Handykarten-Tauschbörse für anonymes Telefonieren

Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung über die Aktion zur Umgehung der Datenspeicherung

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Handykarten tauschen, und das organisiert. Das ist eine von vielen Antworten darauf, dass seit Anfang dieses Jahres alle Verbindungsdaten von Mobilfunkgesprächen gespeichert werden. Registriert wird wer mit wem zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort telefoniert. Und das ein geschlagenes halbes Jahr lang. Anfang Januar 2008 trat das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung“ in Kraft, das diese Maßgaben enthält. Dagegen ist vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage anhängig, über die noch nicht entschieden ist. Nun hat sich der „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ ein Mittel ausgedacht, um diese Datenspeicherung auszuhebeln: eine Handykarten-Tauschbörse. Wie sie funktioniert und weshalb sie ins Leben gerufen wurde, erfuhr Heike Demmel von Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Der Hintergrund für Ihre Handykarten-Tauschbörse ist das neue Gesetz zur Telefonüberwachung. Was kritisieren Sie daran?

Patrick Breyer: Erstmals wird von der gesamten Bevölkerung, von jedermann und ohne Anfangsverdacht gespeichert, mit wem und wann er telefoniert hat. Und bei Handys wird auch aufgezeichnet, wo ich mich beim Telefonat oder Empfang einer SMS aufgehalten habe. Im Internetbereich wird beispielsweise registriert und gespeichert, wem und wann ich eine Email geschickt habe. Das bedeutet, dass meine gesamte Kommunikation, mein Freundeskreis oder meine Geschäftsverbindungen nachvollziehbar werden. Aber auch meine persönlichen Interessen und Lebenssituation. Denken Sie daran, wenn Sie bei einer Drogenberatungsstelle oder einer Schuldnerberatung anrufen, was das für sensible Daten sind. Das waren bisher 0800-Nummern, die nicht gespeichert werden durften. Künftig aber wird die gesamte Kommunikation der Gesellschaft auf Vorrat gespeichert.

Viele gehen aber mit ihren Daten selbst sehr freizügig um, schreiben ihre halbe Lebensgeschichte auf Internetseiten oder verwenden ständig Payback-Karten.

Patrick Breyer: Der große Unterschied liegt darin, dass das freiwillig ist. Diese Dienste im Internet ermöglichen es Menschen, das zu tun. Wenn sie das möchten, können sie sich dafür entscheiden. Jetzt dagegen ordnet der Staat das für jedermann an. Und es gibt Menschen, die in einer Notlage sind und Beratung brauchen. Auch für Journalisten ist es wichtig, dass ihre Informanten anonym bleiben. Sonst geben diese ihr Informationen, die ja für die ganze Gesellschaft wichtig sind, nicht mehr preis.

Heutzutage fallen ja ständig und überall jede Menge Daten an. Wird tatsächlich so systematisch überwacht oder geht da nicht vieles praktischerweise unter?

Patrick Breyer: Es gibt im Moment etwa 200.000 Anfragen der Strafverfolgungsbehörden pro Jahr nach Verbindungsdaten. Das ist schon eine sehr hohe Zahl. Und es gibt über 3 Millionen Anfragen nach den Kundendaten, also Name, Anschrift, Geburtsdatum. Die werden noch sehr viel häufiger abgefragt. Die Behörden machen also von diesen Möglichkeiten sehr regen Gebrauch.

Tausch der Handykarten ist bislang völlig legal

Wie funktioniert die Handykarten-Tauschbörse, die der „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ ins Leben gerufen hat?

Patrick Breyer: Unsere Handykarten-Tauschbörse kann nicht verhindern, dass die Verbindungsdaten auf Vorrat gespeichert werden, aber sie kann verhindern, dass diese Daten letztendlich auf die Person zurückgeführt werden, die telefoniert hat: Die Anbieter führen eine Kundendatei, in der steht, wer wann welche Karte registriert hat. Und unsere Tauschbörse ermöglicht es eine vorausbezahlte Handykarte, eine Prepaid-Karte mit einem zufälligen Tauschpartner zu tauschen. Damit steht man bei dem Anbieter, dessen Karte man benutzt, nicht mehr in der Kundendatei.

Wie komme ich an diesen zufälligen Tauschpartner? Wie funktioniert das rein praktisch?

Patrick Breyer: Man schickt einfach eine Prepaid-Handykarte, die ein Guthaben von mindestens 10 Euro aufweist, zusammen mit der Rufnummer und der PIN-Nummer an uns. Dabei liegen sollte ein frankierter und adressierter Rückumschlag. Wir schicken dann eine andere Karte in diesem Umschlag zurück, zusammen mit einer Bestätigung, dass man seine Karte ausgetauscht hat. Wir schreiben keine Listen, wer wann was getauscht hat, so dass der Tausch letztendlich anonym möglich ist.

Das klingt aber reichlich umständlich und 10 Euro sind bei solchen Prepaid-Karten ganz schnell verbraucht. Glauben Sie wirklich, dass da viele mitmachen?

Patrick Breyer: Das wissen wir natürlich noch nicht, wir haben die Aktion ja erst gestartet. Aber es ist für Menschen, die sich Sorgen machen, eine Möglichkeit, anonym telefonieren zu können. Es gab diese Möglichkeit bisher bei Flohmärkten, bei Ebay usw. Dort kann man auch Karten kaufen, die nicht auf den eigenen Namen registriert sind, aber das ist recht umständlich und wir wollen eine zusätzliche Möglichkeit anbieten. Diese 10 Euro, die man als Guthaben braucht, gehen ja nicht verloren, denn man bekommt eine Karte zurück, die auch wieder mit 10 Euro aufgeladen ist.

Die aber wieder ganz schnell leer ist und dann muss ich die nächste Karte in den Umschlag stecken und Ihnen schicken ...

Patrick Breyer: Nicht ganz, denn man kann diese Prepaid-Karten aufladen indem man Aufladecodes kauft. Und dieser Kauf geht ohne Personalien und ist in Supermärkten oder Handyshops möglich. Das heißt, diese Karte, die Sie in der Tauschbörse bekommen, können Sie wieder anonym mit weiterem Guthaben aufladen. Sie können also auch Ihre Telefonnummer behalten und müssen nicht ständig allen sagen, dass Sie schon wieder eine neue Nummer haben.

Wenn man jetzt mit dieser Tauschbörse dieses Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das ja seit Januar in Kraft ist, umgehen kann, ist das dann überhaupt legal?

Patrick Breyer: Das ist vollkommen legal. Es gibt seit 2004 eine Vorschrift, die sagt, dass die Telekommunikationsanbieter solche Karten nur freischalten dürfen, wenn sie Name, Anschrift und Geburtsdatum des Nutzers registriert haben. Sie sind allerdings nicht verpflichtet, das mit einem Ausweis abzugleichen, und es ist im Gesetz auch nicht verboten die Karte später weiterzugeben. Von daher ist das eine vollkommen legale Aktion. Wir haben schon damals darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz untauglich ist, weil das für ernsthafte Straftäter leicht zu umgehen ist. Im Übrigen kann man in anderen EU-Staaten wie Belgien oder Österreich diese Karten weiterhin vollkommen legal anonym kaufen. Es ist also sehr leicht zu umgehen. Es ist ein deutscher Alleingang, der sowieso nutzlos ist. Und er trifft vor allem Bürger, die sich nichts haben zu Schulde kommen lassen. Unsere Tauschbörse soll es auch diesen Menschen ermöglichen, wieder anonym kommunizieren zu können.

Wird es nicht demnächst von staatlicher Seite Gegenmaßnahmen geben?

Patrick Breyer: Das bleibt abzuwarten. Wir haben nämlich gegen diese Registrierungspflicht Verfassungsbeschwerde erhoben und ich bin davon überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht das als unverhältnismäßig verwerfen wird, denn nur weil einige Menschen diese Handykarten missbrauchen, heißt es nicht, dass man der gesamten Bevölkerung es verbieten kann, anonym zu kommunizieren.