Mit Würde sterben

Die Schweiz hat die Auflagen für die Sterbehilfe verschärft, in Deutschland steht noch aus, ob der Verein Dignitas mit einem Präzedenzfall Sterbebegleitungen ermöglichen kann

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Dem Schweizer Verein Dignitas, der auch Sterbebegleitungen anbietet, wird von Kritikern vorgeworfen, Geschäfte mit dem Tod zu machen und einen „Todestourismus“ zu betreiben. Neue Regelungen in der Schweiz beschränken die Sterbebegleitung, während in Deutschland um einen Präzedenzfall gerungen wird.

Der Journalist und Anwalt Ludwig A. Minelli hat „Dignitas“ 1998 gegründet. Mitglieder können sich nach Bezahlung der Aufnahmegebühr und des jährlichen Mitgliedsbeitrages bei Problemen mit Patientenverfügungen, mit Ärzten oder im Heim beraten lassen. Der Verein bietet darüber hinaus auch Sterbebegleitungen an.

Nach der Aufnahme von Informationen im Gespräch mit Mitarbeitern wird vom Hausarzt des Patienten oder von einem durch den Verein gestellten Arzt nach Einsicht in die Patientenakte und einem Gespräch ein Rezept für das tödliche Natrium-Pentobarbital ausgestellt, das den Patienten einschlafen und ersticken lässt. Bei der Einnahme des Mittels sind Zeugen anwesend, zur juristischen Absicherung wird die Prozedur zuweilen gefilmt. Auch die Polizei muss zur weiteren Kontrolle hinzugezogen werden. Der Patient muss sich in der Schweiz seine letzte Medizin selbst oral oder via Injektion verabreichen. Aktive Sterbehilfe ist in der Schweiz zwar ebenso wie in Deutschland verboten, es besteht dort aber die Möglichkeit, Natrium-Pentobarbital auf Rezept zu erhalten; solange die Beihilfe zum Suizid nicht aus eigensüchtigen Motiven geleistet wird, ist sie nicht strafbar.

Kritik an „Dignitas“ wird in unterschiedlichen Punkten laut. So wird dem Verein vorgeworfen, „Sterbetourismus“ zu betreiben. Tatsächlich steigt nicht nur die Anzahl, sondern auch der Anteil derer, die in die Schweiz reisen, um dort zu sterben: Waren im Jahr 2000 von 33 Menschen, die in der Schweiz den Tod begleitet wurden, nur 5 Ausländer, so stieg deren Zahl 2003 aus 94 (von 129) und 2006 auf 174 (von 221).

Nicht alle in der Statistik aufgeführten Fälle sind von „Dignitas“ durchgeführt worden, es gibt auch andere Vereine, die Sterbebegleitung anbieten. Die Gesellschaft ExInternational ist ebenso wie Exit in diesem Bereich aktiv. In einer Rede in Jena im Januar diesen Jahres nannte Minelli die Zahl der Deutschen, die von „Dignitas“ begleitet wurden:

Es waren etwa 475 Menschen, die in den letzten neuneinhalb Jahren aus Deutschland zu DIGNITAS gekommen sind, um einem Leben, das sie für sich selbst nicht mehr als würdig empfunden haben, selbst ein sicheres, schmerzloses und würdiges Ende zu setzen. Etwa 355 Menschen kamen aus anderen Ländern..

Ludwig Minelli

„Exit“ hingegen begleitet nur Schweizer oder Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz beim Sterben. Deswegen können die Mitarbeiter von „Exit“ auch in den Wohnungen der Sterbewilligen arbeiten und müssen für gewöhnlich keine anderen Räumlichkeiten für die Sterbebegleitung anmieten.

Vorwurf des gewerbsmäßigen Tötens

Im letzten Jahr musste „Dignitas“ mehrmals die Wohnungen wechseln, in denen Beihilfe zum Suizid geleistet wurde. Der Verein weckt den Widerstand der Hausmitbewohner. Eine Züricher Wohnung wurde im September gekündigt, die daraufhin verwendete Wohnung in Stäfa im selben Monat mit einem Nutzungsverbot belegt. Seitdem wich der Verein unter anderem auf Hotelzimmer aus und leistete zwei Deutschen sogar im Auto Sterbehilfe.

Insbesondere erfährt der Verein in letzter Zeit Kritik durch die ehemalige Geschäftsführerin Soraya Wernli, die von 2002 bis 2005 bei „Dignitas“ arbeitete, wobei sie gegen Ende ihrer Zeit nach eigener Angabe auch als Informantin für die Polizei diente. Sie wirft dem Verein unter anderem vor, auch aktive Sterbehilfe zu leisten und sterbewillige Menschen in einem „Schnellverfahren“ abzufertigen. Außerdem moniert sie den Zustand der Wohnungen, in die sterbewillige Menschen gebracht wurden.

Ihrem Vorwurf, dass „Dignitas“ als „Ein-Mann-Betrieb“ der persönlichen Bereicherung Minellis dient, ist die Staatsanwaltschaft bisher vergeblich nachgegangen.

Wieso macht Herr Minelli keine Stiftung? Es kann nicht sein, dass das würdevolle Sterben nur für die reichen Menschen ist. Was wir in der letzten Zeit haben, ist das gewerbsmäßige Töten von Menschen und das darf nicht sein.

Soraya Wernli

Menschen würden sich schon am Tag, an dem sie in die Schweiz einreisen, mit Unterstützung von „Dignitas“ töten; den kürzesten Ablauf einer Sterbebegleitung mitsamt Begutachtung gibt sie mit vier Stunden an. Soraya Wernli betont ihre Bemühungen, „Herrn Minelli auf den sauberen Weg zu bringen“, indem sie das Gespräch mit ihm gesucht habe und später dazu übergegangen ist, ihn immer wieder anzuzeigen.

Sie weist auf die Fragwürdigkeit einiger Ärzte hin, die mit „Dignitas“ kooperieren. Das Schweizer Verwaltungsgericht scheint sie zumindest in einem Fall zu bestätigen. Es hat die Entscheidung der Gesundheitsdirektion gestützt, einem 77-jährigen Arzt die Seniorenpraxisbewilligung nicht mehr zu erteilen, mit der er enge Freunde und Verwandte behandeln dürfte. Der Arzt war als Gutachter für „Dignitas“ tätig, verschrieb darüber hinaus aber auch Natrium-Pentobarbital, womit er seine beratende Tätigkeit überschritten hatte. Daran wurde kritisiert, dass er „mit der Verschreibung des letalen Barbiturats die Konsequenzen aus seinen Zweitgutachten gleich selber gezogen hat“, was die Gutachtertätigkeit überflüssig gemacht habe.

Den letzten Vorstoß hat der Verein mit der Anwendung einer neuen Methode der Tötung gemacht, bei der sich der Sterbewillige eine Plastiktüte über den Kopf stülpt. Diese wird mit Helium gefüllt, wodurch der Sauerstoff im Beutel verdrängt wird, was zum „mehrere zehn Minuten langen“ Erstickungstod führt. Mit der neuen Methode werden die Beschaffung von Natrium-Pentobarbital und die damit verbundenen Regulierungen umgangen. Seit dem 18. Februar wurde das Verfahren viermal angewendet, was den Ruf der Gegenseite nach stärkerer Kontrolle der Sterbebegleitung durch den Verein verstärkt.

Frau Wernli ist keinesfalls gegen die Sterbehilfe, sie fordert nur eine Vernetzung der beteiligten Organisation mit Palliativmedizinern, Hospizen, Psychologen und anderen, um den sterbewilligen Menschen andere Optionen anzubieten und die Einbettung der unterstützenden Organisation in kontrollierende Mechanismen. Sie begrüßt die Entscheidung, dass der Prozess einer Sterbebegleitung in der Schweiz künftig länger dauern soll: Es darf fortan keine Sterbebegleitung am Tag der Ankunft durchgeführt werden, sondern der Sterbewillige muss zuvor eine Woche in der Schweiz sein und es müssen drei Gespräche mit einem Arzt stattfinden.

Sterbehilfe in Deutschland

In Deutschland gibt es eine Dependenz von „Dignitas“, hierzulande mit dem Namen „Dignitate“. Der Versuch, den deutschen Ableger des Vereins, der ca. 15.000 Mitglieder hat, zu verbieten, ist gescheitert. „Dignitate“ arbeitet der „Dignitas“ zu, kümmert sich für 95 Euro Aufnahmegebühr und 16 Euro Mitgliedsgebühr im Jahr unter anderem um die Formalitäten bei der Sterbebegleitung in der Schweiz. „Dignitate“ möchte die Sterbebegleitung nicht nur in Deutschland ermöglichen, die folgende Passage zum Recht auf Sterbebegleitung aus der Rede Minellis in Jena macht dies mit fragwürdiger Wortwahl nur allzu deutlich:

Nicht zu vergessen: DIGNITAS ist eine Kampforganisation, welche dieses Recht des Individuums zuerst auf die Nachbarstaaten, dann auf Europa, und schließlich auf den Rest der Welt ausgedehnt wissen möchte.

Ludwig Minelli

Gegen die Ausdehnung auf Deutschland stehen noch juristische Schwierigkeiten. Zum einen ist Natrium-Pentobarbital in Deutschland verboten, sodass fraglich ist, mit welchem Mittel die sterbewillige Person sich töten soll. Zum anderen besteht das absurde Problem, dass ein Arzt zwar nicht eingreifen muss, wenn ein Patient willentlich ein tödliches Mittel einnimmt, sehr wohl aber, wenn dieser ohnmächtig wird. Das Thema Sterbehilfe wird auch in Deutschland kontrovers diskutiert, die Diskussion in der Schweiz weist schon auf einige Probleme und Gefahren hin, mit denen auch hierzulande zu rechnen ist, wenn sich die rechtliche Lage verschiebt.

Der Arzt Uwe-Christian Arnold, zweiter Vorsitzender von „Dignitate“, der sich schon 2006 dazu bekannte, einer Frau Beihilfe zum Suizid geleistet zu haben, kündigte im letzten Jahr an, in Deutschland einen Präzedenzfall schaffen zu wollen. Sein Versuch, einer Patientin in Bayern Substanzen zur Selbstvergiftung zur Verfügung zu stellen, ist wegen einer Untersagungsverfügung von der Ärztekammer Berlin gescheitert. Dieser Fall sei aber gar nicht als Präzedenzfall geeignet gewesen, wie er betont, ein solcher sei nach wie vor in Planung: „Der Patient muss von der Krankheit her dazu geeignet sein.“

Für ihn ist klar, dass sich die Gesellschaft verändert hat und dass somit auch die Rechtssprechung angepasst werden muss: „Wir brauchen in Deutschland Sterbehilfe, weil die Menschen nicht damit zufrieden sind, wie zu Ende ihres Lebens mit ihnen umgegangen wird.“

Gegen die Kritik an der Schweizer „Dignitas“ durch Frau Wernli und andere wendet er ein, dass es dort gar nicht möglich sei, Fälle in weniger Zeit als 4-6 Wochen zu bearbeiten. Sterbewillige meldeten sich auch oft erst sehr spät und müssten deswegen noch lange leiden. Er fügt hinzu: „Ich habe es häufig als unangenehm empfunden, dass man so lange warten muss.“ Er weist darauf hin, dass Hospize und Palliativmedizin den Problemen, die sich durch Gesellschaftsveränderungen ergeben haben, oftmals nicht gewachsen seien und in Deutschland ein großer Bedarf nach Sterbebegleitung bestehe, auf den Richter und Politiker reagieren müssten. Er sieht sich in der Aufgabe, eine „anstoßende Diskussion“ in Lauf zu bringen, die eine Selbstbestimmung bei veränderter Gesellschaft ermöglichen soll. Auch wenn er die Sterbebegleitung in der Hauptsache auf Fälle mit terminaler Erkrankung fokussiert sehen will, weist er auf den schweren psychischen Leidensdruck von stark psychisch Erkrankten hin.

Szenarien wie in „2022...Die überleben wollen“ (Soylent Green), wo Menschen massenhaft eingeschläfert (und zu Nahrung verarbeitet) werden, sieht er nicht aufkommen. Und falls sie eines Tages doch eintreten, dann würden daran eher die Krankenkassen als die Sterbehilfe Schuld tragen. Gegen die Untersagungsverfügung der Ärztekammer hat Arnold bereits Widerspruch eingereicht.