Der Rechtsweg ist nicht immer ausgeschlossen

Verbraucherpioniere begrenzen in langen und aufwändigen Verfahren die von der Politik angerichteten Schäden über die Rechtsprechung. In manchen Fällen lohnt sich das sogar richtig

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Dass sich die Nutzung von digitalen Zahlungssystemen und von Käufen im Internet langsamer entwickelte als erwartet, das lag zu einem großen Teil daran, dass die Regierungen Kohl und Schröder rechtliche Veränderungen einführten, die Betrügern Tür und Tor öffneten. Vor allem im Telekommunikationsbereich widersprachen die Haftungs- und Beweislastregeln den Grundbedingungen einer Marktwirtschaft.

So war es kaum verwunderlich, dass sich der Markt für die "Mehrwertnummern" in kürzester Zeit zwischen Telefonhuren und "Abzockern" aufgeteilt zu haben schien. Angeblich vorhandene seriöse Anbieter wurden von der Bundesregierung zwar immer wieder als Grund für ein Nichteinschreiten genannt – eine nachvollziehbare und nachprüfbare Statistik aus der hervorgegangen wäre, dass die Mehrheit oder wenigstens ein bedeutender Teil solcher Rufnummerninhaber diese für seriöse Geschäftsmodelle nutzt, konnte sie jedoch nie vorlegen.

Trotz des mindestens seit 1999 bekannten Dialerproblems wurden im Januar 2002 unter der Vorwahl 0190-0 vollkommen "individuell" tarifierbare Nummern erlaubt, bei denen es keine Kostenobergrenze mehr gab, was zu einem Boom von Dialern führte. Über die Website www.cebit-2002.de verbreitete sich ein Programm, das sich später auf der Telefonrechnung mit 300 Euro pro Einwahl bemerkbar macht.

2005 erkannten sowohl die Anbieter als auch die Politik, dass die 0190-Nummern "verbrannt" waren. Kaum ein Verbraucher war noch so dumm, bei ihnen anzurufen. Viele Betroffene hatten unter großem eigenen Einsatz die Aufgabe übernommen, die eigentlich den Behörden zugekommen wäre: Andere zu warnen. Von der Politik wurden sie dabei nach Kräften gehindert – vor allem dadurch, dass es ein weltweit fast einmaliges Abmahnrecht auch Betrügern erlaubte, gegen ein Aufdecken ihrer Geschäftsmodelle selbst dann erfolgreich vorzugehen, wenn sie klar im Unrecht waren. Voraussetzung dafür war lediglich, dass die Enthüllung auf privaten Websites ohne Deckung durch eine Rechtsabteilung stattfand.

Doch statt die 0190-Nummer als eine Art rechtliches Mahnmal bestehen zu lassen, schaffte sie die Regulierungsbehörde ab und öffnete neue Fallen für die Verbraucher. Als Betrügerparadies der Zukunft wird derzeit IP-Billing gehandelt, gegen das auch kein DSL mehr hilft. Bisher weigert sich die Bundesregierung hier Preisobergrenzen oder andere effektive Verbraucherschutzmechanismen einzuführen. Dem Verbraucher bleibt lediglich die Hoffnung, dass es seriöse Provider gibt, die sich nicht an das System anschließen oder zumindest rechtzeitig vollständige Sperren anbieten. Dies scheint zumindest insofern nicht ganz ausgeschlossen, als Telefonanbieter wie Mnet der Telekom seit längerer Zeit auch damit erfolgreich Kunden abwerben, dass sie in ihren Angeboten "Mehrwertdienstenummern" von vorneherein kostenfrei sperren.

Lagen die von Telefonbetrügern verursachten Schäden im dreistelligen Bereich oder darunter, konnte es leicht sein, dass der Aufwand für die Erstattung den Schaden überstieg. Während Unternehmen Mahn- und sonstige Gebühren in fast beliebiger Höhe geltend machen konnten, bot die Bundesregierung Verbrauchern kaum Möglichkeiten, einen angemessenen Ausgleich für finanzielle Risiken, Zeit und vor allem Ärger zu bekommen.

Klage auf Gewinnzusagen statt Schadensersatz

Eine der wenigen Gelegenheiten, sich von den Schädigern einen größeren Teil der erschlichenen Gelder zu holen, der auch den erlittenen Ärger ein wenig abdeckt, boten so genannte "Gewinnspiele". Durch den § 661a BGB konnten geprellte Verbraucher nämlich nicht nur ihren Schaden, sondern auch Anspruch auf die versprochenen Gewinne geltend machen.

Unseriöse Anbieter von "Gewinnspielen" hatten per Post millionenfach Schreiben versandt, in denen die Empfänger darüber informiert wurden, dass sie 25.000 Euro oder mehr gewonnen hätten. Zur Bestätigung müssten sie lediglich unter einer 0190-Telefonnummer anrufen und dort ihre Daten durchgeben. Auf über 20 Millionen versandte Briefe kamen angeblich 1,9 Millionen Anrufe. Pro Minute kostete ein solcher Anruf 1,86 Euro. Durch eine entsprechend langwierig gestaltete automatische Datenaufnahme konnten pro Anruf bis zu 15 Euro generiert werden. Die Einnahmen gingen über die Firmen Deutsche Telekom AG, dtms und Legion Telekommunikation an die für das "Spiel" Verantwortlichen.

Die Gewinnzusagen waren durchwegs sehr bestimmt formuliert. Um sich vor Auszahlungsverpflichtungen zu drücken, hatten die Versender zuerst auf die Innenseite der Briefkuverts Bestimmungen abgedruckt, wonach die Gewinne aufgeteilt würden, wenn mehr als eine bestimmte Zahl von Opfern ihre Gewinne abrufe. Sollte die Gewinnsumme dann unter 1 Euro fallen, würde sie nicht ausbezahlt, sondern gutgeschrieben. In späteren Serien waren solche Disclaimer nicht mehr auf der Innenseite der Kuverts abgedruckt, sondern auf den Schreiben selbst – allerdings farbig unterlegt, ohne Absätze und in sehr schwer lesbarer Schrift.

200.000 Euro aus 8 Gewinnzusagen á 25.000 Euro

Ein Anwalt, der Verbraucherpioniere im Kampf gegen die Profiteure dieses "Gewinnspiels" vertritt, ist der Augsburger Ekkehard Gesler. Für eine seiner Mandantinnen, eine Frührentnerin, konnte er eine Entscheidung des Landgerichts Augsburg erwirken, wonach ihr aus 8 Gewinnzusagen á 25.000 Euro insgesamt 200.000 Euro zustünden (8 O 2370/03).

Der Entscheidung gingen allerdings mehrere Jahre des Recherchierens und Prozessierens voraus. Zuerst stellte sich die Frage, wer denn hinter den Gewinnzusagen steckt. Die Schreiben stammten von der Firma LCV, in den Briefen selbst war als Absender nur ein Postfach im österreichischen Vorarlberg angegeben. Tatsächlich war LCV dort aber nicht ansässig, sondern als Linda's Central Versand in Amsterdam eingetragen. Als alleiniger Anteilseigner war dort eine Interglobe Holding AG registriert, die ihren Sitz wiederum in Basel haben wollte. Als Geschäftsführer eingetragen war ein in Österreich wohnhafter Herr L., der sich laut Gesler lediglich als gutbezahlter "Strohmann" entpuppte.

Eine vielversprechendere Spur, die eher den Geldströmen folgte, führte nach Offenburg zu einer Top Promotion Direkt-Marketing-Service GmbH und zur Firma Mediacom Direkt (MCD) Telekommunikationsdienstleistungen GmbH, die im selben Haus residierte. Top Promotion hatte die Gewinnzusagen formuliert sowie die Druck- Kuvertierungs- und Versandaufträge erteilt. MCD hatte die Anmietung der Telefonnummern erledigt. Die Gesellschafter der beiden Firmen in Offenburg hatten eine AG in Basel - die Interglobe Holding.

Diese Interglobe Holding betrieb eine ganze Reihe von Unternehmen mit ähnlichen Geschäftsmodellen: die im Elsass registrierte Firma Baronesse, eine Alpenversand Handels GmbH und eine Ideal Versand AG.

Anfangs waren die Einnahmen aus den 019-Nummern über MCD an die Gesellschafter gegangen. Nach einer einstweiligen Verfügung musste stattdessen LCD eingetragen werden, was dazu führte, dass sich zwischen 4 und 5 Millionen bei der Firma ansammelten. Doch auch davon konnte laut Gesler ein "erheblicher Teil" in die Schweiz transferiert werden, bevor die Opfer darauf zugreifen konnten.

Drittschuldnerklagen

In einem sehr frühen Stadium, als das Beteiligungsnetz noch nicht offen lag, verklagte Gesler erst LCV, später dann die beiden Offenburger Firmen. Insgesamt vertrat er 14 Kläger gegen diese Firmen. Verbrauchern ohne Rechtsschutzversicherung riet der Anwalt von Prozessen ab. Doch auch bei solchen Mandanten, die über eine verfügten, gab es teilweise Probleme, weil einige der Versicherungen nicht zahlen wollten. So kam hinzu, dass Gesler für seine Mandanten auch noch deren Rechtsschutzversicherungen verklagen musste.

Gesler gelang es in allen Fällen positive Urteile zu erwirken. In den ersten davon konnten Geldzahlungen realisiert werden – teilweise über Versäumnisurteile, die als vorläufige Vollstreckungstitel dienten und mit denen erfolgreich Zwangsvollstreckungen durchgeführt werden konnten. Hilfreich waren auch die Strafanzeigen, die über 440 Geprellte beziehungsweise deren Rechtsanwälte gestellt hatten. Wegen ihnen wurde beim Landgericht Offenburg schließlich im Dezember 2006 Anklage erhoben. Im Rahmen dieses Verfahrens konnten erhebliche Vermögenswerte unter dem Gesichtspunkt der so genannten "Rückgewinnungshilfe" arrestiert werden.

In acht Fällen gab es trotz der positiven Urteile noch kein Geld für Geslers Mandanten. Als die für die Verbraucher positiven Urteile ergingen, meldeten die Firmen Insolvenz an, so dass die Urteile erst einmal nicht vollstreckt werden konnten. Derzeit bereitet Gesler für seine Mandanten die Realisierung möglichst viele Ansprüche über "Drittschuldnerklagen" vor. Mit diesem Instrument können verantwortliche Gesellschafter in Haftung genommen werden, gegen welche die nun nicht mehr existenten Unternehmen Ansprüche gehabt hätten. Unter anderem durch Vollstreckung ins europäische Ausland will er für seine Mandanten damit weitere Ansprüche realisieren.