Willkür der deutschen Betreuungsmaschinerie

Alles reine Formsache. Denunziation genügt. Jeder kann jeden beim Gericht als angeblichen Betreuungsfall anzeigen.

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Missliebige Nachbarn, mobbende Arbeitskollegen, Krankenhauspersonal, Verwandte, die an eine Erbschaft wollen, die Bank, bei der man sein Girokonto überzogen hat, oder schlicht der Briefträger - sie alle können beim Amtsgericht "anregen", jemanden unter Betreuung stellen. Treffen kann es jeden. Wer dann nicht sofort einen kundigen Anwalt findet und einschaltet, kann zwangsbetreut werden. Ein Betreuer kann dann sämtliche Entscheidungen treffen. Er kann entscheiden, dass Sie nicht mehr über Geld verfügen dürfen, nicht mehr telefonieren, nicht mehr Ihre Post entgegen nehmen dürfen. Sie können alles verlieren: Ihr Haus, Ihre Familie, Ihr Leben. Klingt nach einem Horrorfilm? Nach Hollywood? Oder Kafkas Roman "Der Prozeß"? Kaum zu glauben, aber juristisch ist all dies möglich. Mitten in Deutschland. Zu jeder Zeit. Denn die juristische Struktur macht dies möglich.

Aus diesem Grund hat der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck gerade ein Gutachten geschrieben. Darin kommt er zu dem Schluss: Das gängige Betreuungsrecht in Deutschland verstößt gegen die UN-Konvention über die Rechte nicht nur behinderter Menschen. Wolfgang Kaleck ist berühmt geworden durch seine Strafanzeigen gegen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld wegen Kriegsverbrechen und gegen DaimlerChrysler wegen Beihilfe zur Ermordung eines argentinischen Gewerkschafters.

Jetzt könnte sein Gutachten dazu führen, dass mit der Willkür Schluss gemacht wird. Denn ein wichtiger Schritt zum Schutz des Bürgers vor der Zwangsbetreuung ist die Umsetzung der UN-Konvention. Diese wurde zwar von Deutschland paraphiert, aber noch nicht unterschrieben. Der Gesetzgeber ist aber verpflichtet, der Konvention zu folgen und deutschen Gesetzen anzupassen. Dann aber darf es keine Zwangsbehandlung "gegen den bekundeten Willen mehr geben", lautet die Expertise von Wolfgang Kaleck.

Jeder kann in Deutschland unter sogenannte Betreuung gestellt werden

"Betreten Sie nie ein Krankenhaus ohne Ihren Anwalt." Dies ist kein Satz aus Dallas, sondern der Ratschlag, den der Jurist Alexander Paetow jedem gibt. Eindringlich warnt er: "Sprechen Sie nicht mit Psychiatern. Sagen Sie nichts ohne einen Anwalt. Ihre Gutgläubigkeit wird nur ausgenutzt. Alles kann gegen Sie verwendet werden." Diese Regeln sind keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtskundige, sondern können den Unterschied bedeuten zwischen einem freien Leben und einem Leben ohne Menschenrechte, und das mitten in Deutschland. Denn jeden kann es treffen, jeder kann in Deutschland unter sogenannte Betreuung gestellt werden. Jeder.

Stefan F. (Name der Redaktion bekannt) hat es erlebt. Der Teeladenbesitzer kam in ein Krankenhaus. Er hatte einen Schlaganfall. Den überlebte er, doch was dann folgte, brachte ihn beinahe um seine Existenz. Während seines Krankenhausaufenthalts gab es niemanden, der sich hätte um sein Geschäft kümmern können. Ein Laden, der geschlossen bleibt, weil der Besitzer im Hospital liegt, hat keine Einnahmen. Aber laufende Kosten. Tag für Tag. Woche für Woche.

Stefan F. hatte Glück. Er machte eine Reha, erholte sich wieder. Eifrig wollte er sich wieder um sein Geschäft kümmern. Doch da war das Krankenhaus vor. Es hatte über das Amtsgericht eine sogenannte Betreuung beantragt - und genehmigt bekommen. Früher hieß Betreuung noch Entmündigung. Heute klingt die Entrechtung von Menschen harmlos, halt nach "Betreuung", ist es aber nicht. Der Betreuer ruinierte Stefan F.´s Leben. Statt alles zu tun, um die verlorene Zeit und damit Einnahmen wieder reinzuholen, schrieb der "Betreuer" Lieferanten an und warnte sie, Stefan F. stünde unter Betreuung, könne seine Geschäfte nicht mehr wahrnehmen und sei quasi insolvent. Ein Todesurteil für jeden Selbständigen.

Stefan F. begann einen verzweifelten Kampf. Er schaltete einen Anwalt ein, auch wenn dies seine Schulden vergrößerte, und er informierte das bayrische Fernsehen. Nur so gelang es ihm, vor kurzem den Betreuer wieder loszuwerden. Ach ja, und den Teeladen, den hat er retten können.

Was Stefan F. erlebte, ist kein Einzelfall, weiß Prof. Volker Thieler aus Erfahrung. Der Münchner Anwalt kämpft seit Jahren gegen Betreuungen. "Der Mensch verliert im Betreuungsrecht seine Menschenwürde", kritisiert er. "Im Betreuungsrecht ist der Schutz der Familie außer Kraft gesetzt. Der Richter kann machen, was er will", warnt Thieler.

Der Richter kann behaupten, die Angehörigen seien zu weit weg, es ginge ihnen nur um´s Geld, sie seien zu alt, oder er schiebt ihnen Alkoholismus unter. Noch nicht einmal der Ehepartner erfährt etwas, er hat kein Recht, die Akten einzusehen. Irgendeinen Grund gibt es immer.

Thieler schildert die Willkür, die es gibt, mitten in Deutschland. Er prangert den juristischen Missstand an:

Es ist sehr schwierig, das anzufechten. Die Macht ist unglaublich. Ein Betreuer kann sämtliche Entscheidungen treffen. Er kann entscheiden, dass der Betreute nicht mehr telefonieren kann, nicht mehr Post entgegen nehmen darf, nicht mehr aus dem Haus gehen, dass er seine Wohnung verliert, er kann ihn in geschlossene Anstalten einweisen. Sogenannte Betreuung ist in Wahrheit ein enormer Eingriff in die Menschenrechte. Der Betreute verliert eigentlich sämtliche Rechte.

Prof. Volker Thieler

Die Zahl der Betreuungen hat sich in den letzten 10 Jahren verdoppelt

Die Betreuungsmaschinerie wird schnell in Gang gesetzt. Er weiß von Fällen, bei denen die Bank dem Vormundschaftsgericht einen Hinweis auf Betreuung gegeben hat, weil Menschen nicht mehr so viel Geld auf dem Konto hatten wie früher. Auch der Pflegedienst sei gefährlich. Durch die Anregung einer Betreuung versucht das Pflegepersonal immer wieder, unliebsame, störrische Angehörige rauszuschießen, so der Juraprofessor: Heime arbeiten mit den Betreuern zusammen, "die wollen keine rebellischen Angehörigen, die wollen Betreuer, die alles möglichst diskret abwickeln". Thieler kennt Fälle, bei denen haben Männer beim Gericht eine Betreuung angeregt, um so ihre Frau loszuwerden.

Seit 1995 ist die Zahl der Betreuungen von 624.695 auf 1.198.373 im Jahr 2005 angestiegen, heißt es in einer Erhebung des Bundesjustizministeriums aus dem vergangenen Jahr.

Nach Angaben Volker Thielers seien es Arbeitskollegen, die mobben, manchmal missliebige Nachbarn, manchmal Verwandte, die an die Erbschaft wollen und "anregen" jemanden unter Betreuung stellen. Nach deutschem Recht darf das nämlich jeder: Ihr Briefträger, Ihr Nachbar, jeder, mit dem Sie z.B. im Streit sind.

Und dann geht alles ganz schnell. Es entscheidet ein Richter, der tausende Anträge auf den Tisch bekommt. Gibt es z.B. vermeintliche Anzeichen dafür, dass "jemand nicht mit Geld umgehen kann", was in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und Hartz IV jeden treffen kann, werden ihm die Konten gesperrt. - er hat keine Verfügung mehr über sein eigenes Geld. Der Richter kann einen sogenannten Gutachter zum Betroffenen schicken. "Reagieren Sie sofort. Reden Sie auf keinen Fall mit dem, sondern kontaktieren Sie sofort einen Anwalt", rät der Berliner Betreuungskritiker René Talbot dringlich. "Und zwar nur einen Anwalt, der nicht selber vom Gericht Fälle von Betreuungen vermittelt bekommt. Wer sein Geld mit der Entrechtung verdient, wird Ihnen im Zweifel nicht gegen das Gericht helfen." Er weiß, wie rasch Gutachter Menschen sogar für psychisch krank erklären. Und mit der Begründung einer psychischen Krankheit kann jeder entmündigt werden.

In Bayreuth spielt sich bei Gericht gerade ein Fall ab, der zeigt, wie fragwürdig das ganze Verfahren generell ist. Dort versuchen Nachbarn einen veritablen Richter unter Zwangsbetreuung stellen zu lassen, der selbst solche anordnen kann.

Alles reine Formsache. Denunziation genügt. Jeder kann jeden beim Gericht als angeblichen Betreuungsfall anzeigen. Dann wird das Verfahren eingeleitet. Die Nachbarn des 60-jährigen Richters haben das getan. Streitbarer Jurist klingt positiv, streitsüchtiger Psychopath klingt anders, und schwups, kam das Betreuungsverfahren in Gang. Sollten sich die Nachbarn im Gerichtsverfahren durchsetzen, dürfte der Richter nicht mehr über sich selbst bestimmen. Ein Betreuer dürfte ihm sein Haus wegnehmen und ihn einsperren lassen. Alles legal. Und alles, wegen eines Hartriegelbusch mit zirka 20 Einzelstämmen unterschiedlicher Dicke und Höhe, die über sein Grundstück hinausragten und von der Nachbarin beschnitten worden waren.

Kollegen am Gericht machen mit, denn der Betroffene war zuvor Verkehrsrichter und hatte als solcher Milde gegen Raser walten lassen. Er verhängte nur geringe Geldstrafen. Seine Kollegen und Vorgesetzten warfen ihm Rechtsbeugung vor. Wäre es bei diesem Urteil geblieben, so hätte er die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis und den Verlust sämtlicher Pensionsansprüche hinnehmen müssen. Der Betroffene legte Revision ein, und der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe gab der Revision des Richters statt. Jetzt versucht man offenbar, ihn mit anderen Mitteln loszuwerden. Der Fall beschäftigt inzwischen auch das bayrische Justizministerium.

Betreuungs-Kritiker René Talbot weiß:

Es reicht aus, dass Sie einen Angehörigen in´s Krankenhaus begleiten. Dann sollen auch Sie im Krankenhaus bleiben. Immerhin gibt´s die sogenannte "Fangprämie" für die Belegung von Betten. Sie weigern sich. Das Pflegepersonal erklärt Sie für aufgeregt und fordert Sie auf, ein Beruhigungsmittel zu nehmen. Sie weigern sich wieder. Das Pflegepersonal provoziert Sie, Sie wehren sich. Schon liegt Eigen- und Fremdgefährdung vor. Das Personal wird sich immer gegenseitig decken, und drei Zeugen finden sich immer. Schon werfen sich die Pfleger auf Sie, fixieren Sie gegen Ihren Willen und geben Ihnen eine Spritze.

Am nächsten Morgen finden Sie sich an´s Bett gefesselt auf der geschlossenen Station der Psychiatrie wieder. Die Stationsleiterin erpresst Sie: Nur wenn Sie Psychopharmaka schlucken, kommen Sie wieder frei. Ein Richter erscheint für fünf Minuten und findet Sie völlig verstört vor - kein Wunder bei diesen kafkaesken Ereignissen. Nur: wem glaubt er: Ihnen oder der Oberärztin? Und so bleiben Sie eingesperrt: für mindestens zwei Wochen. Es kommt noch schlimmer. Dieselbe Oberärztin hat die Zwangsbetreuung beantragt. Wenn eine veritable Chefärztin beantragt, jemanden im Eilverfahren entmündigen zu lassen, glauben Sie, der Amtsrichter stellt dies in Frage? Eigentlich sollte er dies tun. In diesem Fall hat ein Anwalt das Unglück noch abwenden können. Dieser Fall ist tatsächlich passiert. Und er ist kein Einzelfall, im Gegenteil.

Sie können es nie richtig machen, alles wird gegen Sie verwendet

"Man verliert den Glauben an den Rechtsstaat, wenn man wie ich über Jahre die Betreuungsmaschinerie erlebt", stellt Prof. Thieler fest. "Keiner will es gewesen sein. Der Richter schiebt es auf den Arzt, und der schiebt es auf den Gutachter."

Diese sogenannten Gutachten schwanken zwischen Belanglosigkeiten, die auch über die Ärzte verfasst werden könnten, die sie erstellen und einem Stasi-Jargon. So heißt es z.B. in dem "Gutachten" einer Berliner Ärztin: "Herr B. war im Gespräch freundlich, jedoch leicht misstrauisch und reserviert." - Ja, was denn wohl, was würde die Ärztin sagen, die dieses schrieb, wenn man sie heimsuchen und "begutachten" würde, um die Entscheidung darüber zu treffen, ob Herr B. seine Post öffnen darf oder nicht. "Äußerlich war Herr B. sauber und gepflegt, die Wohnung war jedoch nicht besonders ordentlich." Die Ärztin sollte mal eine normale deutsche Redaktion besuchen bzw. vielleicht einmal mit einer Psychiaterin reden, es könnte ja sein, dass sie unter Putzfimmel oder Ordnungswahn leidet. Aufgeräumter jedenfalls als die Wohnung des B. geht´s nicht.

René Talbot kennt den Fall und warnt:

Sie können es nie richtig machen, alles wird gegen Sie verwendet. Wer aufgeschlossen ist, wird als aufgekratzt abgewertet. Wer reserviert ist, gilt auch als krank. Rechtsprofessoren haben einmal bei der Anhörung zum Thema gesagt: wir könnten mit Fachbegriffen 2/3 aller hier anwesenden Politiker und Gutachter selbst als schwer gestört und psychisch krank unter Zwangsbetreuung stellen.

Im Grunde ist also das, was man gern dem Persönlichkeitstest von Scientology vorwirft, in Wahrheit gängige Praxis im deutschen Gutachterunwesen: es steht stets im Vorhinein fest, dass Sie einen Knacks haben.

Wer sich dagegen wehrt, wird abgestempelt: dann heißt es, Sie seien "nicht krankheitseinsichtig". Vor Gericht ist das quasi das "Todesurteil". Denn dann gilt man als schwer gestört. "Sie haben keine Chance", warnt auch Rechtsanwalt Paetow:

Entweder Sie betonen Ihren Willen. Dann gelten Sie als unsichtig und somit krank. Oder Sie wehren sich nicht, dann aber erkennen Sie ja formal an, dass Sie krank sind und liefern auch noch den Grund für die Entmündigung."

Dies hält deutsche Richter aber nicht davon ab, über dieselben Menschen, die sie entmündigen wollen, weil sie angeblich ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können, einen Anwalt zu verwehren mit der Begründung: "da der Betroffene trotz seiner Erkrankung und der bei ihm durchgeführten Behandlungsmaßnahmen in der Lage ist, seine Rechte in dem Verfahren selbständig wahrzunehmen." Der eigentliche Grund: Der Betroffene soll sich nicht wehren können gegen das Unrecht, das geschieht.

Perfide ist bereits der Euphemismus des Namens. Betreuung. Das klingt so nett, so harmlos, nach Service. In Wirklichkeit ist es nach wie vor eine Entmündigung. So mancher ist bereits auf den schönen Namen hereingefallen. "Ich kenne Fälle, die dachten, sie bekämen eine Haushaltshilfe. Stattdessen verloren sie ihr Leben", erzählt Thieler.

  1. Manfred R. (Name geändert) ist so ein Fall. Er hat Schulden, aber statt ihn zur Schuldnerberatung oder zu einem Anwalt zu schicken, wurde ihm eine Betreuung aufgeschwatzt. Was das bedeutet, das wusste er gar nicht. Gerade noch rechtzeitig erfuhr er, dass er entmündigt werden sollte, nahm sich einen Anwalt, der kämpfte und verhinderte Manfred R.s Zwangsbetreuung.
  2. Daniela M. (Name geändert) hatte nicht so viel Glück. Erst jetzt wurde sie dank ihres Anwalts die Zwangsbetreuung wieder los. Der alten Dame sind nur noch ihre Erinnerungen geblieben. Da ist sie sehr zuverlässig. Ruft an, wenn sie noch etwas belegen möchte, was ihr wichtig ist. "Ich hab´s doch versprochen", sagt sie dann. Inzwischen hat sie auch wieder eine Wohnung. Mit der Wohnung, da begann ihr Unglück. Zu DDR-Zeiten galt die Diplomkauffrau als "feindliche Person" und wurde eingesperrt. Ausgerechnet Hardliner des Regimes wurden nach der Wende dann ihre Nachbarn. Das Prinzip des Mobbing, Bespitzelns, vor allem aber der Denunziation ging weiter. Es begann ein Nachbarschaftsstreit, der eskalierte. Die Stasi-Seilschaft, sie funktionierte. Ihre Nachbarn, die ehemaligen Bonzen, zeigten sie beim Gesundheitsamt an, die gingen zum Amtsgericht, und schon lief das Betreuungsverfahren. Sie wehrte sich, doch das verschlimmerte alles nur. "Nicht einsichtig", heißt dann so etwas in den Akten. Sie hatte eine Patientenverfügung. Die wurde ignoriert. Sie wurde aus der Wohnung gegen ihren Willen entführt und eingesperrt. Sie kam in die psychiatrische Klinik und wurde mit Medikamenten vollgepumpt. In der Zwischenzeit löste der sogenannte Betreuer ihren Hausstand auf und vernichtete ihre Existenz. Sie steht vor einem Scherbenhaufen. Aber immerhin hat ihr neuer Anwalt es in diesem Jahr geschafft, sie frei zu bekommen und die Betreuung loszuwerden. Daniela M., sie ist am Leben. Immerhin.
  3. Andere haben nicht so viel Glück im Unglück. Helena Zentner war nach jahrelangem Kampf gegen die Zwangsbetreuung zermürbt und brachte sich im Januar dieses Jahr um. Ihren Fall hatte sie vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gebracht, doch die Entscheidung wartete sie nicht mehr ab.
  4. Regina P. (Name geändert) hingegen bekam inzwischen Recht; zumindest teilweise. Das Landgericht Celle erkannte an, dass sie im Krankenhaus erst krank gemacht wurde. Sie war in eine psychosomatische Klinik gegangen, wurde mit Psychopharmaka vollgepumpt. Die schädigten sie so, bestätigte das Landgericht in einem Urteil, dass sie zum Wrack wurde. Jetzt läuft das Verfahren wegen Schadensersatz. Unter Betreuung ist sie allerdings noch immer - wegen "Schädigung durch Rauchen, nicht akzeptables Essen", heißt es in ihrer Akte. Und das bei einer Frau, die durch Psychopharmaka vergiftet wurde, wie gerichtlich bekundet wurde. "Können die denn wieder kommen und mich einsperren", fragt sie alle fünf Minuten. Die traurige Wahrheit: ja. Jeder Zeit kann der psychiatrische Dienst oder die Polizei kommen und sie aus ihrer Wohnung in Handschellen entführen und einsperren lassen. Denn sie steht ja noch unter Betreuung, und ein Betreuer darf jederzeit komplett über wildfremde Menschen verfügen. Und das mitten in Deutschland.

Deshalb verhalten sich Menschen, die unter Betreuung stehen, standen oder in Gefahr sind, gestellt zu werden, irgendwann so, wie man es ihnen vorwirft. Sie haben Angst, an´s Telefon zu gehen, verständigen sich nur noch über Postkarten, schotten sich von der Außenwelt ab.

Vorsorgevollmacht und Beitritt zur UN-Konvention

Manche wollen nur ihr Eigentum schützen. Denn wer unter Betreuung gestellt wird, der verliert alles. Nichts ist sicher vor einem gerichtlich eingesetzten Betreuer. Nicht Ihr Geld, nicht Ihr Haus. "Ich kenne Unternehmer, die komplett enteignet wurden, deren Betrieb in den Bankrott getrieben wurde", berichtet Prof. Thieler. Er kritisiert:

Jeder kann Betreuer werden. Und so kommt es, dass ein Manager eines Küchenstudios in den Ruin getrieben wurde, durch einen Betreuer, der Taxifahrer war, aber noch nie im Leben ein Unternehmen geführt hat. Der Manager hatte einen Schlaganfall, in der Zwischenzeit war die Zwangsbetreuung verhängt worden, die Firma wurde erst ruiniert und dann verkauft.

Er rät daher jedem:

Schließen Sie eine Vorsorgevollmacht ab, und zwar eine, die sofort wirksam ist. Legen Sie darin genau fest, was Sie wollen, und was nicht, welche Behandlung Sie akzeptieren und welche nicht; vor allem aber, wer in Ihrem Namen handeln darf. Wer glaubt, der Ehepartner würde automatisch die Vollmacht haben, der irrt. Im Gegenteil: Es kann passieren, dass ein Amtsgericht den Ehepartner einfach ausschließt. Ich kenne Fälle, da sehen sich Eheleute im Leben nie wieder, weil die sogenannten Betreuer die Frau in eine Klinik haben einweisen ließen und dann ihrem Mann Besuchsverbot erteilten.

Die sogenannte Vorsorgevollmacht ist zur Zeit das einzige Mittel, das den, der sie aufgesetzt hat, vor der Willkür des Staats schützt. Doch selbst dies wird immer wieder außer Kraft gesetzt. Der Kniff, mit dem immer wieder bundesweit versucht wird, den Schutz einer Vorsorgevollmacht auszuhebeln, ist das Gutachter(un)wesen. Personen, die an einer Betreuung verdienen, wie Gutachter oder Juristen, die sich für Zwangsbetreuungen hergeben, behaupten einfach, der Betreffende sei halt verrückt gewesen, als er die Vorsorgevollmacht aufgesetzt hat und habe gar nicht abschätzen können, was er da aufsetze. Und dann gelte eine Vorsorgevollmacht nicht. "Nicht geschäftsfähig", heißt das im Amtsdeutsch. Oder derjenige, der als Bevollmächtigter eingesetzt wurde, wird vom Gericht nicht anerkannt, weil er das tut, was er eigentlich tun soll, nämlich den Willen des Unterzeichnenden auch tatsächlich umsetzen. Regelmäßig kommt es zur Nagelprobe, wenn ein Bevollmächtigter gemäß der Vollmacht handelt, und die Einweisung in die Psychiatrie verhindern will, ein Gutachter aber den Willen des Betreffenden brechen will.

Der Unterschied, ob jemand frei lebt oder eingesperrt wird, oder zwar formal weiterhin "draußen" ist, aber dennoch jegliche bürgerliche Rechte verliert und unter Betreuung gestellt wird, hängt an einem einzigen Wort. Im Augenblick gilt, gegen den freien Willen darf niemand unter Betreuung gestellt werden. "Doch es reicht aus, dass behauptet wird, Sie könnten eine Maßnahme nicht richtig beurteilen, und schon darf sich zur Zeit ein Richter über Sie hinwegsetzen", empört sich René Talbot. Deshalb fordert er die Politiker dazu auf, das Betreuungsrecht zu ändern, die Vorsorgevollmacht zu stärken und ohne Einschränkung gelten zu lassen; vor allem aber, per Gesetz zu verankern, dass nichts gegen den erklärten, natürlichen Willen eines Menschen getan werden darf. Gegen den "freien Willen" dürfen nämlich Menschen entmündigt werden, gegen den "natürlichen, erklärten Willen" hingegen nicht.

Eine weitere Stärkung der Freiheit eines jeden Einzelnen wäre es, wenn die Patientenverfügung nicht mehr nur in der Phase gelten würde, in der ein Mensch im Sterben liegt, sondern in jeder Lebenssituation. Außerdem soll in diesen Tagen der Gesetzentwurf von Michael Kauch, Stüncker und anderen zur Patientenverfügung eingebracht werden. Sie fordern die Gültigkeit von Patientenverfügungen ohne sogenannte Reichweite, also ohne zeitliche Beschränkung. Patientenverfügungen sollen nach ihrer Auffassung nicht nur in Fällen des nahen Tods gelten, sondern für alle Arten medizinischer Behandlung.

Der dritte Schritt zum wirklichen Schutz des Bürgers vor der Betreuung ist die Umsetzung der UN-Konvention, die von Deutschland zwar paraphiert, aber noch nicht unterschrieben wurde.

Ansonsten gilt eigentlich der Gleichheitsgrundsatz vor deutschen Gerichten. Wenn Menschen unter Zwangsbetreuung gestellt werden mit der Begründung, sie könnten nicht mit Geld umgehen, müsste ein Großteil der deutschen Konzern- und Bankenvorstände auch unter Betreuung gestellt werden - denn angesichts der vernichteten Millionen sei doch wohl ersichtlich, dass diese Manager nicht mit Geld umgehen können, meinen schmunzelnd die Betreuungskritiker.