäßigkeit der auf sechs Monate begrenzten Speicherung von Verbindungsdaten bei den Telekommunikationsunternehmen begründen: Es handelt sich bei diesen Daten nicht um Kommunikationsinhalte, sondern lediglich um Verbindungsdaten, die nicht beim Staat, sondern bei den Unternehmen, bei denen die Daten ohnehin anfallen, gespeichert werden und auf die staatliche Stellen nur unter sehr engen Voraussetzungen Zugriff haben. Zudem wird die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme durch strikte verfahrensmäßige Vorkehrungen, wie insbesondere Benachrichtigungs- und Löschungspflichten, sichergestellt.

Bei näherer Betrachtung der Antwort stellt man fest, dass sie, bis auf den Anfang, überhaupt nichts mehr mit der Frage zu tun hat. Zypries wurde gefragt, wie wes kommt, dass ihre Definition der informationellen Selbstbestimmung sich nicht mit der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Definition deckt. Darauf liefert sie eine Art Slalom zwischen der Erläuterung der informationellen Selbstbestimmung (die schon in der Frage angegeben wurde), der Tatsache, dass es hierfür Einschränkungen gibt (was weder bestritten wurde, noch Teil der Frage war) und einem Exkurs zur Vorratsdatenspeicherung (der nicht Teil der Frage war). Diese "Antwort" auf die Frage schließt die Bundesjustizministerin damit ab, dass die Vorratsdatenspeicherung an enge Restriktionen gebunden sei (wobei sie unterschlägt, dass die "strengen Voraussetzungen" so streng nicht sind und dass die Erläuterung, die Daten würden "ohnehin anfallen" von der Frage, ob sie nun gespeichert werden sollten oder nicht, ablenkt. Eine bekannte Taktik, die während der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung konsequent weiterverfolgt wurde.

Darauf angesprochen, dass die gegebenen Auskünfte gar nichts mir der Frage zu tun haben, antwortet Frau Zypries stoisch damit, dass sie die Frage bereits beantwortet habe. Ein wirkliches Eingehen auf die gestellte Frage ist von Frau Zypries kaum mehr zu erwarten. Ebenso wenig wie eine Antwort von Frau Andrea Nahles auf die Frage, warum eine Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung (die immerhin das Grundgesetz tangiert), eine Sach- und keine Gewissensfrage ist.

Andrea Nahles - nach Diktat verreist?

Frau Nahles hatte zwar "Bauchschmerzen" bei ihrer Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung (insbesondere auch wegen schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken), diese hinderten sie und 25 ihrer Kollegen in der SPD jedoch nicht daran, dem Beschluss zur VDS zuzustimmen. Auf Abgeordnetenwatch begründete sie ihr Verhalten mit der Fraktionsdisziplin und - wie bereits geschildert - mit der Auffassung, dass es sich hierbei ja um eine Sach- und keine Gewissensfrage handele. Zur Erinnerung noch einmal ihr Posting:

"In den Fraktionen des Bundestages gibt es folgendes Verfahren. Wer gegen eine Sachfrage ( die keine Gewissensfrage ist) eingestellt ist, kann versuchen, eine Mehrheit von seiner Meinung zu überzeugen. Es gibt dann in der jeweiligen Fraktion eine Abstimmung. Ich bin hier mit meiner Meinung unterlegen, d.h. ich hatte keine Mehrheit. Es wird dann erwartet, dass man im Plenum die Mehrheit der Fraktion vertritt, auch wenn man persönlich eine andere Auffassung vertritt. Das gilt nicht für Fragen wie Krieg und Frieden. […]"

Eine Antwort, inwiefern denn eine Entscheidung, welche im Endeffekt nicht nur einen Paradigmenwechsel bei der Datenspeicherung und Datensparsamkeit bedeutet, sondern auch (wie ja auch in dem von Frau Nahles unterzeichneten Erklärung zu lesen ist) "politische und verfassungsrechtliche Bedenken" auslöst, denn eine reine Sach- und keine Gewissensfrage sein kann, blieb bisher aus. Dafür hat aber auch Frau Nahles eine sehr elegante Nebelkerze zur Hand:

"Gerade weil wir um Risiken wissen, hat sich die SPD auf europäischer Ebene u. a. sehr intensiv in die Diskussion um den Speicherungszeitraum eingebracht."

Was nicht falsch ist - aber von allem anderen wie der Erweiterung des Straftatenkataloges etc. ablenkt. Wer deshalb immer noch eine Antwort einfordert, den versucht Frau Nahles mit einer bei Beschwerdestellen bewährten Methode zur Aufgabe zu nötigen:

"Bis ca. Februar nächsten Jahres werde ich hier keine Fragen mehr beantworten. Aufgrund meiner zwei neuen Funktionen (stellvertretende Parteivorsitzende / Arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion) ist es rein zeitlich derzeit nicht möglich, alle abzuarbeiten. Ich habe auch keinen Stab, dem ich dies übergeben kann und selbst wenn, würde ich dies nicht wollen, da ja Sinn des Forums ist, den Dialog selbst zu führen. Jedoch immer, wenn ich Stellung bezogen habe, zieht das eine Fülle von Nachfragen nach sich, als ob ich den ganzen Tag nur vor a-watch sitzen würde. Ich kann nur bitten, diese Entscheidung zu respektieren. Wenn ich mich in alle meine neuen Aufgaben eingearbeitet habe, werde ich auch die Kommunikation in diesem Forum wieder aufnehmen."

Der drittletzte Satz gibt auch einen Einblick darin, wie das Portal Abgeordnetenwatch von Frau Nahles anscheinend bisher gesehen wurde - und dass es eben nicht nur ein reines Frage-und-Antwort-Spielchen ist, welches man mit Textbausteinen erfüllen kann. Dass die Antworten und insbesondere die Nicht-Antworten noch für (hoffentlich) lange Zeit einsehbar und nachvollziehbar sind, das dürfte bei der nächsten Wahl (hoffentlich) eine Rolle spielen. Denn gerade die "Fülle von Nachfragen" bringt die Politiker immer öfter dazu, entweder klar Stellung zu beziehen - oder aber zu zeigen, wie sehr sie um Ablenkung bemüht sind.