Britisches Gericht kritisiert umstrittenes Antiterrorgesetz

Ein Berufungsgericht sprach fünf junge Muslime frei, die wegen des Besitzes von extremistischer Propaganda, die aus dem Internet heruntergeladen wurde, zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden waren

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2006 ist in Großbritannien im letzten Jahr ein Terrorismus-Gesetz in Kraft getreten, das u.a. die "Verherrlichung von Terrorismus" unter Strafe stellt. Damit sind Äußerungen gemeint, die von "Teilen der Öffentlichkeit voraussichtlich als direkte oder indirekte Bestärkung oder anderweitige Herbeiführung der Begehung, Vorbereitung oder Anstachelung von terroristischen Straftaten verstanden" werden. Unter Strafe steht auch der Besitz von Dokumenten, die "einer Person dienlich sein können, terroristische Straftaten zu begehen oder vorzubereiten". In einem Urteil haben nun britische Richter eine allzu breite Anwendung des Gesetzes zurückgewiesen.

Das britische Gesetz diente auch EU-Kommissar Frattini als Vorlage, zur Bekämpfung des Terrorismus eine ähnliche Regelung vorzuschlagen. In Großbritannien hatte das Gesetz bereits zu einer Verurteilung einer jungen Muslimin geführt, die sich "Lyrical Terrorist" nannte, Gedichte geschrieben und einiges an Dokumenten aus dem Internet heruntergeladen hatte (Schon der "Besitz von Informationen" kann strafbar sein). Sie wurde als erste nach dem Gesetz schuldig gesprochen, Dokumente terroristischen Inhalts besessen zu haben; die Strafe wurde allerdings nur auf Bewährung angesetzt.

Ein britisches Berufungsgericht hat nun ein Urteil gefällt, das die Strafverfolgung und vor allem eine Verurteilung nach dem Antiterrorgesetz erheblich erschweren dürfte. Freigesprochen wurden fünf junge Muslime (vier Studenten und ein Schüler), die sich aus dem Internet terroristisches und extremistisches Propagandamaterial heruntergeladen hatten. Im Sommer 2007 waren die fünf jungen Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden, ihnen war vorgeworfen worden, Dokumente zum Begehen von terroristischen Taten zu besitzen und nach Pakistan gehen zu wollen, um sich dort in einem Lager ausbilden zu lassen. Das Urteil wurde von dem Gericht auch als Abschreckung verstanden.

Das Berufungsgericht ordnete nun die unmittelbare Freilassung an. Es fordert, dass nicht allein der Besitz von Dokumenten strafbar sein dürfe, wenn dies nicht mit der Absicht verbunden sei, tatsächlich einen Terroranschlag zu begehen. Ein Beweis für die Absicht, eine terroristische Tat zu begehen, habe nicht vorgelegen. Es habe überhaupt keinen Beweis gegeben, der es erlaubt hätte, damit vor Gericht zu gehen, heißt es scharf im Urteil

Die Polizei hatte das Gesetz verwendet, um präventiv gegen Personen vorzugehen, die möglicherweise rekrutiert werden und terroristische Taten begehen könnten. So hatten die fünf jungen Männer nicht nur Bilder, Musik und Dokumente angesammelt - der Schüler unter ihnen hatte letztes Jahr auch auf dem Computer seiner Eltern ein Märtyrerlied und unter ihrer Matratze einen Abschiedsbrief hinterlassen, in dem er sagte, dass er im Ausland am Kampf teilnehmen werde. Er hielt sich allerdings nur bei den anderen Studenten auf und wurde verhaftet, als er nach Hause zurückkam.

Das Gericht macht darauf aufmerksam, dass Literatur zu vielen Zwecken heruntergeladen und auf der Festplatte gespeichert werden kann. Strafbar sei dies nur, wenn dies mit der Absicht geschehe, auch tatsächlich ein Verbrechen zu gehen. Als Beispiel wird auf ein Kuchenrezept verwiesen, das auf einer Festplatte gespeichert wurde. Daraus könne man auch nicht auf die nachweisbare Absicht schließen, dass der Besitzer des Computers auch wirklich einen Kuchen danach backen wollte. Auch aus der Absicht nach Pakistan zu reisen, könne man noch nicht ableiten, dass dies damit verbunden sei, eine terroristische Tat zu begehen.

Gerügt werden ungenaue Formulierungen in dem Gesetz, beispielsweise die Strafbarkeit des Besitzes eines Gegenstandes, der "mit dem Zwecke in Verbindung steht, terroristische Taten zu begehen". Die Richter fragten, ob das schon bei einem Flugzeugticket nach Pakistan der Fall wäre? Und ob sich das auch auf das Geld erstrecken würde, mit dem das Ticket bezahlt wird? Dem Gesetzgeber gibt das Gericht die Aufgabe, das Gesetz genauer zu formulieren und einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Besitz eines Gegenstandes oder eines Dokuments und der Absicht herzustellen, eine terroristische Tat begehen zu wollen.

Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie Widerspruch einlegen will. Menschenrechtsorganisationen und Vertreter muslimischer Gruppen begrüßen die Entscheidung, Oppositionspolitiker kritisieren die schlampigen Formulierungen des Gesetzes. Saghir Hussein, einer der Verteidiger der Angeklagten, sagte, das Gesetz sei benutzt worden, um "Gedankenverbrechen" zu verfolgen. Das Urteil werde Konsequenzen für andere Fälle haben. Die Islamic Human Rights Commission sagte, sie hoffe, dass durch das Urteil die "Kriminalisierung von muslimischen Jugendlichen" beendet werde, wenn sie nur Dokumente herunterladen und lesen, auf die alle Zugriff haben.