Bestrafe einen und warne hundert

Über Steuerhinterziehung und "Leistungsträger"

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Seit Ende letzter Woche beschäftigen steuerrechtlich begründete Hausdurchsuchungen bei Besserverdienern die deutschen Medien. Gestern führten acht Staatsanwälte, 37 Steuerfahnder und einige hundert Polizisten Razzien in mehreren Städten durch - darunter Hamburg, München, Frankfurt am Main und Stuttgart. Betroffen waren auch auf Vermögensverwaltung spezialisierte Banken.

Ausgelöst wurde die Welle durch marktwirtschaftliches Handeln des Bundesnachrichtendienstes und des Finanzministers: Der BND kaufte dem Spiegel zufolge über einen Dritten für fünf Millionen Euro Daten der Liechtensteinischen Landesbank (LLB) und der fürstlichen Bank LGT. Dabei ging es um Informationen über Deutsche, die ihr Geld in Stiftungen anlegten, welche vom deutschen Fiskus nicht als solche anerkannt werden. Die gekauften Daten soll das Finanzministerium nun nutzen, um damit mehr Geld einzunehmen, als der Nachrichtendienst für den Kauf der CD ausgegeben hat. Eigentlich ein Wunder, dass die FDP dem BND-Handeln hier eher kritisch gegenübersteht. Bei Hans-Christian Ströbele passt dagegen die öffentlich geäußerte Ablehnung des Vorgehens von BND und Bundesfinanzministerium schon eher zu den politischen Grundsätzen.

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Werbespruch der LGT Group

Die Liechtensteinische Landesbank (LLB) räumte eine Erpressung durch einen ehemaligen Angestellten ein. Allerdings soll diese in keinem Zusammenhang mit den derzeitigen Fällen stehen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Rostock zahlte das Geldhaus für etwa 1.600 Datensätze rund neun Millionen Euro an einen Deutschen, der zuerst versucht haben soll, einzelne Kunden zu erpressen. Derzeit befinde sich der Tatverdächtige in Untersuchungshaft. In einer Presseerklärung der ebenfalls betroffenen LGT wurde ein Datendiebstahl aus dem Jahr 2002 bestätigt. Allerdings würde dies nicht die angeblich bis in das Jahr 2005 reichenden neueren Daten erklären.

Begonnen hatte die Durchsuchungswelle am vergangenen Donnerstagmorgen mit den Durchsuchungen von Privat- und Büroräumen des Postprivatisierers Klaus Zumwinkel, dem Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vorgeworfen wird. Die Bildmedienbegleitung der Durchsuchungsmaßnahmen war für deutsche Verhältnisse ausgesprochen ungewöhnlich: Polizeiliche Maßnahmen bei Prominenten werden hierzulande – vor allem seit dem Caroline-Urteil - eher diskret behandelt; während Polizeimaßnahmen gefilmt werden eher Personen, bei denen wenig juristischer Widerstand zu erwarten ist.1

Für das ungewöhnliche Vorgehen gibt es mindestens zwei mögliche Erklärungen: Die eine stammt aus dem Bundesfinanzministerium, das seit der medienbegleiteten Aktion am Donnerstag beständig die Forderung nach Selbstanzeigen von Betroffenen wiederholt. Das Handelsblatt zitierte am Montag nicht näher genannte Ermittler, die davon sprachen, dass es bei solchen Selbstanzeigen mittlerweile "rappeln" würde und Anwälte "Sonderschichten" einlegen müssten. Konkrete Zahlen will allerdings niemand nennen.

Dieter Ondracek, der Vorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, äußerte dagegen in einer Fernsehtalkshow Unverständnis über das Vorgehen im Fall Zumwinkel, weil dadurch die anderen Verdächtigen gewarnt seien und diese ihre Unterlagen nun "entsprechend bereinigen" könnten.

Handelte die Bundesregierung also nach dem abgewandelten Mao-Motto: "Verhafte einen und warne hundert"? Ein Sprecher Steinbrücks sprach von "Leistungsträgern", gegen die ermittelt werde. Ist dies zutreffend, dann gäbe es tatsächlich einige Gründe, die für ein bewusst tollpatschiges Vorgehen der Entscheidungsträger sprechen: Man kennt die Leute ja möglicherweise persönlich und verkehrt im selben Umfeld.

Die Ermittlungen scheinen nach der spektakulären Zumwinkel-Festnahme trotz des hohen Medieninteresses eher schleppend voranzugehen: Der Spiegel will von 125 Durchsuchungen in Büro- und Privaträumen wissen, die für diese Woche geplant seien. Laut Bundesregierung sollen aber im Zusammenhang mit der Liechtenstein-Affäre Datensätze von mehr als 1000 "Steuersündern" vorliegen. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass in der Bundeshauptstadt bisher keine Durchsuchungen durchgeführt wurden, obwohl der Sprecherin der Berliner Senatsfinanzverwaltung zufolge auch dort eine zweistellige Zahl von Verdächtigen beheimatet ist.

Tatsächlich könnte es für die Finanzbehörden einnahmenorientiert gesehen sinnvoll sein, durch das Schüren von Angst auch solche Investoren zur Selbstanzeige zu bewegen, von denen sie noch gar keine Informationen haben. Allerdings wäre es für solch eine Strategie nicht notwendig gewesen, die Ermittlungen bei denjenigen Personen, über die Daten vorhanden sind, "scheibchenweise" durchzuführen. Das Argument der mangelnden Personalkapazitäten kann insofern nicht überzeugen, als gleichzeitig zahlreiche Hausdurchsuchungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken stattfinden, für die offenbar Ressourcen vorhanden ist.