Trolle oder Terroristen?

Interview mit dem SPD-Abgeordneten Jörg Tauss zum Zustandekommen und zu den möglichen Auswirkungen des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung

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Nachdem von der SPD-Bundestagsfraktion bereits vor den gerichtlichen Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet wurde, das in mehrerlei Hinsicht deutlich über die von der EU formulierte Richtlinie hinausgeht, wurden nicht nur in Telepolis Wort und Tat der sozialdemokratischen Abgeordneten miteinander verglichen - was teilweise zu Ergebnissen führte, die ein großes Echo auslösten. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss kritisierte, dass diese Vergleiche politische "Gemengelagen" außer Acht lassen würden. Wir gaben ihm deshalb Gelegenheit zu einem Interview.

Jörg Tauss. Bild: SPD

Herr Tauss – halten Sie ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das statt nur für "schwere" für "alle mittels Telekommunikation begangenen" Straftaten greift, tatsächlich für eine "Mindestumsetzung" der EU-Richtlinie?

Jörg Tauss: Das ist nicht die Mindestumsetzung - das ist auch eine vom Bundesrat geforderte Aufsattelung, die Teil des Kompromisses war, gegen die ich aber auch Bedenken habe.

Aber genau mit diesem Passus wurde der Entwurf von Ihnen eingebracht. Der ORF wies der österreichischen Justizministerin unlängst nach, dass sie ihren eigenen Entwurf zu einer Verfassungsänderung nicht gelesen hatte. Hatten sie den Text vorher gelesen?

Jörg Tauss: Ja natürlich. Ich habe diesen Text auch mit verhandelt - bis in die letzte Minute hinein. Mit der Justizministerin, mit den Innen- und mit den Rechtspolitikern. Und klar ist: Wenn ich Verhandlungen führe, dann laufe ich auch Gefahr, den einen oder anderen Kompromiss machen zu müssen, der mir nicht passt. Aber wenn ich in der Politik etwas bewirken will, dann muss ich kompromissfähig sein und kann bedauerlicherweise nicht nur die eigene Meinung durchsetzen.

Die deutsche Umsetzung der Richtlinie erstreckt sich auch auf Daten, die laut dieser Richtlinie nicht gespeichert werden müssen - aber laut dem von Ihnen eingebrachten Umsetzungsbeschluss.

Jörg Tauss: Der Beschluss, was die Mindestumsetzung anbelangt, wurde in der letzten Legislaturperiode im Deutschen Bundestag gefasst. Übrigens mit einer großen parlamentarischen Mehrheit. Und er war mir - wenn man so will - eine Handlungs- und Orientierungsrichtlinie, an die sich andere (wie beispielsweise der Bundesrat) nicht gebunden fühlen mussten. Der Bundesrat hatte zwischendurch sogar eine Diskussion begonnen, die Speicherfristen wesentlich auszuweiten. An diesem Punkt sind wir bei unserer Linie des Bundestages der Mindestumsetzung geblieben, nämlich sechs Monate. Allerdings musste ich an anderer Stelle dann nochmal Kröten schlucken.

Ich hatte jetzt aber eigentlich nach den Daten gefragt, die gespeichert werden - nicht nach den Fristen.

Jörg Tauss: In Europa gibt es da ganz offensichtlich ein ziemliches Tohuwabohu. Ich sehe das mit großem Interesse, dass beispielsweise Großbritannien (das ja sehr vehement darauf gedrungen hat, dass wir überhaupt zur Vorratsdatenspeicherung kommen) zwischenzeitlich im Bereich der Handy-Telefonie, der SMS- und der MMS-Versendung andere Regeln vorzunehmen beabsichtigt - auch zum Schutze seiner Telekommunikationsindustrie. Insofern wird es sehr interessant sein, sich diese Details der Umsetzung noch einmal zu betrachten und daraus gegebenenfalls auch Konsequenzen zu ziehen, was Änderungen angeht.

Sie sagten, dass Sie die Vorratsdatenspeicherung für einen eklatanten Angriff auf die Bürgerrechte halten. Andere Politiker, von denen eine solche Einschätzung bekannt wurde, beteiligten sich an Protesten oder streben selbst eine Musterklage beziehungsweise ein Verfassungsbeschwerde an – wieso nicht auch Sie?

Jörg Tauss: Weil ich zunächst einmal natürlich in einer anderen Rolle bin als eine Oppositionspolitikerin oder ein Oppositionspolitiker. Ich habe meine Bedenken in aller Klarheit vorgetragen. Ich habe dann allerdings auch gesagt, dass ich zu dem Kompromiss stehe. Und ich habe stets gesagt: Wenn ich feststelle, dass der Kompromiss europarechtlich keinen Bestand hat (weil Europa überhaupt nicht zuständig ist), wenn dieser Kompromiss verfassungsrechtlich keinen Bestand hat - dann fühle ich mich in meiner Skepsis eher bestätigt als ins Unrecht gesetzt.

Ich behalte mir übrigens - ungeachtet der Tatsache, dass ich dafür kämpfe, dass eine Mindestumsetzung im Rahmen des Möglichen in Deutschland erfolgt - den Gang vor das Bundesverfassungsgericht gemeinsam mit anderen vor. Was ich auch in aller Deutlichkeit öffentlich gesagt habe. Gemeinsam mit Gerhard Baum übrigens, bei einer Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung im Juli vergangenen Jahres.

Allerdings muss man auch klar sagen, dass die juristische Skepsis, ob eine solche Klage in Karlsruhe Erfolg hätte, sehr viel größer ist als in anderen Fragen. Das heißt also, dass man nicht sicher sein kann, dass das Bundesverfassungsgericht der Meinung von Frau Leutheusser-Schnarrenberger (und möglicherweise auch der meinen) folgt. Das werden wir dann sehen müssen. Aber ich würde mich im Zweifel einer Klage anschließen. Das habe ich deutlich an verschiedenen Stellen gesagt. Auch Herrn Baum, der mir allerdings auch selbst schon seine juristischen Bedenken über die Aussicht einer solchen Klage übermittelt hat. Zumal parallel auch noch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig ist. Möglicherweise ist diese Klage der irischen Regierung (die nicht wegen bürgerrechtlicher Bedenken, sondern aus ganz anderen Gründen erfolgte) aber hilfreicher als jene vor dem Bundesverfassungsgericht.

Sie sagten beim Umsetzungsbeschluss, man müsse eine EU-Richtlinie umsetzen, ob man wolle oder nicht. Laut Grundgesetz ist jeder Abgeordneten nur seinem Gewissen verpflichtet. Ist eine politische Praxis, die "Fraktionsdisziplin" und Vorgaben aus Brüssel als höhere Instanzen sieht, noch grundgesetzkonform?

Jörg Tauss: Die Gewissensentscheidung eines Abgeordneten ist völlig unberührt - egal ob es um die Fraktionsdisziplin geht, oder um Europa oder um ähnliches. Denn selbstverständlich hätte ich auch die Möglichkeit gehabt, dagegen zu stimmen. Mit einer entsprechenden Mitteilung an die Fraktionsführung - so wie ich das beim Gesetz zur Computerkriminalität getan habe.

Nur (und das ist öffentlich schwer zu vermitteln): Parlamentarische Arbeit und politische Arbeit besteht eben darin, sich im Zweifel nicht schmollend auf die eigene Lehre zurückzuziehen, sondern an einem Kompromiss mitzuwirken. Die Situation hatte ich auch früher, als ich für die IG Metall Tarifverhandlungen führte. Nicht alle Kompromisse, die ich da mit den Arbeitgebern machen musste, haben mir gepasst. Aber ich werde nicht einen Kompromiss machen und hinterher heulend durch die Gegend laufen und sagen wie furchtbar dieser Kompromiss ist. Ich muss an ihm mitwirken.

Ich kann aber auch nach einer Tarifverhandlung sagen: Dieses Mal waren die Kräfteverhältnisse noch nicht so, dass mehr erreichbar ist. Und so halte ich es auch mit diesem Gesetz: Wenn nach dem Gesetzgebungsverfahren mehr erreichbar ist - sei es nun vor Gericht oder durch politische Mehrheiten, dann werde ich daran genauso mitwirken, wie ich versucht habe, am Kompromiss mitzuwirken.

Mit der Vorratsdatenspeicherung und vielen anderen Maßnamen der letzten Jahre wurde das umgesetzt, was in der juristischen Debatte unter dem Schlagwort "Feindstrafrecht" läuft. Gleichzeitig treffen die Maßnahmen aber fast nie Feinde der Verfassung, dafür aber ganz normale Bürger, die für Allerweltsdelikte wie Beleidigung oder Filesharing belangt werden konnten. Wo bleibt die Gesetzesinitiative für ein Beweisverwertungsverbot, das die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt?

Jörg Tauss: Möglicherweise ist die Verhältnismäßigkeit bereits über diese jetzt so stark umstrittene gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung erreicht. Wir haben ja an anderen Stellen doch eine ganze Reihe von Hürden eingebaut - mit gerichtlicher Beteiligung oder ähnlichem. Ich glaube nicht, dass die Justiz gut beraten wäre, für alles und jedes sich dieses Instruments zu bedienen. Sie wäre dann schlicht handlungsunfähig, so dass ich in der Tat davon ausgehe, dass sie sich im Wesentlichen auf schwere Straftaten beschränken wird.

Aber es ist auch ganz klar (da stimme ich ihrem Kollegen Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung zu), dass wir in Deutschland eine Fehlentwicklung haben, die sehr stark weggeht von einem Rechtsstaat hin zu einem Präventionsstaat. Und das alles sind Teile eins Präventionsstaates, der mich mit Unbehagen erfüllt.

Wenn Sie ein Beweisverwertungsverbot aus diesen Gründen ablehnen – wäre es dann nicht stattdessen Zeit für eine groß angelegte Entrümpelung des Strafrechts, die "virtuelle" Delikte, bei denen niemand Gewalt angetan wird, in das Zivil- und das Ordnungswidrigkeitenrecht verlegt und dafür Gewalttaten härter bestraft?

Jörg Tauss: Ich wende mich überhaupt nicht gegen eine Debatte über ein Beweisverwertungsverbot. Wir haben das Gesetz in letzter Minute noch dahingehend zugunsten der Journalistinnen und Journalisten verbessert - beispielsweise bei Zufallsfunden, wenn es um die Frage des Verrats von Dienst- und Amtsgeheimnissen geht. Also - da ist durchaus eine Sensibilität vorhanden.

Die Entrümpelung des Strafrechts ist etwas, was natürlich eine ständige Aufgabe ist. Ich bin in der Tat der Auffassung, dass da vieles möglich wäre. Wir hatten in den vergangenen Jahren auch eine Entwicklung, dass die Telefon- und Telekommunikationsüberwachung mit Hinweis auf das Strafrecht ständig ausgeweitet wurde. Das ist ein Problem, über das man reden muss und das meines Erachtens von den Rechtspolitikern auch angegangen werden muss. Aber nochmals: Auch dazu brauche ich Mehrheiten. Ich bin Bildungs- Forschungs- und Medienpolitiker, kein Rechtspolitiker. Und so lange noch nicht einmal im Bereich der Rechtspolitiker eine Mehrheit für solche Überlegungen vorhanden ist, heißt es, dass wir dazu im gesellschaftspolitischen und parteipolitischen Bereich noch weiter arbeiten müssen.

Die von Ihnen angesprochenen Beweisverwertungsverbote greifen nur in bestimmten Details. Wenn eine Hausdurchsuchung beim Inhaber einer IP-Nummer angeordnet wird - etwa wegen eines Behördenversehens, eines Trojaners oder eines nicht ausreichend stark verschlüsselten WLAN - und man findet ein nicht lizenziertes Windows, dann kann beziehungsweise muss auch das verwertet werden.

Jörg Tauss: Das ist richtig - wenn hier der Verdacht auf eine kriminelle Handlung besteht. Keine Frage. Ich bin aber der Auffassung, dass die Praxis hier eher zu weniger Problemen führen wird, als zu befürchten wären. Schon aufgrund der Bewältigung dessen, was dann anläge. Aber dass hier ein weiterer Schritt in eine Richtung getan wurde, die in der Tat in Richtung Präventionsstaat geht, wie wir das vorher schon erörtert haben, das stimmt.

Trotzdem sind sehr viele der jetzt eingeleiteten Strafverfahren, für die IP-Nummern angefordert werden, Urheberrechtsdelikte und Beleidigungen in Foren.

Jörg Tauss: Die Urheberrechtsdelikte sind etwas, was uns von der EU beschert wurde. Ich habe damit auch ein nicht ganz unerhebliches Problem. Auch mit der Art und Weise wie das im Europäischen Parlament zustande kam. Ich vermerke jetzt aber schon aus dem Bereich der Justiz, dass man sich hier überhaupt nicht zu Handlangern der Industrie machen will, sondern weiterhin auf das Zivilrecht verweist. Da bleibt die Entwicklung abzuwarten.

Mit sehr viel mehr Sorge sehe ich in diesem Zusammenhang das Abmahnunwesen von Rechtsanwaltskanzleien, die darauf ihre ganzen Businessmodelle aufbauen. Hier werden wir uns mit dem Abmahnwesen separat zu beschäftigen haben, um zu günstigeren Lösungen zu kommen. Ich glaube, damit könnten wir in dem Bereich mehr bewirken.

Zu den Beleidigungen in Foren: Da haben wir eine Situation, dass wir auf der einen Seite größtmögliche Meinungsfreiheit wollen. Wir haben aber Fälle in der Praxis, wo in Foren Behauptungen bis hin zum Rufmord aufgestellt beziehungsweise ins Netz gestellt werden. Etwa durch die Frage 'Hast du gehört, das der oder die in Konkurs ist?' So etwas bringt erhebliche Nachteile für eine Firma, die sich dann überhaupt nicht wehren kann. Hier geht es zum Teil um die Existenz von Menschen. Und an der Stelle auf Verbindungsdaten zurückzugreifen - das halte ich dann schon für einen Punkt, über den sehr offen geredet werden muss. Und wo ich auch ein gewisses Verständnis dafür habe, dass die Verwertung, die ich in anderen Bereichen zu meinen Lasten hinnehmen muss, auch zu meinen Gunsten geschehen kann.