Eine Bundespolizei mit den Befugnisssen eines Geheimdienstes

Wolfgang Wieland, der innenpolitischen Sprecher der Grünen im Bundestag, über die Reform des Bundeskriminalamtes und die öffentlichkeitswirksame Strategie des Innenministers

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In den Gesetzesentwurf zur Reform des Bundeskriminalamts (BKA) wurde offenbar eine Passage eingefügt, die es den Behörden erlauben soll, bei „Gefahr in Verzug“ auch Abgeordnete, Geistliche, Ärzte und Strafverteidiger abzuhören. Der öffentliche Aufschrei dagegen war groß, sogar in den Regierungsparteien äußert man sich kritisch.

Wolfgang Wieland: Kein Wunder, das Vorgehen von Innenminister Wolfgang Schäuble ist schließlich eine Unverfrorenheit! Schon der ursprüngliche Entwurf für das Gesetz hat der Polizei extrem weite Kompetenzen eingeräumt. Nun soll das noch ausgeweitet werden, indem auch die Berufsgruppen keinen Abhörschutz mehr genießen sollen, die beruflich Geheimnisträger sind. Dabei hat erst Ende letzten Jahres der Bundestag beschlossen, dass sie nicht im Rahmen eines Strafverfahrens abgehört werden dürfen. Die Große Koalition hat diese Berufe in der Strafprozessordnung besonders geschützt, nicht freiwillig, sondern weil das Bundesverfassungsgericht das verlangt hatte. Und jetzt soll die Polizei zur Gefahrenabwehr dasselbe dürfen?

Immerhin müssen dafür gewisse Umstände gegeben sein.

Wolfgang Wieland: Die einzige Voraussetzung ist die Gefahr des internationalen Terrorismus. Ohne allzu pessimistisch sein: Diese Gefahr wird in den nächsten 20 Jahre täglich bestehen. Und bei der Terrorbekämpfung geht es immer um die „Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“; diese Einschränkungen bedeuten kaum etwas.

Wolfgang Schäuble lässt also nicht locker, ob bei der sogenannten „Online-Durchsuchung“ oder dem Berufsträgerschutz?

Wolfgang Wieland: Es wäre ganz falsch, nur diese Aspekte am BKA-Gesetz zu kritisieren. Es gibt immer noch keine öffentliche Debatte über die Gesamtkonzeption, die das Gesetz vorsieht. Da wird ein neuer Paragraph 20 mit Absätzen von a bis y eingefügt, und hinter jedem dieser Buchstaben verbirgt sich eine andere polizeiliche Eingriffsbefugnis. Die „Online-Durchsuchung“ und jetzt die Telefonüberwachung sind nur zwei Teile dieses Katalogs, und der reicht von der Rasterfahndung und Schleierfahndung bis zum IMSI–Catcher zur Ortung von Mobiltelefonen. So würde eine Art „deutsches FBI“ entstehen, eine bundesstaatliche Polizei, die zusätzlich noch alle Befugnisse eines Geheimdienstes hätte. Denn wenn das Gesetz so in Kraft tritt, darf das Bundeskriminalamt nicht weniger als ein Nachrichtendienst.

Entsteht gerade eine ganz neue institutionelle Architektur der Sicherheitsbehörden in Deutschland?

Wolfgang Wieland: Zumindest im Bereich der gefährlichen Bedrohungen wird das BKA alleine zuständig sein. Aber diese Zuständigkeit wird aller Wahrscheinlichkeit nicht auf den Bereich Terrorismus beschränkt bleiben, sondern man wird versuchen, auch andere Kompetenzen an sich zu ziehen, wie etwa die für die organisierte grenzüberschreitende Kriminalität. Und weil das alles zur Prävention dienen soll, bleibt der Generalbundesstaatsanwalt außen vor. Im Entwurf vom Sommer war ja nicht einmal vorgesehen, dass das BKA die Bundesanwaltschaft informieren muss, gegen wen und in welchen Bereichen sie ermittelt.

Immerhin gibt es dagegen noch einigen Widerstand von Seiten der Bundesländer und der Landespolizeibehörden.

Wolfgang Wieland: Sie werden den Ausbau und die Aufwertung des BKA nicht im Grundsatz stoppen können. Sie wurde im Rahmen der Föderalismusreform beschlossen; im Grundgesetz wird dem BKA diese Kompetenz übertragen. Dort heißt auch, dass die Einzelheiten in einem Gesetz geregelt werden, das der Zustimmung der Länder bedarf. Es geht jetzt nur noch um die Art, wie Landespolizeien und BKA zusammenarbeiten werden. Schäuble hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass die Länder im Bereich der gefährlichen Bedrohungen nur noch auf dem Weg der Amtshilfe tätig werden können. Das haben die Landesregierungen als Affront empfunden.

"Schäuble will weg vom liberalen Verfassungsstaat"

Warum macht Wolfgang Schäuble regelmäßig Vorschläge, die einerseits Empörung hervorrufen und die er andererseits ohnehin nicht durchsetzen kann?

Wolfgang Wieland: Schäuble hat mehrere taktische Gesichtspunkte im Auge. Einmal geht er vor wie ein Staatsanwalt, der zehn Jahre fordert, um sieben zu bekommen. Vielleicht dient dazu auch der – eindeutig verfassungswidrige – Vorschlag, Berufsgeheimnisträger zu überwachen. Diesen Aspekt kann er dann „opfern“, wenn die SPD ihm bei der „Online-Durchsuchung“ entgegen kommt. Er überzieht gegenüber dem Koalitionspartner, um solche Vorschläge später als Austausch- und Verhandlungsmasse zu nutzen. Andererseits will Schäuble tatsächlich eine ganz andere Sicherheitspolitik, die tatsächlich in Richtung eines permanenten Notstandregimes geht. Und drittens will er sich so rückversichern, damit er nach einem eventuellen Terroranschlag sagen kann: „Schuld bin nicht ich, der zuständiger Minister, sondern der Koalitionspartner und die anderen Parteien!“ Dabei ist das Gesetz noch nicht einmal in den Bundestag eingebracht worden:

Gehört zu dieser Taktik auch, ein Buch wie Selbstbehauptung des Rechtsstaates von Otto Depenheuer zu empfehlen? Oder war das eine Ungeschicklichkeit?

Wolfgang Wieland: Ungeschicklichkeiten ist bei einem so erfahrenen Politiker auszuschließen. Schäuble ist der Abgeordnete mit der längsten Verweildauer im Bundestag, er war schon einmal Innenminister etc., wenn jemand mit allen politischen Wassern gewaschen ist, dann er, auch was die mediale Wirkung von solchen Äußerungen angeht. Er will wirklich weg vom liberalen Verfassungsstaat, deshalb beteiligt er sich am Angriff Otto Depenheuers auf die angeblich zu liberalen Verfassungsrichter, die seiner Ansicht nicht erkennen wollen, dass wir uns im Kriegszustand befinden.

Auch die rotgrüne Regierung hat Sicherheitsgesetze massiv verschärft, unter Mitwirkung Ihrer Partei. Gäbe es wirklich eine andere Politik der inneren Sicherheit, wenn statt Wolfgang Schäuble noch Otto Schily regieren würde?

Wolfgang Wieland: Es macht doch wohl einen Unterschied, ob Außenseiter in der Rechtswissenschaft von Feindstrafrecht sprechen, oder ob eine Regierung sich das zu eigen macht! Schily hat Missverständliches gesagt, wie zum Beispiel seine Aussage: „Wer den Tod sucht, der kann ihn bekommen!“ Aber unser ganzes Bestreben nach dem 11. September war, den Staat eben nicht in einen Sicherheitsstaat zu verwandeln und Bürgerrechte zu schützen. Und das war erfolgreich; die Hürden im sogenannten „Otto-Katalog“, wie zum Beispiel der Richtervorbehalt, waren hoch genug. Es wurde dann ja auch nur wenig Gebrauch von ihnen gemacht.

Immerhin hat auch die rotgrüne Regierung eine andere Herzensangelegenheit von Schäuble verfochten, als sie im Luftsicherheitsgesetz erlauben wollte, entführte Passagiermaschinen abzuschießen und dabei Zivilisten zu opfern.

Wolfgang Wieland: Das war ein Fehler, aber es war der einzige deutliche Fehler von Rotgrün.