Bertelsmann, Alter?

Das Landgericht Hamburg entschied gegen Politiker der Linkspartei, der den SPD-Spitzenkandidat als "alten Bertelsmann" bezeichnet und diesem "intime Kontakte zum BND" unterstellt hatte

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Als im April in der Hansestadt der Verleger und Publizist Michael Naumann als SPD-Spitzenkandidat aus der Taufe gehoben wurde, fragten sich viele: „Wer ist das eigentlich?“ Horst Bethge, Hamburger Vorstandsmitglied sowie bildungspolitischer Sprecher der Partei Die Linke, versuchte diese Frage in einer Mail an ca. 60 politische Weggefährten, Freunde und Bekannte zu beantworten. Das brachte ihm einen Prozess vor dem Hanseatischen Landgericht ein, weil er darin von „intimen Beziehungen“ Naumanns zum BND sprach und den Sozialdemokraten einen „alten Bertelsmann“ nannte. Der Prozess wurde am vergangenen Freitag zu Gunsten Naumanns entschieden, Bethge hält sich vorerst offen, ob er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird.

Im Frühjahr 2007 - knapp ein Jahr vor den Bürgerschaftswahlen - ging die Hamburger SPD als Chaosclub in die Mediengeschichte ein. Statt zu „schreiten Seit` an Seit`“ zankten sich die hanseatischen Sozis bloß noch. Mehrere Anläufe, die Partei wieder zu ordnen und eine geeignete Person für die Spitzenkandidatur zu finden, scheiterten. Der ehemalige Hamburger Bürgermeister Henning Voscherau lehnte eine Kandidatur dankend ab und die Urabstimmung zwischen Dorothee Stapelfeldt und ihrem Kontrahenten Matthias Petersen scheiterte: die Wahlurne verschwand auf dubiose Weise. Ein Umstand, der bis heute nicht aufgeklärt wurde.

Schließlich zauberte der heutige Arbeitsminister Olaf Scholz den geeigneten Kandidaten aus dem Hut: Scholz der einst in Altona die erste rot-grüne Koalition in Hamburg anführte und 2001 als Innensenator die umstrittenen und von einer SPD-Regierung 10 Jahre vorher abgeschafften Brechmitteleinsätze wieder einführte, schlug Naumann als Spitzenkandidaten vor. Der galt als Zeit-Herausgeber von Haus aus als integer, hatte als Kulturstaatsminister in der Regierung unter Gerhard Schröder bundespolitische Erfahrungen sammeln können und war trotzdem in der Hamburger Öffentlichkeit in Bezug auf die Sozialdemokratie völlig unverbraucht.

Genau deshalb sorgte Naumanns Nominierung - er wurde am 24. März 2007 auf einem außerordentlichen Parteitag mit 99% der abgegebenen Stimmen zum SPD-Bürgermeisterkandidaten gewählt - für Erstaunen. „´Wer ist Michael Naumann? Welche Positionen vertritt er?` wurde überall gefragt“, erinnert sich Horst Bethge.

Der pensionierte Lehrer wusste zumindest, dass Naumann das Gymnasium gegenüber der Gesamtschule bevorzugte und am dreigliedrigen Schulsystem festhalten wollte. Außerdem konnte er Auskunft geben über die verschiedenen beruflichen Stationen des inzwischen wegen des Wahlkampfes beurlaubten Zeit-Herausgebers: Naumann begann 1969 als außenpolitischer Redakteur des Münchener Merkur, wechselte 1970 zum Magazin Die Zeit, war 1981/82 deren Auslandskorrespondent in Washington, leitete bald darauf die US-Auslandsredaktion des Spiegel, übernahm 1985 die verlegerische Geschäftsführung des Rowohlt-Verlages, leitete 1995 in New York zunächst den Verlag Metropolitan Book, dann die Holtzbrinck-Tochter Henry Holt.

1998 holte ihn Gerhard Schröder als Staatsminister für Kultur und Medien nach Berlin. Dort machte er von sich reden, als er Medienberichten zufolge das von Leah Rosh initiierte Holocaust-Mahnmal in Berlin als „Speer-Architektur“ bezeichnete. 2001 kehrte er zur ZEIT zurück, wo er seitdem als Herausgeber fungiert. „Alter Bertelsmann“ fasste Bethge diesen beruflichen Werdegang in seiner Mail kurz und bündig zusammen.

Als belesenen und politisch interessierten Menschen war Bethge einst das Buch des Kiepenheuer & Witsch Verlages „Undercover - Der BND und die deutschen Journalisten“ von Erich Schmidt-Eenboom aus dem Jahre 1998 in die Hände gefallen. Dort ist auf Seite 130 zu lesen, Naumann sei beim BND unter dem Namen „Norddorf“ als so genannter ´Zufallskontakt` geführt worden (Michael Naumann geht gegen "Undercover" vor).

„Der Verleger des Münchner Merkur, Felix Buttersack, hatte mit Dr. Michael Naumann 1969 einen neuen Mitarbeiter eingestellt, der 1985 Leiter des Rowohlt-Verlages in Reinbek bei Hamburg werden sollte und heute die amerikanische Verlagstochter Henry Holt des Holtzbrink-Konzerns führt. Auf der BND-Aufstellung vom März 1970 stand der damals 29jährige als Redakteur der Zeitschrift ´M` in München, die Verlegersohn Hubert Burda gegründet hatte, unter dem Decknamen NORDDORF. Verantwortlich für den ´Zufallskontakt` war der Dienststellenleiter 923 ELZE selbst. Vermutlich hatte der Naumann registriert, als er ihm – nach seiner Anfrage bei der BND Pressestelle nach Illustrationsmaterial für einen Artikel über den KGB – 1968 im Laimer Außenbüro von 923 ein Gliederungsbild des sowjetischen Nachrichtendienstes ausgehändigt hatte. Einen BND-kritischen Beitrag über die Abhörpraxis der Behörde publizierte Naumann ein Jahrzehnt später in der ZEIT. Seine genauen Kenntnisse stammen vom Staatssekretär im Postministerium Elias, sowie aus einem Untersuchungsausschuss des Bundestags und vom Chef des Kanzleramts Schüler. Als er – nach einem Intermezzo als Hochschullehrer – 1979 zur ZEIT zurückkehrte, übernahm er die erste Dossier Redaktion und füllte innerhalb eines Jahres gleich zwei Dossiers mit Geheimdienstthemen …“

Diese Zeilen sollten Schmidt-Eenboom von Naumann, vertreten durch dessen Anwalt Hans-Jürgen P. Groth, in die Feder diktiert werden. Das geht aus einem Schriftwechsel des Anwaltsbüros Groth – Dr. Diedrich mit dem Verlag hervor, der Telepolis in Kopie vorliegt. Mit Erfolg: Zum ersten Mal in seiner Geschichte habe der Verlag nicht uneingeschränkt die Position des Autoren eingenommen, sondern habe Herrn Schmidt-Eenboom dazu bewegen können, die Änderungswünsche Naumanns bei der Formulierung zu berücksichtigen, teilte KiWi dem Anwaltsbüro in einem Schreiben vom 1.9.1998 mit. Die Unterlassung der Erwähnung, dass Naumann mit Christa Wessel, Tochter des Ex-Nazioffiziers und ehemaligem BND-Chef Gerhard Wessel, verheiratet gewesen sei, lehnte der Verlag indes ab, wie in der korrigierten Fassung des Buches auf S. 130 nachzulesen ist.

Bereits am 11.8.1997 wandte sich Naumann mit einem persönlichen Brief an Helge Malchow vom Kiepenheuer & Witsch Verlag, um sich gegen die Vorstellung „in einem Buch bei Euch“ als „Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes“ zu verwahren. Darin kam er auf seine Ehe mit Christa Wessel zu sprechen, betonte aber, aufgrund seiner Position eine strikte Trennung zwischen Beruf und Privatleben praktiziert zu haben.

Naumann heiratete die Wessel-Tochter 1970, aus dieser Ehe stammen zwei Kinder. Inzwischen ist der SPD-Politiker mit Marie Warburg, Tochter eines jüdischen Bankiers aus Hamburg, verheiratet.

In Bethges Mail, die schließlich zum Prozess führte, war zu lesen, Naumann „pflegte intime Kontakte zum BND“. Die Verbreitung dieser Behauptung wurde am 31.5. 2007 vom Landgericht Hamburg in einer einstweiligen Verfügung untersagt.

Bethge hatte „einen begrenzten Kreis von E-Mail-Empfängern“ kontaktiert, wie er sagt. „Ein in Hamburg und bei mir oft genutztes und geübtes Verfahren, im Zeitalter der Elektronik politisch-inhaltliche Diskussionen zu pflegen oder weiterzuführen“, betont er. Dieser „begrenzte Kreis“ war bei dem pensionierten Lehrer, ehemaligen GEW-Funktionär und Linkspolitiker allerdings nicht ganz so „begrenzt“ und reichte bis in SPD-Kreise hinein. Dort machten die 13 Zeilen schnell die Runde und Naumann sah sich zum Handeln gezwungen. Zweimal versuchte er mittels Einstweiliger Anordnung die Verbreitung derselben zu unterbinden, bekam aber nur in dem einen Punkt bezüglich der ihm unterstellten „intimen Beziehungen zum BND“ Recht. Also reichte er schließlich Klage auf Unterlassung ein. Das Gericht sollte Bethge sowohl die Bezeichnung „alter Bertelsmann“ als auch die Behauptung, Naumann habe für den BND gespitzelt, untersagen.

Darüber verhandelte das Landgericht erstmalig am Freitag, den 16.11.2007. Bethges Anwalt Klaus Dammann erhellte dem Gericht das komplexe Beziehungsgeflecht zwischen verschiedenen Verlagen, für die Naumann tätig war, und dem Bertelsmann-Konzern. Außerdem beantragte der Jurist, den besagten Schriftsatz in das Verfahren einführen zu dürfen. Das Gericht akzeptierte die Begründung, dass dieser erst wenige Tage zuvor vom Verlag zur Verfügung gestellt worden sei und vertagte sich auf den 28.12.2007, wo die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg das Urteil verkündete. Demzufolge muss Bethge es unterlassen, Naumann als „alten Bertelsmann“ zu bezeichnen und durch die zitierte Schmidt-Eenboom-Passage den Eindruck zu erwecken, Naumann sei mit seinem Wissen und Wollen vom BND unter dem Decknamen NORDDORF geführt worden und habe dem BND in dieser Funktion Informationen zugetragen.

Bethge überlegt derweil noch, ob er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen soll. „Ich muss erst mal die Begründung des Richters gründlich lesen, dann werde ich das entscheiden“, äußerte er gegenüber Telepolis.