"Massiver Eingriff in die Grundrechte"

Politiker und Datenschützer kritisieren Vorabübermittlung der Absender- und Empfängerdaten von Paketen und Briefen aus Europa an US-Behörden

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Wie die ZEIT berichtete, verlangt die amerikanische Zoll- und Grenzbehörde CBP (Customs and Border Protection) u.a. bei Express-Paketen die elektronische Bereitstellung der Kundendaten noch vor dem Eintreffen in den USA. Vier Stunden vor der Landung des Transportflugzeugs müssen die Daten den US-Behörden vorliegen. Ein Handelsabkommen (Trade Act) mit der EU von 2004 sieht vor, dass diese Daten auch an Strafverfolgungsbehörden weitergeben werden und mit kommerziellen Datenbanken abgeglichen werden dürfen.

„Das geht weit über die Vorratsdatenspeicherung hinaus“, meint Gerhart Baum zu Telepolis. Obwohl die Vorratsdatenspeicherung nur in begrenzten, juristisch klar definierten Fällen erfolgen soll, lehne er sie ab. Die Übermittlung der Postdaten aber sei nicht verfassungskonform. Das sei "ein massiver Eingriff in die Grundrechte". Baum kündigte an, mögliche juristische Schritte prüfen zu lassen. Er erwäge eine Unterlassungsklage gegen die betreffenden Stellen. 2004 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits Baums Beschwerde gegen den Großen Lauschangriff stattgegeben.

Auch der Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert ist empört: „Wenn die DHL vorab die Absender- und Empfangsdaten an US-Behörden weitergibt, ohne die Betroffenen zu informieren, so verletzt das Unternehmen sein Postgeheimnis", sagte er Telepolis. "Wenn staatliche Behörden von dieser Grundrechtsverletzung wissen und diese tolerieren, so kann man das Beihilfe durch Unterlassen nennen. Es wäre ein jämmerliches Zeugnis von Grundrechts- wie von rechtsstaatlichem Selbstbewusstsein, wenn sich die Europäische Union – wie bei den Flugpassagierdaten - von den USA zur Herausgabe von Postdaten erpressen ließe."

In der amerikanischen Regelung, dem sogenannten Advanced Air Manifest, heißt es lapidar, nicht nur Express-Sendungen und Pakete, sondern auch Briefe und Dokumente könnten dieser Regelung unterliegen. Sollten auch die Absender- und Empfängerangaben von Briefen auf diese Weise übermittelt und gespeichert werden, bedürfte es nach amerikanischem Rechtsverständnis nur einer Mitteilung im Federal Register. Denn Post wurde als Fracht eingestuft und somit der Zuständigkeit der Sicherheitsbehörden zugeschlagen. So wurde bereits die Übermittlung der Express- und Paketdaten in den vergangenen Jahren faktisch umgesetzt – bislang ohne öffentliche Debatte.

Ein Unding, findet auch Ulla Jelpke, Innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Es wäre die Aufgabe der deutschen Behörden, die Rechte der Bundesbürger zu schützen. Stattdessen wird offenbar seit langem schon ein Rechtsbruch geduldet. Sie verlange, dass das Thema auf die Tagesordnung des Innenausschusses kommt. Es müsse geklärt werden, wer innerhalb der Bundesregierung für diese Rechtsbrüche verantwortlich ist und welche Position sie innerhalb der EU vertritt.

Die Posttochter DHL liefert die Daten bei Express-Sendungen bereits, darunter auch die Zollinhaltsangabe, die auf den Paketen gemacht werden muss. DHL, ursprünglich eine amerikanische Firma, hat seinen Sitz in den USA und Deutschland. Auf diesem Wege wurden klammheimlich amerikanische Gesetze auch auf Deutschland ausgedehnt. Außerdem beruft man sich darauf, nur das bilaterale Abkommen zwischen der EU und den USA umzusetzen – im Dienste der Kunden. Nur die, das haben die Reaktionen der Abgeordneten gezeigt, wissen davon gar nichts.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP, Gisela Piltz ist alarmiert: „Mit einer Vorabübermittlung von Postdaten bei Paketen an US-Behörden, ohne die Betroffenen zu informieren, wird diese Vertraulichkeit verletzt. Diese Datenweitergabe kann auch nicht mit der Erhebung von Zöllen gerechtfertigt werden, die generell bei transatlantischen Sendungen anfallen“, so Piltz zu Telepolis. Denn die Daten werden von den US-Behörden für andere Zwecke genutzt. „Eine solche Zweckentfremdung lässt das deutsche Datenschutzrecht nicht zu und ist daher durch staatliche Stellen zu verfolgen“, verlangt Piltz und hat sich deshalb mit einer Schriftlichen Frage an die Bundesregierung gewandt.