Rechtsstaat und Ressourcenallokation

Die Filesharing-Abmahnwelle schafft nicht nur Probleme für Verbraucher, sondern auch für Behörden

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Es ist wenig bekannt, und doch der Wille von Bundesjustizministerin Zypries: Wenn eine Anwaltskanzlei oder ein "Rechteinhaber" Namen und Adressen zu IP-Nummern bekommen will, dann gibt es keinen Richtervorbehalt. Zwar können die "Rechteinhaber" auch nicht direkt bei den Providern anfragen, aber eine Prüfung durch den formell dazwischengeschalteten Staatsanwalt ist ob der Fülle von Anträgen in sehr vielen Fällen Fiktion. Die Kanzlei Schutt-Waetke etwa hält in einem Telepolis vorliegenden Schreiben eine Staatsanwaltschaft dazu an, gar keine Akten zu den einzelnen Beschuldigten mehr anzulegen, sondern nur noch Namen und Postadressen in eine Excel-Tabelle einzutragen.

Die Anreize, mit schnell, billig und am Markt vorbei Produziertem nicht über Verkauf und Verleih, sondern über Abmahnungen Geld zu verdienen, sind beachtlich: Steffen Heintsch vom Abmahnwahn-Forum schätzt anhand der ihm bekannten Zahlen, dass die Abmahneinnahmen allein im letzten Jahr etwa 75 Millionen Euro betrugen.

Dass das Geschäft so lukrativ ist, hängt auch damit zusammen, dass die rechtsstaatlich bedenklich schwache Position von Verbrauchern und die kaum mehr vorhandene Kontrolle der IP-Nummernabfrage durch Justizbehörden starke Anreize zum immer schnelleren und schlampigeren Sammeln und Abmahnen sind. Wenn ein "Rechteinhaber" oder ein Anwalt einer Person eine Filesharing-Abmahnung zustellt, die das genannte Werk gar nicht anbot, dann geht er keinerlei Risiko ein. Im Gegenteil: Die Chance, dass die abgemahnte Person zahlt, auch wenn sie mit der vorgetragenen Rechtsverletzung gar nichts zu tun hat, ist ausgesprochen hoch. Der Grund dafür ist die Angst vor Hausdurchsuchungen.

Inwieweit solche Hausdurchsuchungen in Filesharingfällen tatsächlich geeignet, erforderlich und angemessen sind, ist aus mehrerlei Gründen fraglich: Misst man der Auskunft der Provider Beweiskraft zu, dann sind sie nicht erforderlich. Durch den Einsatz von Technologien wie dem BackStopp-System der britischen Firma Virtuity ist es zudem ohne weiteres möglich, Daten auf Rechnern, die bei Hausdurchsuchungen mitgenommen werden, beim Verlassen einer bestimmten vorher festgelegten Zone automatisch zu verschlüsseln, so dass sie nicht mehr als Beweise geeignet sind.

Zu entscheiden, ob eine Hausdurchsuchung, die ein erhebliches Risiko schwerer und dauerhafter gesundheitlicher Folgen mit sich bringt, tatsächlich in Fällen angemessen ist, in denen es nicht um hinterzogene Millionen, sondern um ein paar ohne ausreichende Berechtigung geteilte Filme oder Musikstücke geht, ist eigentlich Sache der Justizbehörden. Da unrechtmäßig angeordnete Hausdurchsuchungen für diese allerdings folgenlos bleiben und (wie jüngst das Beispiel Ronald Schill zeigte) auch der Justizapparat nicht gegen willentlich falsche Entscheidungen und fremde Einflussnahme gefeit ist, scheint hier ein gesetzlich wesentlich konkreteres Festschreiben der Verhältnismäßigkeit zwingend für die Wahrung rechtsstaatlicher Mindeststandards zu sein.

Eine andere Möglichkeit, dem Missbrauch ein Ende zu machen, eröffnete der Europäische Gerichtshof: Am 29. Januar dieses Jahres entschied er, dass die Mitgliedsstaaten nicht zu einer Freigabe der Internet-Verbindungsdaten für Rechtsstreitigkeiten verpflichtet sind. Spanische Musikproduzenten hatten geklagt, weil sie die Daten von Nutzern der Filesharingsoftware KaZaA aufgrund vermuteter Urheberrechtsverletzungen haben wollten. Der EuGH befand, dass die Mitgliedsstaaten durch keine der EU-Richtlinien gezwungen seien, gesetzliche Regelungen zur Pflicht einer Weitergabe von Verbindungsdaten im Falle von Urheberrechtsstreitigkeiten zu erlassen. Zudem bemerkte das Gericht, dass der Daten- und der Urheberrechtsschutz in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen müssten, das durch den Nicht-Erlass einer solchen gesetzlichen Regelung nicht verletzt werde.

Einflussnahme und Ressourcenallokation im Polizei- und Justizapparat

Auch im Hinblick auf die Ressourcenaufteilung bei Polizei und Justiz scheint der Aufwand, der die Behörden derzeit für Hilfsarbeiten zur Durchsetzung eher privatrechtlich gearteter Interessen liefern, durchaus fragwürdig. Auf dem Webauftritt des LKA Rheinland-Pfalz war zu dem Zeitpunkt, an dem bekannt wurde, dass die Behörde sich möglicherweise nicht ausreichend um ihre V-Männer kümmerte, ein offenbar von der Medienindustrie inspirierter Text zu lesen, der vor Hausdurchsuchungen bei Urheberrechtsverletzungen warnte und dazu riet, aufgrund der in den letzten Jahren geschaffenen Rechtsunsicherheit auch vom Herunterladen und Anbieten solcher Dateien die Finger zu lassen, die dort ganz legal getauscht werden. Gleichzeitig war in einer anderen Meldung zu lesen, dass sich Betrüger die Rechtsunsicherheit offenbar zunutze machten und im Namen des LKA gefälschte Emails versendeten.

Ob die vorhandenen Ressourcen von Polizei und Justiz wirklich sinnvoll verteilt werden, ist aber nicht nur im Kurt-Beck-Bundesland fraglich: In Thüringen führte eine "Intervention von Vertretern der Medienindustrie an höherer Stelle"1 dazu, dass Filesharingfälle schneller abgearbeitet werden müssen – und dafür unter anderem Wirtschaftskriminalität liegen bleibt. In München beklagte Polizeipräsident Schmidbauer im letzten Jahr den "halben Missbrauch" von Polizei- und Justizressourcen durch die Medienindustrie. Kurz darauf kam die Stadt durch eine Reihe spektakulärer Gewaltfälle in die Schlagzeilen, die auch auf mangelnde Polizeipräsenz im öffentlichen Raum und auf ein zu langsames Vorgehen einer überlasteten Justiz gegen Gewalttäter zurückgeführt wurden. Mittlerweile wird deshalb auch in Behörden- und Justizkreisen der Ruf nach einem Allokationsgesetz laut, das bei unzureichender Ausstattung klare Reihenfolgen vorgeben und so dafür sorgen könnte, dass die Ansprüche von Pornofilmherstellern gegen BitTorrent-User nicht dazu führen, dass beispielsweise die Aufklärung und Verhinderung von Gewalttaten warten muss.