Arbeiten am Existenzminimum

Neue Fakten zu einem Wahlkampthema

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Der Streit um den Mindestlohn hat die jüngsten Wahlkämpfe beeinflusst. In Hessen konnte SPD-Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti, die das Thema früh auf die Agenda gesetzt und eine Unterschriftenaktion initiiert hatte, damit ebenso punkten wie in Niedersachsen Ministerpräsident Christian Wulff (CDU). Der in programmatischen Fragen außerordentlich flexible Landesvater wollte sich zwar nicht zu einem erklärten Befürworter der Lohnuntergrenze machen, schloss ihre Einführung im Gegensatz zu den meisten seiner Parteifreunde aber auch nicht kategorisch aus und nahm dem ohnehin blassen Herausforderer Wolfgang Jüttner (SPD) so den letzten Wind aus den Segeln.

Die Linkspartei hatte ihre in dieser Höhe überraschenden Erfolge fast ausschließlich der Forderung nach angemessenen Verdiensten und gesellschaftlicher Umverteilung zu verdanken, und auch Bündnis 90/Die Grünen versuchte, das als zentral und möglicherweise wahlentscheidend erkannte Thema „soziale Gerechtigkeit“ umfassend zu besetzen.

Dass über die Einführung eines Mindestlohns weder in Niedersachen noch in Hessen entschieden wird, spielte für die Wählerinnen und Wähler augenscheinlich nur eine untergeordnete Rolle. Am vergangenen Sonntag ging es nicht allein um Themen der Landespolitik, sondern auch um die Frage, bei welcher Partei die wichtigen Zukunftsthemen am besten aufgehoben sind.

Der Wert der Arbeit

„Arbeit und Soziales“ gehört seit jeher zu den entscheidenden nationalen Politikfeldern. Doch selten zuvor wurde so heftig und kontrovers über den Wert einer bezahlten Beschäftigung, über Lohn- und Verteilungsgerechtigkeit gestritten wie zu Beginn dieses 21. Jahrhunderts. Dabei zerfransen die Argumentationslinien im Hin und Herr der Betroffenen, Lobbys und Interessengruppen.

Der unmittelbare Zusammenhang zwischen Lebenswirklichkeit und politischen Präferenzen, der das Parteiensystem früherer Jahre vergleichsweise überschaubar machte, existiert nicht mehr, weil neben den bereits Aussortierten, zeitweilig oder endgültig aufs Abstellgleis Geschobenen auch ein Großteil der (noch) arbeitenden Bevölkerung permanent von Arbeitslosigkeit und der damit einhergehenden sozialen Deklassierung bedroht ist. Für viele Beschäftigte, die weit unter Tarif und virtuellem Mindestlohn bezahlt werden, hat die Absurdität bereits das mutmaßliche Maximum erreicht: Ihre Arbeit hat ausweislich der Lohnabrechnung praktisch keinen finanziellen Gegenwert mehr. Um den Lebensunterhalt sicherzustellen, müssen sie zusätzlich Hartz IV beantragen, was auch ohne 40-Stunden-Woche möglich wäre.

Das Versprechen, den Status quo einer gesellschaftlichen Klasse zu verteidigen, verliert seine Attraktivität und Glaubwürdigkeit, wenn die Grenzen nach oben hermetisch abgeriegelt und nach unter perforiert werden. In dieser Situation hat der Mindestlohn unabhängig von seinen betriebs- und volkswirtschaftlichen Folgen oder Nebenwirkungen eine psychologische Bedeutung, die kaum zu überschätzen ist. Erneuert er doch scheinbar die Garantiererklärung des Sozialstaats, den Wert der Arbeit und den kleinsten gemeinsamen Nenner gesellschaftlicher Solidarität.

Verdienstmöglichkeiten in Deutschland

Die Diskussion über den Mindestlohn ergänzt in Deutschland den schwelenden Streit um die Managergehälter. In beiden Fällen geht es um die bislang kaum ansatzweise entschiedene Frage, wie eine gerechte oder wenigstens angemessene Entlohnung für verschiedene Arbeitsleistungen gestaltet werden kann.

Die astronomische Differenz zwischen Mindestlohn und Maximalvergütung macht eine baldige Einigung nicht eben wahrscheinlich. Während ein Mindeststundenlohn von 7,50 Euro auf ein monatliches Bruttogehalt von 1.300 Euro hinausliefe, sind den Spitzenverdienern bekanntlich keine Grenzen gesetzt. Schon bei einem Jahresgehalt von einer Million Euro verdient der durchschnittliche Manager so viel wie 64 Mindestlohnempfänger zusammen, und um das Jahressalär des Vorstandsvorsitzenden Josef Ackermann aufzuhäufen, müssten 846 Menschen ein Jahr lang 40 Stunden pro Woche für 7,50 Euro arbeiten.

Doch die Realität auf dem Arbeitsmarkt sieht vielerorts noch trostloser aus, meint das Institut für Wirtschaftsforschung Halle, das Ende letzter Woche die neueste Auszählung seines sozio-ökonomischen Panels bekannt gab. Demnach verdiente im Jahr 2006 in Ostdeutschland fast jeder fünfte und in Westdeutschland jeder zwölfte abhängig Beschäftigte weniger als 7,50 Euro pro Stunde. Grundsätzlich neu sind diese Erkenntnisse nicht, da seit Jahren wissenschaftlich fundierte und umfangreiche Studien vorliegen – vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, vom Institut Arbeit und Technik oder auch vom Statistischen Bundesamt.

Die Zahlen aus Halle sind also nur die aktuellsten unter vielen ähnlichen und vergleichbaren. Wer sich konkretere Vorstellung machen möchte, versuche es mit dem Lohnschocker-Spiel, das die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten gemeinsam mit ver.di ins Netz gestellt hat. Hier gibt es die Hausdienerin für einen Stundenlohn von 6,02 Euro, die Küchenhilfe für 5,13 Euro, Zeitarbeiter und Wachleute für 5,93 Euro, die Arzthelferin für 6,59 Euro und – last not least – die viel zitierte Friseurin für 3,06 Euro pro Stunde. Die zwangsläufigen Folgen millionenfacher Arbeitslosigkeit und an Ausbeutung grenzender Unterbezahlung sind ebenfalls seit Jahren bekannt und amtlich dokumentiert.

Die Armutsgefährdungsquote für Deutschland betrug im Jahr 2004 13%, das heißt 13% der Bevölkerung in Deutschland hatten ein verfügbares Äquivalenzeinkommen von weniger als 856 Euro im Monat. Insgesamt waren damit rund 10,6 Millionen Menschen in Deutschland von Armut bedroht, davon 1,7 Millionen Kinder unter 16 Jahren.

Statistisches Bundesamt

Mindestlohn in Europa

Während in Deutschland noch über Mindestlöhne gestritten wird, sind sie in 20 von 27 Ländern der Europäischen Union bereits eingeführt worden. 12 von ihnen haben sie zum 1. Januar 2008 noch einmal angehoben.

Allerdings ist der Mindestlohn beim vorläufigen Tabellenführer Luxemburg mit 9,05 Euro rund 14 mal so hoch wie beim Schlusslicht Bulgarien, das seine Untergrenze gerade um 22,2 Prozent auf 68 Cent erhöht hat. Auch Rumänien will Billiglohnarbeitern künftig 28,2 Prozent mehr als bisher zukommen lassen, liegt aber immer noch bei 80 Cent. Würde sich Deutschland auf einen Mindestlohn von 7,50 einigen, käme man – je nach Gewichtung der Wechselkurschwankungen zwischen Pfund und Euro auf den sechsten oder siebten Platz – klar hinter Luxemburg, Irland, Frankreich, den Niederlanden, Belgien (und Großbritannien), aber deutlich vor Länder wie Griechenland, Spanien, Malta, Slowenien und Portugal, in denen zwischen 2,55 und 3,80 Euro vereinbart wurden.

Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI), die ebenfalls in der vergangenen Woche publik gemacht wurde. WSI-Tarifexperte Thorsten Schulten sieht in den Zahlen eine Signalwirkung - für das langsame, aber erfolgreiche Aufholen der osteuropäischen Länder und die Attraktivität des Mindestlohns.

Der Realwert des Mindestlohns ist in den mittel- und osteuropäischen Ländern deutlich gestiegen. Das dokumentiert den anhaltenden wirtschaftlichen Aufholprozess der Region. Die weite Verbreitung und die regelmäßigen Erhöhungen zeigen, dass Mindestlöhne in der großen Mehrheit der europäischen Staaten als Erfolgsmodell gesehen werden.

Thorsten Schulten, WSI

Lohngerechtigkeit und Insolvenzverwalter

Der Mindestlohn für Briefzusteller, auf den sich die Bundesregierung bereits einigen konnte, wird auch in Deutschland als Präzedenzfall empfunden, obwohl es für das Bauhauptgewerbe, Dachdecker, Maler und Lackierer, Gebäudereiniger oder Elektrohandwerker schon ähnliche Vereinbarungen gibt. Viele weitere Berufsgruppen wollen nun ebenfalls eine Lohnuntergrenze, am aussichtsreichsten erscheint derzeit die Forderung nach einem Mindestlohn für Pflegeberufe, deren Bedeutung stetig wächst, während ihre Entlohnung vielfach stagniert.

Die Gegner des „staatlich verordneten Lohndiktats“ (O-Ton Pin Group) berufen sich allerdings ebenfalls auf das umstrittene Pilotprojekt. Denn während die Deutsche Post ihren Mitarbeitern ohne größere Umstände Mindestlöhne von 8 bis 9,80 Euro zahlen kann, stehen private Anbieter vor einer unsicheren Zukunft oder dem Insolvenzverwalter. Die Pin Group, die bereits im Dezember für 18 ihrer 91 Gesellschaften Insolvenz angemeldet hatte, ließ vor wenigen Tagen 19 weitere folgen. Ob es gelingt, finanzkräftige neue Investoren zu finden, soll sich im Verlauf des nächsten Monats herausstellen. Im ungünstigsten Fall wird wohl der Steuerzahler für die Spätfolgen einer zweifelhaften Lohnpolitik aufkommen müssen.

Das Institut für Wirtschaftsforschung Halle befürchtet mit vielen Wirtschaftsvertretern, Unionsparteien und Freien Demokraten, dass die Pin Group kein Einzelfall bleiben wird und ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn dauerhaft katastrophale Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hätte.

Vermutlich sind die Beschäftigten, die bislang weniger als den Schwellwert verdienen, potentiell von Arbeitslosigkeit bedroht. Dies gilt insbesondere für geringqualifizierte Erwerbstätige. Sollte der Mindestlohn nicht durch ihre Produktivität gedeckt sein, dürften diese Arbeitsplätze tatsächlich wegfallen. Die Unternehmen können auf die Einführung eines Mindestlohns mit einer Ausweitung der unbezahlten Mehrarbeitsstunden reagieren. Das wiederum würde dazu führen, daß ein Teil der Beschäftigten überflüssig wird. Hinzu kommt, daß qualifizierte Arbeitskräfte, die nahe an der Mindestlohngrenze verdienen, einen Anreiz haben, höhere Löhne einzufordern, um einen der Qualifikation gerechten Lohnabstand herbeizuführen. (…)

Bei erhöhten Kosten werden die Unternehmen versuchen, über die Anhebung der Preise ihre Ertragssituation zu sichern. Dadurch würde das allgemeine Preisniveau angehoben und folglich der Reallohn sinken. Das führt letztendlich dazu, daß das sozialpolitisch motivierte Ziel von Arbeit mit existenzsichernden Löhnen für alle nicht erreicht wird.

Institut für Wirtschaftsforschung Halle

Die Befürworter machen freilich eine ganz andere Rechnung auf.

Bei Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 7,50 Euro hätten 4,6 Millionen Beschäftigte in Deutschland Anspruch auf eine Lohnerhöhung. Auf die Unternehmen kämen 10 bis 12 Milliarden Euro Zusatzkosten zu, von denen allerdings auch der Staat über Steuereinnahmen sowie 3,7 bis 4,2 Milliarden Euro Mehreinnahmen für die Sozialversicherungen profitieren würde.

Institut Arbeit und Technik (http://www.iatge.de/aktuell/presse/2006/060726.html

Mögliche wahltaktische Überlegungen

De facto scheint sich die freie Marktwirtschaft hierzulande in eine Sackgasse manövriert zu haben. Die immer größer werdende Kluft zwischen Arm und Reich trennt auch die Unternehmen mit extrem hohen Gewinnspannen auf der einen und die mit bestenfalls kostendeckenden Etats auf der anderen Seite. Die Einführung von Mindestlöhnen wird also nicht nur Heuschrecken und Abkassierer, sondern auch finanzschwache Betriebe vom Markt drängen und - mindestens vorübergehend – Entlassungen mit sich bringen.

Wenn die Mindestlöhne allerdings nicht kommen, dürfte sich der Graben zwischen den gesellschaftlichen Gruppen stetig weiter verbreitern, zumal von ihnen nur die Menschen profitieren, die einer halbwegs geregelten Arbeit nachgehen können. Mit der Einführung einer Lohnuntergrenze wäre die Frage, wie Nicht-Beschäftigte in diesem Land soziale Teilhabe und Bildungsgerechtigkeit erleben können, schließlich noch keineswegs beantwortet.

Ob der Mindestlohn überhaupt kommt, wird sicher auch von den nächsten Urnengängen abhängen. Müntefering-Nachfolger Olaf Scholz (SPD) denkt bereits über Änderungen des Entsendegesetzes oder des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes nach, stößt bislang aber auf den erbitterten Widerstand des Koalitionspartners. Sollte sich der Abwärtstrend bei den Unionsparteien (minus 6 Prozent in Niedersachsen, minus 12 Prozent in Hessen) fortsetzen, könnte sich allerdings manch einer daran erinnern, warum die schon gewonnen geglaubte Bundestagswahl 2005 fast noch verloren worden wäre.